Organspende als Gemeinschaftsaufgabe

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Gast

Nierenwoche vom 26.10.-02.11.2004

Beitrag von Gast » 26.10.2004, 10:19

Nierenwoche vom 26.10.-02.11.2004
Müller: Organspende kann Schwerkranken eine neue Lebenschance geben
"Spendebereitschaft unbedingt durch Spendeausweis dokumentieren"

+++ Nach wie vor gibt es in Deutschland zu wenig gespendete Organe, erinnerte Gesundheits-Staatssekretärin Emilia Müller heute zu Beginn der Nierenwoche. Müller: "Organspende ist ein Akt der Menschlichkeit und Solidarität mit unseren kranken Mitbürgern. Sie kann Schwerkranken eine neue Lebenschance geben". In Deutschland befinden sich 9200 Patienten auf der Warteliste für eine Nierentransplantation. Die Niere ist damit das am häufigsten benötigte Organ. Eigentlich stehen mehr als 80 Prozent der Bevölkerung in Deutschland einer Organspende nach dem Tod positiv gegenüber. Aber nur etwa zwölf Prozent haben einen Organspendeausweis. Müller: "Jeder von uns kann sehr schnell in die Lage kommen, dass er ein fremdes Organ zum Weiterleben benötigt. Deshalb sollte jeder sich dafür entscheiden, einen Organspendeausweis mitzuführen". +++

Kommt ein Verstorbener, der zu Lebzeiten keine Erklärung zur Organspende abgegeben hat, als Organspender in Betracht, so müssen die Angehörigen gesetzlich eine Entscheidung nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen treffen. Viele Angehörige sind in dieser Situation unsicher, welche Entscheidung im Sinne des Verstorbenen ist. "Deshalb sollten alle Bürgerinnen und Bürger ihre Entscheidung zu Lebzeiten selbst treffen, am besten in einem Organspendeausweis dokumentieren und Angehörige oder Vertrauenspersonen darüber informieren", rät Müller.

Redaktionelle Hinweise:
Einen Organspendeausweis und weitere Informationen zum Thema gibt es in der Broschüre "Organspende? Ja sicher!", die beim Gesundheitsministerium kostenfrei bezogen oder unter www.gesundheit.bayern.de heruntergeladen werden kann. Bei Fragen berät das kostenlose Info-Telefon "Organspende", eine gemeinsamen Einrichtung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Deutschen Stiftung Organstransplantation, unter 0800 / 90 40 400.

Weitere Informationen: http://www.gesundheit.bayern.de

Quelle: Pressemitteilung vom 25.10.2004
Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - http://www.stmugv.bayern.de

Gast

Organspende - Broschüre informiert

Beitrag von Gast » 29.10.2004, 10:54

Organspende - Broschüre informiert

Für Ärzte und Pflegepersonal in der Klinik hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) die Broschüre "Organspende - eine persönliche und berufliche Herausforderung" herausgebracht. Damit soll eine persönliche Auseinandersetzung mit diesem Thema gefördert werden.
Das Heft gibt es bei der BZgA, 51101 Köln, Fax: 02 21 / 8 99 22 57, E-Mail: order@bzga.de, Internet: http://www.organspende-kampagne.de

Kemal
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Re: Organspende als Gemeinschaftsaufgabe

Beitrag von Kemal » 29.10.2004, 22:12

Hallo Berti,

Du hast sicher Recht mit der "Selbstbestimmungslösung". Ich finde aber im Grunde sollte es wurscht sein. Das erklärte Ziel ist doch nun mal an die Nieren usw. zu kommen. Da ist das spanische Recht zielorientierter. Deutschland könnte seine Nase über den Tellerrand stecken und schauen.

