Gutachten beim Sozialgericht fehlerhaft...
Verfasst: 26.03.2017, 23:22
Gutachten, die zu wünschen übrig lassen. Das Gutachten ist aus 2012 - Ein Textbaustein...
Werden Sie aus so einem Satz schlau?
Das steht in einem Gutachten von einem Internisten, der einen Patienten mit AVK II b und LWS- Beschwerden hat und einen über sechs Jahre zurückliegenden Bandscheibenvorfall und nach mehrfachen Gefäßoperationen am rechten Bein/Oberschenkel, Nervenverletzungen erlitten hat.
Herr X ist allein wegen der festgestellten Behinderungen durchaus in der Lage, ohne erhebliche Schwierigkeiten und ohne Gefahren für sich und andere ortsübliche Wegstrecken bis zu 2 km zu Fuß in 30 Minuten zurückzulegen, auch wenn zwischenzeitlich kurze Ruhepausen erforderlich sind.
Es fehlt, welche festgestellten Behinderungen ?
Was meint der Gutachter, ohne erhebliche Schwierigkeiten ?
Was meint der Gutachter, ohne Gefahren für sich ? und andere ?
ortsübliche Wegstrecken bis zu 2 km zu Fuß zurückzulegen ?
Zwischendurch kurze Ruhepausen erforderlich sind ?
Ich lese da viel Unsinn, aber ich will nicht abwertend daherkommen.
Der Gutachter ist also der Meinung, der Kläger hat eine Behinderung? Leider fehlt die Ortsangabe der Behinderung, die der Gutachter festgestellt hat.
Was meint der Gutachter mit erheblichen Schwierigkeiten, sind es körperliche, finanzielle, familiäre Schwierigkeiten. Ich bin bis heute nicht darauf gekommen!
Was meint der Gutachter damit, wenn er schreibt das ich ohne Gefahren, für mich selbst, eine Wegstrecke laufen kann. Meint er ich könnte stolpern, werd ich eventuell zusammenbrechen, oder..leider fällt mir jetzt kein anderer Grund ein.
Wie kann ich denn andere in Gefahr bringen, wenn ich eine Gehstrecke von 2 km laufe und die auch noch ortsüblich ist.
Was sind Ruhepausen auf 2 km die ich in 30 Minuten zurücklege??? Ruhepausen sind, wenn ich mich irgendwo hinsetze oder hinlegen.
Und 30 Minuten für 2 km Gehstrecke, da läuft eine Schnecke ja schneller.
Das ist jetzt ein wenig überspitzt beschrieben.
Allerdings muss ich sagen, erwarte ich von einem studierten medizinischen Gutachter mehr. Zumal in diesem Gutachten noch einiges an Textbausteinen inhaltlich zu wünschen übrig läßt.
Mein Wunsch und Empfehlung an die Juristen und Richter, bitte lesen sie sich die Gutachten komplett durch, auch wenn es schwer fällt.
Die Gutachten sind es oft nicht wert, aus der Staatskasse bezahlt zu werden.
Werden Sie aus so einem Satz schlau?
Das steht in einem Gutachten von einem Internisten, der einen Patienten mit AVK II b und LWS- Beschwerden hat und einen über sechs Jahre zurückliegenden Bandscheibenvorfall und nach mehrfachen Gefäßoperationen am rechten Bein/Oberschenkel, Nervenverletzungen erlitten hat.
Herr X ist allein wegen der festgestellten Behinderungen durchaus in der Lage, ohne erhebliche Schwierigkeiten und ohne Gefahren für sich und andere ortsübliche Wegstrecken bis zu 2 km zu Fuß in 30 Minuten zurückzulegen, auch wenn zwischenzeitlich kurze Ruhepausen erforderlich sind.
Es fehlt, welche festgestellten Behinderungen ?
Was meint der Gutachter, ohne erhebliche Schwierigkeiten ?
Was meint der Gutachter, ohne Gefahren für sich ? und andere ?
ortsübliche Wegstrecken bis zu 2 km zu Fuß zurückzulegen ?
Zwischendurch kurze Ruhepausen erforderlich sind ?
Ich lese da viel Unsinn, aber ich will nicht abwertend daherkommen.
Der Gutachter ist also der Meinung, der Kläger hat eine Behinderung? Leider fehlt die Ortsangabe der Behinderung, die der Gutachter festgestellt hat.
Was meint der Gutachter mit erheblichen Schwierigkeiten, sind es körperliche, finanzielle, familiäre Schwierigkeiten. Ich bin bis heute nicht darauf gekommen!
Was meint der Gutachter damit, wenn er schreibt das ich ohne Gefahren, für mich selbst, eine Wegstrecke laufen kann. Meint er ich könnte stolpern, werd ich eventuell zusammenbrechen, oder..leider fällt mir jetzt kein anderer Grund ein.
Wie kann ich denn andere in Gefahr bringen, wenn ich eine Gehstrecke von 2 km laufe und die auch noch ortsüblich ist.
Was sind Ruhepausen auf 2 km die ich in 30 Minuten zurücklege??? Ruhepausen sind, wenn ich mich irgendwo hinsetze oder hinlegen.
Und 30 Minuten für 2 km Gehstrecke, da läuft eine Schnecke ja schneller.
Das ist jetzt ein wenig überspitzt beschrieben.
Allerdings muss ich sagen, erwarte ich von einem studierten medizinischen Gutachter mehr. Zumal in diesem Gutachten noch einiges an Textbausteinen inhaltlich zu wünschen übrig läßt.
Mein Wunsch und Empfehlung an die Juristen und Richter, bitte lesen sie sich die Gutachten komplett durch, auch wenn es schwer fällt.
Die Gutachten sind es oft nicht wert, aus der Staatskasse bezahlt zu werden.