Konvention über die von Menschen mit Behinderungen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Inst.f.Menschenrechte

Konvention über die von Menschen mit Behinderungen

Beitrag von Inst.f.Menschenrechte » 31.03.2007, 06:58

Pressemitteilung:
Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt die Zeichnung der UN-Behindertenkonvention

Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Zeichnung der UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesregierung in New York begrüßt. „Wir empfehlen der Bundesregierung, den innerstaatlichen Beratungsprozess zur Ratifikation transparent und vor allem unter Einbeziehung der Betroffenenverbände voranzutreiben“, sagte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Bielefeldt wies auf die Bedeutung des Zusatzprotokolls zur Konvention hin. Das Protokoll schaffe einen Beschwerdemechanismus auf internationaler Ebene, an den sich Betroffene nach der Ausschöpfung nationaler Rechtsmittel wenden könnten, so Bielefeldt. Deutschland hat neben der Konvention auch das Zusatzprotokoll gezeichnet.

Bielefeldt würdigte die positive Rolle der Bundesregierung, die durch die frühe Zeichnung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft einen wichtigen Impuls für Behindertenrechte gesetzt habe.

Weltweit leben rund 650 Millionen Menschen mit Behinderungen. Die UN-Behindertenkonvention ist das erste Menschenrechtsabkommen speziell zum Schutz der Rechte behinderter Menschen.

Der Konventionstext im Wortlaut (Arbeitsübersetzung)
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... php?id=185

Publikation: Heiner Bielefeldt. Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenkonvention. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2006, 15 S., ISBN 3-937714-29-4 als PDF hier zum Download

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon (030) 259 359 14 Mobil (0160) 966 500 83
hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Quelle: Pressemitteilung vom 30.3.2007
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... p-1/i.html

BMAS

Rechte behinderter Menschen

Beitrag von BMAS » 31.03.2007, 07:23

Rechte behinderter Menschen weltweit schützen und stärken - Deutschland zeichnet in New York VN-Abkommen

Deutschland hat heute im Rahmen einer feierlichen Zeremonie in New York als eines der ersten Länder das Übereinkommen der Vereinten Nationen (VN) über die Rechte behinderter Menschen unterzeichnet. Aus Deutschland reisten der Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes, und die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, ins VN-Hauptquartier. Zur Zeichnung des Übereinkommens erklären Franz Thönnes, der auch für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft redete, und Karin Evers-Meyer:

"Mit der heutigen Unterzeichnung des Abkommens bei den Vereinten Nationen gehört Deutschland zu einem der ersten zeichnenden Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen. Wir geben dieses klare Signal zur länderübergreifenden Stärkung und Weiterentwicklung der Rechte und Belange behinderter Menschen ganz bewusst während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und des aktuell laufenden Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle. Die Konvention bringt die Wertschätzung des Beitrags behinderter Menschen zur Gesellschaft zum Ausdruck und wird sich zu einem wirkungsvollen Instrument des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte behinderter Menschen entwickeln. Die EU wird diesen Prozess aktiv fördern und begleiten.

Die Zeichnung des VN-Übereinkommens ist ein wichtiges Signal zur Stärkung der Rechte von mehr als 600 Millionen behinderten Menschen weltweit. Weit mehr als zwei Drittel von ihnen leben in so genannten Entwicklungsländern. Für sie gibt es mit der Konvention erstmalig ein universelles Rechtsdokument, das Menschenrechte - wie etwa das Recht auf Leben oder das Recht auf Freizügigkeit - unter Berücksichtigung der spezifischen Situation behinderter Menschen festschreibt.

Auch in Deutschland werden von dem Abkommen wichtige behindertenpolitische Impulse ausgehen - etwa für die Bereiche Barrierefreiheit, Rehabilitation und Bildung. Der in Deutschland vor acht Jahren begonnene Paradigmenwechsel in der Politik für und mit Menschen mit Behinderung findet sich in den Regelungen des VN-Abkommens wieder. Das bestätigt noch einmal, dass wir hier in Deutschland auf dem richtigen Weg sind: Wir lösen uns vom reinen Fürsorgegedanken und stärken die Rechte behinderter Menschen auf selbstbestimmtes Leben und Teilhabe. Diesen Weg werden wir weitergehen.

