Aktive Sterbehilfe geleistet ? Fall Dr. Bach

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Gast

Fall Dr. Bach: Sterbehilfe oder Tötung?

Beitrag von Gast » 24.11.2003, 09:16

Richter-Kuhlmann, Eva A.
Fall Dr. Bach: Sterbehilfe oder Tötung?
Deutsches Ärzteblatt 100, Ausgabe 45 vom 07.11.2003, Seite A-2916 / B-2414 / C-2270
POLITIK

Eine Ärztin aus Hannover-Langenhagen wird beschuldigt, Patienten mit überhöhten Morphindosen getötet zu haben.

Was für eine Intention sollte ich haben, Patienten zu töten“, fragt Dr. med. Mechthild Bach leise. Ihre Patienten wären immer ihre Familie, ihre Kinder gewesen. Auf eine eigene Familie hätte sie bewusst verzichtet, um sich Zeit für ihre Arbeit zu nehmen. „Man muss zuhören können, greifbar sein“, sagt sie im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt. Momentan darf die 53-jährige Belegärztin der Paracelsus-Klinik Hannover-Langenhagen jedoch ihren Beruf nicht ausüben. Das Verwaltungsgericht Hannover hat das Ruhen ihrer Approbation angeordnet. Es sei „nach dem gegenwärtigen Verfahrensstand wahrscheinlicher, dass die Internistin strafrechtlich belangt wird, als dass sie straffrei ausgehen werde“, heißt es in seinem Beschluss.
Bach wird vorgeworfen, durch die hoch dosierte Gabe von Morphin Patienten „totgespritzt“ zu haben. Zu diesem Schluss kommt zumindest eines von zwei bisher angefertigten Gutachten. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) Niedersachsen weist darin auf schwere Diagnose- und Therapiefehler der Ärztin hin, die zum Tod von einigen Patienten geführt hätten. Die AOK Niedersachsen stellte Strafanzeige gegen Bach wegen des Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung und Totschlag.
Patientenwille entscheidend
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Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=39223

Gast

Konsequenzen nach Verhaftung in Hannover

Beitrag von Gast » 19.02.2004, 11:15

Deutsche Hospiz Stiftung fordert Konsequenzen nach Verhaftung in Hannover

Dortmund. "Ein neues Sterbehilfegesetz wäre ein fataler Fehler. Die Staatsanwälte ermitteln ja von sich aus, sobald ein Verdacht vorliegt", sagt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. Anlass war die Verhaftung der Ärztin aus Hannover. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, mehr als 70 Menschen mit Morphingaben getötet zu haben. "Dieser Fall zeigt, dass die Gesetzgebung vollkommen ausreicht."

Ärzte müssen sich ethischen Fragen stellen

Offenbar war die Langenhagener Ärztin bei der Behandlung der schwerstkranken Patienten ganz auf sich allein gestellt. Die Deutsche Hospiz Stiftung kritisiert, dass solch ein Alleingang in deutschen Krankenhäusern möglich zu sein scheint. Die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden fordert, dass gerade in Krankenhäusern Ethikkommissionen Pflicht werden sollten. "Die Ärzte müssen sich dem Dialog über ethische Fragen stellen", sagt Brysch. Multiprofessionelle Teams aus Seelsorgern, Pflegern, Ärzten und Psychologen sollten diese juristischen Themen auch praktisch und ethisch vor Ort diskutieren. "Sonst bleiben die bestehenden juristischen Regelungen und die Beschlüsse der Bundesärztekammer reine Theorie", sagt Brysch.

Ebenso bedürften Ärzte, die Patienten am Lebensende betreuen einer permanenten Einzelsupervision. Wer das als Träger eines Krankenhauses oder Pflegeheimes nicht leiste, der mache sich mitschuldig. Schließlich reichten die wissenschaftlichen Erfahrungen bei Tötungen durch Pflegepersonal aus, um entsprechende Konsequenzen auch in der ärztlichen Betreuung zu realisieren.

Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser spendensammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.