Nebenbei: Vor einiger Zeit habe ich im Radio einen Beitrag gehört in dem ein Transplantationsarzt die Medizinerseite ganz schön ins Visier genommen hat. Oft würden Ärzte allein schon wegen der unangenehmen Gespräche und der Bürokratie das Thema "Organspende" in kritischen Situationen nicht zur Sprache bringen. Also mögliche Spender kommen unter die Erde, weil der Doc nicht einmal Angehörige usw. fragt.

mfg Kemal

Berti
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Organspende - Ärzte wenig interessiert

Beitrag von Berti » 30.10.2004, 10:55

..... Vor einiger Zeit habe ich im Radio einen Beitrag gehört in dem ein Transplantationsarzt die Medizinerseite ganz schön ins Visier genommen hat. Oft würden Ärzte allein schon wegen der unangenehmen Gespräche und der Bürokratie das Thema "Organspende" in kritischen Situationen nicht zur Sprache bringen. Also mögliche Spender kommen unter die Erde, weil der Doc nicht einmal Angehörige usw. fragt. ....
Hallo Kemal,
ich sehe dass auch so, dass manche (zu viele) Ärzte mit dem Thema Organspende wenig "am Hut haben". Sie scheuen u.a. den Aufwand. Sie kennen auch die rechtlichen Vorschriften nur unzureichend oder wollen sich damit nicht beschäftigen.
Auch aus anderen Zusammenhängen ist ja bekannt, dass Ärzte von juristischen Angelegenheiten weniger wissen und dann das Pflegepersonal "gegen Windmühlen kämpft" (siehe z.B. Betreuungsrecht).
Gruß Berti

Gast

Organspenden fehlen

Beitrag von Gast » 04.01.2005, 10:58

Nach einem Bericht des Deutschen Ärzteblattes vom 3.1.2004 gibt es in Deutschland weiter einen dramatischen Mangel an Organspenden. Tausende Menschen hätten im Jahr 2004 vergeblich auf ein Spenderorgan gewartet, teilte die Bundesregierung laut einer Pressemitteilung des Bundestags vom 3. Januar 2005 auf eine entsprechende Anfrage der Unionsfraktion mit.
Anfang November 2004 hätten knapp 12.000 kranke Menschen auf Wartelisten für Nieren, Leber, Herz oder Lungen gestanden. Demgegenüber gab es aber nur wenige Spender. Der bisherige Höchststand aus dem Jahr 2003 mit 3.496 nach dem Tod gespendeten Organen werde wahrscheinlich nicht wieder erreicht, sagte die Bundesregierung voraus. Im europäischen Vergleich hatte Deutschland im Jahr 2003 mit 13,8 Organspenden nach dem Tod je eine Million Einwohner im Mittelfeld gelegen.
Die Spendenbereitschaft der Deutschen nach dem Beben in Südasien ist herausragend gut. Wenn sich dies nur annähernd auf die Organspenden übertragen ließe! Ich denke, es muss mehr auf die Dramatik aufmerksam gemacht werden. Die Werbung für Organspenden ist in Deutschland eher kümmerlich.

Gast

Lebensrettung durch Organspende

Beitrag von Gast » 17.01.2005, 19:53

KAUCH: Ethik-Enquete-Kommission mutlos bei Lebensrettung durch Organspende

Zur heutigen Beratung der Empfehlungen der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" des Deutschen Bundestages zur Organ-Lebendspende erklärt der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion in der Kommission, MICHAEL KAUCH:

Wieder einmal tritt die Enquete-Kommission des Bundestages auf die Bremse, wenn es um Heilungschancen für Menschen geht. Die Mehrheit der Kommission hat heute jede Ausweitung der Transplantationsmöglichkeiten unter Lebenden abgelehnt.

Eine knappe Mehrheit sprach sich gegen die Überkreuz-Spende aus. Diese soll zwei Paaren, die aufgrund von Blutgruppen-Unverträglichkeit jeweils nicht dem eigenen Partner, wohl aber dem Partner eines anderen eine Leber oder eine Niere spenden können, die wechselseitige Transplantation ermöglichen. Dies kann heute nur in rechtlichen Grauzonen stattfinden. Aus liberaler Sicht sollte das Transplantationsgesetz explizit Menschen die Möglichkeit geben, ihren Partnern zu helfen.

