Tag der Patientensicherheit am 17.09.2016

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Tag der Patientensicherheit am 17.09.2016

Beitrag von WernerSchell » 15.09.2016, 15:32

Tag der Patientensicherheit am 17.09.2016
steht im Zeichen der Medikationssicherheit


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Patientensicherheit: Ärzte verschreiben seltener riskante Medizin
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit hat den Internationalen Tag der Patientensicherheit gemeinsam mit internationalen Partnern ausgerufen.
Ihr Ziel ist es, Strategien zur Vermeidung sogenannter unerwünschter Ereignisse zu erarbeiten und so die Patientensicherheit zu erhöhen.
Dazu gehört in erster Linie, aus Fehlern in der medizinischen Behandlung zu lernen.
Mit dem Aktionstag bietet das Aktionsbündnis Patientensicherheit in Deutschland eine Plattform, mit der sie das gemeinsame Engagement aller
Beteiligten im Gesundheitswesen vereinen wollen. Schwerpunktthema ist im Jahr 2016 das Thema Medikationssicherheit.
Auch die AOK setzt sich mit verschiedenen Projekten intensiv für das Thema Patientensicherheit ein. Der AOK-Bundesverband gehört zu den
Gründungsmitgliedern des Aktionsbündnisses im Jahr 2005.
Quelle: http://www.aok-bv.de/presse/gesundheitstage/
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Patientensicherheit: Ärzte verschreiben seltener riskante Medizin
Der Anteil der AOK-versicherten Patienten ab 65 Jahren, die mindestens ein für sie potenziell riskantes Medikament erhalten haben, ist um ein
gutes Drittel gesunken. Das zeigen aktuelle Zahlen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Gleichzeitig stieg So stieg der Anteil der
AOK-versicherten Patienten ab 65, die fünf oder mehr Wirkstoffe im Quartal verschrieben bekamen, im gleichen Zeitraum um gut zehn Prozent.
Weitere Informationen unter: http://aok-bv.de/presse/pressemitteilun ... 17113.html
Der Tag der Patientensicherheit am kommenden Samstag, den 17. September, steht auch ganz im Zeichen der Medikationssicherheit.
http://aok-bv.de/presse/gesundheitstage/
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Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes vom 15.09.2016
Herausgeber: AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
http://www.aok-bv.de
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Arzneiverordnungs-Report 2016
Der Arzneimittelmarkt erlebt in den vergangenen Jahren trotz bestehender gesetzlicher Regulierungen eine starke Ausgabendynamik. Wie haben sich die Verordnungszahlen und Umsätze entwickelt? Welche Arzneimittelgruppen sind die Kostentreiber? Wie beeinflussen Änderungen der Arzneimittelzulassung auf europäischer Ebene die Versorgung? Antworten darauf bietet die Pressekonferenz zum Arzneiverordnungs-Report 2016 am 26. September in Berlin.

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk befasst sich seit Jahren mit der Arzneimittelversorgung, v.a. der älteren Menschen und hat insoweit bereits in mehreren Pflegetreffs informiert und deutlich mehr Sorgfalt der Ärzte angemahnt. Der Pflegetreff am 27.04.2016 befasste ich ebenfalls mit dem Thema und zeigte auf, dass es erheblichen Handlungsbedarf gibt. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat dazu ein umfangreiches Statement vorgelegt, in dem alle Aspekte einer guten Arzneimittelversorgung aufgezeigt werden. Kurzum: Die Ärzte sind vorrangig gefordert! Das Statement ist abrufbar unter folgender Adresse: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf
Eine Filmdokumentation zum Pflegetreff am 27.04.2016 informiert ebenfalls: https://youtu.be/BtVjGv00e6U
Ergänzende Beiträge sind im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk nachlesbar:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 030#p92030
Angesichts vorliegenden Buchveröffentlichungen, Studien, Reports, Stellungnahmen und Patientenberichte zum Thema Medikation kann nicht bestätigt werden, dass die Ärzte seltener riskante Medizin verschreiben. Ein großes Problem ist die Polypharmazie! Daher gilt:

"Weniger ist oft mehr" Bild
Werner Schell

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Zeitdruck gefährdet Medikationssicherheit

