Hi !
Was Service zuletzt hier sehr spärlich vortrug, dass die Vorwürfe auf einer falschen Datenbasis basieren könnten, kann so nicht richtig sein.
Denn es stellt sich dann die Frage, wieso Daten erst erhoben werden, wenn sie offensichtlich falsch sind ?
Vielmehr stellt sich die Frage, weshalb so lange eine chaotische Datenerhebung durchgeführt wurde, die nunmehr für verlässliche Aussagen ungeeignet ist.
Da drängt sich eher der Verdacht auf, daß die hier genannten Datenerhebungen geeignet sind, um den Organhandel in Deutschland zu vertuschen.
Wie bereits von Service zuvor angesprochen, wurde zum Thema Organspende die Studie des Instituts für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie (IGKE) an der Uniklinik Köln veröffentlicht.
Herrn Karl Lauterbach, der Mitglied der SPD-Fraktion im Bundestag und der Direktor des IGKE ist, gab interessante Details bekannt.
Demnach sollen Privatpatienten bei Organtransplantationen bevorzugt worden sein, was von den Verantwortlichen bestritten wird.
Es seien "Alarmierende" Ergebnisse, meinte Lauterbach.
Im Jahr 2005 waren etwa 10,25 Prozent der Bevölkerung privat versichert.
Allerdings soll diese Gruppe im selben Jahr 16,38 Prozent aller transplantierten Organe erhalten haben.
Gleichzeitig entsprächen die Anteile von privat und gesetzlich Versicherten auf den Transplantations-Wartelisten in etwa ihren Anteilen an der Gesamtbevölkerung.
Bei einzelnen Körperteilen sei die ungleiche Verteilung noch deutlicher sichtbar.
Privatpatienten stellten demnach 2005 rund zehn Prozent der Anwärter auf ein neues Herz.
Sie erhielten aber 21,5 Prozent der tatsächlich implantierten Herzen.
Auch bei Nieren, Lungen und Lebern seien Privatpatienten klar überrepräsentiert, außerdem würden sie auf den Wartelisten öfter mit einem Dringlichkeitsvermerk geführt.
Dieser Status kann über Leben und Tod entscheiden, denn die Suche nach einem passenden Spenderorgan dauert häufig Monate oder gar Jahre.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) in Frankfurt/Main ist für die Koordinierung der Spenden in Deutschland zuständig.
Für die richtige Datenerhebung der Organtransplantationen seien die Krankenhäuser, Transplantationszentren, und die Unikliniken zuständig.
"Leider existiert keine klare Vorgabe, welcher Patient nun als privat oder gesetzlich versichert eingestuft werden muss", so die DSO-Sprecherin Birgit Blome.
"Leider fehlten den Kliniken bisher klare Vorgaben für die Einstufung, das führte zu Missverständnissen."
"Das Gesetz verpflichtet uns, die Daten zu veröffentlichen, nicht sie zu kontrollieren."
"Das Problem ist uns bekannt, derzeit planen wir mit unseren Trägern eine Neuorganisation".
Die DSO habe teilweise eigene Daten für 2005 erhoben, die nicht auf Klinikberichten, sondern auf den Abrechnungen mit den Krankenkassen beruhten, sagte Blome.
Demnach lag damals der Anteil der Privatpatienten, die eine postmortale Spende (Organ eines verstorbenen Spenders) erhielten, bei 8,2 Prozent.
In der Kölner Studie wird bestätigt, dass einige Listen von den Kliniken schlampig geführt wurden.
In den Tätigkeitsberichten mancher Kliniken fehlte demnach die Unterscheidung zwischen privat und gesetzlich Versicherten völlig.
Teilweise seien die Listen offensichtlich mit Fehlern gespickt - 50 Prozent der Datensätze hätten am Ende in der Kölner Studie nicht berücksichtigt werden können.
hierzu auch:
http://www.wdr.de/themen/gesundheit/1/o ... 1214.jhtml
Diese Kölner Studie wirft noch mehr Fragen zum Thema Organspende und Organhandel auf.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) in Frankfurt/Main veröffentlichte wohl wissend Zahlen, die zumindest sehr dringlich überprüfenswert waren, und die Frage offen lies, ob hier ein (anfänglicher ?) Organhandel in Deutschland vertuscht werden konnte.
