Todesfeststellung ist eine ärztliche Aufgabe

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Todesfeststellung ist eine ärztliche Aufgabe

Beitrag von WernerSchell » 01.01.2007, 09:31

Todesfeststellung ist eine ärztliche Aufgabe

Frage:
Ich suche die rechtlichen Aspekte, was zu tun ist, wenn in einem Altenheim ein Bewohner tot aufgefunden wird. Muss reanimiert werden oder nicht, ich weiß ja nicht, wie lange der jenige schon tot ist. Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar.

Stellungnahme:
Allein Ärzte sind berechtigt, den Tod eines Menschen feststellen. Nichtärzte können also rechtlich gesehen, nur einen menschlichen Körper vorfinden, bei dem sie annehmen, dass der Tod eingetreten ist. Folgerichtig müssen wohl der Einzelsituation angepasste Maßnahmen (der Hilfeleistung) ergriffen werden. Dies kann darin bestehen, dass man sofort einen Arzt / den Rettungsdienst informiert oder aber noch eigene Bemühungen zur theoretisch bestehenden Lebensrettung unternimmt.
In meinem Internetforum gibt es zahlreiche Beiträge zum Thema. Interessierte LeserInnen können sich dort weiter informieren.

Im Forum:
Spot an für Leichenschau & Totenschein!
viewtopic.php?t=377&highlight=leichenschau

Pflicht von staatlichen Leichenschauen in Pflegeheimen
viewtopic.php?t=3710&highlight=leichenschau

Würdige Pflege erfordert würdige Arbeitsbedingungen
viewtopic.php?t=3718&highlight=leichenschau

Rechte des Pflegepersonals bis zur Feststellung des Todes?
viewtopic.php?t=3980&highlight=todesfeststellung
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Leichernschau - mehr Professionalität gefordert

Beitrag von Presse » 16.05.2009, 06:56

NRW-Justizministerin fordert mehr Professionalität bei Leichenschau

Düsseldorf – Wegen der hohen Zahl unerkannter Tötungsfälle hat Nordrhein-Westfalens Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) eine professionellere ärztliche Leichenschau gefordert. Nach Schätzungen von Rechtsmedizinern würden jährlich in mindestens 1.200 Fällen während der Leichenschau Anzeichen für Tötungsdelikte wie Mord und Totschlag übersehen .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... nschau.htm

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Rechtsmediziner: Viele Totenscheine sind falsch

Beitrag von Presse » 26.06.2009, 10:08

Ärzte Zeitung online, 25.06.2009

Rechtsmediziner: Viele Totenscheine sind falsch

LEIPZIG (dpa). Beim Ausfüllen von Totenscheinen machen Ärzte zuhauf Fehler. Studien hätten ergeben, "dass über 40 Prozent der Angaben auf Totenscheinen sich nicht mit den Befunden bei der Autopsie decken", sagte der Direktor der Rechtsmedizin an der Universität Leipzig, Professor Jan Dreßler, am Donnerstag.

Zwar werde meist schon richtig erkannt, ob ein natürlicher oder unnatürlicher Tod vorliege. Es gebe aber auch Fälle wie jenen, wo ein Herz-Kreislauf-Versagen festgestellt wurde, das Opfer jedoch tatsächlich eine Treppe hinuntergestürzt worden war und einen Schädelbruch erlitten hatte. Wie viele Verbrechen so vermutlich unaufgeklärt bleiben, wollte Dreßler nicht beziffern.
.... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/medizin/kra ... sid=555095

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Feststellung des Todes durch einen Arzt

Beitrag von WernerSchell » 19.08.2016, 16:00

Feststellung des Todes durch einen Arzt
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bezahlung der Feststellung des Todes eines Menschen durch einen Arzt ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9408 http://dip.bundestag.de/btd/18/094/1809408.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9297 http://dip.bundestag.de/btd/18/092/1809297.pdf ). Wie die Fraktion darin ausführte, besteht beim Tod eines Menschen die gesetzliche Pflicht, einen Arzt zur Feststellung des Todes und zum Ausstellen eines Totenscheins heranzuziehen. Dazu verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort darauf, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Regelung des Bestattungswesens ausschließlich bei den Ländern liege. In der Regel werde bestimmt, dass die Kosten der Leichenschau und der Ausstellung der Todesbescheinigung von denjenigen zu tragen sind, die für die Bestattung zu sorgen haben.
Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, gehört die Kostenübernahme für die Todesfeststellung und die Bestattung nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Entsprechende Leistungen könnten deshalb von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erbracht werden.
Bis einschließlich des Jahres 2003 wurde von der GKV den Angaben zufolge das Sterbegeld als Zuschuss zu den Bestattungskosten gezahlt. Das Sterbegeld habe eine versicherungsfremde Leistung der GKV dargestellt, deren Streichung durch das zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz als Solidarbeitrag zur Stabilisierung der finanziellen Situation der GKV als erforderlich angesehen worden sei.
Grundlage für die Abrechnung einer Todesfeststellung, die von einem niedergelassenen Arzt durchgeführt wird, ist laut Bundesregierung die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Höhe der Vergütung bestimme sich "innerhalb des Gebührenrahmens der GOÄ vom Einfachen bis zum Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes anhand der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände der Ausführung". Für die Hinterbliebenen bestehe die Möglichkeit, die Richtigkeit einer privatärztlichen Rechnung durch die zuständige Landesärztekammer prüfen zu lassen.

Quelle: Mitteilung vom 19.08.2016
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