Gegen alle weiteren Vorschläge - gezielte Spenden ohne das in Deutschland definierte Näheverhältnis, anonyme Lebendspenden und Pool-Modelle bei Lebendspenden - gab es klare rot-grün-schwarze Mehrheiten. Nur die FDP-Vertreter stimmten dafür, die Strafandrohung bei diesen etwa in den USA und anderen Ländern zulässigen Formen der Organ-Lebendspende aufzuheben. Selbst zur Lebensrettung will die Kommission nicht zulassen, dass im klar definierten Ausnahmefall ein Fremder aus Nächstenliebe für einen Kranken ein Organ spendet, von dessen Fall er etwa über die Medien erfahren hat. Die FDP nimmt dabei Bedenken wegen möglichen Organhandels ernst, diesen kann aber durch eine genaue Prüfung des Einzelfalls durch die Lebendspendekommissionen Rechnung getragen werden.

Ebenfalls soll gegen die Stimmen der FDP-Vertreter an der Nachrangigkeit der Lebendspende gegenüber die postmortalen Spende festgehalten werden. Somit müssen selbst dann Organe von Toten transplantiert werden, wenn ein über die Gefahren aufgeklärter Ehegatte oder Verwandter ein Organ lebend spenden will - obwohl beim derzeitigen Stand der Medizin die Überlebensraten der Empfänger bei lebend gespendeten Organen besser ist als bei postmortalen Organen.

Mit diesen Empfehlungen, die Grundlage für den am 7. März 2005 endgültig zur Abstimmung stehenden Zwischenbericht "Organ-Lebendspende" sind, verpasst die Kommission die Herausforderung, das Transplantationsgesetz von 1997 hinsichtlich der Lebendspenden an medizinische und internationale Entwicklungen anzupassen - und letztlich schwer- und todkranken Patienten neue Lebenschancen zu eröffnen.

Neben aller Kritik positiv zu werten ist allerdings die fraktionsübergreifende Zustimmung in der Kommission zur Schaffung eines Lebendspenderegisters, der besseren sozialversicherungsrechtlichen Absicherung der Spender und die Schaffung eines Wartelistenbonus’, falls ein Organspender später selbst einmal ein Organ benötigt.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.1.2005
Michelle Schwefel
Büroleiterin
Bundestagsbüro Michael Kauch
Tel: 030/227 70 535 - Fax: 030/227 76 535
Platz der Republik 1 - 11011 Berlin

Gast

Ärzte unterstützen Aufklärung zur Organspende

Beitrag von Gast » 27.01.2005, 17:46

Ärzte unterstützen Aufklärung zur Organspende

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung präsentiert Ergebnisse der Repräsentativbefragung von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zur Organspende

Ärzte sind für die meisten Menschen die wichtigsten Ansprechpartner in Gesundheitsfragen. Das gilt auch für das Thema Organspende. In Repräsentativerhebungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus den Jahren 2003 und 2001 geben mehr als die Hälfte der Befragten an, dass sie sich bei Fragen rund um das Thema Organspende an ihren Arzt wenden.

Für die BZgA war dies Anlass, eine gezielte Untersuchung bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchzuführen, um ihre Einstellung zu dem Thema Organspende und ihre Bereitschaft, Patienten zu beraten, in Erfahrung zu bringen. Insgesamt zeigt sich, dass ein großes Interesse an diesem Thema besteht.

Akzeptanz der Organspende und Besitz Organspendeausweis

Mit 88 Prozent steht die Mehrheit der befragten Mediziner dem Thema Organspende positiv gegenüber. 84 Prozent sind damit einverstanden, dass man ihnen nach ihrem Tod Organe entnimmt. Damit liegt ihr Anteil mit rund 20 Prozent über dem der Allgemeinbevölkerung.

Besonders bemerkenswert ist der hohe Anteil derer, die einen Organspendeausweis besitzen. Nahezu die Hälfte der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte verfügt über einen entsprechenden Ausweis, während der Anteil in der Gesamtbevölkerung unverändert bei 12 Prozent liegt. Interessanterweise werden die Medizinerinnen und Mediziner, die selbst einen Organspendeausweis haben, auch häufiger auf dieses Thema hin angesprochen.

