Schäden durch Behandlungsfehler

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Presse
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Schäden durch Behandlungsfehler

Beitrag von Presse » 15.11.2007, 08:04

Schäden durch Behandlungsfehler

Köln – Bei 3 Prozent aller Krankenhausbehandlungen sind therapiebedingte Gesundheitsschäden zu erwarten. Etwa ein Viertel geht auf Behandlungsfehler (iatrogene Schäden) zurück. Den Ursachen für iatrogene Schäden gehen Klaus Dieter Scheppokat und Johann Neu von der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Norddeutschen Ärztekammern, Hannover, in der aktuellen Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts auf den Grund (Dtsch Arztebl 2007; 104(46): A 3171–7) und setzen damit die selbstkritische Diskussion unter den Ärzten über Fehler und deren Vermeidung fort (siehe auch Dtsch Arztebl 200&; 103(3). A 121-6). Die Autoren nutzten eigene Daten aus Schlichtungsverfahren und führten sie mit Daten der wenigen großen internationalen Studien zusammen. Die Schadensraten bei stationären Behandlungen in den großen Studien lagen zwischen 2,9 und 3,9 Prozent. Unter den Patienten, die Haftungsansprüche stellten, hatten zwei Drittel iatrogene Schäden. Dabei betrafen die häufigsten Schadensursachen operative Therapien (48 Prozent), medikamentöse Behandlungen (19 Prozent) und invasive Maßnahmen (14 Prozent). Scheppokat und Neu schlagen auf Basis dieser Ergebnisse vor, die Indikationen für schadensträchtige komplexe Maßnahmen, für Operationen und Medikationen zurückhaltender und strikter zu stellen und Diagnosen als fehleranfällig immer wieder zu überprüfen. Gleichzeitig fordern die Autoren jedoch auch, den Ärzten wieder mehr Zeit für ihre originäre Arbeit zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Pressemitteilung - Deutsches Ärzteblatt Ausgabe 46 vom 16.11.2007

» Artikel im Volltext
Scheppokat, Klaus Dieter; Neu, Johann
Medizinische Daten und Qualitätsmanagement
Medical Data and Quality Management
Deutsches Ärzteblatt 104, Ausgabe 46 vom 16.11.2007, Seite A-3172
MEDIZIN: Übersichtsarbeit

Zusammenfassung
Die Inzidenz behandlungsbedingter Patientenschäden ist erst seit Kurzem bekannt. Methoden: Selektive Literaturaufarbeitung. Ergebnisse: 2 umfangreiche Krankenblattstudien ergaben behandlungsbedingte Patientenschäden bei 3,7 und 2,9 % der Hospitalbehandlungen, davon waren 28 % durch Fehler verursacht. 48 % der Schäden betrafen Operationen,19 % Medikationen und 14 % Invasivmaßnahmen. In Schlichtungsverfahren betrafen 75 % der Fälle operative Fächer, in den nicht operativen ging es häufig um Invasivmaßnahmen. 66 % der Patienten erlitten behandlungsbedingte Schäden. Mediziner aus der Schweiz erfassten prospektiv 45 Komplikationen internistischer Krankenhausbehandlung. Die meisten Komplikationen und Todesfälle waren auf Medikationen zurückzuführen. Invasivmaßnahmen hatten die höchsten Komplikationsraten. Diskussion: Die meisten behandlungsbedingten Schäden hängen mit operativer, invasiv-interventioneller und Pharmakotherapie zusammen – komplexe Maßnahmen, die strikte Indikationen erfordern. Erneute Studien zu behandlungsbedingten Schäden und Fehlern werden kaum Erkenntnisse höherer Reliabilität erbringen können. Verfahren zur Qualitätsverbesserung sollten den Krankenhäusern überlassen werden. Grundsätzlich müssen Ärzte und Pflegekräfte Fehler akzeptieren. Sie benötigen kommunikative Kompetenz und die für ordentliches Arbeiten erforderliche Zeit.
Dtsch Arztebl 2007; 104(46): A 3172–7
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=57614

Rauel Kombüchen
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Behandlungsfehlerliste ist lang !

