Verbrühungen in der Kurzzeitpflege - Folgerungen?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

Helmut60
Newbie
Beiträge: 5
Registriert: 19.02.2009, 15:44

Beitrag von Helmut60 » 19.02.2009, 20:40

Hallo Elke

einerseits ist klar, das bei der KZP in Sachen Pflege, Dokumentation, Aufsicht, und Personalqualität was schief läuft.
Solche Hautveränderungen können verschiedenen Ursachen haben. Meine Tochter hatte eine zeit lang an der Stelle auch solche komischen Streifen. Zusammen mit dem Pflegepersonal der WfB hab ich lange überlegt, woher sie kommen könnte, bis ich per Zufall sah, wie meine Frau sich beim aufstehen aus der Hocke auf das Knie meiner Tochter stütze, und dabei ungewollt kräftig zugegriffen hat. So erklärten sich bei uns so komischen Streifen. Aus "eigener Erfahrung" weis ich, das so auch "Brandblasen" entstehen können. Vor ca.30 Jahren wollte mir ein Trainer bei den Vorbereitungen zur Rettungsschwimmerprüfung beweisen, das er sich immer befreien könne, wenn er von hinten umklammert würde. Auf seinen vor Zeugen ausgesprochenen Wunsch hin umklammerte ich ihn immer fester, bis er nach ca. 30 Sekunden aufgab. Den Rest des Sommers verbrachte der Trainer trotz brüllernde Hitze im langärmeligen T-Shirt, weil ihn ringsum ein armbreiter, bunter, und teils mit Blasen durchsetzter Streifen zierten. Sowas kann "per Zufall" durch einen anderen Insassen passieren.. dann kann man es so in der Doku erwähnen, wenn es gesehen wird.

In Sachen einer von der KZP eingestandener (?) Verbrennung ,stellt sich schlicht die Frage, wie Personal einer Pflegeeinrichtungen auf die Idee kommen kann, derart heiße Getränke an hilfelose Personen auszugeben, bzw. sie in deren Reichweite zu lagern. Wie weit geht der Tisch an seinem Rolli.. ? Wenn es eine Verbrennung ist, erklärt sich durch den Tisch evtl. die obere "gerade Begrenzung" der Hautveränderung. So als wenn ein kochend heißes Getränk nach vorne von Tisch runter, auf das Knie gelaufen ist... Dann stellt sich die Frage, wer ihm da beim Trinken geholfen hat. Oder hat er zu heißen Kaffee heftig abgewiesen, die Tasse weg geschlagen... Kann alles sein. Sicher ist nur, das so heiße Getränke bei hilflosen Menschen nix zu suchen haben. Ein derart heißes Getränk an Hilflose auszugeben alleine, kann für einen Strafantrag wg. grober Fahrlässigkeit u. Körperverletzung reichen. Das Personal fragen wie das mit der Temperatur der Getränke ist... ist die Auskunft mangelhaft, die PDL.. usw. jeweils mit einem Zeugen fragen.

Soviel zum Verhalten der KZP. Andererseits.... Was du da über das Zähneputzen schreibst, macht mir jedoch auch ein wenig Angst u. Bange. Wenn man einer hilflosen Person täglich die Zähne putzt, kann eine Woche nicht putzen, einfach gesagt weniger Schäden anrichten, als wenn ungeübtes Personal es gegen den Willen der Person tut.... Dabei kann alles mögliche passieren. Selbst wenn dein Mann sich zuhause von dir die Zähne putzen läßt, heiß das noch lange nicht, das er sich in der KZP bei ungeübtem Personal genau so verhält. Dann stellt sich schlicht die Frage, wie weit das Personal gehen soll, um einer unbekannten hilflosen Person die Zähne zu putzen, oder eine Teilprothese heraus zu nehmen. Ich bin wg. meiner blöden Krankheit oft in der Kieferchirurgie, und hab da als Patient erlebt, das kurz nach meiner OP eine Schwester mit gebrauchten Handschuhen an ins Zimmer kommt, und mir damit im Mund rum fingern will, um die Nähte zu kontrollieren. Dann kann die werte Schwester machen was sie will, da bleibt der Mund zu.... Stell dir bei deinen Man vor, das er da ähnliches erlebt hat. Würde er sich so im Mund rum fummeln lassen ? So gesehen läuft in der KZP so viel schief, das man eher Dankbar sein muß, das nicht ernsthaft versucht wurde, ihm gegen den Willen die Zähne zu putzen.

