Vorsorgliche Verfügungen - Beratung & Hilfe

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Gast

Patientenverfügungen geben Sicherheit

Beitrag von Gast » 22.06.2004, 20:00

Patientenverfügungen geben Sicherheit

Eine Patientenverfügung ist sowohl für die Patienten und ihre Angehörigen als auch für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte eine wichtige Hilfe bei der Sterbebegleitung. Die Frage 'Was passiert mit mir, wenn ich krank werde und wegen meines Zustandes nicht mehr selbst über die medizinische Betreuung entscheiden kann?' beschäftigt immer mehr Bürgerinnen und Bürger. Die Patientenverfügung gibt für den Fall der Fälle tatsächlich Gewissheit und beruhigt.

Bürgerinnen und Bürger sollten sich daher frühzeitig mit dem Thema Patientenverfügung vertraut machen, regt Professor Dr. Jan Schulze, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, an. "Die eigene Autonomie am Lebensende ist ein zu wichtiges Thema, um es zu verdrängen", fügt der Ärzte-Präsident hinzu. Die Landesärztekammer gibt daher Erläuterungen und Musterformulare für Patientenverfügungen heraus. Prof. Schulze: "Patientenverfügungen sind eine wesentliche Hilfe, denn mit Hilfe dieser Verfügungen können Patientinnen und Patienten für den Fall, dass für sie bei schwerstem körperlichen Leiden, Dauerbewusstlosigkeit sowie fortschreitendem geistigen Verfall keine Aussicht mehr auf Besserung im Sinne eines für sie erträglichen und umweltbezogenem Leben besteht, Vorsorge treffen. Sie können beispielsweise festlegen, dass dann für sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen (Wiederbelebung, Beatmung, Dialyse, Bluttransfusion) vorgenommen werden beziehungsweise bereits begonnene Maßnahmen abgebrochen werden sollen.

Patientenverfügungen sind grundsätzlich verbindlich, sofern sie sich auf die konkrete Behandlungssituation beziehen und keine Umstände erkennbar sind, dass der Patient sie nicht mehr gelten lassen würde. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte müssen grundsätzlich die Patientenverfügungen beachten.

Die Formulare müssen sowohl vom Patienten als auch von einem Zeugen eigenhändig unterschrieben sein. Die Unterschriften unter den Dokumenten sollten etwa alle zwei Jahre erneuert werden.

Aufbewahrt werden diese wichtigen Dokumente am besten bei den persönlichen Unterlagen, bei Angehörigen oder bei Freunden. Empfehlenswert ist es zudem, die Verfügung beim Hausarzt in der Krankenakte zu archivieren.

Die Patientenverfügung hat nichts mit aktiver Sterbehilfe (gezielte Lebensverkürzung durch Maßnahmen, die den Tod herbeiführen oder das Sterben beschleunigen) zu tun, stellt Prof. Schulze ausdrücklich fest. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland nicht erlaubt. "Sie widerspricht unserem ärztlichen Berufsethos. Wir lehnen aktive Sterbehilfe deshalb entschieden ab", fügt der Präsident hinzu. Nicht die aktive Sterbehilfe, sondern der Schutz chronisch kranker, behinderter und pflegebedürftiger Sterbender sowie die adäquate menschliche und medizinische Begleitung Sterbender sind ärztliche Aufgaben und Verpflichtungen.

Die Musterformulare für Patientenverfügungen gibt es als download auf der Internetseite der Sächsischen Landesärztekammer unter www.slaek.de, Link "Informationen". Bei Zusendung eines mit 1,44 Euro frankierten, Din-A-4 großen Rückumschlages werden die Formulare auch zugeschickt.

Weitere Informationen unter 0351 / 82 67 350.
Knut Köhler
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Quelle: Pressemitteilung der Sächsischen Landesärztekammer vom 21.06.2004

Gast

Möglichst konkrete Patientenverfügungen !

Beitrag von Gast » 03.07.2004, 16:38

DIE ZEIT - 26/2004

Klartext vor dem Tod
Der Medizin-Ethiker Arnd T. May rät zu möglichst konkreten Patientenverfügungen

die zeit: Die Arbeitsgruppe des Justizministeriums konzentriert sich in ihren Empfehlungen auf die Selbstbestimmung am Lebensende. Warum war hier eine Klärung nötig, es gibt doch bereits viele Patientenverfügungen?