Nachdem der erste Schritt zur Geltung des Übereinkommens in Deutschland mit der heutigen Zeichnung getan ist, werden wir das Verfahren zur Ratifizierung so schnell wie möglich einleiten, damit die Regelungen in Deutschland rechtlich verbindlich werden."

Die deutsche Arbeitsübersetzung des Übereinkommens und weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik "Teilhabe behinderter Menschen" unter "Internationales".

Quelle: Pressmitteilung vom 30.3.2007
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
http://www.bmas.bund.de
info@bmas.bund.de

DIMR

Zeichnung der UN-Behindertenkonvention begrüßt

Beitrag von DIMR » 05.04.2007, 07:02

Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt Zeichnung der UN-Behindertenkonvention

Am 30. März 2004 hat die deutsche Bundesregierung die UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie das Zusatzprotokoll, das die Einrichtung eines internationalen Beschwerdemechanismus vorsieht, in New York gezeichnet. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begleitet den Ratifikationsprozess.

Weitere Informationen zur Konvention und zum Zusatzprotokoll:
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... php?id=185

Bereits Anfang 2007 erschien der Essay "Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenkonvention" von Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Als PDF zum Download:
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... php?id=169

Quelle: DIMR Newsletter, herausgegeben vom Deutschen Institut für Menschenrechte
Ausgabe 04/2007, 4. April 2007
Deutsches Institut für Menschenrechte
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zimmerstr. 26/27
10969 Berlin
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de

Rob Hüser
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Registriert: 13.11.2005, 16:47

UN-Konvention - Rechte von Menschen mit Behinderungen

Beitrag von Rob Hüser » 09.04.2007, 07:19

UN-Konvention - Rechte von Menschen mit Behinderungen

Siehe auch die weiteren Beiträge in diesem Forum unter

viewtopic.php?t=5117&highlight=konvention
viewtopic.php?t=5627&highlight=konvention
viewtopic.php?t=5062&highlight=konvention
viewtopic.php?t=3835&highlight=konvention

WernerSchell
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Überprüfung des Betreuungsrechts

Beitrag von WernerSchell » 18.01.2017, 14:57

Überprüfung des Betreuungsrechts
Petitionsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach Überprüfung des geltenden Betreuungsrechts. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Material zu überweisen.
In der Petition wird eine Prüfung verlangt, ob die Vorschriften des deutschen Betreuungsrechts mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen übereinstimmen. Nach Ansicht des Petenten sind die betreuungsrechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht identisch mit den Vorschriften der UN-Behindertenkonvention, wodurch behinderte Personen benachteiligt würden. Dieses Unrecht müsse korrigiert werden, heißt es in der Petition.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass sowohl das Betreuungsrecht - geregelt in den Paragrafen 1896 ff. BGB - als auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) geltendes deutsches Recht seien. "Die UN-BRK ist seit dem 26. März 2009 Bestandteil des deutschen Rechts im Range eines einfachen Bundesgesetzes", heißt es dazu in der Vorlage. Dies bedeute, dass Behörden und Gerichte das Übereinkommen bei der Anwendung und Auslegung des geltenden Rechts berücksichtigen müssen, sofern die UN-BRK im Einzelfall nicht bereits unmittelbar Anwendung finde. Insoweit erkennt der Petitionsausschuss laut der Beschlussempfehlung "keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf".
Zugleich verweisen die Abgeordneten jedoch auf eine vom BMJV in Auftrag gegebene "rechtstatsächliche Untersuchung zur Qualität der rechtlichen Betreuung". Mit diesem Forschungsvorhaben solle insbesondere empirisch überprüft werden, ob die Betreuer den Anforderungen des deutschen Betreuungsrechts und der UN-BRK hinsichtlich des Selbstbestimmungsrechts der betreuten Person gerecht werden, worin etwaige Mängel begründet sind und durch welche Maßnahmen erforderlichenfalls die Qualität der Betreuertätigkeit verbessert werden kann. Aus Sicht des Petitionsausschusses ist die vorliegende Petition geeignet, in die anstehenden Untersuchungen mit einbezogen zu werden.
Quelle: Mitteilung vom 18.01.2017
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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