Aktive Sterbehilfe geleistet ? Fall Dr. Bach

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Gast

Aktive Sterbehilfe geleistet ? Fall Dr. Bach

Beitrag von Gast » 30.09.2003, 12:26

Sterbehilfe geleistet?

Wegen des Verdachts aktiver Sterbehilfe in 76 Fällen darf eine 53-jährige Langenhagener Internistin vorläufig nicht mehr als Ärztin tätig sein.

Das Verwaltungsgericht Hannover wies jetzt eine Beschwerde der Ärztin gegen den einstweiligen Entzug ihrer Approbation zurück, den die Bezirksregierung bereits Anfang Juli verfügt hatte. Gegen die Beschuldigte, die außer in ihrer Hausarztpraxis als Belegärztin in der Paracelsus-Klinik tätig war, ermittelt die Staatsanwaltschaft seit dem Frühsommer. Die Justiz ließ auch zwei Leichen exhumieren und untersuchen. Ob die Medizinerin angeklagt wird, sei noch offen, betonte Justizsprecher Thomas Klinge.
....
Weiter unter
http://www.haz.de/hannover/143813.html

Gast

Re: Aktive Sterbehilfe geleistet ?

Beitrag von Gast » 02.10.2003, 11:23

Ärztin soll Sterbehilfe geleistet haben
76 Krebspatienten tot - Approbation ruht vorläufig - Stellungnahmen von Hospiz Stiftung und Deutscher Gesellschaft für Humanes Sterben

aus Berliner Morgenpost vom 1.10.2003:
Hannover - Eine Klinikärztin aus Hannover steht im Verdacht, Krebspatienten aktive Sterbehilfe geleistet zu haben. Die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die 53-jährige Ärztin der Paracelsus-Klinik von Hannover wegen Tötungsdelikten. Geklärt werden soll, ob die Internistin an der Paracelsus-Klinik in Langenhagen bei Hannover eine intensive Schmerzlinderung todkranker Patienten praktizierte oder aktive Sterbehilfe leistete.
Die AOK Niedersachsen hatte im Mai dieses Jahres die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, nachdem der Medizinische Dienst der Krankenkassen auf "Auffälligkeiten" gestoßen war. Die Abrechnungen der Ärztin sollen deutlich überdurchschnittliche Verschreibungen des starken Schmerzmittels Morphium aufgewiesen haben. Der Vorwurf der Krankenkasse lautete laut Verwaltungsgericht auf "mehrere Fälle unzulässiger Sterbehilfe" in den vergangenen zwei Jahren. Die Staatsanwaltschaft stellte die Krankenakten von 76 Patient en sicher, wie Sprecher Thomas Klinge mitteilte. Zwei Leichen wurden daraufhin exhumiert. Die Ermittler beauftragten unterdessen den Bochumer Professor Michael Zens mit der Prüfung von 15 Fällen aus den Jahren 2002 und 2003. Das Gutachten wird für Ende dieses Jahres erwartet. Klinge betonte, es sei schwierig zu beurteilen, ob die Verabreichung von Morphium noch medizinisch begründet oder aber schon Sterbehilfe sei. Deswegen dürfte man "keinerlei Vorverurteilung" in den Ermittlungen sehen.
Das Klinikunternehmen hat nach Angaben des Geschäftsführers Joachim Bovelet einen eigenen Gutachter mit der Prüfung beauftragt. Der Aachener Professor für Palliativmedizin Lukas Radbruch sei zu dem Ergebnis gekommen, dass in jedem Fall eine "medizinisch einwandfreie" Behandlung vorgelegen habe. Nach Ansicht von Bovelet ist die Ärztin das Opfer eines "Dogmenstreits" über die schwierige Grenzziehung zwischen Schmerzbehandlung und Sterbehilfe.

Im "Dogmenstreit" gibt es - mit jeweils nicht unbedingt erwartungsgemäßem Tenor - kontroverse Stellungnahmen. Fast scheint es, als würden Deutsche Hospiz Stiftung und Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben neuerdings in der Sterbehilfe- und Lebensschutzfrage mit vertauschten Rollen agieren:
Nach Angaben der Deutschen Hospizstiftung könnte es sich in Hannover um Fälle von indirekter und damit straffreier Sterbehilfe handeln. Dabei werde bei sterbenskranken Menschen in Kauf genommen, dass der Tod in Folge einer Schmerztherapie etwas früher eintrete, sagte der Vorstand der Hospiz Stiftung (Dortmund), Eugen Brysch, heute der dpa. Der Patient wäre unter so unsäglichen Schmerzen gestorben, dass der Mediziner dann sagt, dann erhöhen wir die Morphin-Gabe. Dann könne es passieren, dass der Patient ein paar Stunden früher sterbe, meinte Brysch. Die Form der indirekten Sterbehilfe sei in Deutschland mit Zustimmung des Patienten erlaubt. Brysch geht im Verdachtsfall gegen die Internistin davonaus, dass es sich keinesfalls um in Deutschland verbotene aktive Sterbehilfe handelt. Aktive Sterbehilfe wird nicht mit Morphin gemacht. Morphin sei vielmehr ein hilfreiches Mittel, um aktuten Schmerz zu beseitigen und Leiden zu lindern. Der Verdachtsfall in Hannover dürfe nicht zu Verunsicherung führen, betonte Brysch. Deutschland sei beim Morphin-Verbrauch pro Kopf Schlusslicht in Europa und das liege nicht daran, "dass die im Ausland alle abhängig sind." (dpa hz/mw yyzz ca op)