Wer aber mehr Organspen fordert, muß sich auch mit den offenen Fragen beschäftigen und diese hinreichend beantworten können.
DIE GRÜNEN stellten an den Landtag Nordrhein-Westfalen 14. Wahlperiode einige Anfragen.
Die Antworten der Landesregierung waren wohl eher spärlich.
Hintergrund waren die Vorwürfe gegenüber dem Essener Universitätsklinikum (Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie), laut denen z. B. Operationstermine gegen Spendenzahlungen vergeben wurden und Organtransplantationen außerhalb der gesetzlichen Transplantationsgrundlagen vorgenommen worden sind.
Deshalb …
1)
Kleine Anfrage 1650 im der Abgeordneten Ewald Groth, Barbara Steffens und Dr. Ruth Seidl Grüne, Drucksache 14/4440 vom 03.07.2007
http://www.gruene.landtag.nrw.de/cms/pa ... sse_ge.pdf
Organhandel in NRW? Gibt es Verstöße gegen das Transplantationsgesetz?
Zur Frage, wie viele Personen den Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, und an den Universitätskliniken in NRW durch Transplantationen Organe empfangen bzw. Organe gespendet hatten, gab die Landesregierung hinsichtlich der Darstellung jeweils nach Nationalitäten der Spender und Empfänger/-innen und der behandelnden Klinik folgende Antwort:
Universitätsklinikum Aachen:
Keine
Universitätsklinikum Bonn:
1 Spender und
1 Empfänger aus Saudi-Arabien
Universitätsklinikum Düsseldorf:
2 Lebendspender: 1 Bosnien, 1 Kosovo
Universitätsklinikum Essen:
13 Empfänger:
Italien 2,
Israel 4,
Russland 2,
Gambia 1,
Saudi-Arabien 1,
Bulgarien 1,
Moldawien 1,
Honduras,
13 Spender:
Gambia,
Russland,
Honduras
Universitätsklinikum Köln:
1 Empfänger aus Griechenland
Universitätsklinikum Münster:
Keine
Hierbei ist interessant, das die DSO teilweise eigene Daten für 2005 erhoben habe, die nicht auf Klinikberichten, sondern auf den Abrechnungen mit den Krankenkassen beruhten, und belegen sollten, dass der Anteil der Privatpatienten, die eine postmortale Spende (Organ eines verstorbenen Spenders) erhielten, bei 8,2 Prozent gelegen haben soll.
Das diese Darstellung zweifelhaft sein könnte, das zeigte das Beispiel des zuvor genannten Beispiels des Universitätsklinikums Essen.
Denn hier stand die Frage an, wieviel Lebendspender zu Verfügung standen, und nicht die Frage, wie viele postmortale Spenden getätigt wurden.
Und wie soviel Multikulti bei Organspenden zusammen kommen konnte, und hier war das Universitätsklinikum Essen sehr auffällig, das musste geklärt werden.
Da die Antwort der Landesregierung NRW den GRÜNEN nicht ausreichte, stellten sie weitere Fragen.
2)
Hier die Kleine Anfrage 1823, Drucksache 14/4897 vom 21.08.2007
der Abgeordneten Ewald Groth, Dr. Ruth Seidl und Barbara Steffens Grüne
http://www.gruene.landtag.nrw.de/cms/pa ... sse_ge.pdf
Organhandel in NRW? Gibt es Verstöße gegen das Transplantationsgesetz? (II)
Daher fragen wir die Landesregierung:
1.
Auf welcher Rechtsgrundlage sind die in Ihrer Antwort zu Frage 1 aufgeführten Organempfänger/-innen in Essen, Köln und Bonn operiert worden?
2.
Welche dieser 15 Organempfänger/-innen waren auf der Warteliste von Eurotransplant registriert?
3.
