Herz-Operation ohne medizinische Notwendigkeit

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Gast

Herz-Operation ohne medizinische Notwendigkeit

Beitrag von Gast » 18.07.2003, 23:56

Herz-Operation ohne medizinische Notwendigkeit endete mit dem Tod der Patientin – Im Strafverfahren sind Einordnung des Delikts und Strafmaß umstritten

In einem Prozess gegen einen niederbayerischen Chefarzt, der wegen fahrlässiger Tötung einer Patientin zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden war, will die Bundesanwaltschaft, so ein dpa-Bericht, eine härtere Strafe durchsetzen. In der Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof plädierte Oberstaatsanwalt Hans Piesker am 24.6.2003 auf eine Bestrafung wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Damit hätte der 65-jährige Eigentümer einer Privatklinik in Straubing - falls kein minderschwerer Fall vorliegt - mit mindestens drei Jahren Haft zu rechnen, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Der BGH will seine Entscheidung am 26.6.2003 bekannt geben. Das Landgericht Regensburg hatte den Arzt im Februar 2002 für schuldig befunden, eine 55-Jährige am Herzen operiert zu haben, ohne dass dies medizinisch notwendig gewesen wäre. Als eine innere Blutung auftrat, ließ er sie nach Ansicht der Regensburger Richter erst mit mehr als sechs Stunden Verzögerung in ein geeignetes Krankenhaus bringen. Anstatt sie ins wenige Minuten entfernte Straubinger Krankenhaus zu überweisen, ließ er die Frau in ein rund 50 Kilometer entferntes Klinikum in Regensburg transportieren. Dort starb die Frau trotz Notoperation.

Auf die Entscheidung darf man gespannt sein!!!

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