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) erklärt unter der Überschrift "Wie viele noch? Zwischen akzeptierter Sterbehilfe und Mord" am 1.10.2003:
Nun also eine Ärztin in der Hannoveraner Paracelsus-Klinik, die angeblich 76 Krebspatienten getötet haben soll. Ob mithilfe von - in Deutschland akzeptierter - aktiver indirekter Sterbehilfe oder gesetzeswidrig mit aktiver direkter Sterbehilfe, steht noch dahin. Unklar ist auch, ob die Taten auf Wunsch der betroffenen Patienten begangen wurden oder ohne bzw. gegen deren Willen. ...
Kein Mensch weiß, wie oft Patienten in Deutschland mit starken Opiaten und Morphinen zum vorzeitigen Tod gebracht werden. Kein Mensch weiß, wie viele jener Patienten, die hierzulande mithilfe von passiver Sterbehilfe, aktiver indirekter Sterbehilfe oder terminaler Sedierung gestorben sind, diese Hilfe tatsächlich wollten. Alles bleibt im Dunkeln. "Wie viele Menschen müssen noch in diesem Grauzonenbereich sterben, wie viele Tragödien müssen sich noch abspielen, ehe die Bundesregierung hier endlich Handlungsbedarf sieht?", klagt DGHS-Vizepräsident Rolf Knoll.
Vollständige Erklärung der DGHS unter: http://www.presseportal.de/story.htx?nr ... terbehilfe
Was unter "Terminaler Sedierung" zu verstehen ist, liest sich im Begriffsglossar der DGHS-Zeitung "Humanes Leben - Humanes Sterben", Nr. 3, 2003 wie folgt:
Terminale Sedierung - Der Trend, auch in Deutschland, läuft auf eine versteckte (")Euthanasie(") auch ohne den Willen des Patienten durch die sogenannte "Terminale Sedierung" (englisch: "terminal sedation") hinaus. Unter "Sedierung" versteht man (auch euphemistisch, also beschönigend und verhüllend verwendet) die Dämpfung von Schmerzen und die Beruhigung eines Kranken durch Beruhigungsmittel und Psychopharmaka; ein natürliches Sterben kann auf diese Weise vorgetäuscht werden (wie auch bei der sogenannte "indirekten Sterbenhilfe").

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 1.10.2003

Gast

Re: Aktive Sterbehilfe geleistet ?

Beitrag von Gast » 02.10.2003, 14:40

Staatsanwaltliche Ermittlungen gegen eine niedergelassene Ärztin
- Paracelsus Kliniken äußern sich zum Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Sterbehilfe

Osnabrück/Hannover (ots) - Im Zusammenhang mit den staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen eine niedergelassene Ärztin, die seit vielen Jahren als internistische Belegärztin an der Paracelsus-Klinik in Hannover-Langenhagen arbeitet, hat die Paracelsus Kliniken Deutschland GmbH heute in einer Erklärung darauf hingewiesen, dass ein von dem Unternehmen sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe in Auftrag gegebenes Gutachten des renommierten Aachener Palliativmediziners Prof. Dr. Lukas Radbruch keinerlei Anhaltspunkte für unzulässige Sterbehilfe in allen von ihm untersuchten Fällen ergeben hätte. Dieses Gutachten sei von den Paracelsus Kliniken sofort allen beteiligten Stellen, also auch der Staatsanwaltschaft und dem Verwaltungsgericht, zur Verfügung gestellt worden.

Bei den nun von der Staatsanwaltschaft untersuchten 76 Fällen handelt es sich nach Angaben der Paracelsus Kliniken pauschal um alle in den vergangenen zwei Jahren mit Morphin behandelten verstorbenen Patientinnen und Patienten der Ärztin.

Die Paracelsus Kliniken haben ergänzend darauf hingewiesen, dass die Klinik in Hannover Langenhagen als Belegkrankenhaus arbeite. Das bedeute, dass alle ärztlichen Tätigkeiten ausschließlich in der Verantwortung der dort tätigen Belegärzte lägen. Die Geschäftsführung der Paracelsus Kliniken gehe angesichts der ihr vorliegenden Informationen davon aus, dass die langjährig in der Klinik tätige Ärztin letztendlich keine Schuld treffe, es sich vielmehr um den in Deutschland nicht entschiedenen Streit über den Einsatz von Morphium in der Schmerztherapie handele. Morphium werde in Deutschland im Vergleich zu den übrigen europäischen Nachbarländern deutlich weniger eingesetzt. Damit einher gehe der Vorwurf, dass in Deutschland vielfach zu wenig Schmerztherapie erfolge.

Die Belegärztin sei, so die Paracelsus Kliniken, entgegen anders lautenden Meldungen von der Klinik nicht "gefeuert" worden, sondern könnte wegen des vorläufigen Ruhens der Approbation derzeit ihre Tätigkeit nicht ausüben.

Quelle: ots / Paracelsus Kliniken Deutschland GmbH
Mitteilung vom 2.10.2003
http://www.ifap-index.de/aktuelles/news.html#

Gast

Re: Aktive Sterbehilfe geleistet ?

Beitrag von Gast » 04.10.2003, 12:14

Wuetete Euthanasie-Aerztin in Hannover? Staatsanwalt ermittelt in 76 Faellen

Hannover (ALfA). Eine Aerztin aus der Paracelsus-Klinik in Hannover steht unter Verdacht, sich in 76 Faellen der Sterbehilfe schuldig gemacht zu haben. Das berichten die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Ausgaben vom 1. und 2. Oktober 2003), die "Frankfurter Rundschau" (Ausgabe vom 2. Oktober 2003) sowie die "Salzburger Nachrichten" (Ausgabe vom 1. Oktober 2003). Der Aerztin werde vorgeworfen, sie habe Patienten starke Schmerzmittel wie etwa Morphin verabreicht, ohne sie ueber lebensverkuerzende Wirkungen aufzuklaeren. Nach jetzigen Erkenntnissen seien die Patienten weder "irreversibel sterbenskrank" gewesen, noch haetten sie unter unertraeglichen Schmerzen gelitten, so die FAZ.