Was das austrocknen betrifft : Da hilft, im Aufnahembogen deutlich zu vermerken, das man SOFORT telefonisch / per Handy informiert werden will, wenn es Probleme mit dem Essen, Trinken, Verdauung und co. gibt. Am besten läßt man sich diese Info unterschreiben, und nimmt eine Kopie/das original davon mit. Dann kann die KZP ggf. mit der Telefonliste beweisen, das sie alles versucht, oder halt noch mehr Schuld als ohnehin schon hat.

:-) Helmut


Vater einer schwerst mehrfachbehinderten, 24 J. alten Tochter, Man einer Frau, die eine schwere Psychose hat, und ehrenamtlicher Betreuer von nicht mit mir Verwandten Personen.

Dieter Radke
Full Member
Beiträge: 168
Registriert: 13.11.2005, 16:46

Krankenkasse sollte Schädigung abklären - zügig

Beitrag von Dieter Radke » 22.02.2009, 11:34

Hallo Elke,
die beschriebene Situation ist dubios. Es gibt Verletzungen, Schädigungen - und keinenr will es gewesen sein.
Ich halte es für richtig, die Krankenkasse in die Angelegenheit einzubinden. Die Krankenkasse muss nämlich darauf achten, dass sie nicht für Schäden bezahlt, die andere zu verantworten haben. In Verbindung mit einer solchen Überprüfung können dann kostenfrei Abklärungen erfolgen. Man muss nur darauf achten, dass die Kasse sich zügig einschaltet. Ich würde also nach spätestens 14 Tagen einmal nachfragen.
MfG Dieter Radke
Menschenwürdige Pflege ohne Ausnahme! - Dafür müssen wir alle eintreten.

Elke
Full Member
Beiträge: 129
Registriert: 22.11.2005, 07:40
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Krankenkasse sollte Schädigung abklären - zügig

Beitrag von Elke » 22.02.2009, 19:27

Dieter Radke hat geschrieben:Die Krankenkasse muss nämlich darauf achten, dass sie nicht für Schäden bezahlt, die andere zu verantworten haben. In Verbindung mit einer solchen Überprüfung können dann kostenfrei Abklärungen erfolgen. Man muss nur darauf achten, dass die Kasse sich zügig einschaltet. Ich würde also nach spätestens 14 Tagen einmal nachfragen.
MfG Dieter Radke
Hallo Dieter,

ich bleibe am Ball, zumal mir gestern eine Bekannte (arbeitet bei einer KK)
mir gesteckt hat, dass es solche Beschwerden viele gibt. Die oftmals gar nicht bearbeitet werden, wenn der finanzielle Gewinn/Regress für die KK nicht lohnt.
Ehemann Hirnblutung 1995, Hemiplegie rechts, schwere Globalaphasie, Epilepsie, Pflegestufe 3. Pflege Zuhause

Dieter Radke
Full Member
Beiträge: 168
Registriert: 13.11.2005, 16:46

Krankenkasse sollte Schädigung abklären - zügig

Beitrag von Dieter Radke » 23.02.2009, 07:41

Elke hat geschrieben: ... ich bleibe am Ball, zumal mir gestern eine Bekannte (arbeitet bei einer KK) mir gesteckt hat, dass es solche Beschwerden viele gibt. Die oftmals gar nicht bearbeitet werden, wenn der finanzielle Gewinn/Regress für die KK nicht lohnt.
Guten Morgen,
genau das scheint das Problem zu sein. Die Krankenkassen gehen gelegentlich Schadensfällen nur dann nach, wenn es sich für die Kasse "wirtschaftlich lohnt." Das muss man nüchtern zur Kenntnis nehmen. Wie überhaupt die Feststellung nicht abwegig erscheint, dass die Kassen nicht immer das Versicherteninteresse (allein) im Auge haben.
Viele Grüße
Dieter
Menschenwürdige Pflege ohne Ausnahme! - Dafür müssen wir alle eintreten.