Beitrag von WernerSchell » 15.09.2016, 16:05

Zeitdruck gefährdet Medikationssicherheit

Zum Internationalen Tag der Patientensicherheit am 17. September, der sich dem Thema Medikationssicherheit widmet, weist der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) auf die Auswirkungen der kontinuierlich anhaltenden Arbeitsverdichtung in der Pflege hin. „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt und Apotheker, heißt es in der Werbung. Dass die beruflich Pflegenden in allen Sektoren der Gesundheitsversorgung eine maßgebliche Rolle bei der Arzneimitteltherapie spielen, wird viel zu wenig beachtet. Sicherheit der Medikation setzt umfassendes Wissen über die Wirkungen und Nebenwirkungen, Verabreichungsvorgaben und Krankheitsverläufe voraus. Und sie erfordert Zeit, Verordnungen fachgerecht und patientenorientiert umzusetzen. Zeit, die in der Pflegearbeit immer knapper wird“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel.

Fehler bei der Medikamentengabe haben unterschiedliche Ursachen und können viele und oft sehr gravierende Auswirkungen nach sich ziehen. Etwa 10 Prozent aller Klinikeinweisungen sind Folge von Arzneimittelnebenwirkungen – und 1/5 davon sind vermeidbar. Ziel muss es für alle Beteiligten im Gesundheitssystem sein, Medikationsfehler nach Möglichkeit zu verhindern, aber mindestens aus ihnen die nötigen Schlüsse zu ziehen und daraus zu lernen.

Zu den großen Risikofaktoren für Medikationsfehler zählen aus der Perspektive der Pflegefachpersonen die heutigen Arbeitsbedingungen. Es ist durch internationale Studien erwiesen, dass Zeitdruck, häufige Arbeitsunterbrechungen, unzureichende Kommunikation und Dokumentation, organisatorische Mängel, niedrige Qualifikation sowie Müdigkeit das Entstehen von Fehlern begünstigen. Medikationsfehler sind in den allermeisten Fällen ein Systemproblem und weniger die Schuld des Einzelnen. Sie müssen gemeldet und systematisch aufgearbeitet werden, riskante Abläufe sind abzustellen und Systemmängel zu beheben. Patienten und Bewohner haben einen berechtigten Anspruch auf größtmögliche Sicherheit, auch in Bezug auf Arzneimitteltherapie. Dafür die momentanen Rahmenbedingungen spürbar zu verbessern ist vor allem die Verantwortung der Politik. Insofern wird vom Schirmherrn des diesjährigen Tags der Patientensicherheit, Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, mehr erwartet als lediglich öffentliche Erklärungen.

Im Zusammenhang mit Vereinfachung und Sicherstellung der Arzneimitteltherapie kommt häufig die Verblisterung von Medikamenten ins Gespräch, in vielen stationären Einrichtungen ist sie üblich. Verblisterer versprechen ein großes Einsparpotenzial an Arbeitszeit und die Optimierung der Patientensicherheit. Hierzu verweist der DBfK auf ein Papier, das bereits 2011 aus gegebenem Anlass veröffentlicht wurde: „Aspekte zur Verblisterung von Arzneimitteln in stationären Pflegeeinrichtungen“. Es wirft einen konstruktiv-kritischen Blick auf die Abläufe der Arzneimitteltherapie, hat nichts von seiner Aktualität verloren und ist unter https://www.dbfk.de/media/docs/download ... -07-29.pdf als Download abzurufen.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 15.09.2016
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140
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Sicherer Umgang mit Medikamenten

Beitrag von WernerSchell » 15.09.2016, 16:20

Pressemitteilung Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden, Holger Ostermeyer,
15.09.2016


