Wenn Pflegekräfte töten - aus Mitleid oder was?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Hat Niels H. noch mehr Menschen umgebracht?

Beitrag von WernerSchell » 22.06.2016, 12:42

Ärzte Zeitung vom 23.06.2016:
Ermittler informieren: Hat Niels H. noch mehr Menschen umgebracht?
Ermittler informieren heute in Oldenburg darüber, ob der ehemalige Krankenpfleger Niels H. noch mehr Menschen als bislang bekannt durch Injektion einer Überdosis eines Herzmedikaments umgebracht hat. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=914 ... cht&n=5061
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Pflege-Morde: Unverantwortliche Taten(losigkeit)

Beitrag von WernerSchell » 24.06.2016, 06:33

Ärzte Zeitung vom 24.06.2016
Niels H. und die Pflege-Morde: Unverantwortliche Taten(losigkeit)
Die Ermittlungen gegen Niels H. nehmen kein Ende. In wie vielen Fällen der ehemalige Krankenpfleger Gott gespielt hat, ist immer noch offen.
Es stellt sich die Frage: Welche Verantwortung tragen die Klinikleitungen?
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=914 ... cht&n=5065
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Niels H. - SoKo "Kardio" ermittelt 84 weitere Mordfälle

Beitrag von WernerSchell » 29.08.2017, 06:11

Ärzte Zeitung vom 29.08.2017:
Der Fall Niels H.
SoKo "Kardio" ermittelt 84 weitere Mordfälle

Der ehemalige Krankenpfleger Niels H. könnte nach Erkenntnissen der Sonderkommission "Kardio" 84 weitere Patienten
in zwei Kliniken getötet haben. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=94 ... fpuryyqrde

Fall Niels H.
84 weitere Opfer?

Ex-Krankenpfleger Niels H. sitzt bereits wegen Mordes an Patienten in Haft. Doch neue Ermittlungsergebnisse
deuten nun auf mögliche weitere Taten. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=94 ... fpuryyqrde
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Ein scharfes Schwert im Kampf gegen Pflegemorde?

Beitrag von WernerSchell » 30.08.2017, 06:31

Ärzte Zeitung vom 30.08.2017:
Whistleblowing
Ein scharfes Schwert im Kampf gegen Pflegemorde?
Der Fall des Krankenpflegers und Patientenmörders Niels H. legt Defizite im Klinikmanagement offen.
In den Reihen des Personals setzen Kliniken nun auf anonyme Hinweissysteme.
mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=94 ... fpuryyqrde
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Mehr Obduktionen - mehr Aufklärung über Todesursachen

Beitrag von WernerSchell » 30.08.2017, 08:11

Marburger Bund – Bundesverband
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

Pressemitteilung vom 30. August 2017


Mehr Obduktionen - mehr Aufklärung über Todesursachen

Der Fall Niels H. hat auch generelle Fragen nach der Aufklärung von Todesfällen aufgeworfen. "Die Todesursachenstatistik in Deutschland ist absolut unzulänglich. Wir tappen weitgehend im Dunkeln, weil es zu wenig Obduktionen gibt", sagt Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes.

Die Feststellung von Todesursache und Todesart werde in Deutschland eher stiefmütterlich behandelt. "Wir haben eine klinische Sektionsrate von bundesweit etwa ein bis drei Prozent. Dabei ist die Autopsie nicht nur bei der Aufklärung von nicht natürlichen Todesfällen unabdingbar. Obduktionen sind auch eine der wichtigsten Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Feststellung von Todesursachen, was wiederum Auswirkungen auf gesundheitspolitische Entscheidungen hat. Deshalb brauchen wir eine Quote von mindestens zehn Prozent Obduktionen, um zu einer haltbaren Todesursachenstatistik zu kommen. Die jetzige basiert weitgehend auf plausiblen Annahmen. Am Geld darf die verbesserte Qualitätssicherung jedenfalls nicht scheitern", so Henke.

