Aufklärungspflicht & Einwilligung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Axel_E._Schmidt
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Re: Aufklärungspflicht & Einwilligung

Beitrag von Axel_E._Schmidt » 06.01.2005, 19:33

Hallo Berti und andere,
nachdem der Anlaß des vorletzten Jahres Martina vermutlich immer noch beschäftigt, und da er von dritter Seite wohl ausreichend bearbeitet wird, hier eine eher allgemeine Betrachtung (die mir ja bekanntlich auch eher liegt):

das Thema "Aufklärung" paßt m. E. hervorragend zur grundsätzlichen, mehr oder weniger gut ausgeprägten Fähigkeit von Behandler und Patient, gemeinsam vorauszuschauen.
Die Theorie, sie routinemäßig und auf Gegenseitigkeit - wohlgemerkt - durchzuführen, ist klar. Allein die Praxis lehrt, daß eine
einseitig vorausschauende Grundhaltung (allein des Behandlers)
für den therapeutischen Prozeß bekanntlich auch hinderlich sein wird, wenn nämlich bspw. aus Angst des Patienten vor Risiken an sich indizierte Behandlungsverfahren unterbleiben; dann ggf. mit dem Risiko der Verschlechterung des Krankheitsbildes.

Gleichwohl: wer über Risiken spricht auf Gegenseitigkeit (um den Terminus "Aufklären" hier nun zu vermeiden), tut dies nicht, damit sie eintreten, sondern damit sie einmal mehr - sehend - und von beiden Seiten (!) im Behandlungsverlauf vermieden werden können: dies ist m. E. die von beiden Seiten geübte Realität in den überwiegenden der etwa 150 Millionen deutschen Behandlungsfälle pro Jahr.

Bitte bedenken sie bei alledem, daß im seltenen und umso bedauerlichen Unglücksfall der alte Spruch gilt:

"Hinterher ist man immer schlauer."
Gruß! Und (gleichwohl) alles Gute für das Neue Jahr 2005! A. E. Schmidt

Gast

Aufklärung macht Patienten zu Partnern!

Beitrag von Gast » 06.01.2005, 19:53

Patienten sollen durch die Aufklärung zum verständigen Partner des Arztes (Zahnarztes) werden. Erst auf der Grundlage solcher Informationen können sie in etwa sachverständig mit urteilen.

Die Rechtsprechung hat die Aufklärung der Patienten für zwingend erachtet - von Ausnahmesituationen abgesehen. Ohne Aufklärung keine rechtswirksame Einwilligung! Auch wenn sich bei einer Aufklärung gewisse Risiken und Nebenwirken andeuten, die möglicherweise die Patienten verunsichern, muss gleichwohl informiert werden.

Wer Pflichten einfordert und zugedacht bekommt, hier die Patienten, muss auch die entsprechenden Pflichten übernehmen, nämlich die Last der Mit - Entscheidung und Verantwortung!

MfG
Susen Kuzio

Axel_E._Schmidt
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Re: Aufklärungspflicht & Einwilligung

Beitrag von Axel_E._Schmidt » 06.01.2005, 20:44

Sehr geehrte Frau Kuzio,
ich habe Ihre schnelle Antwort gelesen, und nehme an, Sie meinen mich auch; ich fühle mich jedenfalls mitangeschrieben.
Bitte widersprechen Sie, wenn ich Sie falsch verstanden haben sollte: der "Partnerbegriff" unterstellt die viel beschworene sog. "Augenhöhe" der Beteiligten. Ich bin bei Ihnen, wenn Sie fordern, daß der Kranke gesund wird, um dann ab dem Moment der (gemeinsam) festgestellten Gesundheit auf Augenhöhe zum Heilberufler - partnerschaftlich - ggf. weiteragieren zu können.
Warnen möchte ich von der Zielvorstellung der Partnerschaft im oben angegebenen Sinne für die vorhergehende Phase der Krankenbehandlung, da sich erfahrungsgemäß Gesunde (Heilberufler) und Kranke grundsätzlich und aus Gründen, die weder in den Personen der Gesunden noch der Kranken zu suchen sind, nicht auf Augenhöhe befinden; damit müssen wir, glaube ich, derzeit leben.

