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Betreuungsanordnung: Verdacht auf Psychose reicht nicht

Verfasst: 09.12.2016, 07:40
von WernerSchell
Die Voraussetzungen für eine Betreuung nach § 1896 BGB
können nicht aufgrund einer bloßen Verdachtsdiagnose
des Sachverständigen festgestellt werden

(im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. Mai 2012 – XII ZB 584/11 – ).

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Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 26. 10. 2016 – XII ZB 622/15 -

Quelle und weitere Informationen:
http://lexetius.de/2016,3455

Ärzte Zeitung vom 30.11.2016:
Betreuungsanordnung: Verdacht auf Psychose reicht nicht
Allein der von einem Psychiater in einem Gutachten geäußerte Verdacht einer psychischen Erkrankung ist nicht ausreichend
für die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung. So entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=924 ... cht&n=5409