Elke
Full Member
Beiträge: 129
Registriert: 22.11.2005, 07:40
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Verbrühungen in der Kurzzeitpflege - Folgerungen?

Beitrag von Elke » 30.09.2009, 12:42

Herbert Kunst hat geschrieben:

Hallo Elke,

zu den gestellten Fragen gebe ich zunächst einmal folgende Hinweis:

l. und 2. Die Krankendokumentation (objektive Angaben) müssen dem Patienten bzw. seinem Rechtsvertreter zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden. Dies hat u.a. der BGH mehrfach entschieden. Eine Herausgabe der Dokumentation ist nur in Kopie möglich. Die Kosten des Kopierens gehen dann zu Lasten des Patienten. Diese Rechte kann man ggf. einklagen, tunlichst mit Anwalt.
3 und 4. Rechtliche Schritte sind immer noch möglich: Klage auf Schadensersatz, Strafanzeige wegen Körperverletzung, Einschaltung der Heimaufsicht und des MDK.
Bezüglich Schadensersatz sehe ich beweisrechtliche Probleme (Aussage gegen Aussage). Strafrechtliche Ermittlungen werden auch an beweisrechtliche Grenzen. Im Übrigen ist das für die Justiz u.U. ein Verfahren ohne öffentliches Interesse, was dann zur Einstellung führt.
Heimaufsicht bzw. MDK können in die Unterlagen hineinschauen und müssen von Amts wegen aufklären. Ob diese Institutionen genügend kritisch nachfragen und für eine Aufhellung Sorge tragen, darf zweifelhaft erscheinen. So gesehen, kann es sein, dass die Einschaltung der genannten Stellen zu nichts führt und nur die "Gegenseitige" stark macht bzw. deren Sichtweise stützt. Es ist daher sorgsam zu erwägen, was der richtige Weg ist. Vielleicht können die Medien interessiert werden?
Vielleicht sollte zunächst versucht werden, alle Unterlagen in die Hand zu bekommen und dann zu bewerten. Wenn die Dokumenation geschönt erscheint, ist dies ein zusätzliches Argument, um gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Wenn die Dokumentation nicht stimmt, ist an das Thema "Unrichtige Angaben (Lüge)" bzw. "Urkundenfälschung" zu denken.

Siehe auch
Krankendokumentation - Herausgabe / Einsicht
viewtopic.php?t=11045

Gruß
Herbert Kunst

Hallo Herbert,

wie du es vorhergesagt hast, genau so ist es eingetroffen.
Das Verfahren wurde eingestellt.
Die Dokumentation bis heute mir nicht ausgehändigt.
Weder von der Diakonie - die hat sich lediglich bereit erklärt, diese der Krankenkasse zur Verfügung zu stellen

noch von der Barmer Ersatzkasse - die mir die Auskunft gab, die wäre für mich nicht verständlich zu lesen.

Habe gerade von einem noch weitaus schlimmeren Fall erfahren

http://pflegendeangehoerige.plusboard.d ... t4369.html
Ehemann Hirnblutung 1995, Hemiplegie rechts, schwere Globalaphasie, Epilepsie, Pflegestufe 3. Pflege Zuhause

Herbert Kunst
phpBB God
Beiträge: 894
Registriert: 13.11.2005, 13:48

Verbrühungen in der Kurzzeitpflege - Folgerungen?