Arnd T. May: Vielleicht zu viele. Im Bochumer Zentrum für Medizinische Ethik haben wir die gängigsten der in Deutschland kursierenden Patientenverfügungen gesammelt und sind auf sieben DIN-A4-Ordner mit insgesamt 180 Varianten gekommen. Die Bandbreite
reicht von der Ansteckplakette mit der Aufschrift „Keine lebensverlängernden Maßnahmen, kein Krankenhaus, keine Reanimation“ bis zu den mehrseitigen Verfügungen, die ausführliche medizinische Situationsbeschreibungen beinhalten.

zeit: Woran kranken die meisten Verfügungen?

May: An zu allgemeinen und unklaren Formulierungen. Kein Arzt kann viel damit anfangen, wenn es heißt, der Patient wünsche „ärztlichen Beistand unter Ausschöpfung der angemessenen Möglichkeiten, solange eine realistische Chance auf ein erträgliches Leben besteht“. Was versteht der Patient unter erträglichem Leben? Was sind für ihn angemessene Möglichkeiten? Manche Patientenverfügungen machen zudem nicht deutlich, ab wann sie gelten sollen: bereits im Komazustand oder erst in der Sterbephase? Wird eine Vertrauensperson in der Verfügung benannt, bleibt mitunter offen, welche Befugnisse diese hat: Ist sie durch eine Vorsorgevollmacht beauftragt? Wird ihr weitgehend vorgeschrieben, wie sie in bestimmten Situationen zu entscheiden hat, oder hat sie einen größeren Spielraum?

zeit: Wie genau soll eine Patientenverfügung auf bestimmte Krankheitszustände eingehen?

May: Wenn jemand genaue Vorstellungen davon hat, in welcher Situation er zum Beispiel eine künstliche Ernährung wünscht oder nur Flüssigkeitszufuhr, wann er Antibiotika möchte oder keine, ob er im Krankenhaus sterben möchte oder unbedingt zu Hause, dann sollte er dies auch aufschreiben. Je konkreter die Verfügung gefasst ist, desto höher ihre Beweiskraft.

zeit: Weil man den Ärzten misstraut?

May: Nicht unbedingt, die Patientenverfügung dient dazu, dass sich unbekannte Menschen in einer Extremsituation miteinander verständigen. Diese Verständigung ist notwendig, weil es die einzig gültige Interpretation darüber, welche Behandlung medizinisch sinnvoll und angemessen ist, nicht einmal unter Ärzten gibt. Zudem unterscheiden sich die Wertvorstellungen der Menschen heutzutage gerade in so genannten letzten Fragen erheblich. Da ist es hilfreich, seine Vorstellungen vom Sterben und von Behandlungswünschen im Vorfeld des Sterbens klar zu formulieren.

zeit: Sie schlagen vor, solche Wertvorstellungen auch in die Patientenverfügung aufzunehmen.

May: Richtig, denn sie machen deutlich, wie ich als Patient zu meiner Einstellung über Krankheit und Sterben gekommen bin. Was für ein Leben habe ich geführt? Wie bin ich mit eigenen Schicksalsschlägen oder dem Tod von Angehörigen fertig geworden? Bin ich ein gläubiger Mensch? Eine kurze Skizze solcher Grundeinstellungen erhöht die Glaubwürdigkeit der Verfügung.

zeit: Das klingt nach viel Aufwand. Muss man wirklich einen Lebensroman schreiben?

May: Eine gute Patientenverfügung lässt sich nicht in wenigen Minuten erstellen. Ich lege darin schließlich fest, wie andere in einem entscheidenden Augenblick meines Leben mit mir umgehen sollen. Über eine solch wichtige Frage sollte man schon ernsthaft nachdenken. Deshalb hat die Arbeitsgruppe auch keine Musterverfügung oder ein Standardformular zum Ankreuzen erstellt. Stattdessen präsentieren wir Textbausteine mit unterschiedlichen Entscheidungsoptionen, an denen man sich bei der Abfassung seiner persönlichen Verfügung orientieren kann. Zudem regen wir an, dass man Inhalt und Formulierungen der Verfügung mit seinem Arzt oder mit Hospizmitarbeitern bespricht.

zeit: Gleichzeitig sagt die Arbeitsgruppe, dass auch mündliche Verfügungen Gültigkeit haben müssen. Ist das kein Widerspruch?

