Behandlungsfehler: Patienten am schwächeren Hebel

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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WernerSchell
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Behandlungsfehler: Patienten am schwächeren Hebel

Beitrag von WernerSchell » 21.01.2006, 12:10

Behandlungsfehler – Patienten am schwächeren Hebel

Die Rheinischen Post / Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 17.01.2006 unter dem Titel „Was ist ein Kunstfehler“ über die offensichtliche Fehlbehandlung des ehemaligen TV-Moderators B. Hauser. Dazu habe ich am 18.1.2006 der Zeitung die folgende Leserzuschrift übermittelt:

Behandlungsfehler – Patienten am schwächeren Hebel

Die Häufigkeit von Vorwürfen über vermutete medizinische Behandlungsfehler liegt bundesweit bei etwa 40.000 pro Jahr. Als Fehler anerkannt werden etwa 30% = rd. 12.000 pro Jahr (Quelle: Broschüre „Medizinische Behandlungsfehler“, Robert Koch Institut). Allein anhand dieser nüchternen Zahlen wird deutlich, dass die Möglichkeiten der Patienten, einen Behandlungsfehler aufklären zu lassen oder gar einen Schadensersatzanspruch durchzusetzen, nicht optimal sind. Es liegt daher nahe, dass die Bürger den Umgang mit medizinischen Fehlern kritisieren. Dies brachte u.a. eine Untersuchung der Universität Witten/Herdecke aus dem Jahre 2003 hervor. 75% der Deutschen kritisieren, dass keine ausreichenden Anstrengungen unternommen würden, medizinische Fehler konsequent zu vermeiden. Befragte, die bereits selber einmal einen medizinischen Fehler am eigenen Leib erfahren haben, berichten überwiegend, sie fühlten sich in dieser Situation weder gut informiert noch richtig ernstgenommen. Stattdessen machen viele Bundesbürger die Erfahrung, dass erhebliche Anstrengungen unternommen würden, Fehler zu verschleiern und Verantwortung abzustreiten. Die Bürger erwarten folgerichtig, dass Fehler und mögliche Folgen ehrlich offengelegt werden und mit dem betroffenen Patienten zugewandt umgegangen wird. Ärzte und medizinisches Personal sollten Patienten ernstnehmen und für einen respektvollen Ausgleich bei Fehlern sorgen. Gleichzeitig muss innerhalb des deutschen Gesundheitssystems endlich dafür gesorgt werden, dass Mitarbeiter vor Überlastung geschützt und bei der Vermeidung von Fehlern unterstützt werden!
Zuletzt geändert von WernerSchell am 01.02.2006, 08:27, insgesamt 3-mal geändert.
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"Ärzte am Pranger - immer mehr Pfusch?"

Beitrag von WernerSchell » 31.01.2006, 13:30

In der Sendung "Menschen bei Maischberger" wird heute, 31.1.2006, 22.45 Uhr, über das Thema

"Ärzte am Pranger - immer mehr Pfusch?"

diskutiert.

Nach der Senderankündigung ist davon auszugehen, dass auch der Fall Hauser angesprochen wird. Jedenfalls ist der Anwalt der Witwe Hauser mit in der Diskussionsrunde!
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Ärzte Zeitung

Thema Behandlungsfehler - hart, aber fair bei Maischberger

Beitrag von Ärzte Zeitung » 04.02.2006, 08:49

TV-KRITIK / INTERVIEW
Thema Behandlungsfehler - hart, aber fair bei Maischberger

Unter dem Titel "Ärzte am Pranger - immer mehr Pfusch?" diskutierte Sandra Maischberger am Dienstag in ihrer Talkshow über den Fall Bodo Hauser im besonderen und Behandlungsfehler im allgemeinen. Der Kölner Chefarzt Dr. Dieter Mitrenga, Vorstandsmitglied der Kammer Nordrhein, hat an der Diskussion teilgenommen. Nach der Sendung sprach Anja Krüger mit ihm.

...
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http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... echt/recht

Ärzte Zeitung

Ein Busfahrer muß pausieren, ein Arzt muß durcharbeiten

Beitrag von Ärzte Zeitung » 04.02.2006, 10:05

TV-KRITIK
Ein Busfahrer muß pausieren, ein Arzt muß durcharbeiten

Frank Plasberg ist ein vorbildlicher Journalist. In seiner Sendung "hart aber fair" müht er sich im WDR jeden Mittwoch (1.2.2006) auch noch die schwierigsten Themen so aufzubereiten, daß sie ein interessierter Laie verstehen kann. Meist erfolgreich. Dabei ist eins seiner größten Verdienste, daß er Schwadroneure schnell in die Grenzen weist.

...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... system_uns

H.P.

Patientenrechte beim mutmaßlichen Behandlungsfehler

Beitrag von H.P. » 16.04.2006, 13:58

Patientenrechte
Was muss ein Arzt tun oder lassen Informieren Sie sich über Ihre Rechte als Patient - auch für den Fall eines mutmaßlichen Behandlungsfehlers.


Informationen unter
http://www.barmer.de/barmer/web/Portale ... 71194.html

Gerlinde Küffen

Behandlungsfehler bei Bode Hauser - Ja oder nein?