Die Staatsanwaltschaft habe die Akten von allen 76 Patienten beschlagnahmt. Ein medizinisches Gutachten solle nun Klarheit bringen. Offen sei, ob sich die Aerztin tatsaechlich schuldig gemacht habe, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Das Ergebnis des Gutachtens werde allerdings fruehestens im November vorliegen. Der 53-jaehrigen Aerztin sei vom Verwaltungsgericht die Arbeitsgenehmigung entzogen worden.

Unterdessen habe die Paracelsus-Klinik geaeussert, die Aerztin treffe keine Schuld am Tod der 76 Patienten. Bei den von der Staatsanwaltschaft untersuchten Faellen handele es sich um "pauschal" alle Patienten der Aerztin, die seit 2001 mit Morphium behandelt worden und gestorben seien, gibt die "Frankfurt Rundschau" den Geschaeftsfuehrer Joachim Bovelet wieder. Die Mitarbeiter mache es zudem muerbe, wenn sie dauerhaft unter Beschuss stuenden.

(mehr dazu: http://www.faz.net; http://www.fr-aktuell.de; http://www.salzburg.com)

Quelle: ALfA-Newsletter vom 03.10.2003

Gast

Re: Aktive Sterbehilfe geleistet ?

Beitrag von Gast » 04.10.2003, 12:16

Ermittlungen wegen aktiver Sterbehilfe

Die unter Sterbehilfe-Verdacht stehende Ärztin aus Hannover will sich gegen den Entzug ihrer Arbeitserlaubnis wehren. Ihr Rechtsanwalt Klaus Ulsenheimer legte beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschwerde ein, erklärte dessen Münchner Kanzlei am Donnerstag und bestätigte damit einen Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung". Das Verwaltungsgericht Hannover hatte der Internistin vorläufig Berufsverbot erteilt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sie wegen des Todes von 76 Krebspatienten der Paracelsus-Klinik in Langenhagen bei Hannover.

Klinik hält Ärztin für unschuldig

Die Internistin steht im Verdacht, 76 Patienten mit Schmerzmitteln wie Morphium behandelt zu haben, ohne sie über lebensverkürzende Nebenwirkungen aufzuklären. Nach Ansicht der Klinik trifft die Ärztin jedoch keine Schuld am Tod der Patienten. Dies habe das Gutachten eines Schmerzmediziners ergeben.

Warnung vor Vorverurteilung
Unterdessen warnte der Marburger Bund vor einer Vorverurteilung der Medizinerin. "Es gibt gut ausgebildete Ärzte in der Palliativmedizin, die darf man auf gar keinen Fall verteufeln und nun eine Hexenjagd auf sie machen", sagte der Vorsitzende des Verbandes der Krankenhaus-Ärzte, Frank Ulrich Montgomery.

(Mit Material von dpa und http://www.zdf.de)

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 3.10.2003

Gast

Ärztin weist Sterbehilfe-Vorwürfe zurück

Beitrag von Gast » 08.10.2003, 11:25

1.) Ärztin weist Sterbehilfe-Vorwürfe zurück

Hannover (dpa) - Eine Ärztin aus Langenhagen bei Hannover hat den Vorwurf der 76fachen Sterbehilfe zurückgewiesen. Sie habe niemanden, der noch leben könnte, getötet, sagte die Internistin der "Neuen Presse" in Hannover (Montag). "Ich habe Sterbebegleitung praktiziert." Dazu hätten Gespräche mit Patienten und Angehörigen gehört. Todkranke Patienten hätten höhere Dosen Morphium erhalten - dies sei aber nichts Ungewöhnliches. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die 53-Jährige wegen Sterbehilfe-Verdachts in 76 Fällen. Die Medizinerin sagte, ihr Ziel sei es immer gewesen, Patienten in Würde sterben zu lassen - "ohne Schmerzen, ohne Angst und Qual".

2.) Kommentar von Dr. Dietrich Jungck, Schmerztherapeut und Präsident des Verbandes Deutscher Ärzte für Algesiologie (gekürzt aus aerztezeitung.de vom 6.10.):
Wieder Verteufelung der Opiate
Kaum scheint es mit der Versorgung von Schmerzpatienten mit Opiaten in Deutschland etwas bergauf zu gehen, erhalten wieder alte Vorurteile über die angebliche Gefährlichkeit der Opiate Nahrung. Denn in den Berichten zu dem Verdacht der Sterbehilfe mit Morphin in der Paracelsus-Klinik in Hannover war mehrfach von einer lebensverkürzenden Wirkung von Morphium zu lesen. So sagte der Justiziar der Ärztekammer Niedersachsen : In der Palliativmedizin werde in Kauf genommen, daß bestimmte Schmerzmittel das Leben verkürzen können. Und ausgerechnet ein Sprecher der Deutschen Hospiz-Stiftung wird zitiert, daß "Morphin Schmerzen vermeide, aber das Leben verkürze. Das ist passive Sterbehilfe." Solche Aussagen sind ein Skandal! Sie diskreditieren nicht nur den Nutzen von Opiaten bei der Schmerzlinderung, sondern sie sind hier auch schlichtweg falsch. Jeder Schmerztherapeut weiß aus eigener Erfahrung, daß eine effektive Schmerzlinderung Patienten selbst in der Endphase des Lebens noch hilft, Kräfte zu generieren.... Daß gerade die AOK Niedersachsen den Anstoß für die Untersuchungen in der Paracelsus-Klinik gegeben hat, ist für mich zudem ein Indiz dafür, daß die Vorbehalte gegen Morphin offenbar hauptsächlich finanzielle Gründe haben könnten. Denn ausgerechnet diese AOK lehnt die Kostenübernahme von qualifizierter Schmerztherapie als eine der wenigen Kassen in Deutschland ab. Sie hat sich den Schmerztherapievereinbarungen nicht angeschlossen und verweigert viele wichtige schmerztherapeutische Maßnahmen. Vielleicht sollte man deshalb einmal nachfragen, ob die Kollegin nur aufgefallen ist, weil Schmerzlinderung teurer kommt als ihre Unterlassung...