Beim sicheren Umgang mit Medikamenten spielen Patienten eine wichtige Rolle

Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden setzt beim diesjährigen „Internationalen Tag der Patientensicherheit“ auf eine eigene Informationsoffensive zum Thema Medikationssicherheit. Um Patienten dafür zu sensibilisieren, verschriebene Medikamente regelmäßig und in der richtigen Dosis einzunehmen sowie die Gefahren von Wechselwirkungen zu beachten, lädt die Klinikapotheke unter dem Titel „Medikamente sicher anwenden“ zu einer Informationsveranstaltung ein. Zwei Apothekerinnen des Uniklinikums erläutern am kommenden Montag (19. September) ab 15 Uhr die wichtigsten Regeln der Einnahme von Arzneien. Zudem stellen sie die Arbeit der Stationsapotheker des Uniklinikums vor.
Dieses Konzept, mit dem das Dresdner Uniklinikum bundesweit eine Vorreiterrolle einnimmt, trägt dazu bei, die Sicherheit der Arzneimitteltherapie während und nach einem Aufenthalt im Universitätsklinikum weiter zu erhöhen.
Der ab Oktober bestehende gesetzliche Anspruch auf einen Medikationsplan für Menschen, die gleichzeitig drei oder mehr Arzneimittel einnehmen müssen, ist auf vielen Stationen des Dresdner Uniklinikum längst Alltag:
Überall da, wo die insgesamt 16 Stationsapotheker tätig sind, erhält der Patient einen Entlassbrief, der neben den Angaben zur Therapie auch eine vollständige Angabe der Medikation umfasst. Doch das ist nur eine Facette des vor zehn Jahren erstmals am Uniklinikum umgesetzten Konzepts, bei dem ein Apotheker eng in die Abläufe der einzelnen Stationen eingebunden ist.
Unter anderem nimmt er an Visiten teil, berät die behandelnden Ärzte und steht den Patienten informierend zur Seite. Da viele der älteren oder chronisch kranken Menschen vor und während des Krankenhausaufenthalts oft eine Vielzahl an Medikamenten zugleich einnehmen müssen, sind diese Leistungen wichtig, um eine optimale Behandlung sicherzustellen. Außerdem senkt der richtige Umgang mit den Arzneimitteln das Risiko für Nebenwirkungen deutlich.
Die Medikationssicherheit steht im Mittelpunkt des diesjährigen „Internationalen Tags der Patientensicherheit“, der an diesem Sonnabend (17. September) stattfindet. Anliegen der Initiatoren und Unterstützer – darunter auch Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe – ist es, die Menschen für die Bedeutung der richtigen Einnahme von Arzneimitteln zu sensibilisieren. Werden sie unregelmäßig, in falscher Dosierung, zusammen mit bestimmten anderen Medikamenten oder Lebensmitteln eingenommen, können sie mitunter ihre Wirkung nicht richtig entfalten – oder verursachen sogar unerwünschte Nebenwirkungen. Deren Folgen können betroffene Patienten erheblich belasten und stellen damit ein unnötiges Risiko dar. Immerhin sind unerwünschte Arzneimittelwirkungen in Deutschland Auslöser für fünf Prozent aller Krankenhauseinweisungen.
Wie das Beispiel des Dresdner Konzepts der Stationsapotheker zeigt, ist die gute Abstimmung zwischen allen am Medikationsprozess Beteiligten ein wichtiges Element, die Patientensicherheit weiter zu erhöhen. Doch nicht nur Ärzte, Apotheker, Pflegekräfte und andere Gesundheitsberufe sind in der Frage der Medikationssicherheit gefordert, sondern auch die Patienten und ihre Angehörigen. Deshalb erläutern die Apothekerinnen bei der Informationsveranstaltung, wie Patienten selbst dazu beitragen können, ihre Arzneimitteltherapie so sicher wie möglich zu gestalten. Ganz besonders Menschen, die unter chronischen oder Mehrfach-Erkrankungen leiden, sollten einen Medikationsplan besitzen, die verordneten Arzneimittel richtig anwenden, wichtige Wechselwirkungen kennen und sich mit ihrem behandelnden Arzt und ihrem Apotheker austauschen. Denn die Kranken müssen sich auch sicher sein können, dass sie die richtigen Arzneimittel zur richtigen Zeit einnehmen. Auch diese Information enthält der Medikationsplan, auf den ab Oktober 2016 diejenigen einen gesetzlichen Anspruch haben, die gleichzeitig drei oder mehr Arzneimittel anwenden müssen. Mit diesem Plan erkennt der behandelnde Arzt oder auch der Apotheker, welche Medikamente der Patient aktuell einnimmt und kann so Wechselwirkungen und anderen arzneimittelbedingten Komplikationen aktiv vorbeugen. Diese und weitere Fakten stehen im Mittelpunkt der Informationsveranstaltung der Klinik-Apotheke des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus, die unter dem Titel „Medikamente sicher anwenden“ steht. Sie findet statt am
Montag, dem 19. September, um 15 Uhr, im Hörsaal des Diagnostisch-Internistisch-Neurologischen Zentrums (Haus 19)
Kontakt für Journalisten
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden Klinik-Apotheke
Leiter: Dr. rer. nat. Holger Knoth
Tel.: 0351 458 23 30
E-Mail: Holger.Knoth@uniklinikum-dresden.de
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Medikationssicherheit dringend geboten

