Verbrühungen in der Kurzzeitpflege - Folgerungen?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

Elke
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Verbrühungen in der Kurzzeitpflege - Folgerungen?

Beitrag von Elke » 14.02.2009, 09:46

Verbrühungen in der Kurzzeitpflege - Folgerungen?

Mein Mann war vom 11. bis 18. Januar 2009 in der Kurzzeitpflege.
Als ich am 18. um 15 Uhr abholen wollte, wurde mir zwischen Tür und Angel gesagt,
„ich muss Ihnen noch was sagen“.

Mein Mann lag im Bett und ich entdeckte am Knie nach unterhalb verlaufend eine große

Brandwunde ca. 10 x 10 cm in Streifen verlaufend

(wurde von mir fotografiert, dokumentiert von mir über die Wochen fortlaufend).

Die Verbrühung soll am 16. Januar passiert sein.
Mein Mann soll die sich selbst mit Kaffee zugefügt haben.

Seine Zähne wurden nicht geputzt, die Teilprothese nicht aus dem Mund genommen.
Die gesamte Mundhöhle, die Zahnzwischenräume, der Oberkiefer, die Zunge, waren voller weißlicher Beläge.

Mein Mann war ausgetrocknet.

Auf dem Tisch lag ein Lagerungsplan nach dem er lediglich an drei Tagen gelagert wurde und aus dem Bett in den Rollstuhl gesetzt wurde.
Eine Auskunft wie es passiert ist, konnte mir keiner geben, ich sollte am nächsten Morgen die PDL anrufen.

Die war dann sehr ungehalten zu mir, im Hintergrund rief eine andere Schwester „stelle mal auf laut, was sie auch machte und ich wurde in eine Situation vom Opfer zum Täter gedrängt.

Daraufhin nahm ich Kontakt zur FBL auf und diese wollte am 23. Januar hier bei uns einen Hausbesuch machen.

Darum habe ich unseren Hausarzt informiert, der bei uns dann sofort einen Hausbesuch gemacht hat und die Wunde angesehen. Er meinte, die eine offene Stelle kann keine Brandverletzung sein, da ist er vermutlich gefallen.

Ich noch einmal die FBL angerufen und gesagt, wenn sie nicht heute kommt, schalte ich die Heimaufsicht ein. Noch am Abend war sie mit einer QM hier.

Die Beschreibung der Wunde in ihrem Maßnahmenplan, der mir ausgehändigt wurde, entspricht nicht der Realität - wurde verschönt.

Die KZP hat weder einen Arzt gerufen noch wurde die Wunde dort fotografiert und auch nicht behandelt, die Wunde nicht abgedeckt.

Das Haus blieb auch in dem gestrigen (13. Februar 2009) Gespräch – PDL, FBL und QM - bei der Behauptung, mein Mann hat sich selbst den kochend heißen Kaffee aufs Knie geschüttet.

Auf Nachfrage hat er auf sich gezeigt, er war das.
Auf Nachfrage ob er Schmerzen hat, hob er den Daumen und das wurde gedeutet, alles o.k. (Daumen hoch heißt ja!)
Im Dienst waren ein Zivi und eine Pflegehelferin, die erstmalig als Ersatzkraft dort tätig war und nicht wusste, dass mein Mann an seinen Rollstuhl einen Therapietisch auf die Armlehnen geschoben bekommt. Der Zivi machte sie aufmerksam, die Helferin holte den Tisch aus dem Zimmer, beide wollten den Tisch an den Rollstuhl klemmen und da hat mein Mann die Tasse genommen und sich diese Verbrennungen zugefügt. Ist theoretisch und praktisch unmöglich!

Mein Mann nach SHT und HB eine rechtsseitige Hemiprares, ist nicht in der Lage sich allein nach vorne zu beugen und eine Tasse vom Tisch zu nehmen. Er hat eine schwere globale Aphasie und eine Sekundärdemenz.,

Kopien der Fallbesprechung und Dokumentation wurden mir verweigert.
Lediglich ein Maßnahmenplan wurde mir ausgehändigt, der wenig aussagekräftig für mich ist.

