Ruhender Vertrag bei stationärem Aufenthalt

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Nicole
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Ruhender Vertrag bei stationärem Aufenthalt

Beitrag von Nicole » 11.12.2016, 13:16

Wir sind ein ambulanter Pflegedienst mit dem Schwerpunkt SAPV.
In unserem Vertrag steht, dass der Vertrag bei vorübergehendem stationärem Aufenthalt (Kurzzeitpflege, Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung etc.) ruht.
Das bedeutet eigentlich, dass der Patient nach Ende des stationären Aufenthalts ein Recht auf Fortsetzung der Versorgung hat.

Folgendes Szenario wäre aber denkbar:
• Bei einem Bestand von ca. 100 Patienten befinden sich davon fünf Patienten in stationärem Aufenthalt mit unbestimmter Dauer.
• Um wirtschaftlich zu arbeiten und die hohe Nachfrage von Kliniken, Arztpraxen und Privatpersonen nach häuslicher Pflege zu bedienen, wurden vier neue Patienten aufgenommen.
• Jetzt werden drei Patienten aus der Klinik entlassen und müssen entweder wie bisher, oder sogar mit erhöhtem Aufwand, versorgt werden.
• Zurzeit sind eine Pflegefachkraft und eine Pflegehilfskraft erkrankt und eine Pflegefachkraft hat Urlaub.

Meine Frage:
Müssen die zu entlassenden Patienten zwangsläufig wieder versorgt werden, auch wenn eigentlich keine Kapazitäten dafür vorhanden sind?
Greift hier die Formulierung: "Die Rechte des Kunden bzw. des Pflegedienstes auf Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt."?

Nach meinem Verständnis müsste es möglich sein, die Weiterversorgung eines Patienten unabhängig vom "ruhendem Vertrag" wegen fehlender Kapazitäten abzulehnen.
Eine "Unterversorgung" wegen fehlender Mitarbeiter widerspricht unserer Firmenphilosophie und ist ja wohl auch nicht zulässig.

Wer kann mir weiterhelfen?
Nicole

WernerSchell
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Ruhender Vertrag bei stationärem Aufenthalt

Beitrag von WernerSchell » 11.12.2016, 15:25

Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Überlegungen kann ich grundsätzlich nachvollziehen. Um in der Angelegenheit nicht unsortiert zu spekulieren,
empfehle ich, auf der Basis Ihrer Zulassung bei der Kasse nachzufragen, wie die angenommene Problematik
beurteilt wird. Wahrscheinlich ist Ihr Pflegedienst ja auch Mitglied in einem Verband. Daher sollten Sie auch
dort eine Stellungnahme einholen. Denn personelle Probleme bei sich verändernden Versorgungssituationen sind
ja auch in anderen Zusammenhängen möglich.
Mir ist schon bekannt geworden, dass Pflegedienste aufgrund von Personalnot kündigen mussten. Da dies aber für
die pflegebedürftigen Personen möglicherweise eine schlechte Lösung darstellt, sollten andere Erwägungen angestellt
werden, z.B.: Überstunden der vorhandenen Dienstkräfte, Teilzeitbeschäftige um vorübergehende Vertragsausweitung
bitten, zusätzliches Personal anwerben und einstellen. ... Ggf. wäre auch daran zu denken, mit einem konkurrierenden
Pflegedienst eine Übernahme von Kunden zu besprechen. Zuletzt könnte auch daran gedacht werden vorzuschlagen,
die stationäre Versorgung ein wenig zu verlängern.
Soweit eine Rückmeldung auf die Schnelle.
Viele Grüße Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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