Leichenöffnungen werden angeordnet, wenn Zweifel an einer natürlichen Todesursache vorliegen. Neben diesen forensischen Obduktionen gibt es klinische Sektionen, die genauen Aufschluss darüber geben können, welche Ursachen bei natürlichen Todesfällen im Vordergrund stehen und welche Häufung es in der Bevölkerung gibt. Allein aufgrund der äußeren Leichenschau kann bei unklarer Krankheitsvorgeschichte über die tatsächliche Todesursache allenfalls spekuliert werden.
_____________________________________________

Marburger Bund Bundesverband
Referat Verbandskommunikation
Hans-Jörg Freese (Pressesprecher)
Reinhardtstraße 36 – 10117 Berlin
Tel.: 030/746846-41
Handy: 0162/2112425
presse@marburger-bund.de
http://www.marburger-bund.de

Der Marburger Bund ist der Verband aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte. Mit mehr als 119.000 Mitgliedern ist er der größte deutsche Ärzteverband mit freiwilliger Mitgliedschaft und Deutschlands einzige Ärztegewerkschaft.
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Ex-Pfleger wegen weiterer 97 Morde angeklagt

Beitrag von WernerSchell » 23.01.2018, 08:23

Ärzte Zeitung vom 23.01.2018:
Niels H.
Ex-Pfleger wegen weiterer 97 Morde angeklagt

Mit großem Aufwand haben Ermittler Patientenakten analysiert und Leichen exhumiert: Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Ex-Pfleger Niels H. wegen 97 weiterer Morde angeklagt. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=95 ... efpuryykqr
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Neuer Prozess gegen Patientenmörder Niels H.

Beitrag von WernerSchell » 19.03.2018, 07:21

Ärzte Zeitung vom 19.03.2018:
Pflege
Neuer Prozess gegen Patientenmörder Niels H.

Der neue Prozess gegen den verurteilten Patientenmörder Niels Högel beginnt am 30. Oktober in Oldenburg. Wegen derzeit 120 Nebenklägern soll in der Weser-Ems-Halle verhandelt werden, teilte Gerichtssprecherin Melanie Bitter am Freitag mit. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=95 ... efpuryykqr
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100 Patienten getötet - Niels H. gesteht Morde vor Gericht

Beitrag von WernerSchell » 31.10.2018, 07:28

Ärzte Zeitung vom 31.10.2018:
100 Patienten getötet
Niels H. gesteht Morde vor Gericht

Der Ex-Pfleger Niels H. ist wegen der wohl größten Mordserie der deutschen Nachkriegsgeschichte angeklagt. Gleich zum Prozessstart gibt es ein Geständnis. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
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Prozess um Niels H. - Die schwierige Suche nach der Wahrheit

Beitrag von WernerSchell » 04.01.2019, 07:30

Ärzte Zeitung vom 04.01.2019:
Prozess um Niels H.
Die schwierige Suche nach der Wahrheit

Er wollte die Bewunderung von Kollegen – und soll deshalb 100 Patienten ermordet haben: Der Prozess gegen den Ex-Pfleger Niels H. schlägt große Wellen und wühlt die Angehörigen der Opfer auf. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
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Schwere Vorwürfe gegen Klinik erhoben

Beitrag von WernerSchell » 23.01.2019, 07:46

Ärzte Zeitung vom 23.01.2019:
Prozess gegen Niels H.
Schwere Vorwürfe gegen Klinik erhoben

Im Mordprozess gegen den ehemaligen Krankenpfleger Niels H. hat ein ehemaliger Kollege im Prozess vor dem Landgericht Oldenburg schwere Vorwürfe gegen das Klinikum Oldenburg erhoben. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=98 ... efpuryykqr
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Ex-Pfleger - Niels H. wegen 85-fachen Mordes verurteilt