Beitrag von WernerSchell » 16.09.2016, 06:21

Am 16.09.2016 wurde bei Facebook gepostet:
Tag der Patientensicherheit am 17.09.2016 im Zeichen der Medikationssicherheit!
Der Neusser Pflegetreff am 27.04.2016 hat die Arzneimittelversorgung, v.a. der
älteren Menschen, bereits kritisch beleuchtet und die Pflichten der Ärzte aufgezeigt.
Es ist allerhöchste Sorgfalt angezeigt nach dem Motto: Weniger ist oft mehr!
Eine Filmdokumentation und ein umfangreiches Statement informieren!
viewtopic.php?f=2&t=21794
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Patientensicherheit: Kleine Veränderung, große Wirkung

Beitrag von WernerSchell » 16.09.2016, 06:32

Ärzte Zeitung vom 16.09.2016:
Patientensicherheit: Kleine Veränderung, große Wirkung
Zu Fehlern bei der Medikation kann es angesichts von 20.000 verschreibungspflichtigen Arzneien leicht kommen.
Mit welchen Maßnahmen lässt sich die Patientensicherheit erhöhen?
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=919 ... ent&n=5230
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Zeitdruck gefährdet Medikationssicherheit

Beitrag von WernerSchell » 19.09.2016, 06:21

Siehe auch unter:
Zeitdruck gefährdet Medikationssicherheit
http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=165.0.
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Arzneitherapie für Ältere

Beitrag von WernerSchell » 19.09.2016, 06:40

Am 19.09.2016 bei Facebook gepostet:
"Arzneitherapie für Ältere", 4. Auflage 2016. Eine empfehlenswerte Veröffentlichung von Martin Wehling und Heinrich Burkhardt (Hrsg.).
Ärzte erhalten Sicherheit bei der Arzneitherapie: Welche Medikamente haben Priorität? Was darf ich weglassen? Wie verhalte ich mich
„rechtssicher", leitliniengerecht und evidenzbasiert? Weniger Verschreibungen (= Schonung des Arzneimittelbudgets). - Ärzte, Pflegekräfte,
Patienten und Angehörige finden in dem Buch gute Informationen für eigene Einschätzungen!
viewtopic.php?f=6&t=21518
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Arzneimittelversorgung: Weniger ist oft mehr

Beitrag von WernerSchell » 15.10.2016, 12:48

Am 15.10.2016 bei Facebook gepostet:
Die Medikation, v.a. der älteren Menschen, muss, so hat der Neusser Pflegetreff am 27.04.2016 verdeutlicht, schnellstmöglich verbessert werden. Mehr Zuwendung durch sprechende Medizin und sorgsam abgewogene Arzneimittelverordnungen der Ärzte sind geboten. Der nunmehr vorgesehene Medikationsplan ist eine Ergänzung, wird aber die Arzneimittelversorgung allein nicht verbessern. Es gilt umzusetzen: "Weniger ist oft mehr". - Näheres ergibt sich aus einem umfangreichen Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 072016.pdf
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Kampf gegen Polypharmazie: Weniger ist meistens mehr

Beitrag von WernerSchell » 01.11.2016, 07:06

Ärzte Zeitung vom 01.11.2016:
Kampf gegen Polypharmazie: Weniger ist meistens mehr
Weniger Arzneien, niedrigere Dosen, eine kürzere Verordnungsdauer: Professor James McCormack gibt Ärzten Tipps,
wie sie Polypharmazie im Praxisalltag angehen können. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=922 ... aft&n=5346
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Polypharmazie: Therapiesicherheit verbessern

Beitrag von WernerSchell » 06.12.2016, 10:42

Polypharmazie: BARMER GEK und Kassenärzte in Westfalen-Lippe verbessern Therapiesicherheit