Bereitschaft der Ärzteschaft, Aufklärungsaufgaben zu übernehmen

Innerhalb der Ärzteschaft zeigt sich eine hohe Bereitschaft, als Ansprechpartner für dieses Thema tätig zu sein. Fast alle signalisieren Interesse, in ihren Praxen Informationsmaterial anzubieten. 89 Prozent sind bereit, als Ansprechpartner für persönliche Fragen und Unsicherheiten in Zusammenhang mit diesem Thema zur Verfügung zu stehen. 88 Prozent der Befragten sehen sich in der Lage, medizinische Fragen zu beantworten und 80 Prozent halten es für möglich, ihre Patienten zu einer eigenen Entscheidungsfindung zu motivieren.

Zwei Drittel der befragten Ärzte haben bereits in den vergangenen Jahren Organspendeausweise und teilweise auch Informationsbroschüren in ihren Praxen bereitgestellt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird deshalb auch in diesem Jahr wieder Arztpraxen anschreiben und sie über die Informationsmedien und Bestellmöglichkeiten informieren.

„Die große Bereitschaft der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die Aufklärung zur Organspende zu ihrem eigenen Anliegen zu machen, ist für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine große Unterstützung. Damit bekräftigen sie die gemeinsame Verantwortung in dieser wichtigen Aufgabe“, erklärt die Direktorin Dr. Elisabeth Pott. „Ich freue mich, dass wir mit unserer Aufklärungsaufgabe auf das hohe Interesse und die aktive Mitarbeit der deutschen Ärzteschaft bauen können. Alle Patientinnen und Patienten bitte ich deshalb, das Informationsangebot zu nutzen und sich mit Ihren Fragen, Ängsten und Unsicherheiten an den Arzt Ihres Vertrauens zu wenden“, so Dr. Pott weiter.

Die Repräsentativerhebung „Befragung von Ärzten zum Thema Organspende“ steht zum Downloaden im Internet unter http://www.bzga.de > Studien/Untersuchungen

Weitere Informationen: http://www.organspende-info.de

Quelle: Pressemitteilung vom 26.1.2005
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Postfach 91 01 52
51071 Köln
Telefon: 0221 8992-0 / Durchwahl: -280
Fax: 0221 8992-300 / - 201
eMail: marita.voelker-albert@bzga.de
Internet: http://www.bzga.de

Gast

Organspendeausweis? - Ja sicher!

Beitrag von Gast » 24.02.2005, 18:44

Organspendeausweis? - Ja sicher!
Müller: Organspende hilft Leben retten "In Deutschland warten etwa 14.000 Menschen auf ein Spenderorgan"

+++ Mit einem Organspendeausweis helfen Sie Leben retten. Dies betonte Gesundheitsstaatssekretärin Emilia Müller heute in München. Müller: "Nach wie vor sterben in Deutschland Tag für Tag Menschen, obwohl man sie mit einer rechtzeitigen Organtransplantation hätte retten können. Jeder von uns kann sehr schnell in eine Situation kommen, in der er auf ein fremdes Organ zum Weiterleben angewiesen ist". Laut Müller sei die Wahrscheinlichkeit, selbst einmal ein Organ zu benötigen, etwa dreimal so groß wie die Wahrscheinlichkeit, Organspender zu werden. Die Staatssekretärin rief dazu auf, noch öfter einen Organspendeausweis auszufüllen. +++

Mehr als 80 Prozent der Bevölkerung steht nach den Worten Müllers der Organspende aufgeschlossen gegenüber, doch nur etwa 12 Prozent haben ihren Willen zur Organspende nach dem Tod in einem Spenderausweis dokumentiert. Müller: "Durch eine klare Aussage zum Thema Organspende kann man seinen Angehörigen unter Umständen auch eine schwere, seelisch außerordentlich belastende Entscheidung ersparen." Mit gutem Beispiel gehen die Ärzte voran: Nach einer neuen Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung besitzt fast jeder zweite Arzt einen Organspendeausweis. Schon vielen Menschen ist durch eine Organspende Gesundheit und Lebensqualität wiedergegeben worden. Extrem seltene Infektionen wie z. B. Tollwut darf die Menschen nicht von Organspende und ?transplantation abhalten. In Deutschland warten etwa 14.000 Menschen auf ein Spenderorgan.