Beitrag von WernerSchell » 07.06.2019, 06:27

Ärzte Zeitung vom 07.06.2019:

Ex-Pfleger
Niels H. wegen 85-fachen Mordes verurteilt

Die Mordserie dürfte die größte der Nachkriegsgeschichte in Deutschland sein: Ex-Pfleger Niels H. ist erneut zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ein Landgericht sah es als erwiesen an, dass er weitere 85 Menschen ermordet hat. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test

Urteil gegen Niels H.
Auf der Suche nach der Wahrheit

„Wie ein Buchhalter des Todes“ kam sich der Richter im Prozess gegen Niels Högel nach eigenen Angaben vor. Trotz Urteilsspruch bleibt vieles ungeklärt. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
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Fall Niels H.: Fünf ehemalige Vorgesetzte in Oldenburger Klinikum angeklagt

Beitrag von WernerSchell » 27.09.2019, 06:15

Deutsches Ärzteblatt vom 26.09.2019:
Fall Niels H.: Fünf ehemalige Vorgesetzte in Oldenburger Klinikum angeklagt
Oldenburg – Die juristische Aufarbeitung einer der größten Mordserien der deutschen Nachkriegsgeschichte geht weiter. Knapp vier Monate nach dem Urteil gegen den ehemaligen Krankenpfleger Niels H. wegen 85 Morden hat die Oldenburger... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pyg8wo
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Tötung zahlreicher Patienten durch einen Krankenpfleger Urteil des LG Oldenburg rechtskräftig

Beitrag von WernerSchell » 11.09.2020, 17:18

Bild Bundesgerichtshof

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Mitteilung der Pressestelle
Nr. 121/2020 vom 11.09.2020


Urteil des Landgerichts Oldenburg im Fall der Tötung zahlreicher Patienten durch einen Krankenpfleger rechtskräftig


Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 1. September 2020 – 3 StR 624/19

Das Landgericht Oldenburg hat den Angeklagten wegen Mordes in 85 Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und ihm lebenslang verboten, beruflich in der Kranken- und Altenpflege oder im Rettungswesen tätig zu sein. Vom Vorwurf, weitere 15 Personen ermordet zu haben, hat es ihn freigesprochen. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten sowie eines Nebenklägers verworfen.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen war der Angeklagte in Kliniken zunächst in Oldenburg und später in Delmenhorst als Krankenpfleger in der Intensivmedizin tätig. Er tötete im Zeitraum von Februar 2002 bis Juni 2005 85 Patienten, indem er ihnen medizinisch nicht indizierte Medikamente verabreichte, die zu einem Herzstillstand oder Zusammenbruch des Kreislaufs führten. Dabei ging es ihm in erster Linie darum, sich danach um die Reanimation der Patienten zu bemühen zu können. Wegen seiner besonderen Fähigkeiten bei dieser Behandlung versprach er sich im Falle einer erfolgreichen Wiederbelebung die Bewunderung von Kollegen und Ärzten sowie dankbarer "geretteter" Patienten. Er nahm allerdings in Kauf, dass seine Bemühungen scheitern und die Patienten zu Tode kommen können. Tatsächlich waren die Reanimationsversuche – soweit es überhaupt hierzu kam - in den abgeurteilten Fällen erfolglos, so dass die Patienten binnen kurzer Zeit verstarben.

Das Landgericht hat die Motive des Angeklagten für die Tötung als niedrige Beweggründe gewertet. In der Mehrzahl der Fälle hat es auch das Mordmerkmal der Heimtücke angenommen, weil der Angeklagte die Arglosigkeit der Patienten bzw. – soweit diese bei seinen Handlungen schliefen oder bewusstlos waren – seiner insoweit an die Stelle der Patienten tretenden Kollegen ausnutzte. In mehreren Fällen lag nach Ansicht des Landgerichts allerdings kein heimtückisches Vorgehen vor, weil zum Zeitpunkt dieser Taten die Kollegen und Ärzte dem Angeklagten gegenüber bereits misstrauisch und damit nicht mehr arglos waren.

