Privatgutachten und Sachverständigengutachten
Verfasst: 23.02.2017, 12:21
Privatgutachten und Sachverständigengutachten
Im BGH Urteil(e) steht geschrieben, das sich ein Richter mit einem Sachverständigengutachten, sowie mit dem Privatgutachten gleichermaßen auseinander setzen sollte, muss, könnte!!
Selten haben die Privatgutachten, die Aussagekraft wie das des Sachverständigen.
Ein Sachverständiger vom jeweiligen Amtsgericht/oder anderen Gerichten beauftragt, hat weitestgehend die besseren Karten, um dass sein Gutachten eher vor Gericht zählt und angenommen wird.
Der Sachverständige ist in einer Sachverständigenliste bei den Gerichten eingetragen, man kennt sich, Richter und Sachverständige. Mit der Zeit ist das Vertrauen so groß, dass es den Studierten nicht mehr auffällt, das Sie befangen sind.
Medizinische Gutachter bekommen pro Stunde für ihr Gutachten, 100,- € (M3) nach oben hin offen. Verdienen läßt sich mit 17 Stunden Arbeit 1.700 Euro, wenn der SV vor Gericht noch mündlich Stellung nehmen muß, liegt die Berechnung noch einmal schnell bei 700,-€ zusätzlich.
Das sind zwei Arbeitstage. Und wenn der eingetragene Professor (SV), noch leitender Chefarzt in einer Einrichtung ist, und dort sein Gehalt bekommt, ist der Arbeitstag doppelt berechnet. Der Tag hat nur 24 Stunden!
Ob man zu seinem Recht kommt, wenn man ein Privatgutachten gegenhält, ist fraglich. Es müsste sich für die Geschädigten noch ein bischen mehr in Form von Gesetzen tun, um zu beweisen, das man grob fehlerhaft behandelt wurde. Und man nach dieser Feststellung eines Behandlungsfehlers, mit einem Urteil des jeweiligen Gerichts, seine Regressansprüche geltend machen kann.
Eine Oberhausenerin hat so glaube ich 5 Jahre gebraucht, um zu einer einigermaßen gerechten Entschädigung zu kommen. OLG Hamm . Eine von den wenigen die es geschafft hat. Die Schädigung bleibt ein Leben lang und die Lebenserwartung dieser Frau, ist eine ganz andere, als sie es vor der Operation war.
Im BGH Urteil(e) steht geschrieben, das sich ein Richter mit einem Sachverständigengutachten, sowie mit dem Privatgutachten gleichermaßen auseinander setzen sollte, muss, könnte!!
Selten haben die Privatgutachten, die Aussagekraft wie das des Sachverständigen.
Ein Sachverständiger vom jeweiligen Amtsgericht/oder anderen Gerichten beauftragt, hat weitestgehend die besseren Karten, um dass sein Gutachten eher vor Gericht zählt und angenommen wird.
Der Sachverständige ist in einer Sachverständigenliste bei den Gerichten eingetragen, man kennt sich, Richter und Sachverständige. Mit der Zeit ist das Vertrauen so groß, dass es den Studierten nicht mehr auffällt, das Sie befangen sind.
Medizinische Gutachter bekommen pro Stunde für ihr Gutachten, 100,- € (M3) nach oben hin offen. Verdienen läßt sich mit 17 Stunden Arbeit 1.700 Euro, wenn der SV vor Gericht noch mündlich Stellung nehmen muß, liegt die Berechnung noch einmal schnell bei 700,-€ zusätzlich.
Das sind zwei Arbeitstage. Und wenn der eingetragene Professor (SV), noch leitender Chefarzt in einer Einrichtung ist, und dort sein Gehalt bekommt, ist der Arbeitstag doppelt berechnet. Der Tag hat nur 24 Stunden!
Ob man zu seinem Recht kommt, wenn man ein Privatgutachten gegenhält, ist fraglich. Es müsste sich für die Geschädigten noch ein bischen mehr in Form von Gesetzen tun, um zu beweisen, das man grob fehlerhaft behandelt wurde. Und man nach dieser Feststellung eines Behandlungsfehlers, mit einem Urteil des jeweiligen Gerichts, seine Regressansprüche geltend machen kann.
Eine Oberhausenerin hat so glaube ich 5 Jahre gebraucht, um zu einer einigermaßen gerechten Entschädigung zu kommen. OLG Hamm . Eine von den wenigen die es geschafft hat. Die Schädigung bleibt ein Leben lang und die Lebenserwartung dieser Frau, ist eine ganz andere, als sie es vor der Operation war.