Meine Frage:
Habe ich als gesetzlicher Betreuer
1. das Recht, die Dokumentation in meine eigenen Hände zu nehmen und zu lesen oder muss sich mich damit zufrieden geben, dass mir nur vereinzelte Sätze daraus vorgelesen werden
2. das Recht auf Kopien
3. nach dieser langen Zeit überhaupt noch die Möglichkeit rechtliche Schritte gegen das Haus einzuleiten
4. Bei welcher Stelle
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Herbert Kunst
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Verbrühungen in der Kurzzeitpflege - Folgerungen?

Beitrag von Herbert Kunst » 14.02.2009, 10:10

Elke hat geschrieben:1. das Recht, die Dokumentation in meine eigenen Hände zu nehmen und zu lesen oder muss sich mich damit zufrieden geben, dass mir nur vereinzelte Sätze daraus vorgelesen werden
2. das Recht auf Kopien
3. nach dieser langen Zeit überhaupt noch die Möglichkeit rechtliche Schritte gegen das Haus einzuleiten
4. Bei welcher Stelle
Hallo Elke,

zu den gestellten Fragen gebe ich zunächst einmal folgende Hinweis:

l. und 2. Die Krankendokumentation (objektive Angaben) müssen dem Patienten bzw. seinem Rechtsvertreter zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden. Dies hat u.a. der BGH mehrfach entschieden. Eine Herausgabe der Dokumentation ist nur in Kopie möglich. Die Kosten des Kopierens gehen dann zu Lasten des Patienten. Diese Rechte kann man ggf. einklagen, tunlichst mit Anwalt.
3 und 4. Rechtliche Schritte sind immer noch möglich: Klage auf Schadensersatz, Strafanzeige wegen Körperverletzung, Einschaltung der Heimaufsicht und des MDK.
Bezüglich Schadensersatz sehe ich beweisrechtliche Probleme (Aussage gegen Aussage). Strafrechtliche Ermittlungen werden auch an beweisrechtliche Grenzen. Im Übrigen ist das für die Justiz u.U. ein Verfahren ohne öffentliches Interesse, was dann zur Einstellung führt.
Heimaufsicht bzw. MDK können in die Unterlagen hineinschauen und müssen von Amts wegen aufklären. Ob diese Institutionen genügend kritisch nachfragen und für eine Aufhellung Sorge tragen, darf zweifelhaft erscheinen. So gesehen, kann es sein, dass die Einschaltung der genannten Stellen zu nichts führt und nur die "Gegenseitige" stark macht bzw. deren Sichtweise stützt. Es ist daher sorgsam zu erwägen, was der richtige Weg ist. Vielleicht können die Medien interessiert werden?
Vielleicht sollte zunächst versucht werden, alle Unterlagen in die Hand zu bekommen und dann zu bewerten. Wenn die Dokumenation geschönt erscheint, ist dies ein zusätzliches Argument, um gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Wenn die Dokumentation nicht stimmt, ist an das Thema "Unrichtige Angaben (Lüge)" bzw. "Urkundenfälschung" zu denken.

Siehe auch
Krankendokumentation - Herausgabe / Einsicht
viewtopic.php?t=11045

Gruß
Herbert Kunst
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Re: Verbrühungen in der Kurzzeitpflege - Folgerungen?

Beitrag von Elke » 14.02.2009, 16:41

Herbert Kunst hat geschrieben:
Hallo Elke,
zu den gestellten Fragen gebe ich zunächst einmal folgende Hinweis:
Die Krankendokumentation (objektive Angaben) müssen dem Patienten bzw. seinem Rechtsvertreter zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden. Dies hat u.a. der BGH mehrfach entschieden. Eine Herausgabe der Dokumentation ist nur in Kopie möglich. Die Kosten des Kopierens gehen dann zu Lasten des Patienten. Diese Rechte kann man ggf. einklagen, tunlichst mit Anwalt.
Rechtliche Schritte sind immer noch möglich: Klage auf Schadensersatz, Strafanzeige wegen Körperverletzung, Einschaltung der Heimaufsicht und des MDK.
Bezüglich Schadensersatz sehe ich beweisrechtliche Probleme (Aussage gegen Aussage). Strafrechtliche Ermittlungen werden auch an beweisrechtliche Grenzen. Im Übrigen ist das für die Justiz u.U. ein Verfahren ohne öffentliches Interesse, was dann zur Einstellung führt.
Heimaufsicht bzw. MDK können in die Unterlagen hineinschauen und müssen von Amts wegen aufklären. Ob diese Institutionen genügend kritisch nachfragen und für eine Aufhellung Sorge tragen, darf zweifelhaft erscheinen. So gesehen, kann es sein, dass die Einschaltung der genannten Stellen zu nichts führt und nur die "Gegenseitige" stark macht bzw. deren Sichtweise stützt. Es ist daher sorgsam zu erwägen, was der richtige Weg ist. Vielleicht können die Medien interessiert werden?
Vielleicht sollte zunächst versucht werden, alle Unterlagen in die Hand zu bekommen und dann zu bewerten. Wenn die Dokumenation geschönt erscheint, ist dies ein zusätzliches Argument, um gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Wenn die Dokumentation nicht stimmt, ist an das Thema "Unrichtige Angaben (Lüge)" bzw. "Urkundenfälschung" zu denken.
Gruß
Herbert Kunst
Hallo Herbert,