May: Keineswegs. Niemand sollte zu einer schriftlichen Verfügung gezwungen werden, sie besitzt nur mehr Beweiskraft. Umgekehrt kann auch die Entscheidung, keine Patientenverfügung zu verfassen, gut begründet sein. Dahinter kann die Auffassung stehen, dass ich mich selbst nicht festlegen möchte und mich stattdessen voller Vertrauen in die Hände meiner Ärzte begebe, die wissen, was das Beste für mich ist. Das Problem ist nur, dass heutzutage die behandelnden Ärzte in den meisten Fällen ihre Patienten nicht persönlich kennen. Das erhöht das Risiko, dass sie anders handeln, als es die Patienten wünschen.

zeit: Auch eine Patientenverfügung birgt die Gefahr, dass ich mich gegen eine Behandlung entscheide, obwohl vielleicht noch Hoffnung besteht.

May: Das Risiko, mich falsch zu entscheiden, habe ich bei jedem medizinischen Eingriff. Selbst bei einer Blinddarmentfernung kann etwas schief laufen

http://zeus.zeit.de/text/2004/26/May-Interview
Der Text wurde heute, 3.7.2004, von Herrn Dr. May zur Verfügung gestellt.

Gast

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Beitrag von Gast » 14.07.2004, 11:01

Angelegenheiten möglichst selbst regeln
Thema "Vorsorgevollmacht": Experten beantworten bei NT/AZ-Telefonaktion zahlreiche Fragen unserer Leser

Weiden/Amberg. (puh) Das Interesse ist groß, Fragen gibt es unzählige. Das Thema "Vorsorgevollmacht" brennt vielen Bürgern unter den Nägeln. Bei der Telefonaktion des Medienhauses "Der neue Tag", "Amberger Zeitung", "Sulzbach-Rosenberger Zeitung" jedenfalls standen die Apparate nicht still.

Weit über 70 Anrufer ließen am Donnerstag die Experten Notar Falk Knies, Richterin Anette Greger, Richter Wolfgang Obst und Notar Peter Baltzer nicht zur Ruhe kommen. Aber was genau versteht man eigentlich unter den Begriffen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung? Hier bestand zunächst einmal reichlich Aufklärungsbedarf.

Irritationen und Ärger
...
Weiter unter
http://www.zeitung.org/zeitung/584988-100,1,0.html

Gast

Rechtzeitig die eigene Betreuung planen

Beitrag von Gast » 14.07.2004, 11:03

Rechtzeitig die eigene Betreuung planen

Berlin/Dortmund (dpa/gms) - Ob Verkehrsunfall oder Altersdemenz: Schneller als gedacht ist mancher auf Betreuung angewiesen. Über die medizinische Versorgung bis hin zum Abschalten der lebenserhaltenden Apparate können Betroffene dann oft nicht mehr selbst entscheiden.

Doch auch der Alltag geht weiter: Unterschriften sind notwendig, das Konto muss verwaltet werden. Die Bundesregierung hat im Juni angekündigt, bis 2006 die Patientenverfügungen aufzuwerten. Doch schon jetzt kann jeder durch Vollmachten und Verfügungen für den Pflege-Fall vorsorgen.

...
Weiter unter
http://portale.web.de/FitundGesund/Gesu ... id=5091686

Gast

Sterbebegleitung - ein Begriff wird erläutert

Beitrag von Gast » 15.07.2004, 17:42

Zum Begriff "Sterbebegleitung" fand ich interessante Ausführungen:

Wer einen nahestehenden Menschen während einer schweren Erkrankung oder im Alter über längere Zeit betreut und gepflegt hat, möchte ihn meist auch begleiten, wenn es dem Ende zugeht. Der Wunsch, dem Sterbenden in seinen letzten Wochen, Tagen und Stunden beizustehen, ihm Trost und Liebe zu schenken und sich in Würde voneinander verabschieden zu können, steht dabei im Vordergrund.
...
Weiter unter
http://www.gesundheitpro.de/partner/sur ... begleitung

Gast

"Wie hilfreich sind Patientenverfügungen?&

Beitrag von Gast » 26.07.2004, 16:39

Bürger- und Patientenforum zum Thema "Patientenverfügung"
3. August 2004, 17-18.30Uhr, Großer Hörsaal, Universitätsklinik Bergmannsheil

"Wie hilfreich sind Patientenverfügungen?"