Bei Fragen und Interviewwünschen:
Michaela Gehms Telefon: 0231 /73 80 73-8
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mobil: 01 71 / 6 29 45 45
http://www.hospize.de

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Hospiz Stiftung vom 18.2.2004

Gast

Haftbefehl wegen Totschlags gegen Internistin

Beitrag von Gast » 19.02.2004, 18:24

Haftbefehl wegen Totschlags gegen Internistin aus Langenhagen

HANNOVER. Wegen des Verdachts, mindestens acht Patienten mit Morphium getötet zu haben, ist gegen eine 53-jährige Ärztin aus Langenhagen bei Hannover Haftbefehl erlassen worden. Der Anklagevorwurf lautet auf Totschlag.

Wie die Staatsanwaltschaft Hannover am 18. Februar 2004 mitteilte, besteht nach Auswertung von elf Krankenakten der Verdacht, dass die Internistin „entgegen den Regeln der ärztlichen Kunst unangemessen hohe Dosen von Morphin teilweise in Kombination mit der überhöhten Gabe von Diazepam verordnet hatte, was in mindestens acht Fällen zum Tode der Patienten führte“.
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Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=15451

Gast

Verhaftung – skandalöser Vorgang

Beitrag von Gast » 20.02.2004, 14:35

Verhaftung – skandalöser Vorgang

Hannover, 19.2.04. Die Langenhagener Internistin Mechthild Bach wurde gestern morgen um sieben Uhr in ihrer Privatwohnung verhaftet. Sie sitzt in Untersuchungshaft wegen des dringenden Verdachts, in mindestens acht Fällen bei schwerstkranken Krebspatienten Morphium und Diazepam in überhöhter Dosis verabreicht zu haben, welche tödlich, oder zumindest gezielt todesbeschleunigend gewirkt haben soll. Auch das Unterlassen lebensrettender Maßnahmen zumindest in einem Fall wird ihr vorgeworfen.

Mediziner und Patienten sind fassungslos
Vertraute und Patienten äußerten sich schockiert. "Ich kenne Mechthild Bach seit 20 Jahren als sehr fürsorgliche Ärztin, die Menschen in Not zu jeder Zeit geholfen hat", meinte die Burgwedeler Psychotherapeutin Jutta Schütz. Sie sei "fassungslos und sprachlos", dass der Langenhagener Ärztin nun eine mehrjährige Haftstrafe droht. Und Walter Rosenbohm, der jahrelang bei Bach in Behandlung war, spricht für viele ihrer Patienten: "Ich habe nie eine bessere Ärztin kennengelernt. Ich stehe zu ihr."
Die Parcelsus-Klinikkette, in dessen Langenhagener Filiale Bach bis zum Sommer als Belegärztin arbeitete, wies auf widersprüchliche Gutachten zu Bachs ärztlichem Handeln hin. Ein von der Klinik beauftragter Gutachter hatte kein "schuldhaftes" Verhalten der Ärztin festgestellt. Grund für die Verhaftung war nun ein Gegengutachten des renommierten Bochumer Schmerzmediziners Michael Zenz. Danach sei in sechs Fällen der Einsatz von Morphium zur Schmerztherapie "überhaupt nicht geboten gewesen."
Die Verhaftung Bachs begründete Staatsanwalt Klinge mit der Schwere der Tatvorwürfe: "Bei Kapitalverbrechen dieser Art werden Beschuldigte auch ohne Flucht- oder verdunkelungsgefahr verhaftet." (Aus: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 19.2.04)

Kommentare von Hospizstiftung und HVD
Eugen Brysch von der Deutschen Hospizstiftung in Dortmund meint: "Es kommt wie bei allen Medikamenten au die Dosis an." Er fügt hinzu: "Wir wissen, dass nur jeder zweite Arzt zwischen passiver und aktiver Sterbehilfe unterscheiden kann". So handele es sich beim Abschalten eines Beatmungsgerätes um "erlaubte passive Sterbehilfe. Dagegen ist es verbotene aktive Sterbehilfe, wenn ein Mediziner tödliches Gift verabreicht. Diese Form der Sterbehilfe ist rundherum abzulehnen. Hier geht es nicht um die Linderung
von Schmerzen, sondern um Tötung", kommentiert Brysch den Fall. "Die Rechtslage ist klar."
Solche Kommentare hält wiederum Gita Neumann vom Humanistischen Verband Deutschlands für "wenig hilfreich, wenn nicht zynisch. Die gebetsmühlenartig vorgetragene Abgrenzung zwischen passiver und aktiver Sterbehilfe, die angeblich klar gegeben, den Ärzten nur noch nicht bekannt sei, führt nun wirklich nicht weiter." Stattdessen müsse die Unterscheidungslinie an anderer Stelle gezogen werden. "Ist die indirekte aktive Sterbehilfe bzw. die terminale Sedierung, die Frau Dr. Bach angewendet hat, ein Tötungsdelikt und soll bestraft werden: ja oder nein ? Der Humanistische Verband Deutschlands meint: nein. Allerdings , und dazu haben wir Eckpunkte formuliert, sind strenge Voraussetzungen und Sorgfaltspflichten zu beachten." (Siehe Anhang "im Wortlaut").