Beitrag von Rauel Kombüchen » 17.11.2007, 16:12

Die Liste der behandlungsbezogenen Schäden ist lang. Dazu habe ich hier im Forum unzählige Beiträge gefunden:

Jährlich 160 Tote durch Behandlungsfehler
viewtopic.php?t=7573&highlight=behandlungsfehler

KKH - 4,6 Millionen Euro für Behandlungsfehler
viewtopic.php?t=4950&highlight=behandlungsfehler

Klinikchef unter Verdacht - Skandal beschäftigt NRW-Landtag
viewtopic.php?t=6255&highlight=behandlungsfehler

Behandlungsfehler & Haftung / Schmerzensgeld
viewtopic.php?t=1113&highlight=behandlungsfehler

Behandlungsfehler: Patienten am schwächeren Hebel
viewtopic.php?t=3729&highlight=behandlungsfehler

Arzthaftung: Schlichtungsstellen befrieden 87% der Konflikte
viewtopic.php?t=7293&highlight=behandlungsfehler

Weitere Beitrage aufgeliste bei der Suchfunktion - Eingabe Behandlungsfehler!

Ein Ratgeber der hilft!

Patientenratgeber des Rhein-Kreises Neuss
viewtopic.php?t=4894&highlight=behandlungsfehler

Ärztliche Praxis
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Rezept gegen Therapiefehler: Medizinern mehr Zeit geben

Beitrag von Ärztliche Praxis » 25.11.2007, 07:47

Dokumentationswahn mit schuld an Klinikpannen
Rezept gegen Therapiefehler: Medizinern mehr Zeit geben
Die kürzlich bekannt gewordenen Zahlen über medizinische Behandlungsfehler haben Aufsehen erregt und teils hysterische Reaktionen hervorgerufen. Dr. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, relativiert die Zahlen und wendet sich gegen Panikmache.

23.11.07 - Nach einer Studie, die Prof. Klaus Dieter Scheppokat und Johann Neu von der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Norddeutschen Ärztekammern kürzlich vorgelegt haben. ist bei etwa drei bis vier Prozent der stationären Krankenhausbehandlungen mit therapiebedingten Gesundheitsschäden zu rechnen. Gut ein Viertel davon sind durch Fehler bedingt.

Darüber hinaus berichtete Johann Neu, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle, über 160 dokumentierte Todesfälle (aus insgesamt neun Bundesländern) im Jahr. Die Dunkelziffer liege vermutlich höher. Das "Aktionsbündnis Patientensicherheit" nimmt bundesweit 17.000 Tote durch vermeidbare Fehler an - eine Zahl, die Neu jedoch für nicht belegt hält.

Jährlich 17,5 Millionen Behandlungsfälle

Dr. med. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe will diese Zahlen - "ohne den Einzelfall relativieren oder verharmlosen zu wollen" - in den Kontext der Gesamtzahl von jährlich 17,5 Millionen Behandlungen in den Krankenhäusern stellen. Er warnt davor, beim Thema Behandlungsfehler in "Panikmache durch Statistiken und Negativismus" zu verfallen.

Behandlungsfehler dürften keinesfalls vertuscht werden, mahnt Windhorst. Er fordert ein Komplikationsregister, um die Fehler aufzuarbeiten und dauerhaft zu minimieren. "Risikomanagement und Fehlervermeidungsstrategien gewinnen zunehmend an Bedeutung", so Windhorst.

Qualitätsmanagement: Fehler als unvermeidbar akzeptieren

Auch Scheppokat und Neu gehen der Frage nach, wie sich die Zahl der Behandlungsfehler senken lässt. Grundvoraussetzung für effektives Qualitätsmanagement sei die Einsicht der Beteiligten, dass man lernen müsse, mit Fehlern als etwas Unvermeidbarem umzugehen.