Beitrag von Herbert Kunst » 30.09.2009, 13:43

Elke hat geschrieben: .... wie du es vorhergesagt hast, genau so ist es eingetroffen. Das Verfahren wurde eingestellt.
Die Dokumentation bis heute mir nicht ausgehändigt.
Weder von der Diakonie - die hat sich lediglich bereit erklärt, diese der Krankenkasse zur Verfügung zu stellen
noch von der Barmer Ersatzkasse - die mir die Auskunft gab, die wäre für mich nicht verständlich zu lesen. ....
Hallo Elke,
strafrechtliche Folgerungen sind meist ungeeignet, um Behandlungs- oder Pflegefehler anzugehen. Darauf wird hier immer wieder aufmerksam gemacht.
Ungeachtet der Verfahrenseinstellung besteht ein Anspruch auf Kopien der Unterlagen. Dabei ist völlig belanglos, ob der Patient oder sein Vertreter sie verstehen kann. Es bleibt ihm überlassen, sich weiteren Rat einzuholen. Jedenfalls kann niemand die Überlassung von Kopien davon machen, dass man die Unterlagen lesen oder verstehen kann. Das sind nur Ausflüchte.
Ggf. bestehen gute Aussichten, wegen der Kopie vor dem Amtsgericht zu klagen. Wenn es passt, mit Prozesshilfe.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Elke
Full Member
Beiträge: 129
Registriert: 22.11.2005, 07:40
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Beitrag von Elke » 22.10.2009, 08:47

Die KK hat mir nach erneuter Aufforderung nun doch Kopien der Akte übermittelt und (nach 9 Monaten) den MDK eingeschaltet, der begutachten soll, ob Pflegefehler vorliegen.

Was ich eigentlich schon wusste, habe ich jetzt schwarz auf weiß
und bin erschüttert und und hoffnungslos.


Dokumentation - in der Nacht

N - geschlafen
N- geschlafen
N - Lagerung nicht möglich, da schwer und unbeweglich

N - 1 x Inkowechsel
N - geschlafen
N - Stuhlgang, gewaschen


und frage mich ernstlich warum eine Nachtwache in einer KZP weniger Fähigkeiten hat als ein Laie in der Häuslichkeit.


Obwohl mein Mann zu Hause täglich auf der Toilette abführt,
wurde auch in dieser Einrichtung mein Mann wieder nicht auf die Toilette zum Abführen gesetzt.
Ehemann Hirnblutung 1995, Hemiplegie rechts, schwere Globalaphasie, Epilepsie, Pflegestufe 3. Pflege Zuhause

Elke
Full Member
Beiträge: 129
Registriert: 22.11.2005, 07:40
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Beitrag von Elke » 18.01.2010, 08:40

Nun steht es "schwarz auf weiß" in einem 16seitigen Gutachten des MDK.
Zusammenfassend:
Der Versicherte war vom xx bis xx in der KZP xx
Während dieser Zeit kam es zu einem Hautschaden durch Verbrühung.
Es liegen pflegerische Versäumnisse bei der Wundbehandlung der Verbrühung sowie in der Führung der Pflegedokumentation vor.
Ehemann Hirnblutung 1995, Hemiplegie rechts, schwere Globalaphasie, Epilepsie, Pflegestufe 3. Pflege Zuhause

Dieter Radke
Full Member
Beiträge: 168
Registriert: 13.11.2005, 16:46

Erfolg - Gratulation

Beitrag von Dieter Radke » 18.01.2010, 08:49

Elke hat geschrieben: ... Während dieser Zeit kam es zu einem Hautschaden durch Verbrühung. Es liegen pflegerische Versäumnisse bei der Wundbehandlung der Verbrühung sowie in der Führung der Pflegedokumentation vor.
Guten Morgen und Gratulation!
Die Hartnäckigkeit hat sich gelohnt. Nun kann die Krankenkasse die vermeidbar gewesenen Behandlungskosten einfordern und der Geschädigte kann zumindest Schmerzensgeld verlangen.
Die Pflegekasse darf im Übrigen befragt werden, ob es hinsichtlich der Einrichtung noch weitere Folgerungen geben wird. Zumindest für die Zukunft muss doch pflegerisch gute Arbeit erwartet werden dürfen.
MfG Dieter
Menschenwürdige Pflege ohne Ausnahme! - Dafür müssen wir alle eintreten.

thorstein
Sr. Member
Beiträge: 457
Registriert: 04.03.2008, 22:22

Beitrag von thorstein » 18.01.2010, 13:54

Dass die Verbrühung während der KZP enstanden ist, war ja zu keinem Zeitpunkt strittig. Die Frage ist doch, ob es zu der Verbrühung durch eine Verletzung der Sorgfaltspflicht gekommen ist und damit die Verantwortung beim Heim liegt. Steht das auch in dem Gutachten? Ich persönlich würde das Bejahen, denn allein die Tatsache, dass der Kaffee so heiß war, dass er solche Verbrühungen verursachen kann, stellt eine Verletzung der Sorgfaltespflicht dar. Immer unter Berücksichtigung des bekannten Krankheitsbildes.