3.) Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich strikt gegen eine Legalisierung aktiver Sterbehilfe nach dem Vorbild der Niederlande ausgesprochen. "Die aktive Sterbehilfe ist nach deutschem Recht strafbar und daran soll sich auch nichts ändern", schrieb Zypries in einem Gastbeitrag der "Bild am Sonntag". Stattdessen sollte sich die Diskussion auf "Sterbebegleitung und effektive Schmerztherapie" konzentrieren. Die Politik müsse daher die Gründung von Sterbehospizen fördern, forderte die Ministerin. Gleichzeitig kündigte Zypries an, eine Rechtsgrundlage für Patientenverfügungen zu schaffen, so dass jeder für sich lebensverlängernde Maßnahmen ausschließen könne. "Jeder sollte deshalb selbst darüber entscheiden, ob für ihn im Notfall lebensverlängernde Maßnahmen eingeleitet werden sollen oder nicht", schrieb die Ministerin. Sie habe eine Experten-Kommission beauftragt, die Rechtssicherheit solcher Fälle zu prüfen.
Siehe http://www.patientenverfuegung.de/pv/aktuell.htm , Meldung vom 8. Sep. 2003)

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 6.10.2003

Gast

Re: Aktive Sterbehilfe geleistet ?

Beitrag von Gast » 08.10.2003, 11:30

Siehe auch Beitrag unter der Titelung
---> Morphin nicht verteufeln !
Direktaufruf unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1065070537

Gast

Diskussion um würdevolles Sterben !

Beitrag von Gast » 10.10.2003, 12:26

Ärztekammer Niedersachsen zum "Fall Dr. Bach": Negative Auswirkungen auf palliativmedizinische Versorgung befürchtet
Standesorganisation mahnt sachliche Diskussion um würdevolles Sterben an

Hannover (äpn/pr) - Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) sieht mit großer Sorge, dass die zum Teil reisserisch aufgemachte Berichterstattung über die durch das Verwaltungsgericht mit vorläufigem Approbationsentzug belegte Langenhagener Internistin Dr. med. Mechthild Bach nicht ohne negative Auswirkungen auf die palliativmedizinsche Versorgung von Patienten und Patientinnen mit unheilbarem Krankheitsverlauf bleibt. Gegen die Ärztin ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover in 76 Fällen wegen angeblich fahrlässiger Tötung im Belegkrankenhaus "Paracelsus-Klink".

Berührt ist aber auch der Berufsstand als solcher. Es kommt nach Ansicht der Ärztekammer darauf an, den bislang eingeschlagenen, sehr erfolgversprechenden Weg der Qualitätssicherung in der Palliativmedizin unbeirrt weiter zu verfolgen. Die Ärztekammer hat hierzu zahlreiche strukturelle und inhaltliche Vorgaben gemacht, zum Beispiel durch einschlägige Fortbildungsangebote, Modellprojekte wie das südniedersächsische Projekt SUPPORT zur ambulanten Versorgung unheilbar kranker Krebspatientinnen und Patienten, die Erarbeitung von Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung, die Palliativarbeitsgemeinschaft Niedersachsen oder die - beabsichtigte - Gründung einer niedersächsischen Akademie für Palliativmedizin unter dem Dach der Kammer.

Der ÄKN ist sehr wohl bewusst, dass ärztliche Entscheidungen über die angemessenen palliativmedzinischen Maßnahmen oft einem hohen ethischen Druck unterliegen, wobei insbesondere beim - vor allem hochdosierten - Einsatz potenter Schmerzmittel wie Opioide und Morphine, die Schmerzlinderung evtl. mit einer noch weiter verkürzten Lebenserwartung "erkauft" wird. Es muss daher ärztliches und pflegerisches Bestreben sein - ohne aktiv in den Sterbeprozess einzugreifen -, auch und gerade unheilbar kranken Patienten ein so weit wie möglich würdevolles Lebensende zu gewährleisten.

Ärztliche und pflegerische Maßnahmen bedürfen stets der Einwilligung des Patienten oder im Falle der Einwilligungsunfähigkeit der von Angehörigen oder gerichtlich bestellten Betreuern. Um jeden Zweifel an dem mutmaßlichen Willen des Patienten zu zerstreuen, empfiehlt die Kammer ihren Ärztinnen und Ärzten eine umfassende Aufklärung über die beabsichtigten therapeutischen Maßnahmen und eine umfassende, sorgfältige Dokumentation der Behandlung selbst. An die Bürgerinnen und Bürger ergeht der Rat, sogenannte Patientenverfügungen bereit zu halten, in denen der Patientenwille über Einleitung oder Ausschluss bestimmter therapeutischer Maßnahmen schriftlich niedergelegt ist. Diese von ÄKN im Frühjahr herausgegebenen Dokumente sind mittlerweile auf ein reges Interesse gestoßen: Mit der dritten Auflage kommen in nur vier Monaten über 35 000 Exemplare zur Aussendung.

Die ÄKN wird sich nicht durch Äußerungen, Bewertungen oder Schlussfolgerungen über das Verhalten oder die Person ihres Mitglieds Frau Dr. med Mechthild Bach an der öffentlichen Auseinandersetzung beteiligen. Ob aus den Ergebnissen staatsanwaltlicher Ermittlungen oder der noch ausstehenden Gutachten berufsrechtlche Konsequenzen zu ziehen sind, entscheiden die zuständigen Gremien, insbesondere der ÄKN-Vorstand, zum gegebenen Zeitpunkt.