Mein Eindruck ist es: es ist nicht möglich, daß der Patient den Sachverstand des Heilberuflers über den Patienten entwickelt, und dies ist auch gar nicht nötig bzw. nicht wünschenswert. Vielmehr geht es darum, daß es der Patient lernt, sich "ein wenig" mit den Augen seines Heilberuflers zu sehen, und umgekehrt. Vor allem aber scheint es vorteilhaft zu sein, wenn sich sozusagen im Verlaufe der Verständigung - und auch hier würde ich den (einseitigen) Aufklärungsbegriff wieder lieber etwas hintanstellen, Sie merken das schon - ein drittes gemeinsames (außenstehend-zugewandtes) Auge entwickelt, auf das sich beide Seiten verständigen können; es geht nicht darum, den einen auf die andere Seite zu ziehen; das geht - zumindest im Heilberuf - nicht lange gut.
Was halten Sie davon? Gruß! A. E. Schmidt

Gast

Der informierte Patient will Mitverantwortung!

Beitrag von Gast » 07.01.2005, 11:10

Hallo Herr Schmidt,
ich sehe die Beziehung Arzt und Patient vorrangig als eine vertragliche. Dazu gehört die Pflicht des Arztes zur Information, in dem Umfange, dass der Patient umfassend genug unterrichtet wird, die notwendigen Entscheidungen selbst zu treffen.
Ich denke, dass wir uns davon frei machen müssen, den Arzt noch immer als eine "Exklusivkraft", einen mit außerordentlichen Fähigkeiten ausgestatteten Heilkundigen, der nicht eine Dienstleistung, sondern eine ärztliche Kunst anbietet, anzusehen.
Der Patient soll und will Mitverantwortung für seinen Körper tragen. Dazu muss er schlicht informiert werden. Wer sonst, als der Arzt, kann dies leisten.
Dabei soll die Grundlage der beidseitigen Beziehungen immer das Vertrauen des Laien zum Arzt sein. Ohne dieses Vertrauen geht nicht viel. Aber ohne die Beachtung der hier diskutierten Rechtsgrundsätze ist alles nicht nur unvollkommen, sondern einfach rechtswidrig!
MfG
Susen Kuzio

Axel_E._Schmidt
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Re: Aufklärungspflicht & Einwilligung

Beitrag von Axel_E._Schmidt » 10.01.2005, 18:59

Hallo, Frau Kuzio,
haben Sie für Ihre Fortführung vielen Dank! Ich finde es gut, daß Sie sich mit mir gemeinsam Gedanken darum machen, wie ein gutes "Verfahren" aussehen soll.

Das ist ja eine interessante Entwicklung, einmal im Detail gemeinsam zu überlegen, wer wen wann warum und wie informiert. Wenn Sie die Stellung des Heilberuflers gegenüber dem (kranken) Patienten abgemildert sehen wollen, stellt sich mir dann schon die Frage, wer neben seiner Stelle die "Heilkraft" - und wie - dann entwickeln soll (vgl. auch Thema: "Forumsschriftwechsel: Ambulante Versorgung"/Rubrik "Gesundheitswesen und -politik)? MfG Eberhard Schmidt

Gast

Ausführliche Aufklärung ist Patientenrecht

Beitrag von Gast » 11.01.2005, 14:22

UNIVERSITÄTSKLINIK JENA
Patientenbeauftragte stützt entlassene Ärzte

Frankfurt a.M. · 10. Januar · wow · Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel (SPD), hat zwei Jenaer Ärzte in Schutz genommen, die wegen einer ausführlichen Patientenberatung entlassen wurden. Die ausführliche Aufklärung sei "Patientenrecht", erklärte Kühn-Mengel in Berlin. Kranke könnten nur dann die für einen medizinischen Eingriff nötige Einwilligung geben, wenn sie über Risiken und Nutzen der Behandlung Bescheid wüssten. Ohne eine gründliche Aufklärung wäre die Operation "nicht von einer wirksamen Einwilligung gedeckt und damit rechtswidrig".

...
Weiter unter
http://www.frankfurter-rundschau.de/res ... cnt=616038

Axel_E._Schmidt
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Re: Aufklärungspflicht & Einwilligung

Beitrag von Axel_E._Schmidt » 11.01.2005, 20:09

Nach Sichtung der Fundstelle habe ich folgenden Eindruck: die Begriffe "Aufklärung" und "Zuweisung/Überweisung" werden synonym verwendet. Dies ist nicht zulässig. Eine Aufklärung findet statt mit der Maßgabe, eher weiter zusammenzuarbeiten. Eine Zuweisung findet statt mit der Maßgabe, eher nicht mehr weiter zusammenzuarbeiten.
Bereits diese "kleine" Ungenauigkeit hindert, sich ggf. um den ursprünglichen (genaueren?) Bericht in der Frankfurter Rundschau zu bemühen.