Berlin - Bundesweit 18,6 Millionen Menschen sollen künftig von mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie profitieren. Dafür sorgt ein Projekt, das die BARMER GEK mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), mehreren Universitäten und medizinischen Fachgesellschaften angestoßen hat. Es verbessert die Sicherheit der Arzneimitteltherapie von Patienten, die mindestens fünf Medikamente benötigen und deshalb von Polypharmazie betroffen sind. Das Projekt mit dem Namen „AdAM“ hat dafür jetzt aus dem Innovationsfonds rund 16 Millionen Euro Starthilfe bekommen. „AdAM macht die Therapie der Patienten, die mehrere Medikamente gleichzeitig nehmen müssen, sicherer und effizienter. Bei einer Überführung in die Regelversorgung lassen sich bei allen gesetzlichen Krankenkassen bis zu 2,75 Milliarden Euro einsparen“, betonte Dr. Mani Rafii, Vorstand der BARMER GEK, bei der Vorstellung des Projektes heute in Berlin.

AdAM steht für „Anwendung für digital unterstütztes Arzneimitteltherapie- und Versorgungsmanagement“. Das Projekt widmet sich der sogenannten Polypharmazie und den durch die Komplexität der Therapie entstehenden vermeidbaren Risiken der Behandlung. Für Patienten, die an mehreren Krankheiten zugleich leiden, kann eine unzureichend abgestimmte Arznei-therapie zum lebensgefährlichen Risiko werden.

Mehr Informationen verbessern Therapie
Der Hausarzt bekommt von der Krankenkasse mit Genehmigung des Patienten eine Liste über die ihm verordneten Arzneimittel und behandlungsrelevante medizinische Informationen. Die Arzneimittel des Patienten gehen in dessen Medikationsplan ein, der auch die vom Patienten angegebene Selbstmedikation enthält und für den Patienten ausgedruckt wird. Dieser Überblick über die Gesamtmedikation ermöglicht es dem Arzt, gefährliche Wechselwirkungen zu erkennen. Andere Projektelemente sorgen für eine automatische und patientenspezifische Information des Hausarztes bei neu beschriebenen Risiken von Arzneimitteln und der stationären Aufnahme seiner Patienten in ein Krankenhaus. Zudem tragen sie Sprachbarrieren bei Patienten mit Migrationshintergrund Rechnung oder entwickeln praxistaugliche Handlungsempfehlungen für die Arzneitherapie. „AdAM informiert die Patienten besser über Nutzen und Risiken ihrer Medikamente und fördert ihre Mitarbeit“, so Rafii. Alles zusammen ermögliche es den Hausärzten, inmitten der Behandlungskomplexität Risiken schnell zu erkennen. AdAM sei damit Beispiel für die Ziele der Innovationsstrategie der BARMER GEK. „Über den Innovationsfonds geförderte Projekte sollten ausschließlich Ideen in die Regelversorgung gelangen, welche die Versorgungsqualität für die Patienten verbessern, die Wirtschaftlichkeit erhöhen und die Strukturen und Prozesse der Versorgung optimieren“, so Rafii.

Patienten profitieren von besserem Überblick des Hausarztes
„Weniger unerwünschte Arzneimittelwirkungen, weniger Krankenhauseinweisungen, weniger Todesfälle, in erster Linie profitiert der Patient vom AdAM-Projekt“, betonte Thomas Müller, Geschäftsführer Zentralstab Unternehmensentwicklung und -steuerung bei der KVWL. Im Versorgungsalltag sei es für den Hausarzt oft schwierig, einen Überblick über alle ärztlichen Verordnungen für seine Patienten zu haben. Mit AdAM ändere sich das: „Der Hausarzt kann die Arzneitherapie koordinieren und optimieren. So werden auch Doppelverordnungen, Wechselwirkungen oder Dosierungsfehler sichtbar, und der Arzt kann reagieren.“

Zum ärztlichen Arzneimittelmanagement gehört jedoch in erster Linie die kontinuierliche Analyse und Priorisierung der notwendigen Therapieprinzipien und deren Optimierung unter qualitativen Gesichtspunkten. „AdAM und die dazugehörigen Beratungsangebote helfen dem Arzt auch neue Arzneimittel gezielt dort einzusetzen, wo sie individuell dem Patienten am besten nutzen. So stärken wir unsere Ärzte in diesem Kernbereich ärztlicher Tätigkeit zum Wohle der Patienten. Für die Ärzte ist die Teilnahme am AdAM-Projekt wirtschaftlich attraktiv“, betonte der KVWL-Geschäftsführer. Von dem Geld, das die BARMER GEK weniger für Arzneimittel ausgibt, könne den beteiligten Ärzten ein angemessenes Honorar für ihren Mehraufwand beim Therapiemanagement gezahlt werden. Besonders wichtig seien der KVWL und der BARMER GEK die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Projekts, um den AdAM-Ansatz bei erfolgreichem Projektabschluss in die Regelversorgung integrieren zu können.