Ansprechpartner:
Rolf Heyde, Ärztekammer Niedersachen, Berliner Allee 20, 30175 Hannover, Tel.: 0511/3802221, E-Mail: rolf.heyde@aekn.de

Quelle: Pressemitteilung der Ärztekammer Niedersachsen vom 09.10.2003

Gast

KBV für flächendeckende Schmerztherapie

Beitrag von Gast » 10.10.2003, 15:54

KBV für flächendeckende Schmerztherapie
'Medizinische Erfolge allen Versicherten möglich machen'

Berlin, 10. Oktober 2003 - "Schmerzkranke Patienten müssen ausreichend versorgt werden und zwar flächendeckend in ganz Deutschland. Die Krankenkassen müssen endlich die Voraussetzungen dazu schaffen, dass wir Ärzte alle Patienten gleich behandeln können." Mit diesem Appell wandte sich heute Dr. Manfred Richter-Reichhelm an die Öffentlichkeit. Der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung weiter: "Es kann nicht sein, dass die Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse über das Versorgungsniveau gerade dieser besonders belasteten Patientengruppe entscheidet."

Neue Wirkstoffe sowie standardisierte Behandlungsmethoden haben die Schmerztherapie deutlich verbessert. Auch die Messung des Therapieerfolgs wurde durch den Einsatz von Schmerzskalen standardisiert. Von dieser Verbesserung profitieren jedoch nicht alle gesetzlich Krankenversicherten, denn nicht alle Kassen haben dazu gesonderte Verträge abgeschlossen. "Sowohl der Sachverständigenrat als auch Selbsthilfeorganisationen weisen auf eine Unterversorgung der schmerzkranken Patienten hin. Je nach Krankenkasse und Region gibt es erhebliche Unterschiede im Versorgungsgrad. Wir Kassenärzte fordern die Krankenkassen auf, die weiterentwickelte schmerztherapeutische Versorgung allen gesetzlich Versicherten zugänglich zu machen. Dafür werden wir uns in den anstehenden Vertragsverhandlungen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen stark machen", so Richter-Reichhelm.

Ihre Ansprechpartner:
Dr. Roland Stahl, Tel: 0221 / 4005-213
Roland Ilzhöfer, Tel: 030 / 4005-1230
Gabriele Prissok, Tel: 030 / 4005-1240

Quelle: Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 10.10.2003

Gast

Sterbehilfe in anderen Ländern

Beitrag von Gast » 11.10.2003, 21:55

Sterbehilfe in meisten Ländern in gesetzlichen Grauzonen

Der Fall einer niedersächsischen Ärztin, die bei mehreren Dutzend Krebspatienten durch zu hohe Morphiumgaben den Tod herbeigeführt haben soll, hat die Diskussion um eine aktive Sterbehilfe in Deutschland erneut entfacht. Sterbehilfe wird in vielen Ländern praktiziert, allerdings bewegen sich die Ärzte zumeist in gesetzlichen Grauzonen. Nur Belgien und die Niederlande haben eine juristische Praxis, die die Sterbehilfe unter genau festgelegten Bedingungen ausdrücklich erlaubt. In den meisten Ländern gibt es
aber die Möglichkeit einer Patientenverfügung oder medizinischen Testaments, in dem Menschen im voraus erklären, dass sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen.

In BELGIEN dürfen Ärzte seit September 2002 Sterbehilfe leisten, wenn der Patient sich in einer "medizinisch ausweglosen Lage befindet" sowie "bewusst und fähig" ist, den Todeswunsch zu äußern. Wenn ein Patient sich nicht mehr äußern kann, muss eine vorherige schriftliche Erklärung und eine bevollmächtigte Vertrauensperson den Wunsch dokumentieren.

In den NIEDERLANDEN ist Sterbehilfe und Hilfe zum Selbstmord zwar strafrechtlich verboten, es gibt aber eine gesetzliche Bestimmung zur "höheren Gewalt", die seit April 2002 als Grundlage für legale Sterbehilfe dient. Auch hier muss der Arzt genau festgelegte Bedingungen erfüllen, einen Gerichtsmediziner informieren und einer regionalen Kommission Bericht erstatten.

In DÄNEMARK dürfen Patienten seit 1992 lebenserhaltende Maßnahmen verweigern, dazu dient unter anderem auch das medizinische Testament, das in einem zentralen Register erfasst wird. Ärzte sind verpflichtet, dieses Register zu konsultieren, wenn sie lebenserhaltende Maßnahmen vornehmen wollen.

In SPANIEN gilt Sterbehilfe und Hilfe zum Selbstmord seit 1995 nicht mehr als Totschlag; wenn der Patient seinen Todeswunsch nachhaltig geäußert hat und unerträgliche Qualen leidet, werden keine Gefängnisstrafen mehr gegen Ärzte verhängt, die Sterbehilfe leisten.

In GROSSBRITANNIEN ist aktive Sterbehilfe stafrechtlich verboten, die so genannte passive Sterbehilfe, also die Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen, ist möglich. Dazu bedarf es des ausdrücklichen Wunsches des Patienten oder einer entsprechenden Verfügung. Das Gleiche gilt für die indirekte Sterbehilfe, bei der dem Patienten der Selbstmord ermöglicht wird.

In der SCHWEIZ gibt es in mehreren Kantonen die Möglichkeit der Patientenverfügung. Auch eine passive Hilfe zum Selbstmord ist erlaubt, bei der Arzt dem Kranken die nötige Dosis eines Medikamentes zur Verfügung stellt.