Der Angeklagte hat mit seiner Revision Verfahrensfehler sowie sachlichrechtliche Mängel des angefochtenen Urteils geltend gemacht. Zudem hat sich ein Nebenkläger mit der Sachrüge gegen den Freispruch in einem Fall gewandt, in dem das Landgericht sich von einer Tötungshandlung des Angeklagten nicht hatte überzeugen können.

Die hierauf veranlasste Überprüfung des Urteils und des Verfahrens durch den 3. Strafsenat hat keinen Rechtsfehler ergeben; sämtliche Rügen sind ohne Erfolg geblieben. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Vorinstanz: Landgericht Oldenburg - 5 Ks 800 Js 54254/17 (1/18) - Urteil vom 6. Juni 2019

Quelle: Pressemitteilung vom 11. September 2020
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


+++
Deutsches Ärzteblatt vom 11.09.2020:
Urteil gegen Patientenmörder Högel rechtskräftig
Oldenburg – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichtes Oldenburg gegen den Ex-Krankenpfleger Niels Högel wegen 85-fachen Mordes bestätigt. Der 3. Strafsenat verwarf die gegen das Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten sowie eines Nebenklägers, wie der BGH heute mitteilte.
Högel war im Juni 2019 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil ist mit der Entscheidung rechtskräftig.
... (weiter lesen unter) ... http://170770.eu1.cleverreach.com//c/34 ... c0c8f33b82>
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Der Todespfleger Warum konnte Niels Högel zum größten Serienmörder der deutschen Nachkriegsgeschichte werden? Buchtipp

Beitrag von WernerSchell » 30.09.2021, 16:00

Aus Forum: > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... 2755#p2755


Buchtipp!

Karsten Krogmann und Marco Seng:

Der Todespfleger
Warum konnte Niels Högel zum größten Serienmörder der deutschen Nachkriegsgeschichte werden?

Bild

GOLDMANN, 1. Auflage September 2021
Paperback
Klappenbroschur, 320 Seiten, 13,5 x 21,5 cm
ISBN: 978-3-442-31612-0
15,00 [D] inkl. MwSt.
€ 15,50 [A] | CHF 21,90 * (* empf. VK-Preis)


Klinikum Delmenhorst im Juni 2005: Auf der Intensivstation hat die Spätschicht begonnen. Krankenpfleger Niels Högel tritt in das Zimmer eines komatösen Patienten und spritzt ihm unerlaubt ein Medikament. Kurz darauf ist der Patient tot. Und ihm folgen weitere. Hinweise auf die Machenschaften des »Todespflegers« gab es frühzeitig, doch erst ein Jahrzehnt später wird das verheerende Ausmaß seiner Taten deutlich. Nachweislich hatte Högel 91 Menschen in zwei deutschen Krankenhäusern ermordet, wofür er 2019 zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurde. Die preisgekrönten Journalisten Karsten Krogmann und Marco Seng waren hautnah an den Ermittlungen beteiligt und rollen den Fall in ihrem Buch nun von vorn auf. Sie entlarven ein trügerisches System aus strengen Hierarchien, Abhängigkeiten und Profitgier und das Versagen der Ermittlungsbehörden. Nur der Courage weniger ist es zu verdanken, dass Högel schließlich überführt werden konnte. Mit überraschenden und teilweise schockierenden Wendungen lassen Krogmann und Seng bisher unbekannte Fakten zur Mordserie einfließen, verdichten die verschiedenen Handlungsstränge zu einer fesselnden Kriminalhandlung – und liefern ein Psychogramm des skrupellosesten Serientäters der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Quelle und weitere Informationen: > https://www.penguinrandomhouse.de/Paper ... 581647.rhd
Siehe auch unter > viewtopic.php?f=2&t=2190&p=110592&hilit=Niels#p110592
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Strafrechtliche Verantwortlichkeit einer Klinikleitung für spätere Tötungsdelikte

