Aufklärungspflicht des Arztes ist auch bei der Verordnung von Medikamenten zu beachten
Verfasst: 05.06.2019, 16:03
Zur ärztlichen Aufklärungspflicht bei Verabreichung von Medikamenten traf das Landgericht Freiburg mit Urteil vom 23.02.2018 – 1 O 297/15 - eine wichtige Entscheidung. Danach muss der Arzt vor der Verabreichung eines Medikamentes, das gezielt eine Entzündungsreaktion der Haut hervorruft, die bei jedem fünften bis zehnten Patienten (Risiko 10 - 20%) zu auch mehrere Tage anhaltenden Schmerzen führen kann, den Patienten über diese Risiken des Medikaments aufklären.
Die Zeitschrift "Rechtsdepesche", Ausgabe Mai/Juni 2018, hat das Urteil mit folgendem Praxistipp vorgestellt:
"Die Aufklärung auch über geringe Risiken eines Arzneimittels ist mündlich durchzuführen und stichwortartig zu dokunentieren. Zeitdruck oder Bequemlichkeit vermögen ein Aufklärungsdefizit nicht zu entschuldigen.
Das Urteil des LG Freibung vom 23.02.2018 - 1 0 297/15 - ist nachlesbar unter folgender Adresse > https://xn--rabro-mva.de/zur-aerztliche ... ikamenten/ Weitere Hinweise zum Thema unter folgender Adresse > http://www.christmann-law.de/neuigkeite ... -2018.html
Siehe auch:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (Hrsg.)
Empfehlungen zur Aufklärung von Krankenhauspatienten
über vorgesehene ärztliche Maßnahmen
>>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21221