Schwierige Differenzierung: Sterbehilfe oder Tötung?
Neumann erläutert die Auffassung des HVD. Zum ginge es darum, den Patientenschutz hilfloser Menschen zu berücksichtigen. Diesen dürfe nicht mit dem juristischen Konstrukt des "mutmaßlichen Willens" unterstellt werden, sie würden ihren Zustand doch selbst nicht mehr als lebenswert empfinden (Punkt 4).
Zum anderen müsse differenziert werden zwischen indirekter Sterbehilfe als ärztlich indizierte Linderungsmaßnahme (Punkt 5) und solcher auf Verlangen (Punkt 7) - bei letzterer sei die Grenze zur direkten Tötung naturgemäß hauchdünn.
"Es kommt dem HVD bei seinem Vorschlag darauf an", erklärt Neumann, "dass eine Ausnahme vom Straftatbestand der Tötung auf Verlangen auch wirklich nur auf eine sehr kleine Zahl von Fällen in nachweisbarer extremer Notstandslage beschränkt sein soll. Frau Dr. Bach hat nicht auf Verlangen in so vielen Fällen getötet. Sie hat vielmehr, nach allem was wir wissen, indirekte Sterbehilfe und terminale Sedierung aus ärztlicher Indikation geleistet (Punkt 5)."
Diese Maßnahmen sind nicht nur bei Schmerzen zulässig, sondern auch z. B. bei terminale Unruhe und Atemnot.
Wenn ein Sterbevorgang bei einigen Patienten von Frau Dr. Bach noch nicht eingetreten war und/oder deren aufgeklärte Einwilligung nicht vorlag, so handele es sich ggf. um unzulässiges Tun bzw. einen ärztlichen "Kunstfehler". Dies rechtfertige jedoch in keinem Fall eine Untersuchungshaft. Die Abführung der Ärztin wie eine Schwerverbrecherin ist aus Sicht von Neumann ein völlig unerträglicher, skandalöser Vorgang.
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Im Wortlaut:
(Zum vollständigen 10-Eckpunktepapier des HVD für eine umfassende Gesetzesänderung siehe http://www.patientenverfuegung.de/pv/pr ... ehilfe.htm)