In FRANKREICH ist sowohl aktive als auch passive Sterbehilfe verboten, erstere gilt als Totschlag, letztere dagegen als "unterlassene Hilfeleistung". Das Gesetz untersagt Ärzten aber auch "therapeutischen Übereifer".

In den USA gibt es in allen Bundesstaaten das medizinische Testament, in dem die Patienten erklären können, dass sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen. Im Bundesstaat Oregon ist seit 1997 auch die Hilfe zum Selbstmord legal.

In AUSTRALIEN ist das medizinische Testament in vier Bundesstaaten akzeptiert.

Berlin (AFP, 7.10.03)
Quelle: http://de.news.yahoo.com/031007/286/3oipb.html

Gast

Spaniens Ärzte für Euthanasie

Beitrag von Gast » 12.10.2003, 11:44

Trotz Befuerchtung von Missbrauch: Spaniens Aerzte mehrheitlich fuer Euthanasie

Madrid (ALfA). In Spanien befuerworten laut einer Studie sechs von zehn Aerzten Euthanasie. Das meldet die Nachrichtenagentur AFP (6. Oktober 2003) unter Berufung auf einen Bericht der spanischen Tageszeitung "El Pais". Danach haetten sich knapp sechzig Prozent der Befragten fuer eine Gesetzesaenderung ausgesprochen, die es Aerzten ermoegliche, auf Wunsch der Kranken Sterbehilfe anzuwenden.

Knapp die Haelfte der Befuerworter (41,5 Prozent) wolle die aktive Sterbehilfe auf Todkranke im Endstadium beschraenkt sehen. Dagegen wuerde beinahe ein Fuenftel der Befuerworter (18,4 Prozent) Euthanasie unabhaengig davon erlauben, ob es sich um eine toedliche oder um eine unheilbar chronische, schwere Erkrankung handele. Dem Bericht zufolge, so das "Aerzteblatt" weiter, gingen die befragten Aerzte von einem grossen gesellschaftlichen Zuspruch fuer eine solche Gesetzesaenderung aus. Allerdings sei sich eine Mehrheit auch der moeglichen Probleme bewusst: 57 Prozent befuerchteten Missbrauch, etwa 59 Prozent saehen die Patientenrechte bedroht.

Mehr dazu: http://www.elpais.es)

Quelle: ALfA-Newsletter vom 12.10.2003

Gast

Re: Aktive Sterbehilfe geleistet ?

Beitrag von Gast » 12.10.2003, 20:13

Sterbehilfe-Verdacht: Neue Vorwürfe gegen Ärztin
Gutachter gehen von kalkulierter Todesfolge aus - Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Internistin

Hannover - Sie soll bei 76 Patienten mit Überdosierungen ein schmerzfreies, beschleunigtes Ende bewirkt haben: Krebs-Ärztin Mechthild B. (53). Starben sie letztendlich eines natürlichen Todes oder verkürzte die Ärztin das Leben ihrer Patienten bewusst? Nach dem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) hatte sie zahlreichen Kranken einen thingy aus hoch dosiertem Morphium und dem Beruhigungsmittel Valium gegeben. Unklar ist, ob sie dies als Mittel einsetzte, um Schmerzen der Patienten zu lindern oder ob sie damit die Grenze zur verbotenen Sterbehilfe überschritten hat.
Ein Gutachten, von der Paracelsus-Klinik in Auftrag gegeben, hatte der Medizinerin aus Hannover ihre Unschuld attestiert: keine Anhaltspunkte für unzulässige aktive Sterbehilfe. „Es lassen sich bei allen Patienten Hinweise in den Akten finden, nach denen die von Dr. B. getroffenene Therapieentscheidungen gerechtfertigt erscheinen“, hieß es darin.
Doch jetzt gibt es ein neues Gutachten. Facharzt für Innere Medizin Manfred Schwartau hat laut „Focus“ keine Hinweise auf Tumorschmerzen der Patienten von Mechthild B. gefunden: Krebspatient S. hätte „noch monatelang gelebt“. Noch weiter geht der Neurologe und Psychiater Elmar Straube: Drei Fälle hat er begutachtet, dreimal sagt er: Den Tod dieser Patienten hat die Ärztin der Paracelsus-Klinik „bewusst initiiert“. So sei ein 52-jähriger Mann mit Speiseröhren-Krebs und einer Metastase im Hirn in normalem Allgemeinzustand und ohne Schmerzen in die Klinik gebracht worden, berichtete das Magazin aus dem MDK-Gutachten. Nach 16 Tagen sei der Mann gestorben, obwohl er selbst ohne Chemo- und Strahlentherapie "noch Monate, möglicherweise länger" hätte überleben können. Nicht der Hirntumor habe zum Tod geführt, sondern die Morphium-Vergiftung, heißt es in einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Die Schwerstkranken hätten gar nicht im Sterben gelegen, weder Ärzte noch Krankenschwestern hätten in den Akten unerträgliche Schmerzen dokumentiert. In einem anderen Fall sei eine 63-Jährige mit einer Gürtelrose in die Klinik gekommen. Als Lungenprobleme aufgetreten seien, habe die Ärztin die Frau nicht in ein anderes Krankenhaus mit Intensivstation verlegen lassen, sondern nur ihr "Schmerzprogramm" verordnet, kritisierten die Gutachter des MDK. Auch diese Frau sei an der Morphium-Gabe gestorben. Die Paracelsus-Klinik kritisierte dagegen, diese Gutachter hätten zu wenig Erfahrung mit der Schmerztherapie
Auch das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet, dass diesen Vorwürfen nach die Patienten in der Paracelsus-Klinik bei einer angemessenen Therapie noch länger leben können. Die Internistin habe Patienten möglicherweise erst in einen lebensbedrohlichen Zustand gebracht.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Belegärztin an der Paracelsus-Klinik wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Sie soll den Patienten Diagnosen und die Wirkungen der von ihr verordneten Schmerztherapie verschwiegen haben. Hat sich Dr. Mechthild B. nun „selbst zur Herrin über Leben und Tod“ aufgeschwungen habe, wie ihr das Verwaltungsgericht Hannover vorwirft? Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten, wird mit mehrjähriger Gefängnisstrafe bedroht.
Dr. Mechthild Bach hat sich jetzt erstmals öffentlich geäußert: "Ich bin kein Todesengel", sagt die Ärztin in der hannoverschen Neuen Presse, "der Arztberuf war und ist mein Leben", sagt sie. Nichts sei dran am Vorwurf schwerer Diagnose- und Therapiefehler. Bach bestreitet zugleich vehement, was aus Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bekannt geworden war. Dazu Bach: "Das ist Rufmord." Tatsächlich ist die Internistin auf Krebsbehandlung spezialisiert, einen Bereich mit hohen Todesraten in der klinischen Behandlung - auch ohne Sterbehilfe.