Auch die für ordentliches Arbeiten erforderliche Zeit müsse verfügbar sein, so Scheppokat und Neu in ihrer Studie: "Wer es fertigbrächte, das tägliche Dokumentationspensum der Krankenhaus-Internisten von drei auf zwei Stunden zu verkürzen, hätte mehr als alle anderen externen Einflussnehmer für die Patientensicherheit getan."

rb

Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 815688.htm
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de

didado
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Hier mal einige Fälle vor Gericht

Beitrag von didado » 29.11.2007, 15:54

Hi !

Hier mal einige Fälle vor Gericht :

Oberlandesgericht Köln:
Kölner Zahnarzt zu Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt
Schmerzzustände der Patientin nach Wurzelbehandlung falsch interpretiert


Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat einen Kölner Zahnarzt nach einer fehlerhaften Behandlung seiner Patientin rechtskräftig zur Zahlung von insgesamt 7.000,- Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt (Az. 5 U 148/04). Außerdem wurde festgestellt, dass der Arzt zum Ersatz eventueller künftiger Schäden im Zusammenhang mit der Behandlung verpflichtet ist.
Die Patientin hatte ihren Zahnarzt im Herbst 2001 wegen Zahnschmerzen aufgesucht.
Dieser führte Wurzelbehandlungen an 2 Zähnen durch und erneuerte die Keramikfüllungen der Zähne.
Da die Patientin weiter Schmerzen an einem Zahn hatte, wurde eine nochmalige Wurzelkanalbehandlung vorgenommen, dabei musste das Keramikinlay entfernt und später neu eingesetzt werden. Nach dem Jahreswechsel klagte die Patientin über weiter anhaltende Schmerzen und suchte die Praxis wiederum mehrfach auf. Der Behandler bezeichnete die Schmerzen als Anpassungs- oder Übergangsschmerzen, die nach einer Füllung mit Keramikinlays auftreten könnten. Weiter soll er geäußert haben, die Patientin "solle sich nicht so anstellen," was im Prozess aber streitig blieb. Darauf brach diese die Behandlung ab und suchte einen anderen Zahnarzt auf. Dieser musste die 2 entzündeten Zähne später komplett ziehen, die Patientin wurde mit Implantaten versorgt.
Das Gericht hat nach Anhörung eines zahnmedizinischen Sachverständigen zwar keinen Fehler bei den Wurzelbehandlungen und der Versorgung mit Keramikfüllungen feststellen können. Der beklagte Zahnarzt habe aber nicht hinreichend auf die späteren Schmerzzustände der Patientin reagiert.
Wenn die Schmerzen länger als 4 Tage anhielten, könne nicht mehr von einem Anpassungsschmerz ausgegangen werden; dann müsse die Ursache vielmehr durch eine neue Röntgenkontrolle abgeklärt werden. Da diese Diagnosemaßnahme fehlerhaft nicht durchgeführt worden war, ging der Senat sogar von einer Umkehr der Beweislast aus und lastete dem Zahnarzt letztlich an, dass die Patientin 2 natürliche Zähne verloren habe. Ohne diese Beweiserleichterung zugunsten der Patientin hätte sie nicht nachweisen können, dass die Zähne bei fachgerechter und rechtzeitiger Behandlung hätten erhalten werden können. Danach hat der behandelnde Zahnarzt nach dem heute veröffentlichten Urteil nicht nur die Kosten für die zwei Implantate in Höhe von 5.500,- Euro zu tragen, sondern wurde auch zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 1.500,- Euro verurteilt. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes wurde berücksichtigt, dass die Patientin 2 eigene Zähne verloren hat, über einen längeren Zeitraum Schmerzen erleiden musste und auch die Nachbehandlung mit Beschwerden verbunden war.
Hierzu: 04.04.2007, Der Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Herr Hubertus Nolte
http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_ ... /index.php