Darin lauten die Punkte 4., 5. und 7. des Humanistischen Verbandes zur indirekten Sterbehilfe:
4. Schutz der Patienten vor unzulässiger Sterbehilfe ohne Einverständnis
Grundsätzlich muss weiterhin gelten: Eine mutmaßliche Zustimmung des Patienten zur indirekten Leidensverkürzung oder zum Verzicht auf lebensnotwendige Behandlungsmaßnahmen darf nicht aufgrund einer Fremdbeurteilung oder allgemeinen Bewertung gesellschaftlicher Werturteile angenommen werden, dann ist aufgrund des Lebensschutzgebotes jede Form der Sterbehilfe unzulässig und rechtswidrig.
Liegt vom Betroffenen mutmaßlich kein Einverständnis oder sogar eine Verweigerung vor, so ist bei Zuwiderhandeln ein strafbares Tötungsdelikt gegeben.
5. Zulässigkeit der "indirekten" Sterbehilfe und eines Behandlungsverzichtes
Sterbehilfe ist, wenn sie dem mutmaßlichen Willen des unheilbar Todkranken entspricht, unter folgenden Bedingungen nicht als Tötungsdelikt im Sinne des Strafgesetzbuches, sondern im Gegenteil als zulässig und geboten zu werten:
- als in Kauf genommene indirekte Todesbeschleunigung infolge notwendiger Palliativmaßnahmen einschließlich einer terminalen Sedierung,
- als Unterlassen oder Abbruch lebensverlängernden Maßnahmen einschließlich der künstlichen Ernährung und künstlichen Beatmung, auch wenn dadurch der sichere bzw. unmittelbar folgende Tod eintritt.
Dies gilt auch dann, wenn es im Hinblick auf den nahe bevorstehenden Tod des Betroffenen und die Aussichtslosigkeit einer Heilbehandlung nach ärztlicher Erkenntnis nicht mehr angezeigt ist, lebensverlängernde Maßnahmen fortzuführen.
7. Ausnahmen vom Straftatbestand der Tötung auf Verlangen
Prinzipiell ist die Ermöglichung eines Todes in Würde, Schmerzfreiheit und Selbstbestimmung ein Menschenrecht. Niemandem kann auferlegt werden, mit schwersten Beschwerden und Schmerzen noch länger leiden zu müssen.
Unter Beibehaltung der prinzipiellen Rechtswidrigkeit der Tötung auf Verlangen müssen Ausnahmetatbestände im Strafrecht neu formuliert werden. Wer als Arzt oder mit ärztlicher Ermächtigung bei einem tödlich Kranken gemäß dessen ausdrücklicher Willenserklärung Maßnahmen zur Leidminderung durchführt, welche mit einer als wahr-scheinlich oder sicher anzunehmenden todesbeschleunigenden Nebenwirkung einhergehen, ist nicht mit Strafe zu bedrohen.
Das Gericht hat ferner von einer Strafverfolgung mit Verweis auf § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) abzusehen, wenn gemäß der ausdrücklichen Willenserklärung des Patienten die gezielte Verkürzung eines von ihm nicht mehr zu ertragenden schwersten Leidenszustandes erfolgt, nachdem alle Möglichkeiten der Schmerztherapie, Palliativ-medizin, des Behandlungsverzichts oder der ärztlich assistierten Freitodhilfe sorgfältig geprüft und ausgeschöpft bzw. vom Betroffenen als unzumutbar zurückgewiesen worden sind.

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 19.2.2004

WernerSchell
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Eckpunkte am Ende des Lebens

Beitrag von WernerSchell » 20.02.2004, 20:36

Die „Eckpunkte am Ende des Lebens“ sind in dieser Homepage http://www.gesetzeskunde.de vorgestellt wurden.

Siehe unter:
Autonomie am Lebensende - Humanistischer Verband Deutschlands (HBV) fordert gesetzliche Regelung
Presseinfo vom 20.09.2003 mit den Eckpunkten "Autonomie am Lebensende" im Anhang!

Adresse:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... punkte.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Gast

Aktive Sterbehilfe - Folgen nicht absehbar !

Beitrag von Gast » 21.02.2004, 11:22

„Spiegel“: Ausmaß im niedersächsischen Sterbehilfe-Fall noch unabsehbar

HANNOVER. Aus dem Fall der am 18. Februar 2004 festgenommenen Ärztin Dr. med. Mechthild Bach aus dem niedersächsischen Langenhagen könnte eines der größten Todesermittlungsverfahren der Bundesrepublik werden. Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet, hat der eingeschaltete Gutachter, der Bochumer Schmerz-Mediziner Dr. med. Michael Zenz, nun noch weitere 14 Akten zu überprüfen. Zuvor ging die Staatsanwaltschaft Hannover bereits in acht von elf untersuchten Fällen vom dringenden Tatverdacht des Totschlags aus.

Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=15482

Link zum Thema
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=39223

Gast

Re: Aktive Sterbehilfe geleistet ?

Beitrag von Gast » 21.02.2004, 14:57

Internistin verhaftet: Aerztin steht im Verdacht Sterbehilfe geleistet zu haben

Hannover (ALfA). Eine seit Monaten unter Sterbehilfeverdacht stehende Aerztin aus Langenhagen bei Hannover soll mindestens acht Krebspatienten mit Ueberdosen Morphium umgebracht haben. Das berichtet die "Berliner Morgenpost" (Ausgabe vom 19.02.2004). Demnach ist die Internistin am Mittwoch unter dem Verdacht des Totschlags verhaftet worden. Einem medizinischen Gutachten zufolge habe die 54jaehrige "entgegen den Regeln der aerztlichen Kunst" Patienten zu viel Morphium verordnet und damit ihren Tod verursacht, schreibt die Zeitung. Weiter heisst es: Die Aerztin stehe in insgesamt 76 Faellen unter dem Verdacht der Sterbehilfe.