Siehe dazu "Aufruf des Humanistischen Verbandes: Es trifft die falschen Ärzte" vom 12.10. auf dieser Seite

Gast

Re: Aktive Sterbehilfe geleistet ?

Beitrag von Gast » 31.10.2003, 11:06

Sterbehilfe-Verdacht: Paracelsus-Klinik trennt sich von Ärztin

OSNABRÜCK/HANNOVER. Die Paracelsus-Klinik in Langenhagen bei Hannover trennt sich wegen des Verdachts der Sterbehilfe von einer Ärztin. Klinikleitung und Ärztin seien „gemeinsam der Auffassung“, dass das laufende Verfahren der Staatsanwaltschaft Hannover den Krankenhausbetrieb nicht weiter belasten dürfe, teilten die Paracelsus-Klinken in Osnabrück mit. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Ärztin wegen des Verdachts der aktiven Sterbehilfe in 76 Fällen.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=14367

Gast

Aktive Sterbehilfe - neue Vorwürfe !

Beitrag von Gast » 13.11.2003, 11:45

Angeblich immer neue Vergehen der Langenhagener Internistin Dr. Mechthild Bach werden von den Medien "aufgedeckt" und würden ihr, der sogenannten "Sterbehilfeärztin", angeblich von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt. So titelt selbst die Ärztezeitung vom 10.11.2003 "Neue Vorwürfe gegen Krebsärztin" und berichtet: LANGENHAGEN (dpa). Die Staatsanwaltschaft Hannover verfolgt neue Vorwürfe gegen die Langenhagener Krebsärztin, die der illegalen Sterbehilfe in 76 Fällen verdächtigt wird. Die Behörde prüfe, ob die Medizinerin nach dem Entzug ihrer Zulassung weiter Patienten behandelt habe, sagte eine Sprecherin am Samstag und bestätigte Berichte der Magazine "Spiegel" und "Focus". Der Staatsanwaltschaft liege ein Brief des Stellvertreters der Ärztin vor, in dem dieser beklage, sie tauche weiterhin in der Praxis und der Langenhagener Paracelsus-Klinik auf und gebe dem Personal Anweisungen.

Die Gegendarstellung kam am 12.11.2003 erneut von der Paracelsus-Klinik, wo Dr. Bach als Belegärztin auf einer Krebsstation arbeitete. Die Klinik weist Vorwürfe im Sterbehilfe-Fall zurück:

Hannover (AP)- Die Paracelsus-Kliniken Deutschland haben am Mittwoch den Vorwurf zurückgewiesen, die unter dem Verdacht der Sterbehilfe stehende Ärztin habe trotz Berufsverbots weiter Patienten behandelt. Ein Mediziner hatte diesen Vorwurf in einem Brief an die Staatsanwaltschaft und mehrere Medien erhoben. Eine Befragung des Klinikpersonals habe jedoch ergeben, dass die Aussage unbegründet sei, teilten die Paracelsus-Kliniken mit.
Die Paracelsus-Kliniken betonen in ihrer Erklärung, die Ärztin habe bis zum Ende ihres Belegärztevertrages Ende Oktober 2003 allerdings die Verpflichtung gehabt, die medizinische Dokumentation zu begutachten und Verwaltungsaufgaben zu erledigen oder zu überwachen. Für diese Aufgaben sei ein Arzt auch bei Ruhen seiner Approbation zuständig.
Die 53-jährige Ärztin hat beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg Beschwerde gegen den vorläufigen Entzug ihrer Approbation wegen des Verdachts der Sterbehilfe und der fahrlässigen Tötung eingelegt. Das Gericht wird vermutlich im Dezember über die Beschwerde entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen die Ärztin. Untersucht werden 76 Fälle von Patienten der Internistin, die in den letzten beiden Jahre gestorben sind.

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 13.12.2003

Gast

Schmerztherapie auch aktive Sterbehilfe ?