Das Bochumer Zentrum für Medizinische Ethik und die BG- Kliniken Bergmannsheil laden ein zu einem Bürger- und Patientenforum über medizinische, rechtliche und ethische Aspekte von Patientenverfügungen am 3. August 2004, 17 Uhr, Großer Hörsaal, Universitätsklinik Bergmannsheil.

Wie können Patientenverfügungen und Betreuungsvollmachten das Selbstbestimmungsrecht von Patienten sichern und Ärzten helfen, im besten Interesse ihrer Patienten zu handeln?

Es diskutieren Prof. Dr. med. Michael Zenz, Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin an den BG-Kliniken Bergmannsheil in Bochum und am Knappschaftskrankenhaus in Langendreer, Prof. Dr. med. Ludger Pientka, Direktor der Klinik für Geriatrie am Universitätskrankenhaus Marienhospital in Herne, und Prof. Dr. jur. Wilhelm Uhlenbruck, Richter a. D. am Landgericht in Köln.

Bürger und Patienten sind herzlich eingeladen, an dieser Diskussion teilzunehmen.

In den 'Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung' vom Mai 2004 heißt es: "Aufgabe des Arztes ist es, unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zum Tode beizustehen... Alle Entscheidungen müssen individuell erarbeitet werden." Im Juni 2004 hat die Arbeitsgruppe 'Patientenautonomie am Lebensende' der Bundesjustizministerin einen Abschlussbericht vorgelegt, in welchem der Bundesregierung und dem Gesetzgeber Empfehlungen für eine Stärkung von Patientenverfügungen im Betreuungs- und Strafrecht und den Bürgerinnen und Bürgern Formulierungshilfen für das Abfassen von individuellen schriftlichen Patientenverfügungen vorgeschlagen werden. Diese aktuellen Ergebnisse bieten eine interessante Grundlage für eine anschließende Diskussion.

Quelle: Pressemitteilung vom 26.7.2004
Kontakt und Organisation:
Zentrum für Medizinische Ethik - Ruhr-Universität Bochum
44780 Bochum - Tel.: 0234 / 32-22750
Email: med.ethics@rub.de
Internet: http://www.medizinethik-bochum.de

Gast

"Vorsorge selbstbestimmt" - Ratgeber bie

Beitrag von Gast » 31.07.2004, 11:02

"Vorsorge selbstbestimmt" - Ratgeber bietet Hilfe

Krankheit oder Pflegebedürftigkeit treffen einen Menschen meist unvorbereitet. Wer für solche Fälle nicht vorgesorgt hat, riskiert, dass andere für ihn entscheiden müssen und der eigene Wille «auf der Strecke» bleibt. Der Ratgeber «Vorsorge selbstbestimmt» bietet Hilfe bei vielen Problemen, wie ein Sprecher der Verbraucher Zentrale Berlin sagte.

Die Broschüre informiert beispielsweise eingehend über das «Schreckgespenst» rechtliche Betreuung. Diese wird immer dann von dem Vormundschaftsgericht angeordnet, wenn der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selber regeln kann und er nicht mit einer Vorsorgevollmacht vorgebeugt hat. Viele Menschen wüssten nicht, dass Ehepartner oder Kinder sie nicht automatisch rechtlich vertreten können, sondern eine Vollmacht notwendig sei, so der Sprecher.

Viele Einzelbeispiele verdeutlichen in der Broschüre das jeweilige Problem. Zahlreiche Musterformulierungen helfen beim Verfassen von Verfügungen, Vollmachten und Testamenten.

Der Ratgeber «Vorsorge selbstbestimmt - Verfügungen, Vollmachten, Testament» ist für 9,80 Euro (zusätzlich 2 Euro Porto bei Versand) in der Verbraucherzentrale, Bayreuther Straße 40 in Schöneberg (10787 Berlin) erhältlich.