Laut dem Deutschen Aerzteblatt (Online-Ausgabe vom 20.02.2004) koennte aus dem Fall eines der groessten Todesermittlungsverfahren der Bundesrepublik werden. Unter Berufung auf das Magazin "Der Spiegel" schreibt die Zeitung, der eingeschaltete Gutachter, der Bochumer Schmerz-Mediziner Dr. med. Michael Zenz, habe noch weitere 14 Akten zu ueberpruefen.

Auch bei diesen anderen Patienten gehe der Medizinische Dienst der Krankenkassen Niedersachsen, der den Fall aufgedeckt hat, davon aus, dass sie nicht sterbenskrank waren, die Aerztin ihnen aber trotzdem toedliche Ueberdosen Schmerzmittel verabreichte. Darueber hinaus habe die Polizei die Akten von weiteren 51 Patienten beschlagnahmt, die kurz vor dem Tod noch Morphium erhielten.

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten und wird mit Haftstrafen zwischen sechs Monaten und fuenf Jahren bestraft.

Mehr dazu: http://www.morgenpost.berlin1.de http://www.aerzteblatt.de

Quelle: ALfA-Newsletter vom 20.02.2004

Gast

Demo pro Morphium-Ärztin

Beitrag von Gast » 28.02.2004, 11:46

Etwa 500 Bürger / Patienten haben am 27.2.2004 laut dpa mit einem Protestmarsch in Langenhagen bei Hannover die Verhaftung der unter Totschlagsverdacht stehenden Ärztin kritisiert. Die Demonstranten marschierten mit Plakaten und Blumen vom Rathaus zur Praxis der Internistin, die seit fast zwei Wochen im Gefängnis sitzt.
„Ich bin für menschliches Sterben“ und „Wir denken an Sie“ war auf einigen Plakaten zu lesen. Die Staatsanwaltschaft wirft der 54-jährigen Ärztin vor, mindestens acht Patienten mit Morphium umgebracht zu haben.

Betäubungsmittel sind ein Segen für die Schmerzkranken. Aber wenn die Schmerzlinderung nicht mehr im Vordergrund steht, gibt es, wie das Beispiel hier zeigt, Probleme! Auf den Ausgang des Falles darf man gespannt sein.

Gast

Morphium-Bücher verschwunden

Beitrag von Gast » 02.03.2004, 11:20

„Focus“: Morphium-Bücher bei inhaftierter Ärztin verschwunden

MÜNCHEN. Gegen die inhaftierte Ärztin Mechthild B. aus Hannover, die mindestens acht Patienten mit Morphium getötet haben soll, gibt es neue Vorwürfe. Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ am 29. Februar 2004 vorab berichtete, sind offenbar Bücher verschwunden, die die Verwendung von Morphium dokumentieren.

Laut einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Niedersachsen sei bei der Durchsuchung der Paracelsus-Klinik im Juni 2003 lediglich das aktuelle Morphium-Buch entdeckt worden. Aufzeichnungen vor 2001 habe man in der Klinik, in der die Ärztin tätig war, nicht gefunden.
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Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=15567

Gast

Therapie zur Schmerzlinderung ! ?

Beitrag von Gast » 02.03.2004, 11:59

Verteidigung: Therapie zur Schmerzlinderung mit Patientenbilligung !
Schwachstelle: Unzureichende Dokumentation

Die unter Totschlagsverdacht stehende Ärztin aus Langenhagen bei Hannover wollte aus Sicht ihres Verteidigers keinen ihrer Patienten töten, sondern nur deren Leiden lindern. Ihr Rechtsanwalt Klaus Ulsenheimer teilte am 1.3.2004 laut dpa mit, damit habe es sich um so genannte indirekte Sterbehilfe gehandelt, die straffrei bleibe müsse. Die Ärztin befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Sie hatte in der privaten Paracelsusklinik in Langenhagen gearbeitet. Ihr Anwalt sagte, die Therapie sei „ausnahmslos mit ausdrücklicher oder mutmaßlicher Zustimmung der Patienten“ erfolgt. Der Verteidiger räumte jedoch Mängel bei der Dokumentation der Schmerzmittel-Therapie ein.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Ärztin vor, mindestens 8 Patienten mit Morphium umgebracht zu haben. Die Anklage geht weder von Sterbehilfe noch von einer Grauzone bei der Behandlung Todkranker aus. Die Ärztin soll ohne das Einverständnis der Patienten gehandelt haben. Derart hohe Dosen Morphium seien medizinisch unangemessen gewesen, hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gesagt. Zudem gebe es Anhaltspunkte, dass nicht alle der 8 Patienten unter starken Schmerzen gelitten hätten.