AdAM begleitet mit wissenschaftlicher Expertise
Das AdAM-Projekt ist auf drei Jahre angelegt und soll Ende September 2019 abgeschlossen werden. Partner sind neben der KVWL und der BARMER GEK die Universitäten Köln, Frankfurt/Main, Bochum und Bielefeld sowie die Uniklinik Köln. Sie werden unter anderem für die Evaluation der Projektergebnisse sorgen. Hilfestellungen für den Arzt zum Management von Polypharmazie wird die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin liefern, die hier mit mehr als 20 weiteren Fachgesellschaften, u.a. der DEGAM, kooperiert. Insgesamt ist die BARMER GEK an 13 Projekten beteiligt, die durch den Innovationsfonds mit insgesamt 128 Millionen Euro gefördert werden.

Das Wichtigste zu „AdAM – Anwendung für digital unterstütztes Arzneimitteltherapie-Management“
Warum AdAM?
Die Arzneimitteltherapie birgt viele potenzielle Fehlerquellen. Dazu gehören fehlende Informationen, Sprachbarrieren, unvollständige Medikationspläne, Wechselwirkungen zwischen ärztlich verordneten Medikamenten und Selbstmedikation, mangelnder Informationsaustausch zwischen Hausarzt und Krankenhausärzten, fehlende Instrumente für eine systematische Optimierung von Medikationen und vieles mehr. All diese Risiken können mit Hilfe von AdAM reduziert werden.
Was passiert bei AdAM?
Erster Schritt ist immer die Einwilligung des Patienten. Mit seiner Erlaubnis fordert der Arzt bei der BARMER GEK behandlungsrelevanten Daten über Arzneimittel und die medizinische Vorgeschichte an. Auf dieser Basis kann der Arzt zum Beispiel einen bundeseinheitlichen Medikationsplan für den Patienten erstellen und die Arzneimitteltherapie elektronisch unterstützt für einzelne Patienten prüfen. Außerdem erhält der Arzt konkrete patientenbezogene Hinweise, sobald neue Arzneimittel oder neue Risiken bekannt werden und der Gemeinsame Bundesausschuss Beschlüsse zu Arzneimitteln gefasst hat. Auf diese Weise können zum Beispiel wichtige Informationen zu Arzneimittelinnovationen und der Nutzenbewertung schnell im Versorgungsalltag berücksichtigt werden. Für besonders risikogefährdete Patienten kann der Arzt zudem einen pharmakotherapeutischen Expertenrat einholen. Wird ein Patient im Krankenhaus aufgenommen, erhält der Hausarzt automatisch eine Information und kann so relevante Informationen an das Krankenhaus weitergeben.
Wer, wo, wie viele?
Umgesetzt wird AdAM in Westfalen-Lippe. Ziel ist es, dass sich 85 Prozent der 440.000 von Polypharmazie betroffenen BARMER GEK Versicherten
in das Projekt einschreiben. 1.000 Ärzte haben bereits ihr Interesse bekundet. Das Projekt ist auf 36 Monate angelegt und soll bis Ende September 2019 Ergebnisse liefern. Angestrebt wird eine Überführung in die Regelversorgung, wo das Projekt bis zu 18,6 Millionen Patienten helfen könnte.