Beitrag von Gerlinde Küffen » 17.01.2007, 08:17

WernerSchell hat geschrieben:... Titel „Was ist ein Kunstfehler“ über die offensichtliche Fehlbehandlung des ehemaligen TV-Moderators B. Hauser. ...
Der Fernsehjournalist Bodo Hauser ist einem neuen Gutachten zufolge nicht durch einen Behandlungsfehler bei einer Darmoperation ums Leben gekommen. Der 58-Jährige sei am 23. Juli 2004 durch Lungenversagen infolge einer Blutkonserven-Unverträglichkeit gestorben, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Krefeld (Nordrhein-Westfalen), Hans Dieter Menden. Er bezog sich auf ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes und kürzlich der Anklagebehörde vorgelegtes Gutachten des Münchner Universitätsklinikums Großhadern. Menden bestätigte damit einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus".
Die Medien haben inzwischen über den Fall Bode Hauser erneut berichtet. Danach liegen jetzt zwei unterschiedliche Bewertungen vor. Während das Gutachten der Ärztekammer von einem Fehler ausgeht, verneint das neue Gutachten einen Kunstfehler. Die Witwe Hauser soll dem Vernehmen nach erklärt haben, dass der Streitfall weiter gehe. Die neuerliche Einschätzung sei nicht maßgeblich. Sie werde für eine Entschädigung streiten. - Man darf über den Ausgang des Streits gespannt sein. Immerhin soll die Haftpflichtversicherung bereits erste Schadensersatzleistungen erbracht haben.

Gerlinde Küffen

Rauel Kombüchen
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Obergutachten muss im Falle Bode Hauser her

Beitrag von Rauel Kombüchen » 01.02.2007, 17:16

Man darf auf den Ausgang des Streits im Falle Bodo Hauser gespannt sein. Immerhin hat die ärzteeigene Begutachtung einen klaren Fehler bestätigt. Die Haftpflichtversicherung hat schon erste Zahlungen geleistet. Nun kommt ein neues Gutachten, das all dem zuwider läuft.
Wenn die Witwe Hauser jetzt weiter machen will, muss sie wohl oder übel ein weiteres Gutachten (Obergutachten) an die Hand bekommen.

Rauel

Presse
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Streitstoff: Behandlungsfehler / Aufklärungsfehler

Beitrag von Presse » 04.03.2007, 09:42

Streitstoff: Behandlungsfehler / Aufklärungsfehler

Urteil des Bundegerichtshofes (BGH) vom 5.12.2006, Az: VI ZR 228/05

Ist im Arzthaftungsprozess die auf einen Behandlungs- sowie einen Aufklärungsfehler gestützte Klage unter beiden Gesichtspunkten abgewiesen worden, so muss die Berufungsbegründung erkennen lassen, ob das Urteil hinsichtlich beider Fehler angegriffen wird.

Volltext unter
http://www.iww.de/quellenmaterial/abruf.php3?070370

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Behandlungsfehler - Wenn Opfer ohne Geld dastehen

Beitrag von Presse » 12.03.2007, 10:13

Behandlungsfehler - Wenn Opfer ohne Geld dastehen
SWR, Dienstag, 6. März 2007

Schadensausgleich muss oft erkämpft werden

Fehler bei einer Krankenhaus-Behandlung zu beweisen, ist schon schwierig genug. Trotz eines klaren Urteilsspruches dann aber als Betroffener auch Schadenersatz zu erhalten, ist nicht selten ebenso schwierig. [plusminus zeigt ein Beispiel.
...
Weiter unter
http://www.daserste.de/plusminus/beitra ... 8q6~cm.asp

Herbert Kunst
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Kein Strafverfahren wg. Behandlungsfehler Bodo Hauser

Beitrag von Herbert Kunst » 29.10.2007, 17:25

Im Fall Bodo Hauser sind die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Chrirurgen Professor Dr. Patrick R. Verreet, vor knapp einem Monat eingestellt worden. Das berichtet die Rheinische Post in ihrer Ausgabe vom 29.10.2007.
Nachdem die Gutachterkommission der Ärztekammer in Düsseldorf zunächst einen Behandlungsfehler festgestellt hatte, gab es drei weitere Gutachten, die überwiegend kein Fehlverhalten feststellen konnten.
Nach dem Motto: "Im Zweifel für den Angeklagten" war die Einstellung der Ermittlungen folgerichtig.
Davon unabhängig sind aber zivilrechtliche Ansprüche. Ob insoweit weiter gestritten wird, bleibt wohl offen. Die Witwa Barbara Hauser hat sich insoweit noch nicht geäußert.
Das Verfahren zeigt wieder einmal eindrucksvoll, dass ärztliche und pflegerische Fehler eher nicht mit den Mitteln des Strafrechtes geahndet werden können. Die Anforderungen an die Schuld sind hoch!

Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

conny24
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Patientenschutzgesetz wäre ganz nützlich

Beitrag von conny24 » 30.10.2007, 07:44

Im Haftungsrecht gibt es zwar eine sog. Waffengleichheit zwischen Ärzten und Patienten, aber die realen Möglichkeiten der Durchsetzung von Ansprüchen sind doch eher bescheiden. Patienten sind in der Regel Laien, die sich gegenüber dem medizinischen Sachverstand nur schwer in "Stellung bringen" können. Sie brauchen eine gute Argumentationsgrundlage und vor allem einen engagierten Rechtsbeistand. Sonst wird das Prozessrisiko zu groß. Weil dieses Risiko aber auf jeden Fall besteht, ist die Einschaltung einer ärztlichen Gutachter- und Schlichtungsstelle oft angezeigt, hilfreich. Der Weg dorthin ist in der Regel kostenfrei, finanziell also nahezu risikolos.
Vielleicht brauchen wir ein Patientenschutzgesetz, dass die "schwache Seite" ein wenig stützt.

Conny24

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