Redaktionelle Hinweise:
Einen Organspendeausweis und weitere Informationen zum Thema gibt es in der Broschüre "Organspende? Ja sicher!", die beim Gesundheitsministerium kostenfrei bezogen oder unter www.gesundheit.bayern.de heruntergeladen werden kann. Bei Fragen berät das kostenlose Info-Telefon "Organspende", eine gemeinsamen Einrichtung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Deutschen Stiftung Organstransplantation unter 0800/90
40 400.

Weitere Informationen: http://www.gesundheit.bayern.de

Quelle: Pressemitteilung vom 23.2.2005
Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - http://www.stmugv.bayern.de

Gast

Zahl der Organspender bleibt stabil

Beitrag von Gast » 27.02.2005, 12:47

3 508 Organe wurden gespendet
Zahl der Organspender bleibt stabil

Betrachtet man den Durchschnitt der drei Vorjahre 2001 bis 2003 zum Jahr 2004, liegen die Zahlen zur Organspende in etwa auf einem Niveau. Dies berichtet die Deutsche Stiftung Organtransplantation.

Im vergangenem Jahr haben 1 081 Menschen insgesamt 3 508 Organe nach ihrem Tod gespendet. Dies entspricht 13 Organspendern pro eine Million Einwohner. Im Jahr 2003 waren es 14 Menschen pro Million Staatsbürger - 1 140 Personen spendeten insgesamt 3 496 Organe.

Risiko einer Tollwut-Infektion extrem gering

Rund 12 000 Patienten warten in Deutschland zur Zeit auf ein neues Organ. Vor dem Hintergrund der ersten Tollwut-Übertragung durch eine Organspende in Deutschland appelliert Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt eindringlich an die Bevölkerung, dennoch weiterhin Organe zu spenden. Die Gefahr von Tollwut-Infektionen sei „äußerst gering“.

Quelle: Zeitschrift "Ärztliche Praxis" (Vorstellung mit Erlaubnis der Redaktion)
http://www.aerztlichepraxis.de/aktuell/ ... ktuell?n=1

Gast

Spenderkreis bei Organspenden ausweiten

Beitrag von Gast » 07.03.2005, 22:29

KAUCH: Zugelassener Spenderkreis bei Organspenden sollte ausgeweitet werden

Zur heutigen Schlussabstimmung über den Zwischenbericht "Organlebendspende" der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" erklärt der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion in der Kommission, MICHAEL KAUCH:

Die FDP-Vertreter in der Enquete-Kommission haben bei der heutigen Schlussabstimmung dem Zwischenbericht "Organlebendspende" nicht zugestimmt. Der Bericht stellt unserer Ansicht keine ausreichende Antwort dar, wie durch den Abbau von Hindernissen mehr Organe auch von Lebendspendern für schwer- und todkranke Menschen bereitgestellt werden können. Insbesondere die Weigerung der Kommissionsmehrheit, den strafrechtlich begrenzten Spenderkreis zu erweitern, trifft auf unser Unverständnis.

Das Sondervotum der drei FDP-Vertreter unterstützt die Forderung der Kommissionsminderheit, Überkreuz-Spenden zuzulassen. Diese soll zwei Paaren die wechselseitige Transplantation ermöglichen, wenn sie aufgrund von Blutgruppen-Unverträglichkeit jeweils nicht dem eigenen Partner, wohl aber dem Partner eines anderen eine Leber oder eine Niere spenden können. Dies kann heute nur in rechtlichen Grauzonen stattfinden. Aus liberaler Sicht sollte das Transplantationsgesetz explizit Menschen diese Möglichkeit geben, ihren Partnern zu helfen.