die Antwort macht ja nicht unbedingt Mut.
Immer besser verstehe ich nun die Angehörigen die immer wieder sagen,
die Kraft uns zu beschweren, die haben wir nicht.
Ich kämpfe nun seit 13 Jahren um die Rechte meines Mannes.
Um eine menschenwürdige Versorgung im Heim, der Reha, in den unterschiedlichsten Kurzzeitpflegeeinrichtungen.

Nebenher pflege ich meinen Mann mit der Pflegestufe 3 und stelle wieder einmal fest, es bleibt mir nicht mehr, als zu Gott zu beten, er möge mir Kraft und Gesundheit geben.

Was nutzt mir eine Heimaufsicht, wenn die im Zweifelsfall auf der Heimseite stehen?

Was nutzt mir ein Gericht, das abweisen könnte, weil kein öffentliches Interesse bestehe.

Diese KZP ist ein Haus eines großen kirchlichen Trägers und kein Privates für gutbetuchte Selbstzahler. Jeder kann in die Lage kommen, dort zu "landen". Da sollte es schon von öffentlichem Interesse sein, wie dort mit Menschen umgegangen wird.
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Fehlverhalten immer sorgsam prüfen und abwägen

Beitrag von Herbert Kunst » 15.02.2009, 08:19

Hallo Elke,

ich wollte mit meiner Rückmeldung nicht zur Entmutigung beitragen. Aber, andererseits muss eine Situation auch mit realistischem Blick betrachtet werden.
Ich würde zunächst die Krankendokumentation auswerten und schauen, ob sich daraus etwas ableiten lässt oder ob Anhaltspunkte für Verfälschungen vorliegen.
Es ist nun mal so, dass derjenige, der Beschwerde führt oder Klage erhebt, konkrete Umstände für ein Fehlverhalten darzulegen oder sogar zu beweisen hat. Lässt man solche Überlegungen außer Acht, kann es sein, dass eine Beschwerde "nach hinten los geht". Derjenige, über den man Beschwerde führt, geht gestärkt aus einer Streitsache hervor, wenn die Beweismittel nicht ziehen.
Also gilt es immer sorgsam darauf zu achten, dass man möglichst "gute Karten" hat.
Wir können gerne weiter diskutieren, wenn es anhand der Dokumentation zu weiteren Erkenntnissen gekommen ist.

Gruß
Herbert Kunst
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Pflegenot - Zusammenfassung

Beitrag von Elke » 15.02.2009, 10:39

Hallo Herbert,

dann fasse ich noch einmal zusammen:

Hilfloser Gast, gelähmt, Pflegestufe 3, schwere globale Aphasie (kann nicht sprechen, schreiben, lesen)
wird aus der Kurzzeitpflege mit einer großen, in mehreren Streifen verlaufenden Verbrühung, teilweise offenen Stellen, teilweise Blasen mit Sekretbildung entlassen mit der Aussage
hat sich der Gast selbst zugefügt.


Angehörige beschwert sich, dokumentiert die Wunde und holt Hausarzt als Zeugen.

Fachbereichsleitung und QM
kommen in die Häuslichkeit - auf Verlangen der Angehörigen -
nehmen eine Beschwerde auf und versprechen zu recherchieren.

Nach weiteren 4 Wochen verlangt die Angehörige nun endlich eine Erklärung und muss dafür in die KZP mit ihrem schwerstbehinderten Angehörigen fahren.

Nun wird ihr wieder erklärt, die Verbrennungen hat sich der Mann allein zugefügt (was gar nicht möglich ist, so wie der Vorhergang geschildert wurde!)