Oberlandesgericht Köln:
40.000,-- Euro Schmerzensgeld wegen Unfruchtbarkeit nach Gebärmutterausschabung


Mit einem am 25.04.2007 gefällten Urteil hat der Arzthaftungssenat des Oberlandesgerichts Köln einer 35-jährigen Patientin aus dem Raum Aachen wegen fehlender Risikoaufklärung ein Schmerzensgeld von 40.000,- Euro zugesprochen, nachdem sich infolge einer Gebärmutterausschabung Komplikationen eingestellt hatten, die letztlich zur Unfruchtbarkeit der Frau führten.
Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Klinik sowie der Operateur für alle Schäden haften, die infolge des Eingriffs entstanden sind bzw. noch entstehen werden (Az. 5 U 180/05).
Die verheiratete und kinderlose Frau hatte sich im März 2000 in die beklagte gynäkologische Klinik begeben, weil im Rahmen einer Krebsvorsorgeuntersuchung ein auffälliger Befund festgestellt worden war.
Nach einem Aufklärungsgespräch wurde bei der damals 28-jährigen Patientin eine Gewebeentnahme am Gebärmutterhals und anschließend eine Ausschabung der Gebärmutter vorgenommen.
Infolge des Eingriffs kam es zu einem sog. Ashermann-Syndrom, d. h. zu Narbenbildungen in der Gebärmutterhöhle und schließlich zu einer vollständigen inneren Verklebung bzw. zum Verschluss der Gebärmutter, was zum Ausbleiben der Regelblutung und zur Sterilität der Frau führte.
Diese hatte im Prozess geltend gemacht, die Ausschabung sei in verschiedener Hinsicht behandlungsfehlerhaft durchgeführt worden.
Sie sei zum einen bereits nicht indiziert gewesen und auch mit einem zu scharfen Operationsinstrument bzw. zu tief durchgeführt worden.
Zum anderen sei sie nicht umfassend über die Risiken des Eingriffs ärztlich aufgeklärt worden.
Über eiEine Ausschabung sei überhaupt nicht gesprochen worden; insoweit haben die Ärzte die Operation sogar eigenmächtig erweitert, wie die Patientin behauptete.
Der 5. Zivilsenat hat der Klage nach Anhörung eines gynäkologischen Sachverständigen überwiegend stattgegeben.
Zwar konnte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht sicher festgestellt werden, dass dem Operateur Behandlungsfehler bei der Gewebeentnahme bzw. der anschließenden Ausschabung der Gebärmutter unterlaufen sind.
Allerdings müssen das Krankenhaus sowie der operierende Arzt haften, weil die Patientin nicht hinreichend über die mit einer Ausschabung verbundenen Risiken, insbesondere die Gefahr eines Ashermann-Syndroms und die daraus folgende Unfruchtbarkeit aufgeklärt worden sei.
Der von der Klinik verwendete Aufklärungsbogen enthielt keinen Hinweis auf das genannte Risiko.
Eine solche Aufklärung sei aber erforderlich, auch wenn eine komplette Unfruchtbarkeit infolge eines Ashermann-Syndroms nur in einem von 1000 Fällen auftrete.
Der Patientin müsse eine allgemeine Vorstellung vom Ausmaß der mit der Operation verbunden Gefahren vermittelt werden, wobei es nicht auf eine bestimmte statistische Risikodichte ankomme.
Maßgebend sei, dass eine junge Frau mit Kinderwunsch durch die Unfruchtbarkeit infolge eines operativen Eingriffs erheblich in ihrer Lebensführung belastet werde.
Deshalb müsse auf das Risiko auch gesondert hingewiesen werden.
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes hat der Senat insbesondere berücksichtigt, dass die damals 28-jährige Patientin, die nachvollziehbar einen Kinderwunsch gehabt habe, nun irreparabel unfruchtbar sei, was eine gravierende Beeinträchtigung darstelle.
Dies habe auch zu nicht unerheblichen psychischen Belastungen bei der jungen Frau geführt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hierzu das Oberlandesgericht Köln, 25.05.2007, der Dezernent für Presse- und Öffentlichhkeitsarbeit, Herr Hubertus Nolte
http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_ ... /index.php

