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Klinik haftet bei Arztfehler für seelisches Leid von Angehörigen

Verfasst: 24.08.2019, 06:40
von WernerSchell
Bild Der Bundesgerichtshof

Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Urteil vom 21. Mai 2019 - VI ZR 299/17 -

Leitsatz:
Die zum "Schockschaden" entwickelten Grundsätze (vgl. nur Senatsurteile vom 10. Februar 2015 - VI ZR 8/14, NJW 2015, 2246 Rn. 9; vom 27. Januar 2015 - VI ZR 548/12, NJW 2015, 1451 Rn. 6) sind auch in dem Fall anzuwenden, in dem das haftungsbegründende Ereignis kein Unfallereignis im eigentlichen Sinne, sondern eine fehlerhafte ärztliche Behandlung ist. Eine Rechtfertigung dafür, die Ersatzfähigkeit von "Schockschäden" im Falle ärztlicher Behandlungsfehler weiter einzuschränken als im Falle von Unfallereignissen, besteht grundsätzlich nicht.

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Das Urteil ist abrufbar unter folgender Adresse: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =4&anz=524

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Ärzte Zeitung vom 28.06.2019:
Bundesgerichtshof
Klinik haftet bei Arztfehler für seelisches Leid von Angehörigen
Menschen, die wegen des kritischen Gesundheitszustands eines nahen Angehörigen nach Behandlungsfehler psychisch erkranken, können Anspruch auf Schadenersatz haben. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/red ... 5298036A9C