Des weiteren fordern wir, wie in den USA anonyme Lebendspenden in den Organpool zuzulassen. Zudem sollten als Ausnahme und nach genauer Prüfung des Einzelfalls durch die Lebendspendekommissionen auch gezielte Lebendspenden ohne Näheverhältnis in Notstandsfällen explizit im Transplantationsgesetz zugelassen werden. Ein Notstandsfall, der eine solche gezielte Lebendspende unter Fremden rechtfertigen kann, ist dann gegeben, wenn die Transplantation zur Erhaltung des Lebens des Empfängers erforderlich ist, kein postmortales Organ bzw. kein Organ aus einer Lebendspende von einer Person mit Näheverhältnis verfügbar ist und die Umstände es nahe legen, dass es sich um eine nicht-vergütete Organspende handelt. Eine solche Regelung würde Rechtssicherheit zur Lebensrettung schaffen und zugleich berechtigten Sorgen im Blick auf einen Organhandel begegnen. Sollte der Gesetzgeber diese Vorschläge des FDP-Sondervotums nicht aufgreifen, so schlagen wir vor, zumindest die Strafandrohung gegen den transplantierenden Arzt bei Verstößen in diesen Fällen durch ein Bußgeld zu ersetzen.

Schließlich bedauern die FDP-Vertreter, dass an der Nachrangigkeit der Lebendspende gegenüber die postmortalen Spende festgehalten werden soll. Somit müssen selbst dann Organe von Toten transplantiert werden, wenn ein über die Gefahren aufgeklärter Ehegatte oder Verwandter ein Organ lebend spenden will - obwohl beim derzeitigen Stand der Medizin die Überlebensraten der Empfänger bei lebend gespendeten Organen besser sind als bei postmortalen Organen.
___________________

Quelle: Pressemitteilung vom 7.3.2005
Michael Kauch, MdB
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
Tel. 030/227-70535
Fax 030/227-76535

Gast

Organspende ist Nächstenliebe

Beitrag von Gast » 14.03.2005, 20:21

Hoppe: Organspende ist Nächstenliebe

'Organspende ist Nächstenliebe. Und deshalb appelliere ich eindringlich, dass jeder Einzelne prüfen möge, ob er sich nicht doch für einen Spendeausweis einscheidet', sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe anlässlich der Öffentlichen Anhörung der Enquete-Kommission des Bundestages 'Ethik und Recht der modernen Medizin' zum Thema 'Organisation der postmortalen Organspende in Deutschland'.

"Wir sollten uns bewusst machen, dass jeder von uns in eine Situation geraten kann, in der nur noch eine Organspende das Weiterleben möglich macht", betonte der Ärztepräsident. "Wer einen Spenderausweis bei sich trägt, dokumentiert damit seine Bereitschaft, Menschen in existenzieller Not zu helfen", erklärte Hoppe. Organspende-Ausweise seien kostenfrei bei Ärzten, Krankenkassen und Apotheken erhältlich. Jede Form von bezahlten Organspenden lehne die Bundesärztekammer jedoch ab, weil wirtschaftliche Anreize zur Organspende den Weg in den nach wie vor zu Recht gesetzlich verbotenen Organhandel wiesen.

Die Enquete-Kommission will im Gespräch mit Experten untersuchen, weshalb in Deutschland das Aufkommen von Organspenden weiterhin geringer ist als in anderen europäischen Ländern. Im Jahr 2004 haben nach den aktuellen Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation 1081 Menschen insgesamt 3508 Organe nach ihrem Tod gespendet. Allerdings warten noch immer 12000 Menschen dringend auf eine Transplantation.