Beitrag von Gast » 15.11.2003, 11:26

Zu unserem letzten Newsletter: "Medienkampagne gegen Ärztin", die angeblich schwerstkranken Krebs- und Schmerzpatienten unzulässig hohe Morphin-Dosierungen verabreicht haben soll (und damit terminale Sedierung bzw. sogenannte indirekte aktive Sterbehilfe), erhielten wir folgenden Hinweis unserer Leserin Regine Bernstein-Bothe:

In dem Bericht der Arbeitsgruppe "Würdevolles Sterben" an die 75. Konferenz der Gesundheitsminister am 20./21.06.2002 wird der geringe Morphinverbrauch in Deutschland bemängelt. In Kapitel D.5. "Weiterentwicklung der schmerztherapeutischen Versorgung" heißt es:
"Seit Jahren wird beklagt, dass in Deutschland die Verschreibung von Opioiden gegen chronische Schmerzen trotz steigender Tendenz auch heute noch hinter dem Standard zurückbleibt, der in europäischen Nachbarstaaten schon seit Jahren erreicht war. Diese These wird durch vorliegende Statistiken über den Morphinverbrauch in verschiedenen Ländern erhärtet, da Morphinverbrauch pro Kopf weltweit als wichtiger Indikator für das Niveau der schmerztherapeutischen Versorgung angesehen wird.
Bereits im Jahr 1995 kam etwa Dänemark auf einen Verbrauch von 83 kg Morphin auf 1 Million Einwohner, während der Vergleichswert in Deutschland bis Ende der neunziger Jahre noch unter 20 kg lag. Die aktuelle Statistik des "International Narcotic Control Board" (INCB) bei der UN-Suchtstoffkontrollbehörde in Wien weist den aufgrund der Verbrauchswerte des Vorjahres von den nationalen Regierungen übermittelten Bedarfswert u.a. für Morphin im Jahr 2002 aus. Eine Umrechnung der INCB-Angaben auf die Einwohnerstatistik der betreffenden Länder ergibt bei der nachfolgenden Länderauswahl folgende Werte:
Morphin-Bedarf für 2002 in kg pro 1 Million Einwohner:
16,7 in Brasilien
17,9 in Israel
22,2 in Deutschland
26,0 in Luxemburg
31,6 in Polen
42,4 in der Schweiz
67,8 in Kanada
70,2 in Italien
75,5 in Australien
86,0 in Frankreich
90,9 in Schweden
92,3 in Dänemark
116,3 in Portugal
137,9 in Japan
152,5 in Österreich
158,0 in den Niederlande
212,5 in Spanien
291,2 in Südafrika
315,0 in Belgien
353,5 in Großbritannien
411,2 in den USA
577,0 in Ungarn
Die Zahlen belegen das vergleichsweise niedrige Niveau des bisherigen Morphinverbrauchs in Deutschland. Quelle:
http://www.mfjfg.nrw.de/aktuelles/press ... op07-1.pdf
oder http://home.tiscali.de/sterbehilfe/75GMK-Bericht.htm
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Auffällig erscheint, dass der deutsche Pro-Kopf Verbrauch von Morphin nur ein geringer Bruchteil ist im Vergleich zu den Ländern, die entweder die Tötung auf Verlangen entkriminalisiert haben (hier: Niederlande und Belgien) als auch zu denjenigen, welche als Pionierländer der Hospizbewegung gelten (hier: Großbritannien und USA). Außerdem wird offensichtlich, dass die Übergänge fließend sind. Auch Schmerztherapie ist demnach fraglos eine aktive Form der Hilfe zum oder beim Sterben. Eine eindeutige Abgrenzung sollte deshalb nicht zur "aktiven Sterbehilfe" versucht werden, sondern zur direkten bzw. gezielten "Tötung" von Patienten (auf Verlangen oder aus Mitleid). In der Tat geraten die herkömmlichen begrifflichen Abgrenzungen ins Schwimmen bzw. offenbaren ihre Unzulänglichkeit. Da der Begriff "aktive Sterbehilfe" vor allem ideologisch und emotional aufgeladen ist, sollte auf der Beschreibungsebene völlig darauf verzichtet werden und stattdessen präzise von "Tötung auf Verlangen", "Totschlag" oder "aktiver indirekter Sterbehilfe" bzw. "terminaler Sedierung" gesprochen werden.
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Der DGHS-Geschäftsführer, Dr. Kurt F. Schobert, hat in einem offenen Leserbrief vom 9.10.2003 bezüglich einer Meldung der Kieler Nachrichten auf folgenden Sachverhalt hingewiesen (Auszug):
" ...in Ihrem Beitrag wurde lediglich die sehr einseitige Auffassung der vom katholischen Malteserorden gegründeten Deutschen Hospizstiftung (DHS, Eugen Brysch) wiedergegeben, verbunden mit der Mutmaßung, dass es sich im aktuellen Verdachtsfall einer Ärztin, die starke Schmerzmittel mit Todesfolge verabreicht hatte, "keinesfalls um aktive Sterbehilfe handelt".

Der Jurist Dr. Hans Georg Koch (Max-Planck-Institut, Freiburg) hat unlängst auch in einem Expertengespräch an der Universität Düsseldorf dargelegt, dass auch die indirekte Sterbehilfe eine Form der aktiven Sterbehilfe ist (Tagung unter der Leitung des Ethikers Prof. Birnbacher am 19.09.2003). Auch im Handbuch des Arztrechts und in fachwissenschaftlichen Publikationen (z.B. Dr. Anja Nussbaum: "The Right do Die. Die rechtliche Problematik der Sterbehilfe in den USA und ihre Bedeutung für die Reformdiskussion in Deutschland") wird unterschieden zwischen aktiver direkter und aktiver indirekter Sterbehilfe.

Der Unterschied liegt schlichtweg darin, dass definitionsgemäß bei (aktiver) indirekter Sterbehilfe der Arzt ein (auch sehr starkes) Schmerzmittel (z.B. Morphine) verabreicht (z.B. mit Spritze oder Hautpflaster), um die Schmerzen zu lindern, dabei aber billigend in Kauf nimmt, dass der Tod schwerstkranker Patienten etwas früher eintreten kann (durch denkbare Beeinträchtigungen der Lungen-, Leber- oder Nierenfunktionen). Bei der aktiven direkten Sterbehilfe dagegen wird ein Mittel verabreicht, um den Tod des Patienten zu erreichen. Beide Formen der aktiven Sterbehilfe können mit, ohne oder gegen den Willen des Patienten durchgeführt werden."

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 14.11.2003

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