Arztbesuch im Ausland wird einfacher
Für Patienten soll es künftig leichter werden, sich die Kosten für medizinische Behandlungen im EU-Ausland erstatten zu lassen.
http://www.ftd.de/politik/europa/:Arztbesuch Ausland/266403.html
Quelle: FTD-Financial Times Deutschland
Siehe auch in diesem Forum unter
Auslandsbehandlung - Wer trägt die Kosten?
viewtopic.php?p=29674#29674
Arztbesuch im Ausland wird einfacher
Moderator: WernerSchell
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Auf zwingend Notwendige konzentrieren!
Es ist ja alles nett gedacht: Auslandsbehandlung usw. - jeder kann sich überall verwirklichen. Unsere Sozialleistungssystem bezahlen das und vieles mehr.
Aber die Kehrseite: hier vor Ort gibt es schon Rationierungen, von Patientengefährdungen ist in in Gutachten und Studien die Rede. Die DKG und andere schlagen Alarm.
Wann kommen wir zur Besinnung, uns auf das zwingend Notwendige zu konzentrieren?
I.B.
Aber die Kehrseite: hier vor Ort gibt es schon Rationierungen, von Patientengefährdungen ist in in Gutachten und Studien die Rede. Die DKG und andere schlagen Alarm.
Wann kommen wir zur Besinnung, uns auf das zwingend Notwendige zu konzentrieren?
I.B.
Auslandsbehandlungen und Patientenmobilität
EU-Gesundheitsminister einigen sich auf Regelungen zur Patientenmobilität
Brüssel – Die europäischen Mitgliedstaaten haben sich heute auf Vorschriften für geplante EU-Auslandsbehandlungen geeinigt. Der Standpunkt berücksichtigt die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Patientenfreizügigkeit. Demnach müssen die Krankenkassen Versicherten die Kosten für medizinische Leistungen im EU-Ausland in der dafür im Inland üblichen Höhe erstatten. Zur Steuerung der Patientenströme sollen die Kostenträger für bestimmte Leistungen Vorabgenehmigungen erteilen [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=37123
Brüssel – Die europäischen Mitgliedstaaten haben sich heute auf Vorschriften für geplante EU-Auslandsbehandlungen geeinigt. Der Standpunkt berücksichtigt die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Patientenfreizügigkeit. Demnach müssen die Krankenkassen Versicherten die Kosten für medizinische Leistungen im EU-Ausland in der dafür im Inland üblichen Höhe erstatten. Zur Steuerung der Patientenströme sollen die Kostenträger für bestimmte Leistungen Vorabgenehmigungen erteilen [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=37123