Die Pflegedokumentation
wird nicht zur Einsicht vorgelegt, Kopien werden verweigert, es wird lediglich ein interner Maßnahmenplan für Pflegevisiten ausgehändigt,
in dem die Wunde verschönt beschrieben wird.

Dem geführten Gespräch konnte Angehörige entnehmen,
die KZP mit 15 Gästen war nur mit einem Zivi und einer Pflegehelferin besetzt und diese Helferin war an diesem Tag erstmalig in der KZP, kannte keinen der Gäste.

Angehörige - im Sinne ihres Betreuten - soll das hinnehmen, weil es eh nicht lohnt, Angehörige gegenüber Pflege und Institutionen immer als der "Dumme" dastehen? Und auch nicht über die finanziellen Mittel - wie ein großer kirchlicher Träger - verfügt, sich einen Rechtsbeistand zu nehmen?
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Krankenkasse einschalten ?!

Beitrag von WernerSchell » 15.02.2009, 13:35

Forum:
viewtopic.php?t=11046

Sehr geehrte Frau Rehfeldt,

ich habe die Beiträge im Forum gelesen und bin auch der Meinung, dass die beweistatsächlichen Gegebenheiten nicht so sind, dass die Einschaltung der genannten Institutionen von Erfolg gekrönt sein werden. Die verschiedenen Aussagen sind widersprüchlich.
Klar, dass die Verbrühung und das weitere Geschehen aus Ihrer Sicht nicht akzeptabel sind. Aber, wem wollen Sie nach der augenblicklichen Faktenlage konkret etwas vorwerfen?
Zu denken wäre daran, dass die Einrichtung durch geeignete Aufsichtsmaßnahmen eine Schädigung / Selbstschädigung hätte vermeiden müssen. Insoweit liegen möglicherweise (gravierende) Sorgfaltsmängel vor. Eine mögliche weitere Aufhellung könnte die Dokumentation bringen. Insoweit haben Sie, wie ausgeführt, ein Einsichts- bzw. Kopierrecht. Zu erwägen wäre dann möglicherweise, ob die Dokumentation den korrekten Verlauf darstellt oder vielleicht sogar absichtlich geschönt erscheint.
Nach all dem könnten Sie natürlich mit gutem Recht die Heimaufsicht bzw. den MDK einschalten, oder sogar Strafanzeige erstatten (dann wird von Amts wegen ermittelt). Das Problem ist nur: Wenn man bei solchen Anzeigen nicht erfolgreich ist, hat die Einrichtung "Oberwasser" - und nichts ist gewonnen. Von daher ist es sehr schwierig, exakt zu raten.
Zu denken wäre auch daran, die Krankenkasse auf die mögliche Fehlversorgung mit Folgekosten aufmerksam zu machen mit der Maßgabe, dass sie wegen der eingetretenen weiteren Aufwendungen nachhakt und für Aufklärung sorgt. Dazu gibt es den § 66 SGB V, der dies ermöglicht. Wenn Sie diese Vorschrift nutzen, können Sie sich auf die Einschaltung der Krankenkasse beschränken, und überlassen es dieser Institution, die geeignet erscheinenden Maßnahmen zu ergreifen (Beteiligung MDK, Heimaufsicht). Sie bleiben zunächst im Hintergrund, aber gleichwohl wird eine Überprüfung vorgenommen. - Wäre das eine hilfreiche Lösung? Wir sollten alle weiter nachdenken!

Viele Grüße und schönen Sonntag!
Werner Schell
http://www.wernerschell.de
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

§ 66 SGB V Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
Die Krankenkassen können die Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind und nicht nach § 116 des Zehnten Buches auf die Krankenkassen übergehen, unterstützen.

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__66.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Elke
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Re: Krankenkasse einschalten ?!