Bei Fragen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht steht die Patientenberatung der Verbraucherzentrale telefonisch unter 0190 88 77 14 (1,86 Euro pro Minute) dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr und mittwochs von 10.00 bis 13.00 Uhr zur Verfügung (persönlich nach Anmeldung unter Telefon 214 85 260).

Gast

Jetzt online: Standard-PV des  BMJ

Beitrag von Gast » 31.07.2004, 15:33

Zum Vorsorgeschwerpunkt Patientenverfügung und medizinische Angelegenheiten weist der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) darauf hin, dass seit kurzem Standard-Patientenverfügungen nach den Textbausteinen der AG „Patientenautonomie am Lebensende“ des Bundesjustizministeriums online verfügbar sind. Zur Zeit läuft – bis zum Herbst befristet – eine Pilotphase unter der Homepage des Hospizdienstes http://www.visite-hospiz.de/pv auf Spendenbasis.

Diese können - wie jede andere Patientenverfügung auch bereits seit 1994 – in der Bundeszentralstelle für Patientenverfügungen (Postadresse: 10179 Berlin, Wallstr. 65) hinterlegt werden. Hierzu gehört – anders als bei einer bloßen Registrierung – ein fachkompetenter Bereitschafts-Service, um dann über den eingetretenen Notfall mit den Ärzten zu sprechen und Angehörige bzw. Bevollmächtigte zu unterstützen. Dafür betragen die Hinterlegungskosten 1 Euro pro Monat, jeweils für 2, 4 oder 8 Jahre zahlbar. Inbegriffen ist eine Aktualisierung (alle zwei Jahre per automatischer Erinnerung mit Zusendung von Aktualisierungsmarken), jederzeit möglichen Änderungen und eine kostenlose Hinweiskarte, die immer bei sich getragen werden soll.

Siehe auch unter
---- Vorsorge online, ab 1.8.2004 neue Grundlage
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1091269401

Gast

Wer über Leben und Tod entscheidet

Beitrag von Gast » 02.08.2004, 11:29

Wer über Leben und Tod entscheidet
Mit Experten diskutieren: Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht
Bürger- und Patientenforum im Bergmannsheil

Zur rechtzeitigen Vorsorge für Entscheidungen an der Grenze von Leben und Tod haben sich zwei Modelle durchgesetzt: Mit einer Betreuungsvollmacht kann jeder selbst bestimmen, wer für ihn entscheiden soll, wenn er selbst es nicht mehr kann. In der Patientenverfügung wird der eigene Wille direkt festgeschrieben. Die Vor- und Nachteile beider Modelle können alle Interessierten mit Medizinern, Juristen und Ethikern beim Bürger- und Patientenforum «Patientenverfügung: Behandlungssicherheit und Rechtssicherheit» am 3. August 2004 diskutieren (17 Uhr, BG-Kliniken Bergmannsheil, Großer Hörsaal). Veranstalter sind das Zentrum für Medizinische Ethik der RUB und die BG-Kliniken Bergmannsheil, Klinikum der RUB. Alle Interessierten sind herzlich willkommen.

Wie würden Sie entscheiden?
Ärzte müssen helfen – aber helfen sie wirklich, indem sie mit modernen Apparaten das Leben und womöglich das Leiden ein paar Tage verlängern? Würde der Patient das wünschen? Bestenfalls hat er für diese Situation vorgesorgt, seinen eigenen Willen aufgeschrieben. Doch der Gedanke an den eigenen Tod, zumal einen, dem eine schwere Krankheit oder ein Unfall vorausgeht, schreckt ab. Entscheidungen für eine solche Situation im Vorhinein zu treffen, ist schwierig: Wer weiß schon, was er wollen würde, wenn er an der Grenze zum Tod steht? Das Zentrum für medizinische Ethik der RUB hat daher narratives Vorbereitungsmaterial entwickelt, das dem Leser hilft, sich anhand von Erzählungen in die Rolle des Todkranken hineinzuversetzen und auf dieser Basis zu fundierten Entscheidungen zu gelangen.

Betreuungsvollmacht: Vertrauen und Verantwortung
Einfacher scheint es, jemand anderem die Entscheidung zu überlassen. Doch das Modell der Betreuungsvollmacht ist mit nicht weniger Schwierigkeiten verbunden: Jemand anderem die Entscheidung über das eigene Sterben zu überlassen, erfordert großes Vertrauen. Außerdem kann die Verantwortung für Leben und Tod eines anderen Menschen für den Bevollmächtigten auch eine Bürde sein.

