3.000 Klinikärzte unter Korruptionsverdacht

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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3.000 Klinikärzte unter Korruptionsverdacht

Beitrag von Presse » 16.04.2007, 18:58

Ermittlungen gegen 3.000 Klinikärzte wegen Korruptionsverdachts
Montag, 16. April 2007

Bielefeld - Die Münchener Staatsanwaltschaft ermittelt in 3.100 Fällen gegen Klinikärzte und Mitarbeiter von Pharma-Firmen wegen Korruptionsverdachts und des Verdachts der Vorteilsgewährung. Ärzte sollen von den Firmen unter anderem Bargeld, Geschenke und Studienreisen angenommen haben. Die Pharmafirmen hätten sich davon einen besseren Absatz ihrer Medikamente versprochen, berichtete das Bielefelder „Westfalen-Blatt“ am Samstag.

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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=28145

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Keine Verdachtsmomente gegen hessische Ärzte

Beitrag von Presse » 22.04.2007, 18:00

Korruptionsvorwürfe in ZDF-Magazin Frontal21 an den Haaren herbeigezogen
Keine Verdachtsmomente gegen hessische Ärzte / Ärztekammer weist Anwürfe zurück und verlangt Richtigstellung.


Als haltlos haben sich die pauschalen Korruptionsvorwürfe erwiesen, die das ZDF-Magazin Frontal 21 am 20. März unter dem reißerischen Titel "Korruption in Weiß" bundesweit gegen geschmierte Orthopäden und ihre illegale Zusammenarbeit mit Sanitätshäusern erhoben hatte. Dina Michels, Chefermittlerin der Kaufmännischen Krankenkasse, auf deren Aussagen sich der Bericht gestützt hatte, räumte jetzt schriftlich gegenüber der Ärztekammer ein, dass ihr derzeit keine hessischen Ärzte bekannt seien, bei denen ein entsprechender Vorwurf erhoben werden könne.

"Verunglimpfend und auf Hessen bezogen frei erfunden", so bezeichnete Dr. med. Ursula Stüwe, Präsidentin der Landesärztekammer Hessen, die Korruptionsvorwürfe, die Frontal21 am 20. März gegen Ärzte in ganz Deutschland erhoben hatte. "In diesem Beitrag wurden die Grenzen einer seriösen Berichterstattung eindeutig überschritten, um die Ärzteschaft pauschal unter Verdacht zu stellen", empörte sich die Kammerpräsidentin und warf dem ZDF-Magazin schlampige Recherche vor.

Um berufsrechtlich gegen mögliche "schwarze Schafe" in der Ärzteschaft vorgehen zu können, hatte Stüwe nach der Ausstrahlung des Beitrages "Korruption in Weiß" Frontal21 gebeten, der Ärztekammer die Namen von betroffenen hessischen Ärztinnen und Ärzten zu nennen. Daraufhin wurde sie von dem ZDF-Magazin an Dina Michels, Leiterin der Prüfungsgruppe Abrechnungsmanipulation der Kaufmännischen Krankenkasse, weiter verwiesen, die in der ganzen Republik korrupten Ärzten auf der Spur sei. Das nun eingegangene Antwortschreiben der Chefermittlerin der Krankenkasse spricht eine andere Sprache. "Konkret sind uns derzeit auch keine hessischen Ärzte bekannt, bei denen ein entsprechender Vorwurf erhoben werden könnte", heißt es darin wörtlich.

"Die hessische Ärztekammer weist die von Frontal21 erhobenen Korruptionsvorwürfe daher als pauschale Verunglimpfung von Ärztinnen und Ärzten zurück", sagte Stüwe heute in Frankfurt. "Wir erwarten eine Richtigstellung des ZDF-Magazins!"

Quelle: Pressemitteilung der Landesärztekammer Hessen vom 20.04.2007

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Anonyme Anschuldigungen nicht ausreichend

Beitrag von Presse » 22.07.2007, 06:30

"Keine berufsrechtlichen Ermittlungen möglich, ohne Ross und Reiter zu kennen"
LÄKH reagiert auf Korruptionsvorwürfe in ZDF-Frontal21

Aufnahmen mit versteckter Kamera und Zeugen, die keine Namen nennen: „Auf der Grundlage anonymer Anschuldigungen gegen vermeintlich korrupte hessische Ärzte kann die Ärztekammer nicht berufsrechtlich ermitteln," kritisierte Kammerpräsidentin Dr. med. Ursula Stüwe den gestern ausgestrahlten Beitrag „Korruption ohne Ende" des ZDF-Magazins Frontal21. „Leider ist der Sender unserer erneuten Forderung, Ross und Reiter zu nennen, bisher nicht nachgekommen. Auch liegen uns bislang von dritter Seite keine berufsrechtlich verwertbaren Anhaltspunkte vor."
Bereits am 20. März hatte Frontal21 unter dem Titel „Korruption in Weiß" bundesweit Korruptionsvorwürfe gegen angeblich geschmierte Orthopäden und ihre illegale Zusammenarbeit mit Sanitätshäusern erhoben. Diese waren von der hessischen Ärztekammer damals als pauschale Anwürfe und Vorverurteilungen zurückgewiesen worden, nachdem die Chefermittlerin der Kaufmännischen Krankenkasse eingeräumt hatte, dass ihr konkret keine hessischen Ärzte bekannt seien, bei denen ein entsprechender Vorwurf erhoben werden könnte.

„Im Rahmen ihrer gesetzlichen Berufsaufsichtspflicht verfolgt die Landesärztekammer alle Fälle, in denen der Verdacht auf korruptes Verhalten von Ärztinnen und Ärzten besteht", unterstrich Stüwe heute in Frankfurt. „Doch wir können nur dann gegen mögliche schwarze Schafe in der Ärzteschaft vorgehen, wenn wir über beweiskräftige Unterlagen verfügen. Dieser notwendigen Einhaltung eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist die Kammer ebenso verpflichtet wie die Staatsanwaltschaft." Stüwe appellierte daher abermals an das ZDF, der Landesärztekammer Namen und konkrete Beweise vorzulegen.

Quelle: Pressemitteilung vom 4.7.2007
http://www.laekh.de/index-b-561-3193.html

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