Ob durch eine unzureichende Dokumentation und Versorgung der Wunde weiterer Schaden entstanden ist, wäre dann erst die nächste Frage.

PflegeCologne
phpBB God
Beiträge: 734
Registriert: 23.09.2007, 09:47

Versäumnisse bei der Wundbehandlung ...

Beitrag von PflegeCologne » 21.01.2010, 07:52

Elke hat geschrieben: ....
Es liegen pflegerische Versäumnisse bei der Wundbehandlung der Verbrühung sowie in der Führung der Pflegedokumentation vor. ....
Hallo Elke,
wie Dieter schon ausgeführt hat, kann jetzt wohl an eine Haftung gedacht werden. Die o.a. Feststellung belegt offensichtlich einen Pflegefehler. Ich würde aber das weitere Vorgehen mit der Krankenkasse, die ja auch vielleicht eine Ersatzleistung anstreben wird, abstimmen.
Lb Grüße
Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Elke
Full Member
Beiträge: 129
Registriert: 22.11.2005, 07:40
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Kurzzeitpflege St. Lukas am See in Berlin

Beitrag von Elke » 07.02.2010, 17:59

Qualität der stationären Pflegeeinrichtung
Kurzzeitpflege St. Lukas am See

http://www.pflegelotse.de/(S(nacvmr450zxeox45f4bwvlb0))/presentation/pl_details_sta.aspx?pflegeid=511104688&pflegelfdnr=1&ansprechpartnerlfdnr=1

http://www.pflegelotse.de/(S(nacvmr450zxeox45f4bwvlb0))/berichte_s/511104688_13507_s_1_090831vk01001309-000001451.pdf

Anmerkung der Moderation:
Ggf. gesamte Adresse kopieren und ins Suchfeld übernehmen.
Ehemann Hirnblutung 1995, Hemiplegie rechts, schwere Globalaphasie, Epilepsie, Pflegestufe 3. Pflege Zuhause

Elke
Full Member
Beiträge: 129
Registriert: 22.11.2005, 07:40
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Anmerkung der Moderation

Beitrag von Elke » 07.02.2010, 18:05

Klappt mit dem Verlinken leider nicht.

Anmerkung der Moderation:
Ggf. gesamte Adresse kopieren und ins Suchfeld übernehmen.
Ehemann Hirnblutung 1995, Hemiplegie rechts, schwere Globalaphasie, Epilepsie, Pflegestufe 3. Pflege Zuhause

Gaby Modig
phpBB God
Beiträge: 1292
Registriert: 13.11.2005, 13:58

Kurzzeitpflege St. Lukas am See in Berlin

Beitrag von Gaby Modig » 07.02.2010, 18:07

Ist es folgende Einrichtung?
http://www.diakonie-reinickendorf.de/pf ... samsee.php

Die Einrichtung hat eine Gesamtnote von 4,1 - Die Bewohnerbefragung lautet: 1,2
Die Einzelnote für die Pflege und medizinische Versorgung wird mit 4,3. Wie dann bei der Bewohnerbefragung eine 1,2 zustande kommen kann, ist höchst fragwürdig.

G.M.
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

PflegeCologne
phpBB God
Beiträge: 734
Registriert: 23.09.2007, 09:47

Kurzzeitpflege St. Lukas am See in Berlin - Qualität

Beitrag von PflegeCologne » 07.02.2010, 18:31

Gaby Modig hat geschrieben:.... Die Einrichtung hat eine Gesamtnote von 4,1 - Die Bewohnerbefragung lautet: 1,2
Die Einzelnote für die Pflege und medizinische Versorgung wird mit 4,3. Wie dann bei der Bewohnerbefragung eine 1,2 zustande kommen kann, ist höchst fragwürdig. ...
Hallo Elke,
kann es sein, dass die Einrichtung nicht wirklich zufriedend bewertet wurde? Wie wird das denn aus dem konkreten Erleben beurteilt? Bewertung hier - Lebenswirklichkeit dort?
MfG Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Antworten