Gutachterkommission - unabhängige Gutachter zwingend
Verfasst: 27.11.2017, 21:33
Gutachterkommission - unabhängige Gutachter zwingend
Viele Ärzte und Professoren arbeiten in Krankenhäusern.
Einige von Ihnen arbeiten für die Berufsgenossenschaften oder als Sachverständige für die Gerichte, noch zusätzlich als Gutachter.
Wie in diesem Fall, arbeitet ein ärztlicher Direktor eines Krankenhauses zusätzlich bei der Gutachter - Kommission für Behandlungsfehler.
Genau in diesem Krankenhaus sind einige Behandlungsfehler begangen worden.
Jetzt stellt sich doch ein jeder die Frage, wie ist das vereinbar.
Man muß sich vorstellen, der Patient geht über Jahre einen steinigen Weg, den Behandlungsfehler zu beweisen. Heißt, die Kausalität der fehlerhaften Behandlung und seinen schwerwiegenden Folgeleiden vor Gericht zu beweisen.
Später nach Recherche im Internet festzustellen, das der ärztliche Direktor dieses Krankenhauses, möglicherweise starken Einfluss auf den Vorfall: Behandlungsfehler genommen hat. Wieviel Behandlungsfehler sind durch Ihn vor Gericht, als nicht gegeben abgewiesen worden. Wieviel im Beruf stehende Menschen, die grob fehlerhaft behandelt wurden, sind nicht zu Ihrem Recht gekommen. Er ist auch Gutachter für die Berufsgenossenschaft. Die Nähe zu seinen Kollegen ist doch sehr groß. Befangenheit zu beweisen ist schwer.
Der Gesetzgeber sollte dort Klarheit und Transparenz schaffen. Sicherlich kann man einem ärztlichen Direktor seine Nebenjobs nicht verbieten. Im Fall von Feststellungen, zu einem Behandlungsfehler, darf es nicht ein Behandlungsfehler sein, der in dem selben Krankenhaus von einem seiner Kollegen begangen wurde.
Sie muss schlichtweg "Unabhängig sein und bleiben"
Viele Ärzte und Professoren arbeiten in Krankenhäusern.
Einige von Ihnen arbeiten für die Berufsgenossenschaften oder als Sachverständige für die Gerichte, noch zusätzlich als Gutachter.
Wie in diesem Fall, arbeitet ein ärztlicher Direktor eines Krankenhauses zusätzlich bei der Gutachter - Kommission für Behandlungsfehler.
Genau in diesem Krankenhaus sind einige Behandlungsfehler begangen worden.
Jetzt stellt sich doch ein jeder die Frage, wie ist das vereinbar.
Man muß sich vorstellen, der Patient geht über Jahre einen steinigen Weg, den Behandlungsfehler zu beweisen. Heißt, die Kausalität der fehlerhaften Behandlung und seinen schwerwiegenden Folgeleiden vor Gericht zu beweisen.
Später nach Recherche im Internet festzustellen, das der ärztliche Direktor dieses Krankenhauses, möglicherweise starken Einfluss auf den Vorfall: Behandlungsfehler genommen hat. Wieviel Behandlungsfehler sind durch Ihn vor Gericht, als nicht gegeben abgewiesen worden. Wieviel im Beruf stehende Menschen, die grob fehlerhaft behandelt wurden, sind nicht zu Ihrem Recht gekommen. Er ist auch Gutachter für die Berufsgenossenschaft. Die Nähe zu seinen Kollegen ist doch sehr groß. Befangenheit zu beweisen ist schwer.
Der Gesetzgeber sollte dort Klarheit und Transparenz schaffen. Sicherlich kann man einem ärztlichen Direktor seine Nebenjobs nicht verbieten. Im Fall von Feststellungen, zu einem Behandlungsfehler, darf es nicht ein Behandlungsfehler sein, der in dem selben Krankenhaus von einem seiner Kollegen begangen wurde.
Sie muss schlichtweg "Unabhängig sein und bleiben"