Übler Ärztepfusch in der Chirurgischen Klinik der Universität Ulm , nunmehr 30.000 Euro Schmerzensgeld:

Die Ärzte hatten nach einer Nieren-Transplantation vor vier Jahren falsch gehandelt.
Bei dem Spender handelte es sich um einen Vater aus Polen, der seiner Tochter helfen wollte. Wie sich nach der OP Herausstellte, hatte der 59-jährige Krebs, den er an seine Tochter weitergab. Anstatt der Frau die Niere wieder zu entfernen und sie darüber zu informieren, taten die Ärzte gar nichts. Vater und Tochter sind mittlerweile tot, das Geld wird an die Hinterbliebenen bezahlt, weil der Kläger in diesem beispiellosen Arzthaftungsprozess der Ehemann und die beiden Kinder der verstorbenen Patientin waren.
Die beklagte Uni-Klinik wurde durch Professor Dr. Doris Henne-Bruns (53) vertreten, der Leiterin für Viszeral- und Transplantationschirurgie, der ersten Professorin auf einem C4-Lehrstuhl für Chirurgie in Deutschland, die seit 1. Oktober 2001 am hiesigen Klinikum tätig ist.
Die 6. Zivilkammer unter Vorsitz von Bernd Keck ging nach Zeugenaussagen und anhand des Gutachtens von diesem Sachverhalt aus:
Der Dialyse-Patientin, einer damals 43-jährigen Frau aus einer oberschwäbischen Stadt, wurde am 14. Mai 2003 im Ulmer Klinikum eine Niere transplantiert. Organspender war ihr 59 Jahre alter Vater aus Polen. Nach Überzeugung des Spezialisten aus Berlin ist er nicht engmaschig genug untersucht worden. Vor allem sind die Ärzte bei der Voruntersuchung nicht dem Verdacht auf eine Entzündung der Bauchspeicheldrüse (Pankreatitis) nachgegangen, die Anzeichen eines Pankreas-Karzinoms sein kann.
Dazu der Gerichtsgutachter und Chef der Medizinischen Klinik mit Schwerpunkt Nephrologie an der Berliner Charité:
"Das wäre absolut erforderlich gewesen bei einem Mann, der bei einer Körpergröße von 175 Zentimetern nur 58 Kilogramm wiegt, also einen fast behandlungsbedürftigen Body-Mass-Index von 18 hat und als hungerkrank gelten muss, und zudem starker Raucher ist." Schon hierbei liege eine Nachlässigkeit vor.
Obwohl der Karzinom-Verdacht nicht ausgeräumt war, reiste der Spender auf eigenen Wunsch nach Polen zurück. Dort wurde in einer Klinik bald festgestellt, dass er Tumorzellen im Blut und Metastasen in den Lymphknoten hatte. Er starb an Lungenkrebs. Professor Neumayer:
"In Berlin hätten wir den Spender mit allen Mitteln zu überzeugen versucht, dass er zu weiteren Untersuchungen in der Klinik bleibt." Ein weiterer Vorwurf des Berliner Spezialisten:
Die Organempfängerin wusste nichts von dem Krebsverdacht, wurde also vor dem Eingriff nicht hinreichend aufgeklärt. Außerdem stand darin auch nichts in dem Patientenbrief an die weiterbehandelten Ärzte an ihrem Wohnort. Sie wurde wegen der nach einer Transplantation üblichen Beschwerden, bedingt auch durch Medikamente, die die Abstoßung des fremden Organs verhindert sollen, weiterbehandelt. Als sie todkrank in eine Klinik kam, war es zu spät: Die Leber war mit Metastasen übersäht. Der Krebs hatte sich explosionsartig ausgebreitet. Eine Chemotherapie verlängerte das Leben um einige Wochen. Die Frau starb am 29. Oktober 2004, anderthalb Jahre nach der Transplantation.
Die transplantierte Niere hätte wieder entfernt werden müssen. Das betonte der Berliner Arzt immer wieder:
"Selbst mit ihrer kranken Niere und der dadurch notwendigen Dialyse könnte die Patientin noch leben. Und noch 30 Jahre leben." So aber war sie durch die Immunsuppression geschwächt und hatte kaum körpereigene Abwehrkräfte, die die eingedrungenen Krebszellen bekämpfen.
Professor Neumayer: "Die Frau hatte keine Chance."
Die 6. Zivilkammer kam zu dem Schluss, dass in diesem Fall ein Verstoß gegen den ärztlichen Standard und damit ein grober Behandlungsfehler vorliegen.
In der Ulmer Klinik hätte dem Krebsverdacht beim Spender intensiver nachgegangen werden müssen. Eine Entfernung des übertragenen Organs wäre eine Rettungschance für die Patientin gewesen. Im Vergleichvorschlag wurde die von den Klägern geforderte Summe von 15 000 Euro verdoppelt.
hierzu Augsburger Allgemeine 01.11.2007:
http://www.augsburger-allgemeine.de/Hom ... ,4498.html