Die Aufklärung über die Voraussetzungen und Chancen einer postmortalen Organspende müsse intensiviert werden, betonte Hoppe. "Besonders wichtig ist es, frühzeitig mit den nächsten Angehörigen über die Bereitschaft zur Organspende zu sprechen, und nicht erst, wenn die Umstände ein solches Gespräch kaum mehr möglich machen. Nur so können sich die Angehörigen sicher sein, bei der schwierigen Entscheidung über eine Zustimmung zur Organentnahme im Sinne des Verstorbenen zu handeln", sagte der Ärztepräsident.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 14.03.2005

Gast

Organspende - Angehörige verweigern oft

Beitrag von Gast » 17.03.2005, 11:31

Organspende? Angehörige verweigern oft die Einwilligung
Anhörung der Bundestags-Enquete-Kommission / 1800 geeignete Organe wurden 2004 nicht übertragen, weil Angehörige dagegen waren

BERLIN (fuh). Nahe Angehörige tun sich in der Regel extrem schwer, eine Einwilligung für eine Organspende von gestorbenen Verwandten zu geben. Auch dies ist ein Grund dafür, daß in Deutschland immer noch zu wenig Organe gespendet werden, wie bei einer Anhörung der Bundestags-Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" in Berlin deutlich geworden ist.

Zur Erinnerung: Für Organspenden in Deutschland gilt die sogenannte erweiterte Zustimmungsregelung. Eine Organspende ist nur dann erlaubt, wenn der Gestorbene in einem Spendenausweis oder in einer anderen Erklärung seine Zustimmung erteilt hat. Liegt keine Erklärung vor, können auch Angehörige in einer bestimmten Rangfolge eine Entscheidung zur Organspende treffen. Dabei ist der mutmaßliche Wille des möglichen Organspenders zu beachten.
...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/0 ... echt/recht

Gast

Lebend-Organspende - absolute Ausnahme

Beitrag von Gast » 17.03.2005, 21:36

Hoppe: Lebend-Organspende sollte absolute Ausnahme sein
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, warnte davor, dass die erheblichen Folgen der Lebendorgan-Spende für den Organismus des Spenders zu wenig bedacht werden.

(PdÄ) "Die Lebend-Organspende sollte die absolute Ausnahme bleiben", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, in einem Interview der Nachrichtenagentur KNA. "Bei einer Ausweitung würde dem Kommerz Tür und Tor geöffnet." Heute überreicht die Enquetekommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" des Bundestages dem Bundestagspräsidenten ihren Zwischenbericht zum Thema "Lebend-Organspende". Hoppe warnte davor, dass die erheblichen Folgen der Lebendorgan-Spende für den Organismus des Spenders zu wenig bedacht werden. "Wir dürfen es nicht zulassen, dass die Meinung entsteht, dies wäre eine risikolose Gabe. Um das wirklich auf Ausnahmen zu beschränken, ist die geltende Regelung gerade richtig." Um den Mangel an postmortalen Spenderorganen in Deutschland zu beheben, müsse noch vielmehr bewusst gemacht werden, dass jeder in eine Situation geraten könne, in der nur noch eine Organspende das Weiterleben möglich mache, forderte der Ärztepräsident.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 17.03.2005

Gast

Organspende als Gemeinschaftsaufgabe

Beitrag von Gast » 18.03.2005, 23:09

KAUCH: Bericht der Ethik-Enquete-Kommission vergibt Chancen bei Organlebendspenden

Zur heutigen Übergabe des Zwischenberichts "Organlebendspende" der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" an den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Wolfgang Thierse, erklärt der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion in der Kommission, MICHAEL KAUCH:

Der Zwischenbericht "Organlebendspende" gibt den 12.000 Menschen, die schwerkrank und vom Tode bedroht auf den Wartelisten für ein Organ stehen,
keine Antwort. Aus Sicht der FDP-Vertreter in der Enquete-Kommission muss jede Chance genutzt werden, diesen Menschen zu helfen, sofern sie nicht mit einer Kommerzialisierung des Körpers verbunden ist. Diese Chancen schöpft der Bericht nicht aus.

Insbesondere die Weigerung der Kommissionsmehrheit, den strafrechtlich begrenzten Spenderkreis zu erweitern, trifft auf das Unverständnis der FDP-Vertreter in der Enquete-Kommission. Die Liberalen plädieren für die Zulassung der Überkreuz-Spende und für anonyme Lebendspenden in den Organpool, wie sie in den USA und Teilen Europas zugelassen sind.