Erfahrungen aus Klinik, Beratung und Gericht
Das Bürger- und Patientenforum bietet die Gelegenheit, mit Spezialisten zu diskutieren, die täglich mit diesen Fragen konfrontiert sind: Prof. Dr. Michael Zenz (Direktor der RUB-Klinik für Anästhesiologie, Intensiv- und Schmerztherapie im Bergmannsheil und im Knappschaftskrankenhaus Bochum-Langendreer) und Prof. Dr. Ludger Pientka (Direktor der geriatrischen Universitätsklinik im Marienhospital Herne) stellen ihre Erfahrungen mit beiden Modellen im klinischen Alltag vor. Die rechtliche Seite des Problems beleuchtet Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck, Richter a. D. am Landgericht Köln. Nach den Kurzvorträgen stellen sich die Referenten der Diskussion mit dem Publikum.

Weitere Informationen
Juliane Brenscheidt, M.A., Zentrum für Medizinische Ethik der Ruhr-Universität Bochum, 44780 Bochum, Tel. 0234/32-22749, Fax: 0234/32-14598
Med.Ethics@rub.de

Quelle: Pressemitteilung vom 27.7.2004
http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2004/msg00237.htm

Gast

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht ...

Beitrag von Gast » 04.08.2004, 11:22

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - Muster

Die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Das Bayerische Justizministerium hat jetzt, so berichtet die Ärzte Zeitung in ihrer Ausgabe vom 4.8.2004, eine Broschüre mit allgemein verständlichen Hinweisen herausgebracht. Um die Formulierung der Vollmacht und der Verfügungen zu erleichtern, sind Musterformulare abgedruckt, die man ausfüllen, heraustrennen und zu seinen Unterlagen legen kann. Die Broschüre wurde von Juristen, Medizinern, Theologen und erfahrenen Pflegekräften verfaßt. Sie ist ab sofort im Buchhandel erhältlich:

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (Hrsg.), Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter, Verlag C.H.Beck, 2004, 48 Seiten, geheftet, ISBN 3-406-52440-0, Preis: 3,90 Euro.

Gast

Patientenverfügung muss eindeutig sein

Beitrag von Gast » 27.08.2004, 11:12

Patientenverfügung muss eindeutig sein

Von Walter Kittel

>Die Patientenverfügung muss regelmäßig aktualisiert und überprüft werden, damit im Ernstfall keine Interpretationsspielräume offen bleiben. <

In Würde sterben - diesem Wunsch folgend äußern sich immer mehr Menschen dazu, welche lebenserhaltenden Maßnahmen im Falle schwerster Krankheit oder im Koma noch eingeleitet werden sollen und welche nicht. Aber die Verunsicherung ist groß, ob der in einer Patientenverfügung zum Ausdruck gebrachte Wille - zum Beispiel der Verzicht auf künstliche Ernährung - im Ernstfall auch wirklich durchsetzbar ist.

Kristiane Weber-Hassemer, Frankfurter Richterin und Mitglied im Nationalen Ethikrat:
....
Weiter unter
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verb ... pp/296322/

Gast

gilt der "mutmaßliche" Wille von Sterben

Beitrag von Gast » 27.08.2004, 15:22

PATIENTENVERFÜGUNG

Wie viel gilt der "mutmaßliche" Wille von Sterbenden?

Wie verbindlich ist eine vorab verfasste Anweisung eines Patienten, wenn der Kranke selbst nicht mehr entscheiden kann? Die Volksvertreter sind uneins.

VON WERNER NEUMANN (FRANKFURT AM MAIN)

Am Montag will die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" des Bundestages dazu Stellung nehmen, welche Bindungskraft Patientenverfügungen haben und welche Gesetzesänderungen es dazu geben soll. Vier Tage vorher ist von Mitgliedern des Gremiums (26 Abgeordnete und Sachverständige) zu hören, dass noch vollkommen unklar ist, ob es zu einer Beschlussfassung kommen wird - von einem Konsens ganz zu schweigen. Je nachdem, wie die Mehrheitsentscheidung im Einzelnen aussehen könnte, werden bis zu fünf Gegenvoten mit unterschiedlicher Zahl von Unterschriften erwartet. Und die Meinungen folgen keineswegs dem Muster Rot-Grün kontra Opposition, sondern gehen quer durch die Fraktionen.
...
Weiter unter
http://www.frankfurter-rundschau.de/res ... 358fbf1326