Gast

Weiterer Sterbefall? - Neues zu Dr. Bach

Beitrag von Gast » 04.03.2004, 10:59

Weiterer Sterbefall? - Neues zu Dr. Bach

(NDR). In Niedersachsen gibt es möglicherweise einen neuen Fall der Sterbehilfe. Nach der Ärztin Dr. Mechthild Bach aus Langenhagen bei Hannover ist nun ein Mediziner aus dem Kreis Northeim ins Visier der Ermittler geraten. Er soll einer älteren Patientin Medikamente verabreicht haben, die zu deren Tod führten. Die Krankenakten der Frau seien beschlagnahmt worden, sagte am Mittwoch (3.3.2004) der Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen, Hans Hugo Heimgärtner. Die Ermittlungen gegen den Mediziner seien durch eine Anzeige des Krankenkassenverbandes im Januar dieses Jahres in Gang gekommen.

Hannover (cben). Derweil hat der Anwalt von Dr. Bach Haftprüfung beantragt. In einem neuen Gutachten wird der Internistin eine "ärztlich-ethische Einstellung zur Leidensminderung" bescheinigt.
Klaus Ulsenheimer, der Anwalt von Dr. Mechthild Bach, die in mindestens acht Fällen Krebspatienten Überdosen von Morphium und Valium verordnet haben soll, hat die Verhaftung seiner Mandantin als unrechtmäßig kritisiert. Er will den Haftbefehl so rasch wie möglich außer Vollzug zu setzen. (Hintergrund siehe unter: http://www.patientenverfuegung.de/pv/archiv.htm , Meldung vom 19.2.2004)

Die Ärztin habe aus mangelnder Fachkenntnis der Tumorschmerztherapie einigen ihrer Patienten tödliche Dosen von Morphium und Valium verabreicht, steht in einem Gutachten des Schmerzmediziners Michael Zenz aus Bochum, das die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben hatte. Bachs Anwalt Ulsenheimer dagegen ordnet die Behandlungen der indirekten Sterbehilfe zu. Die Behandlung Todkranker sei ärztliche Pflicht, auch wenn sie das Leben verkürzen könne. Der Anwalt berief sich auf die Gutachten von Lukas Radbruch aus Aachen im Auftrag der Paracelsus-Klinik und Dietrich Kettler aus Göttingen, das Ulsenheimer veranlaßt hatte. Kettlers Gutachten bescheinige der Internistin eine "ärztlich-ethische Einstellung zur Leidensminde ung", so Ulsenheimer. Sollte wegen der Medikamentengabe das Leben eines Patienten verkürzt worden sein, falle dies deshalb aus dem Tatbestand der Tötungsdelikte oder der aktiven Sterbehilfe heraus und sei damit nicht strafbar. Bach habe nur auf ausdrückliche oder mutmaßliche Zustimmung der Patienten gehandelt. Das Gutachten der Staatsanwaltschaft sei unhaltbar, kritisiert der Anwalt. Die Darlegungen seien widersprüchlich und vorverurteilend: aus vorhandenen Dokumentationsmängeln seien "durchgängig Schlußfolgerungen zu Bachs Ungunsten" gezogen worden.

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 4.3.2004

Bodo
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Ärztin mit erheblicher Unkenntnis !

Beitrag von Bodo » 08.03.2004, 22:36

Ärztin mit erheblicher Unkenntnis !

Der unter Totschlagsverdacht stehenden Internistin aus Langenhagen bei Hannover werden laut dpa in einem Gutachten schwerste Therapiefehler und Unkenntnis vorgeworfen. Sie beherrsche "nicht einmal die einfachsten Grundlagen der Tumorschmerztherapie", so "Der Spiegel" unter Berufung auf das Gutachten, das die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben hatte. Weder die Patienten noch Angehörige seien zudem in die Behandlung eingeweiht gewesen. Von indirekter Sterbehilfe, wie sie auch in Deutschland erlaubt ist, könne keine Rede sein.