Auch die so genannte Subsidiarität der Lebendspende sollte aus dem Gesetz gestrichen werden. Die heutige Rechtslage führt dazu, dass selbst dann Organe von Toten transplantiert werden müssen, wenn ein über die Gefahren aufgeklärter Ehegatte oder Verwandter ein Organ lebend spenden will - obwohl beim derzeitigen Stand der Medizin die Überlebensraten der Empfänger bei lebend gespendeten Organen besser sind als bei postmortalen Organen.

Ich bedaure die gestrige Aussage des Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK), Wolfgang Hoppe, der den gesetzlich zulässigen Spenderkreis entgegen der Forderung der Ständigen Kommission Organtransplantation der BÄK nicht ausweiten will. Hoppe begründet seine Position mit den Risiken für den
Spender. Diese sind in der Tat nicht zu vernachlässigen. Aber es ist Aufgabe der Ärzte, einen potenziellen Spender über Gesundheitsgefahren aufzuklären.
Diese Aufgabe kann ihnen das Strafrecht nicht abnehmen. Aus Sicht der Liberalen muss immer der einzelne Mensch die Letztentscheidung über seinen
Körper haben. Das betrifft auch die rgantransplantation nach erfolgter Aufklärung über Chancen und Risiken.

Die Überkreuzspende, die wir fordern, ermöglicht zwei Paaren die wechselseitige Transplantation, wenn sie aufgrund von Blutgruppen-Unverträglichkeit jeweils nicht dem eigenen Partner, wohl aber dem Partner eines anderen eine Leber oder eine Niere spenden können. Dies kann heute nur in rechtlichen Grauzonen stattfinden. Aus liberaler Sicht sollte das Transplantationsgesetz explizit Menschen diese Möglichkeit geben, ihren Partnern zu helfen.

Zudem sollten als Ausnahme und nach genauer Prüfung des Einzelfalls durch die Lebendspendekommissionen auch gezielte Lebendspenden ohne Näheverhältnis in Notstandsfällen explizit im Transplantationsgesetz zugelassen werden. Ein Notstandsfall, der eine solche gezielte Lebendspende unter Fremden rechtfertigen kann, ist dann gegeben, wenn die Transplantation zur Erhaltung des Lebens des Empfängers erforderlich ist, kein postmortales Organ bzw. kein Organ aus einer Lebendspende von einer Person mit Näheverhältnis verfügbar ist und die Umstände es nahe legen, dass es sich um eine nicht-vergütete Organspende handelt. Eine solche Regelung würde Rechtssicherheit zur ebensrettung schaffen und zugleich berechtigten Sorgen im Blick auf einen Organhandel begegnen.

Sollte der Gesetzgeber die Vorschläge des FDP-Sondervotums nicht aufgreifen, so schlagen wir vor, zumindest die Strafandrohung gegen den transplantierenden Arzt bei Verstößen in diesen Fällen durch ein Bußgeld zu ersetzen.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.3.2005
Michael Kauch, MdB
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
Tel. 030/227-70535
Fax 030/227-76535

Gast

Zwischenbericht zur Organlebendspende

Beitrag von Gast » 20.03.2005, 13:05

Enquete-Kommission übergibt Zwischenbericht zur Organlebendspende

Die Kommission spricht sich in ihren Empfehlungen an den Deutschen Bundestag dafür aus, den Schutz von Organlebendspendern und -empfängern zu verbessern. Sie unterbreitet hierzu konkrete Vorschläge, die das Verfahren vor den Lebendspendekommissionen, die Einführung eines Lebendspenderegisters sowie die finanzielle und versicherungsrechtliche Absicherung von Lebendspendern betreffen. Die vollständige Meldung unter:
http://www.1000fragen.de/index.php?mo=5

Quelle: Newsletter der Aktion Mensch, 19. März 2005

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