Wachkomapatient gestorben (BGH-Urteil v. 17.3.03)

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Gast

Wachkomapatient gestorben (BGH-Urteil v. 17.3.03)

Beitrag von Gast » 18.07.2003, 17:35

BGH-Beschluss vom 17.3.2003, sog. „Sterbehilfeentscheidung“: Betroffener Wachkomapatient gestorben

Der 72jährige Patient des sogenannten "Lübecker Falles", der zur jüngsten "Sterbehilfeentscheidung" des Bundesgerichtshofs geführt hat, ist tot. Er starb (bereits vor einigen Wochen) trotz bzw. unter voller Aufrechterhaltung der künstlichen Ernährung nach 2 ½ Jahren im Pflegeheim. - Der "Fall" ist somit erledigt. Eine letzte amtsrichterliche Entscheidung erübrigt sich.
Zur Erinnerung:
Nov. 2000: Patient erleidet einen Infarkt mit bleibendem Gehirnschaden im Zustand des Wachkomas
Apr. 2002: Antrag des Sohnes auf Genehmigung zur Einstellung der künstlichen Ernährung beim zuständigen Amtsgericht wird abgelehnt, da es "keine Rechtsgrundlage" gäbe; Beschwerden des Sohnes dagegen durch weitere Instanzen und Vorlegung des Falles an den Bundesgerichtshof.
März 2003: Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof an das zuständige Amtsgericht mit dem Ergebnis, dieses m ü s s e entscheiden.
Juni 2003: Auch nach fast einem Vierteljahr hat sich jedoch das erneut mit dem Fall befaßte Amtsgericht offensichtlich nicht in der Lage gesehen, aufgrund der vorliegenden Patientenverfügung die Genehmigung zum Abbruch der künstlichen Ernährung zu erteilen.

Es darf nicht länger so bleiben, dass der Gang zum Gericht mehr neue inhaltliche und praktische Fragen aufwirft, als nunmehr höchstrichterlich auf rein formaler Zuständigkeitsebene geklärt worden sind. Der Bundesvorstand des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) hat mit Hilfe namhafter ExpertInnen auf seiner Sitzung vom letzten Freitag 10 Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung zu "Patientenrechte und Sterbehilfe - Autonomie am Lebensende" formuliert, die am 20. September auf der Bundesdelegierten-Versammlung des HVD in Hannover endgültig verabschiedet und anschließend der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Doch heute möchten wir Sie - im Angedenken an den Patienten des "Lübecker Falles" - zum leidenschaftlichen Umgang mit Wut, Verzweiflung und Trauer auf eine besondere Neuerscheinung mit kulturellem Hintergrund hinweisen:

Johannes von Tepl, Helga Strätling-Tölle (Hrsg.):
Streit um einen würdigen Tod
Der Schrei nach Leben - Der Ackermann aus Böhmen neu entdeckt.

Dieses Buch ist ein leidenschaftlicher Appell und eine dringend notwendige Anstiftung zu einem offenen Diskurs über die Selbstbestimmung am Lebensende. Es enthält vier Lithografien zu "Der Ackermann aus Böhmen" von Gerhart Kraaz und geht am Ende auch auf die weitreichenden Folgen des jüngsten BGH-Urteils ein.

Zum Inhalt:
Zwei Menschen haben den Menschen verloren, der ihnen am liebsten war. Beide klagen an. Der eine, der frühhumanistische Stadtschreiber Johannes von Tepl (c.1350 - 1415) aus Prag, verfasst einen sprachgewaltigen Disput mit dem Tod. Helga Strätling-Tölle, Psychologin, Pädagogin und u.a. Mitglied der Akademie für Ethik in der Medizin, berichtet über eine Frau, die ihren Mann verloren hat. Er, der sich zeit seines Lebens gerade auch für die Selbstbestimmung einsetzte, stirbt "allmählich und qualvoll". Inspiriert vom Beispiel des "Ackermann" schreibt sie sich ihre Trauer und Wut von der Seele.

Ihre Streitschrift und die des Johannes von Tepl dokumentieren exemplarisch die Entwicklung des abendländischen Umgangs mit dem Sterben.

ISBN 3 - 3931732 - 16 - 9. Ladenpreis 12,80 ?
Takt-Verlag, Schildern 21, 33098 Paderborn
Tel.: 05251/6888960 Fax: 05251/68889696
E-Mail: info@takt-verlag

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 22.6.2003

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