Gast

Gutachter kritisiert Qualifikation von Krebsärztin

Beitrag von Gast » 09.03.2004, 09:16

„Focus“: Gutachter kritisiert Qualifikation von Krebsärztin

HANNOVER. Die Mitte Februar wegen des Verdachts des achtfachen Totschlags verhaftete Hannoveraner Onkologin Mechthild B. ist für ihre Arbeit nicht ausreichend qualifiziert gewesen. Dies geht aus einem am 7. März 2004 vorab aus dem Nachrichtenmagazin „Focus“ veröffentlichten Bericht hervor. Darin kritisiert der Bochumer Schmerzspezialist Michael Zenz, die beschuldigte Ärztin beherrsche „nicht einmal die einfachsten Grundlagen der Tumor-Schmerztherapie“.
...
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=15641

Gast

Schmerztherapie & Sterbehilfe

Beitrag von Gast » 11.03.2004, 10:18

Verunsicherung in der Sterbehilfe
Marburger Bund: Schmerztherapie auf Fortbildungsagenda setzen /
Grundlagen der Schmerztherapie sind im Medizinstudium zu vermitteln

Köln/Berlin (mb). Wegen der befürchteten zunehmenden Verunsicherung im Zusammenhang mit dem Prozeß in Niedersachsen hat Rudolf Henke (2. Vorsitzender der Klinikärzteorganisation Marburger Bund) gefordert, die Schmerztherapie aktuell in den abteilungsinternen Fortbildungsveranstaltungen der Krankenhäuser und den Qualitätszirkeln der niedergelassenen Ärzte auf die Tagesordnung zu setzen. Grundlagen der Schmerztherapien seien im Medizinstudium zu vermitteln.
Henke wörtlich: "Der Marburger Bund nimmt die in den letzten Tagen verstärkten Sorgen von Ärzten ernst, sich durch eine Schmerztherapie mit Betäubungsmitteln juristischen Vorwürfen auszusetzen. Allerdings sehe ich auch nach der heutigen Berichterstattung in der Presse keine Gefahr, daß eine fachlich begründete Schmerztherapie mit Morphium den behandelnden Arzt ins Gefängnis bringt. Ärztliche Arbeit ohne Sicherheit in der Schmerztherapie ist kaum vorstellbar. Die Grundlagen sind im Studium zu vermitteln. Die Verantwortung dafür liegt bei den Hochschulen. Die notwendige fachliche Vertiefung erfolgt dann während der Spezialisierung des Arztes im Rahmen mehrjähriger Weiterbildung. Für den Einsatz von Betäubungsmitteln wie Morphium gibt es klare Konzepte und Regeln. Es ist keinerlei Problem, sich das dafür notwendige Wissen zu verschaffen.
Für die Behandlung von Tumorschmerzen hat die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft erst im Jahr 2002 evidenzbasierte Therapieleitlinien erarbeitet, die weit verbreitet sind.
Insbesondere wegen der befürchteten Verunsicherung im Zusammenhang mit dem Prozeß in Niedersachsen fordert der Marburger Bund, das Thema Schmerztherapie aktuell in den abteilungsinternen Fortbildungsveranstaltungen der Krankenhäuser und den Qualitätszirkeln der niedergelassenen Ärzte auf die Tagesordnung zu setzen."

Rückfragen? Interviewwünsche?
Anna von Borstell: Tel. 0221/ 97 31 68-19; E-Mail: presse@marburger-bund.de
Athanasios Drougias: Tel. 030/28 09 62 38; E-Mail: hauptstadtbuero@marburger-bund.de

Quelle: Pressemitteilung des Marburger Bundes vom 8.3.2004

Gast

Krebsärztin auf freien Fuß - gegen Kaution

Beitrag von Gast » 12.03.2004, 11:25

Krebsärztin gegen Kaution wieder auf freien Fuß

HANNOVER. Die wegen des Verdachts auf achtfachen Totschlag festgenommene Internistin aus Langenhagen bei Hannover ist vorerst wieder auf freien Fuß. Der vor drei Wochen erlassene Haftbefehl gegen die 54-Jährige wurde am 11. März 2004 vom Amtsgericht Hannover unter Auflagen ausgesetzt. Wie das Amtsgericht mitteilte, muss die Frau eine Kaution von 40 000 Euro leisten, sich künftig zweimal wöchentlich bei der Polizei melden und ihren Reisepass abgeben.
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Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=15679

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