Patienten wollen über Arztkosten informiert werden

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Ärztliche Praxis

Patienten wollen über Arztkosten informiert werden

Beitrag von Ärztliche Praxis » 24.06.2006, 08:13

Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa
Mehrzahl der Versicherten will über Arztkosten informiert werden
Mehr als zwei Drittel der gesetzlich Krankenversicherten fordern eine generelle Leistungs- und Kostenübersicht für gesetzlich Versicherte, wie sie bei Privatpatienten üblich ist.


23.06.06 - Das geht aus einer forsa-Umfrage unter 1 005 Versicherten hervor, die von der Politikberatungsorganisation berlinpolis in Auftrag gegeben wurde.

Von den zugleich befragten 50 Allgemein- und 50 Fachärzten halten immerhin 49 Prozent eine generelle Leistungs- und Kosteninformation für sinnvoll.
63 Prozent der Versicherten fühlen sich nicht ausreichend über die von ihnen in Anspruch genommenen ärztlichen Leistungen und die dafür bei den Krankenkassen abgerechneten Kosten informiert. 78 Prozent fordern, generell über die Kosten für die medizinischen Leistungen informiert zu werden.

68 Prozent aller Befragten sprechen sich für die routinemäßige Übersendung von Patientenrechnungen aus und 80 Prozent sind der Meinung, dass dies zu mehr Transparenz und damit zu Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen führen würde.
Trotz der nach Paragraph 305 SGB V bereits vorhandenen Möglichkeit, eine solche Abrechnung anzufordern, machen momentan nur sehr wenige Patienten von diesem Recht Gebrauch.

Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 23.6.2006

Roswitha Schneiders

Patienten wollen einen funktionierendes Gesundheitssystem

Beitrag von Roswitha Schneiders » 24.06.2006, 12:56

Ärztliche Praxis hat geschrieben:... Mehrzahl der Versicherten will über Arztkosten informiert werden - Mehr als zwei Drittel der gesetzlich Krankenversicherten fordern eine generelle Leistungs- und Kostenübersicht für gesetzlich Versicherte, wie sie bei Privatpatienten üblich ist. ...
In regelmäßigen Abständen tauchen die Behauptungen auf, die Krankenversicherten wollten eine Kostenübersicht etc. Bereits jetzt können die Versicherten eine Darstellung der vom Arzt erbrachten Leistungen verlangen. Auf diese Möglichkeit greift kaum ein Patient zurück. Allein daraus kann man ersehen, wie irrig das vorgestellte Befragungsergebnis ist. Wer hat überhaupt mit welcher Absicht und mit konkret welchen Fragen agiert?
Ich denke, das vorgestellte Befragungsergebnis ist nichts wert.

Patienten wollen ordentlich versorgt werden und nicht, wie zur Zeit, im Rahmen von Honorarkämpfen vor verschlossene Arztpraxen rennen und ihre Operationstermine verschoben bekommen. Patienten wollen auch garantiert sehen, dass das Gesundheitssystem grundsätzlich funktioniert und finanzierbar bleibt.

Ein schönes Wochenende und gute Gesundheit!
R.S.

Ärzte Zeitung

Nur wenige Patienten wollen von ihrem Arzt eine Quittung

Beitrag von Ärzte Zeitung » 27.06.2006, 06:47

Nur wenige Patienten wollen von ihrem Arzt eine Quittung
Forsa-Umfrage: Nur elf Prozent der Befragten machten von ihrem Recht Gebrauch


BERLIN (juk). Nach dem Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage würden es 68 Prozent der GKV-Versicherten begrüßen, wenn ihnen ihr Arzt automatisch jedes Quartal eine Patientenquittung ausstellen würde. Nur elf Prozent der 1005 Befragten gaben allerdings an, den Arzt, das Krankenhaus oder die Krankenkasse schon einmal um ein solche Kostenübersicht gebeten zu haben.

...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... system_uns

Lesen Sie dazu auch den Kommentar:
Ärzte sind keine Geheimniskrämer

http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... 6a0202.asp

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Patientenquittung gibt Einblick in Behandlungskosten

Beitrag von Presse » 18.02.2009, 08:03

Patientenquittung gibt Einblick in Behandlungskosten

Einer Patientenquittung lassen sich ärztliche Leistungen und deren voraussichtliche Kosten entnehmen. Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig ermuntert Patienten, nach einer Behandlung einen solchen Beleg zu verlangen: „Der Patient soll wissen, welche Leistungen erbracht wurden und wie viel sie gekostet haben“. Der Begriff sei allerdings etwas irreführend, weil keine Rechnung für eine Zahlung des Patienten ausgestellt werde. Vielmehr belege die Quittung, welche Kosten der Arzt mit der Krankenkasse abrechnet. Für die Ausstellung einer Patientenquittung müssten ein Euro Aufwandsentschädigung zuzüglich eventueller Versandkosten an den Arzt bezahlt werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.02.2009
Bibliomed - Medizinische Verlagsgesellschaft mbH
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D-34212 Melsungen
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E-Mail: info@bibliomed.de