In welchen dieser 15 Fälle sind die übertragenen Organe von Lebendspender/-innen entnommen worden, in welchen stammten die Organe von Hirntoten?
4.
In welchen dieser 15 Fälle hat zuvor die Lebendspendekommission bei der Ärztekammer Nordrhein die geplante Transplantation begutachtet?
5.
In welchen Fällen hat sie die geplante Lebendorganspende befürwortet bzw. abgelehnt?
Immerhin gab die Landesregierung Auskunft, und so konnte festgestellt werden, dass das Universitätsklinikum Essen 13 Organempfängerinnen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands als Kunden hatte.
Demzufolge hatten die übrigen 10 Organempfänger/-innen ein Organ entweder von Hirntoten oder von Lebendspenderinnen mit Wohnsitz in Deutschland erhalten.
Da die Antwort der Landesregierung NRW den GRÜNEN nicht ausreichte, stellten sie weitere Fragen.
3)
Kleine Anfrage 1845, Drucksache 14/4938 vom 29.08.2007
der Abgeordneten Ewald Groth, Dr. Ruth Seidl und Barbara Steffens Grüne
http://www.gruene.landtag.nrw.de/cms/pa ... sse_ge.pdf
Organhandel in NRW? Gibt es Verstöße gegen das Transplantationsgesetz? (III)
1.
Welche der (bis zu) 10 Lebendspenderinnen waren zum Zeitpunkt der Organentnahme in Deutschland gemeldet?
2.
Welcher Nationalität gehörten die (bis zu) 10 Lebendspenderinnen zum Zeitpunkt der Organentnahme jeweils an?
3.
In welchen der 13 Fälle waren die in Essen operierten Empfängerinnen und Spenderinnen miteinander verwandt?
4.
In welchen der 13 Fälle wurde eine besondere persönliche Verbundenheit zwischen Spenderin und Empfängerin festgestellt?
5.
Von wem wurde diese Feststellung in diesen Fällen jeweils auf welche Weise getroffen?
Da die Antwort der Landesregierung NRW den GRÜNEN nicht ausreichte, stellten sie weitere Fragen.
Und weitere Fragen ergaben sich hinsichtlich der Vorgehensweise bei Organtransplantationen an den nordrhein-westfälischen Universitätsklinika, insbesondere in Bezug auf die Vergangenheit.
4)
Kleine Anfrage 1846, Drucksache 14/4939 vom 29.08.2007
der Abgeordneten Ewald Groth, Dr. Ruth Seidl und Barbara Steffens Grüne
http://www.gruene.landtag.nrw.de/cms/pa ... sse_ge.pdf
1.
Wie viele Personen mit dem Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben an den Universitätskliniken in NRW durch Transplantationen Organe empfangen bzw. Organe gespendet?
(Darstellung für den Zeitraum von Anfang 2000 bis Ende 2005, jeweils nach Nationalitäten der Spender/-innen und Empfänger/-innen und der behandelnden Klinik)
2.
In wie vielen Fällen sind an den nordrhein-westfälischen Universitätskliniken und den ihnen angeschlossenen Häusern Organtransplantationen jeweils an gesetzlich und privat Krankenversicherten vorgenommen worden? (Darstellung für den Zeitraum von Anfang 2000 bis Ende 2005 und nach Alter und Geschlecht der Organempfängerinnen und behandelnden Klinik)
3.
In wie vielen Fällen sind Unstimmigkeiten aufgetreten und an den institutionellen Regelungen (Eurotransplant etc.), die im Bereich der Transplantationsmedizin vorgesehen sind, vorbei Organtransplantationen durchgeführt worden? (Darstellung für den Zeitraum ab Anfang 2000 bis Ende 2005)
Fragen, Fragen, Fragen, … und keine wirklichen Antworten, aber Erhebungen zu Oranspenden tätigen, die nicht mehr nachvollziehbar sind ?
Weitere Beiträge zum Thema Organspende hier:
viewtopic.php?t=7727
viewtopic.php?t=7684
viewtopic.php?t=766
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