Axel_E._Schmidt
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Re: Aufklärungspflicht & Einwilligung

Beitrag von Axel_E._Schmidt » 11.01.2005, 20:27

Um Mißverständnissen vorzubeugen: Der Nebenstehende ist natürlich nicht per se gegen "Aufklärung" oder gar gegen "Patientenrechte". Aufklärung ist eine von vielen Arten der heilberuflich möglichen Zuwendung. Und Patienten haben ein Recht darauf, die für sie genau passende Zuwendung zu verlangen (allerdings machen m. W. alleinstehende Patientenrechte - ohne die Betrachtung der korrespondierenden "Heilberuflerrechte" - wenig Sinn; gilt für die jeweiligen Pflichten entsprechend). Der Teufel steckt hier - wie man so sagt - m. E. im Detail; darauf müßten sich Diskutanden, wie geschrieben, m. E.
konkret
einlassen, wenn die Diskussion ggf. gelegentlich verbessernde Umsetzungen zeitigen soll.

Gast

Patientenberatung darf keine Nachteile bringen

Beitrag von Gast » 11.01.2005, 20:33

Hallo an alle,
wenn die Patientenbeauftragte die umfassende Beratung durch Ärzte als Patientenrecht bezeichnet hat, spricht das für sich. Das muss man eigentlich nicht kommentieren - es ist schlicht selbstverständlich.
Wenn aber Ärzte möglicherweise durch den Arbeitgeber Probleme bekommen, nur weil sie ihre Pflichten erfüllen, ist das nicht hinnehmbar und muss angeprangert werden. Dazu war die Erklärung der Patientenbeauftragte hilfreich. Gelöst werden muss aber ggf. der Streit vor den Arbeitsgerichten.
MfG
Susen Kuzio

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Re: Aufklärungspflicht & Einwilligung

Beitrag von Axel_E._Schmidt » 11.01.2005, 22:22

Ja, hallo Frau Kuzio und andere,
jetzt wird es wieder schwierig: vielleicht können wir uns darauf verständigen, daß die sog. "umfassende Beratung" den Oberbegriff bildet, und beides - eine Aufklärungs- wie eine Zuweisungsberatung - sein kann. Dann ist von Verpflichtungen verschiedener Beteiligter - Arzt, Patientenbeauftragte, Journalist und Kliniksverwaltung - die "Schreibe". Konkret: Sie würden sich also für die Praxis wünschen, daß es möglich sein muß, daß eine Universitätsklinik problemlos wohl an die Praxis eines niedergelassenen Arztes (zurück-)verweisen kann, wenn Erstere sich außerstande sähe, die voraussichtlich bedarfs- und zeitgerechte Zuwendung zu geben. Und es ist hier auch der Aspekt vom 07./10.01. dahingehend berührt, daß es für den Bereich einer Klinik in diesem konkreten Fall die ärztliche und die Verwaltungsebene gibt; das Innenverhältnis sieht vermutlich so aus, das Letztere über, und nicht neben der Ersteren angesiedelt ist (ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß den beiden Ärzten nur wegen einer Zuweisung nach extern gekündigt wurde); insoweit wäre dies, Frau Kuzio, auch eine interessante Frage, die man hier oder da möglichst fundiert weiterdiskutieren könnte.

Gestatten Sie mir bitte den Hinweis, daß nach meinem Verständnis bei o. a. Thema bisher weniger - wenn überhaupt - von Zuweisungsberatung die Rede war. Das es uns mithin aufgrund der spärlichen/fraglichen konkreten Angaben zumindest aus dieser Quelle überfordern könnte, dieses neue Faß hier aufzumachen. MfG Eberhard Schmidt

Gast

BürgerInfo / Bürgerberatung - Patientenrechte

Beitrag von Gast » 22.01.2005, 11:10

Bürgerberatung der Ärztekammer Nordrhein

Neu im Internet: FAQ der Bürgerberatung
Düsseldorf, 21.1.2005. Das hat noch gefehlt – FAQ! Hinter dem Kürzel, verbergen sich die drei englischen Worte „Frequently Asked Questions“.