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Patientenquittung § 305 SGB V

Beitrag von Presse » 09.02.2010, 17:33

Transparenz im Gesundheitswesen
Patientenquittung § 305 SGB V


Laut ARD-DeutschlandTrend Februar 2010 wünschen sich 91 Prozent der Befragten, dass Patienten einen genauen Überblick über die Kosten eines Arztbesuches oder eines Klinikaufenthaltes bekommen sollten. Diese Forderung ist nicht neu. Bereits seit 2004 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf die sogenannte Patientenquittung. (§ 305 SGB V)

Mit Hilfe der Patientenquittung können gesetzlich Krankenversicherte die Leistung und voraussichtlichen Kosten ihrer Behandlung nachvollziehen. Auf Verlangen des Versicherten müssen Vertragsärzte, ärztlich geleitete Einrichtungen und medizinische Versorgungszentren sowie Vertragszahnärzte und auch Krankenhäuser eine solche Übersicht ausstellen. Die Patientenquittung informiert in verständlicher Form über die zu Lasten der Krankenkasse erbrachten und in Anspruch genommenen Leistungen und deren voraussichtliche Kosten.

Ärzte/ Zahnärzte
Im vertragsärztlichen und -zahnärztlichen Bereich kann der Versicherte zwischen einer Patientenquittung, die er direkt im Anschluss an die Behandlung erhält (Tagesquittung) oder einer quartalsweisen Patientenquittung wählen. Diese ist spätestens vier Wochen nach Ablauf des Quartals, in dem die Leistungen in Anspruch genommen worden sind, von der Praxis auszustellen. Für die Quartalsquittung ist vom Versicherten eine Aufwandspauschale in Höhe von einem Euro zuzüglich der Versandkosten an die Praxis zu zahlen. Aus der Quittung müssen neben den abgerechneten Gebührenziffern auch die entsprechenden Leistungen in verständlicher Form und die voraussichtlichen Kosten hervorgehen.

Krankenhäuser
Bei stationärer Behandlung in Krankenhäusern weisen diese die Patienten bei der Aufnahme schriftlich auf die Patientenquittung hin. Versicherte oder deren gesetzliche Vertreter können sich bis zu zwei Wochen nach Abschluss der Klinikbehandlung entscheiden, ob sie eine Patientenquittung wünschen. Diese wird ihnen dann kostenlos am Entlassungstag übergeben oder ansonsten per Post zugestellt. Die Patientenquittung muss neben einigen Angaben zur Person des Versicherten (Name, Anschrift und so weiter) und zur Rechnung (Datum, Rechnungsnummer)

Angaben zu Art und Höhe der in Rechnung gestellten Entgelte,
die Hauptdiagnose
sowie den Zuzahlungsbetrag für den Versicherten enthalten
sowie Aufnahme-, Entlassungs- und gegebenenfalls den Verlegungstag benennen.
Für ambulante Behandlungen im Krankenhaus sind ebenfalls Patientenquittungen auf Verlangen des Versicherten auszustellen. Es gelten in diesem Fall die vertragsärztlichen Regelungen (siehe oben).

Krankenkassen
Auch die Krankenkassen unterrichten die Versicherten auf deren Antrag über die im jeweils letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten.

Quelle: Pressemitteilung GKV-Spitzenverband Bund - 5.2.2010
https://www.gkv-spitzenverband.de/Versi ... enz.gkvnet

WernerSchell
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Zahnarztkosten - Aufklärung

Beitrag von WernerSchell » 30.06.2015, 06:43

Zahnarztpatienten wünschen sich bessere Aufklärung über Kosten

(29.06.15).Die Patienten in Deutschland sind zufrieden mit ihren Zahnärzten. Dennoch sehen sie Verbesserungsmöglichkeiten bei der Aufklärung über Kosten und der Kommunikation. Das Behandlungsgespräch findet bei vielen Patienten noch nicht auf Augenhöhe statt. Das den Ergebnissen zugrundeliegende Arztvergleichsportal "Weisse Liste" wurde jetzt komplett überarbeitet. AOK, BARMER GEK, Techniker Krankenkasse und Bertelsmann BKK rufen ihre Versicherten zur Bewertung auf.

Weitere Informationen unter:
http://www.aok-bv.de/presse/pressemitte ... 13905.html
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Quelle: Mitteilung vom 29.06.2015
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
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