Berti
Full Member
Beiträge: 231
Registriert: 21.12.2003, 16:55

Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht

Beitrag von Berti » 11.10.2004, 11:14

Es gibt eine neue Broschüre zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht - Stand 2004.
Titel: Was Sie über die Vorsorgevollmacht und das Betreuungsrecht wissen sollten. Herausgeber ist das Justitzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Martin-Luther- Platz 40, 40212 Düsseldorf.
Vorwort von Minister Gerhards mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht zum Heraustrennen.

Text kann unter http://www.justiz.nrw.de heruntergeladen werden:
http://php.buergercenter.nrw.de/letters ... srecht.pdf

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25302
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter

Beitrag von WernerSchell » 22.10.2004, 23:24

Unser aktueller Tipp!

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (Hrsg.):

Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter
durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
 
2004, 48 Seiten, geheftet, Broschüre: A4, Preis: 3,90 Euro (Für Bestellungen ab 50 Exemplaren gilt ein Vorzugspreis von € 3,70 statt € 3,90), ISBN 3-406-52440-0
Verlag C. H. Beck, München

Nach einem Unfall oder bei einer unheilbaren Krankheit ist häufig ungeklärt, ob unter Einsatz der Gerätemedizin das Leben des Patienten künstlich verlängert werden soll. In einem solchen Fall stellt eine Patientenverfügung sicher, dass Ärzte und Angehörige im Sinne des Patienten entscheiden.

Wer entscheidungsunfähig ist, braucht aber auch bei den alltäglichen Geschäften – Miete, Rente, Bezahlen von Rechnungen usw. – Unterstützung. Jeder kann hierfür eine Person seines Vertrauens durch Vorsorgevollmacht bevollmächtigen. Tut er dies nicht, bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer; dessen Auswahl kann von jedem selbst durch eine Betreuungsverfügung geregelt werden.

Die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung müssen jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Dabei hilft die vorliegende Broschüre mit allgemein verständlichen Hinweisen. Um die Formulierung der Vollmacht und der Verfügungen zu erleichtern, sind Musterformulare abgedruckt, die der Interessierte ausfüllen, heraustrennen und zu seinen Unterlagen legen kann.

Die Broschüre wurde von Experten – Juristen, Medizinern, Theologen und erfahrenen Pflegekräften – verfasst und wird vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz herausgegeben. Sie ist im Buchhandel erhältlich.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gast

...genaue Formulierung einer Patientenverfügung ..

Beitrag von Gast » 02.11.2004, 10:15

Die Kunst, einen Fehler zu finden

Rechtsmediziner setzen sich für die Interessen von Patienten ein – auch Politik und Gerichte stärken ihnen den Rücken

Wir befinden uns im Umbruch: von einer paternalistischen zu einer partnerschaftlichen Medizin. Erwachsene lassen sich nicht mehr wie unmündige Kinder behandeln, nur weil sie krank sind.

„Die Mehrzahl der Ärzte lernt begreifen, dass eine paternalistische Haltung nicht die Autonomie und die Würde des Patienten respektiert“, sagte auch Wolfgang Eisenmenger, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, im Gespräch mit dem Tagesspiegel. Dennoch macht es ihm und vielen seiner Fachkollegen Sorgen, dass die Missachtung der Patientenrechte noch immer verbreitet ist. „Die Sprachlosigkeit zwischen Arzt und Patient ist oft Anlass zu Klagen.“ Weil Patienten Kunstfehler vermuten, wenn sie mit Behandlungsmisserfolgen allein gelassen werden.

Das Klima ändert sich jedoch. Immer mehr Ärzte wünschen sich mündige Patienten, die Verantwortung für ihre Gesundheit und Mitverantwortung für ihre Genesung übernehmen können; nicht so einfach bei dem asymmetrischen Verhältnis zwischen dem wissenden Fachmann und dem hilfesuchenden Laien.
...
Weiter unter
http://www.tagesspiegel.de/wissen-forsc ... 455042.asp

Antworten