Beitrag von Elke » 15.02.2009, 13:53

WernerSchell hat geschrieben: Zu denken wäre auch daran, die Krankenkasse auf die mögliche Fehlversorgung mit Folgekosten aufmerksam zu machen mit der Maßgabe, dass sie wegen der eingetretenen weiteren Aufwendungen nachhakt und für Aufklärung sorgt. Dazu gibt es den § 66 SGB V, der dies ermöglicht. Wenn Sie diese Vorschrift nutzen, können Sie sich auf die Einschaltung der Krankenkasse beschränken, und überlassen es dieser Institution, die geeignet erscheinenden Maßnahmen zu ergreifen (Beteiligung MDK, Heimaufsicht). Sie bleiben zunächst im Hintergrund, aber gleichwohl wird eine Überprüfung vorgenommen. - Wäre das eine hilfreiche Lösung? Wir sollten alle weiter nachdenken!
Viele Grüße und schönen Sonntag!
Werner Schell
http://www.wernerschell.de
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

§ 66 SGB V Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
Die Krankenkassen können die Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind und nicht nach § 116 des Zehnten Buches auf die Krankenkassen übergehen, unterstützen.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__66.html
Sehr geehrter Herr Schell,
danke für Ihre ausführliche Antwort.
Ich werde Ihren Rat annehmen und zu gegebener Zeit hier berichten, was sich ergeben hat.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Rehfeldt
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- bin erschüttert ...

Beitrag von Suse2 » 15.02.2009, 16:32

als stellvertretende Pflegedienstleitung einer stationären Einrichtung mit eingestreuten KZP Plätzen kann ich nur sagen das ich mehr als erschüttert bin wenn ich von solchen Vorkommnissen höre..

keine Frage, überall arbeiten nur Menschen und wo Menschen arbeiten, passieren Fehler, aber..........
  • dann muss man zu diesen Fehler stehen
    dann muss adäquat reagiert werden
    dann muss miteinander gesprochen werden
    dann muss der Bewohner korrekt behandelt und versorgt werden
    dann muss eine Entschuldigung selbstverständlich sein
ich kann Frau R. in ihrer Denk- und Handlungsweise mehr als gut verstehen und würde mir für alle zu Pflegenden wünschen das Beschwerden dieser Art an die richtige Stelle kommen und das es Veränderungen zugunsten der zu Pflegenden gibt.

Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung ...

in diesem Sinne
Suse2

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Krankenkasse einschalten ?!

Beitrag von Herbert Kunst » 16.02.2009, 08:10

Hallo Elke,

die ergänzenden Hinweise von Herrn Schell begrüße ich sehr. Sie zeigen auf, dass es noch einen anderen Weg gibt, die Vorgänge aufhellen zu lassen und ggf. Konsequenzen zu ziehen.
In diesem Sinne wünsche ich viel Erfolg.

Gruß
Herbert Kunst
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Beitrag von Elke » 16.02.2009, 12:29

Hallo Herbert,
sehr geehrter Herr Schell,

die Pflegekasse ist informiert und wird weiteres in die Wege leiten.
Danke noch einmal für wieder guten Tipp (den ich hier schon oftmals hier bekommen habe).
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Krankenkasse einschalten ?!

Beitrag von Cicero » 17.02.2009, 08:19

Guten Morgen,

die beschriebene Schädigung gehört aufgeklärt. Dazu gab es bereits vielfältige Ratschläge. Die Einschaltung der Krankenkasse ist sicherlich ein guter Weg. Theoretisch sind natürlich auch Strafanzeige und Einschaltung der Heimaufsicht möglich. Ob sich allerdings diese Behörden wirkungsvoll einschalten, darf bezweifelt werden.
Ich würde also, mit Herrn Schell, zunächst auf die Krankenkasse setzen. Allerdings sollte die Aufklärungsarbeit der Kasse schnellstmöglich erfolgen. Wenn dabei nichts rauskommt oder die Kasse nicht effektiv prüfen sollte, müssen die anderen Maßnahmen erwogen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!

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Re: - bin erschüttert ...

Beitrag von Elke » 17.02.2009, 13:02

Suse2 hat geschrieben: Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung ... in diesem Sinne Suse2
Hallo Suse2,

ich habe noch eine Frage.
Mein Mann hat nach einer HB eine sekundäre Demenz. Als Folge dieser „Hirnleistungsstörungen“ treten Störungen des Gedächtnisses und des Denkvermögens, der Orientierungs- sowie der Auffassungs- und Konzentrationsfähigkeit auf. Mein Mann ist darum im täglichen Ablauf auf klare, kurze Anweisungen angewiesen, lange und verschachtelte Sätze kann er nicht umsetzen.

Im Aufnahmegespräch sage ich,
mir ist eine gute Mundpflege wichtig und darum bitte, zu meinem Mann nicht zu sagen: „Herr … Möchten Sie die Zähne putzen“ (weil er dann IMMER abwinken wird), sondern mit dem Zahnputzzeug zu ihm gehen und sagen: „Mund öffnen, bitte“, weil er sich dann die Zähne putzen lässt und sogar allein putzen könnte (wie in der Häuslichkeit). Es müsste nur noch sorgfältiger nachgearbeitet werden.