Da bei der Bürgerberatung der Ärztekammer Nordrhein Patientinnen und Patienten häufig Auskünfte zu gleichen Themen erfragen, sind nun in der neuen Rubrik „BürgerInfo / Bürgerberatung“ häufig gestellte Fragen samt Antworten auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein abrufbar.

Dort finden sich zum Beispiel klar und einfach aufbereitete Informationen zu Patientenrechten. Ebenfalls wird beantwortet, wo im Internet niedergelassene Ärzte oder bestimmte Krankenhäuser gefunden werden können. Auch finden sich kurze Erläuterungen zu häufig angefragten Krankheiten wie ADHS oder Schmerzkrankheiten. Auch das Thema „Schönheitschirurgie“ kommt vor.

Die Antworten beinhalten zahlreiche Links zu weiterführenden Informationen oder verweisen auf bestimmte Bereiche des Internetangebots der Ärztekammer selbst. Damit geht die neue Seite über reine FAQ hinaus und kombiniert die übersichtliche Darstellungsform mit einer kommentierten Linkliste.

BürgerInfo/Bürgerberatung unter
http://www.aekno.de/htmljava/frameset.a ... tung01.htm

Axel_E._Schmidt
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Re: Aufklärungspflicht & Einwilligung

Beitrag von Axel_E._Schmidt » 26.01.2005, 23:02

Die von den Kammern angebotenen Beratungen sind vergleichsweise allgemeiner Natur. Gleichwohl können allgemeine Informationen hilfreich sein.

Im Einzelfall ist die Sache doch eigentlich ganz einfach: es muß eine

Verständigung auf Gegenseitigkeit

im Detail darüber stattfinden,

wer
was
wie
wann
warum

macht.

Vielleicht kann mir jemand - einfach - erklären, warum eine so einfache Sache offensichtlich so häufig nicht klappt - allein an der Zahl und dem Inhalt der hiesigen Beiträge zur Sache gemessen?

Gruß!
Eberhard Schmidt

Gast

Ärztekammer Nordrhein bietet Bürgerberatung

Beitrag von Gast » 27.01.2005, 10:53

Die von der Ärztekammer Nordrhein angebotenen Informationen sind schlicht und einfach. Sie bieten eigentlich für diejenigen, die sich ein wenig auskennen, nichts Neues.
Es aber jedem recht zu machen, ist offensichtlich schwer. Die Informationen lassen jedoch erkennen, dass man ggf. weitergehende Fragen stellen kann. Wenn sie denn angemessen beantwortet werden, ist das o.k.
Ich sehe keine Notwendigkeit, das Ärztekammer-Angebot zu bekriteln oder Verbesserungen anzumahnen.

H.P.

Axel_E._Schmidt
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Re: Aufklärungspflicht & Einwilligung

Beitrag von Axel_E._Schmidt » 27.01.2005, 21:00

Hallo H. P., ich habe das kammerliche Beratungsangebot nicht herabgewürdigt. Ich habe lediglich darauf hinweisen wollen, daß es sich um vergleichsweise allgemein gehaltene Informationen denknotwendig handeln muß, was Sie im Kern ja auch bestätigten - glaube ich ("Bürger-Kammer-Beziehung").

Mir geht es vielmehr um die Ursache der hier im Thema vielfach unterstellten Schwierigkeiten in der Verständigung des Patienten mit seiner Praxis und umgekehrt ("Praxis-Patienten-Beziehung"). Da der Bereich ein anderer ist, könnte es doch sein, daß hier auch andere Störfaktoren wirksam werden.

Vielleicht habe ich meine Frage nun etwas verständlicher machen können.
MfG Eberhard Schmidt
Ich bitte Sie um Ihre weitere Antwort!

nina
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Re: Aufklärungspflicht & Einwilligung

Beitrag von nina » 09.02.2005, 14:20

hallo hier nina
nach einem kreuzbandriss wurde mir ein implatat des anderen knies eigesetzt daraufhin ist die kniescheibe des gesunden knies gebrochen hierüber wurde ich nicht aufgeklährt auch über eine alternativbehandlung nicht, handelt es sich hier um einen aufklärungsfehler und wie oft kommt es vor,dass bei einer implantatentnahme die kniescheibe bricht, ist dieses nicht aufklärungspflichtig??

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