Beitrag von WernerSchell » 26.11.2021, 16:48

Oberlandesgericht Oldenburg bestätigt Entscheidung des Schwurgerichts beim Landgericht Oldenburg im Krankenpfleger-Komplex
ZURÜCKWEISUNG DER BESCHWERDE VON STAATSANWALTSCHAFT UND NEBENKLAGE – NUR TEILWEISE ZULASSUNG DER ANKLAGE BESTÄTIGT

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat die Entscheidung des Schwurgerichts beim Landgericht Oldenburg bestätigt, wonach die Anklage gegen ehemalige Mitarbeiter des Oldenburger Klinikums nur zum Teil zur Hauptverhandlung zugelassen wird.

Im Einzelnen:

Nach der Verurteilung des ehemaligen Krankenpflegers Niels H. zu lebenslanger Haft hatte die Staatsanwaltschaft Oldenburg im September 2019 Anklage gegen – teils ehemalige – Mitarbeiter des Oldenburger Klinikums erhoben. Die Anklage wirft diesen Mitarbeitern in Bezug auf drei Todesfälle im Klinikum Oldenburg und in Bezug auf 60 Todesfälle im Klinikum Delmenhorst Totschlag durch Unterlassen vor.

Das Schwurgericht des Landgerichts Oldenburg hat die Anklage nur in Bezug auf die drei Todesfälle in Oldenburg zugelassen. Wegen der 60 Fälle in Delmenhorst hat das Schwurgericht die Anklage dagegen nicht zugelassen. Für die Mitarbeiter des Oldenburger Klinikums habe gegenüber den Patienten in Delmenhorst keine rechtliche Pflicht zum Handeln bestanden. Es fehle die sogenannte „Garantenstellung“, die für die Verurteilung bei Unterlassungsdelikten (hier: Totschlag durch Unterlassen) rechtlich erforderlich sei.

Gegen diese Entscheidung haben die Staatsanwaltschaft Oldenburg sowie mehrere Nebenkläger Beschwerde zum Oberlandesgericht eingelegt.

Der 1. Strafsenat hat jetzt die Entscheidung des Schwurgerichts bestätigt. Eine Strafbarkeit der Klinikmitarbeiter für die Fälle in Delmenhorst komme nicht in Betracht. Sie hätten zwar unterlassen, Verdachtsmomente gegen Niels H. in das Arbeitszeugnis aufzunehmen. Ein Unterlassen sei aber nur dann strafbar, wenn es aktivem Tun gleichzustellen sei. An eine solche strafrechtliche Gleichstellung von Tun und Unterlassen seien hohe Anforderungen zu stellen.

Erforderlich wäre dafür im konkreten Falle eine „Garantenstellung“ der Klinikmitarbeiter in Oldenburg für die Patienten in Delmenhorst gewesen. Eine solche Garantenstellung liege jedoch nicht vor.

Es fehle insofern an einem Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen dem Verschweigen der Verdachtsmomente im Arbeitszeugnis von Niels H. und den von diesem begangenen Taten. Denn die Pflicht, ein zutreffendes Arbeitszeugnis zu erstellen, diene den Interessen des Arbeitnehmers und des zukünftigen Arbeitsgebers, nicht aber dem Schutz Dritter oder der Allgemeinheit.

Die Anklage wird jetzt in dem vom Schwurgericht gebilligten Umfang vor dem Landgericht verhandelt.

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 23.07.2021 (Az. 1 Ws 190/21)

Nr. 25/2021
Bettina von Teichman und Logischen
Oberlandesgericht Oldenburg
Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg

Siehe auch
> https://oberlandesgericht-oldenburg.nie ... 02940.html
> https://openjur.de/u/2348765.html
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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