Warum kann dem von Seiten der Pflegekräfte nicht nachgekommen werden?

Warum wird mir immer wieder geantwortet: „wir zwingen nicht“?

Im Beschwerdegespräch mit der PDL und nach nochmaliger Erklärung, er ist auf kurze, knappe Anweisungen angewiesen, wieder die Antwort kommt, da können Sie machen was Sie wollen: „wir zwingen nicht“ Und eine bei dem Gespräch mit anwesende Fachbereichsleitung (mit viel Erfahrungen im Bereich Alzheimer und Demenz) diese Aussage noch unterstützt?

Macht mich sehr nachdenklich!
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Anja Jansen
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Re: - bin erschüttert ...

Beitrag von Anja Jansen » 17.02.2009, 13:35

Elke hat geschrieben: ...
Warum wird mir immer wieder geantwortet: „wir zwingen nicht“?
...
Im Beschwerdegespräch mit der PDL und nach nochmaliger Erklärung, er ist auf kurze, knappe Anweisungen angewiesen, wieder die Antwort kommt, da können Sie machen was Sie wollen: „wir zwingen nicht“ Und eine bei dem Gespräch mit anwesende Fachbereichsleitung (mit viel Erfahrungen im Bereich Alzheimer und Demenz) diese Aussage noch unterstützt? ...
Hallo Elke,
ärztliches und pflegerisches Handeln muss immer am Willen der einzelnen Person ausgerichtet werden. Der BGH: "Der Wille des Patienten ist höchstes Gesetz".
Wenn aber die pflegebedürftige Person nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, geht die Bestimmungskompetenz auf den gesetzlichen Vertreter über. Damit ist verdeutlicht, dass sich die Pflege an den Hinweisen des Vertreters auszurichten hat.
Anhand dieser Erwägungen habe ich für die PDL-Argumentation kein Verständnis. Es wird ja niemand gezwungen, sondern geradezu der Wille des betroffenen Menschen umgesetzt. Nur, dieser Wille wird durch den Vertreter geäußert.
M.E. muss auf diese Rechtslage aufmerksam gemacht werden. Ich sehe keine ernstzunehmenden pflegerischen Erwägungen, den gemachten Vorschlägen nicht zu folgen.
MfG Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

Suse2
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Beitrag von Suse2 » 17.02.2009, 23:30

Im Aufnahmegespräch sage ich,
mir ist eine gute Mundpflege wichtig und darum bitte, zu meinem Mann nicht zu sagen: „Herr … Möchten Sie die Zähne putzen“ (weil er dann IMMER abwinken wird), sondern mit dem Zahnputzzeug zu ihm gehen und sagen: „Mund öffnen, bitte“, weil er sich dann die Zähne putzen lässt und sogar allein putzen könnte (wie in der Häuslichkeit). Es müsste nur noch sorgfältiger nachgearbeitet werden.
Warum kann dem von Seiten der Pflegekräfte nicht nachgekommen werden?
Warum wird mir immer wieder geantwortet: „wir zwingen nicht“?
Hallo Elke,

ich kann deinen Unmut und deine Unzufriedenheit bzgl der pflegerischen Versorgung sehr gut verstehen..

ich denke dass hier von Zwang nicht die Rede sein kann, Zwang wäre wenn ich / man ihm den Mund öffnen würde um ihm die Zähne putzen zu können..

er benötigt lediglich die Anweisung den Mund zu öffnen und das tut er dann, wenn ich dich richtig verstehe, alleine und lässt die Zähne putzen bzw macht es teilweise alleine...

wo ist das Zwang dahinter, ich sehe da ehr Mängel in der Kommunikation, falsche Fragestellung,

ist genauso als wenn ich eine 3 jährige Frage möchtest du ins Bett oder eben sage es ist Zeit, du gehst jetzt ins Bett..

das PP sollte froh sein, schon im Vorfeld die Info zu bekommen, wie die erforderliche Pflege problemlos um zusetzten ist..

wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg bei der Klärung der sehr bedauerlichen Vorkommnisse

Elke
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Ist das möglich?

Beitrag von Elke » 18.02.2009, 22:32

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