Übler Ärztepfusch auch in einem kölner Klinikum, Versicherung zahlte 200000 Euro Schmerzensgeld:

Der 67 jährige, der im Juni 2003 eine Fehlbehandlung nur knapp überlebt hatte, und seitdem halbseitig gelähmt ist, muss mit einer Magensonde ernährt werden und einen Dauerkatheter tragen.
Die für Arzthaftungssachen zuständige 25. Zivilkammer des Kölner Landgerichts hatte zuletzt Ende August über den Fall verhandelt und dabei mehr als deutlich gemacht, dass die Schuld an diesen schweren Schäden allein das Klinikum trägt. Der Mann war am 1. Juni 2003, einem Sonntag, vom Rettungsdienst mit heftigen Bauchschmerzen und Übelkeit in die Ambulanz des Klinikums eingeliefert worden war. Der Dienst tuende Arzt diagnostizierte eine Magenschleimhautentzündung und schickte den Kranken mit der Empfehlung nach Hause, am anderen Tag den Hausarzt aufzusuchen.
Am nächsten Morgen wurde der Patient, der tatsächlich an einem Riss der Bauchschlagader mit starken, inneren Blutungen litt, von seinem Hausarzt umgehend wieder ins Klinikum eingewiesen, wo die Internisten zunächst einmal einen Neurologen hinzuzogen. Gegen 15 Uhr erlitt der bis dahin mehr oder weniger unbehandelt gebliebene Mann einen Kreislaufzusammenbruch, gegen 19 Uhr musste er reanimiert werden. Erst danach wurden weitergehende Untersuchungen durchgeführt, wobei eine Ultraschalluntersuchung die Ärzte endlich auf die richtige Fährte führte.
hierzu Kölner Stadtanzeiger 07.11.2007
http://www.ksta.de/html/artikel/1193144181252.shtml

Und Unter dem Link
http://www.aerztepfusch-linkliste.de
oder unter dem Link
http://www.akmg.de/Links.html
sind weitere zahlreiche Fälle zum Ärztepfusch in Deutschland aufgelistet.

Oder auch:
Oberlandesgericht Hamm am 28.11.2006:
Krankenhaus muss für ungeschicktes Einschieben in Krankenwagen Schmerzensgeld zahlen

Hierzu
http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_ ... /index.php

Unter der Suchfunktion bei http://www.googel.de gibt es weitere Fälle:
http://www.google.de/search?hl=de&cr=co ... d+&spell=1

aufwiederschreiben
didado

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