Keine Einsicht in die Pflegedokumentation

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
Gast

Keine Einsicht in die Pflegedokumentation

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 00:10

Datenschutz: Kassen haben keine Einsicht in die Pflegedokumentation

Bonn. Nach Information der Fachzeitschrift Häusliche Pflege (http://www.vincentz.net/haeuslichepflege/) hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz (http://www.bfd.bund.de) jetzt in seinem 19. Tätigkeitsbericht klar gestellt, dass die Einsicht in Pflegedokumentationen ambulanter Pflegedienste durch die Kassen zur Abrechnungsüberprüfung nicht zulässig ist. Darin habe der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Dr. Joachim Jakob, eindeutig Position bezogen: Die Einsicht der Kassen in die Pflegedokumentation von Versicherten sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht rechtens! Zur Übermittlung medizinischer Daten der Versicherten, wie sie in der Pflegedokumentation vorliegen, sei der Pflegedienst im Rahmen der Leistungsabrechnung mit der Pflegekasse weder verpflichtet noch befugt, heiße es weiter in dem Datenschutzbericht. Selbst eine Einwilligung durch den Pflegebedürftigen ändere hieran nichts. Daher sei die Pflegedokumentation von den Abrechnungsunterlagen unbedingt zu trennen. Lediglich dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) sei die Einsicht im Rahmen seiner Aufgaben und Prüfungen gestattet.

Tipp: Der 19. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz (für die Jahre 2001 und 2002) ist auf CD-ROM verfügbar. Bestellungen werden entweder telefonisch (01888/77 99-0), per Fax (01888/77 99-550) oder E-Mail (mailto:poststelle@bfd.bund.de) entgegen genommen. (Quelle: http://www.bfd.bund.de)

Quelle: Mitteilung des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) vom 27.6.2003

Antworten