Mehr Informationen: http://www.barmer-gek.de/547971

Zum Herunterladen:
Pressemappe AdAM (PDF, 448 KB) > http://presse.barmer-gek.de/barmer/web/ ... y=Data.pdf
Infografik (JPG, 304 KB) > http://presse.barmer-gek.de/barmer/web/ ... y=Data.jpg

Quelle. Pressemitteilung vom 06.12.2016
______________________________________________
Presseabteilung der BARMER GEK
Athanasios Drougias (Leitung), Telefon: 0800 33 20 60 99 1421
Sunna Gieseke, Telefon: 0800 33 20 60 44-30 20
E-Mail: presse@barmer-gek.de
http://www.barmer-gek.de/presse
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Medikation - Aufklärung und Dokumentation zwingend

Beitrag von WernerSchell » 11.12.2016, 08:04

Aus Forum:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21899

Medikation - Aufklärung und Dokumentation zwingend

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Der Behandelnde ist nach § 630e BGB grundsätzlich verpflichtet, wichtige Vorgänge aufzuzeichnen, also schriftlich zu dokumentieren.
Dazu gehört die Aufklärung, natürlich auch bezüglich einer Medikation
.
"… (2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen,
insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen.
Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen. …" - Quelle: https://dejure.org/gesetze/BGB/630f.html
Mangelt es an einer solchen Dokumentation, tritt die Umkehr der Beweislast ein (§ 630 h BGB):
"… (2) Der Behandelnde hat zu beweisen, dass er eine Einwilligung gemäß § 630d eingeholt und entsprechend den Anforderungen des § 630e aufgeklärt hat. Genügt die Aufklärung nicht den Anforderungen des § 630e,
kann der Behandelnde sich darauf berufen, dass der Patient auch im Fall einer ordnungsgemäßen Aufklärung in die Maßnahme eingewilligt hätte. …" - Quelle: https://dejure.org/gesetze/BGB/630h.html

+++
Weitere Informationen:

Arzthaftung - Die ärztlichen Aufklärungspflichten bei der Arzneimitteltherapie
von Prof. Dr. Dr. R. Dettmeyer, Institut für Rechtsmedizin, Gießen E-Mail: Reinhard.Dettmeyer@forens.med.uni-giessen.de
Der ärztliche Heileingriff wird tatbestandlich als Körperverletzungsdelikt angesehen, der eines Rechtfertigungsgrundes bedarf – im Regelfall der rechtfertigenden Einwilligung des Patienten nach vorheriger ordnungsgemäßer Aufklärung.
Dies gilt auch für die Abgabe eines Arzneimittels bzw. einer medikamentösen Therapie, das die häufigste Form einer Therapie darstellt. Zugleich ist die Aufklärung vertragliche Pflicht. Doch welche Aufklärungspflichten treffen den
Chefarzt und sein Team bei der Arzneimitteltherapie? Der nachfolgende Beitrag nennt die wichtigsten Punkte.
Über was muss aufgeklärt werden?
… (weiter lesen unter) … http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk ... id=1290&am

Juristische Risiken der Pharmakotherapie oder Im Zweifel haftet der Arzt
Relevanz der ärztlichen Aufklärung aus rechtlicher Sicht insbesondere bei der Pharmakotherapie

Rechtsanwalt Dr. A. Wienke
Wienke & Becker - Köln

Pharmakotherapeutische Aufklärung
„Handbuch des Arztrechts“
:
„Die Medikation verpflichtet den Arzt dazu, den Kranken über Dosis, Unverträglichkeit und Nebenfolgen ins Bild zu setzen. Die Instruktionspflicht reicht umso weiter, je gefährlicher das Präparat ist.
Verschreibt der Arzt seinem Patienten ein in der Anwendung nicht ungefährliches Arzneimittel, so hat er ihn darüber aufzuklären und durch geeignete Maßnahmen, ggf. Überwachung, die schonende Applikation sicherzustellen.“
„Flüchtige Hinweise auf Begleitdrucksachen entlasten den Arzt nicht. Auf den Beipackzettel darf der Arzt sich nicht verlassen. Vielfach genügt das Lesen des Beipackzettels durch den Patienten nicht, so dass er im Interesse seines
Selbstbestimmungsrechts – nämlich auch etwas Unvernünftiges zu tun – auf ergänzende mündliche Informationen des behandelnden Arztes angewiesen bleibt.“
… (weiter lesen unter ) … https://www.mh-hannover.de/fileadmin/or ... Wienke.pdf

Ärztekammer Berlin informiert - Stand Juni 2015:
Die ärztliche Aufklärungspflicht

Der Wille von Patientinnen und Patienten ist für Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich bindend. Nach dem Behandlungsvertrag sollen Ärztinnen und Ärzte Patientinnen und Patienten als selbstverantwortliche Partnerinnen und Partner in Respekt vor deren persönlichen Rechten annehmen, um ihnen Rat und Hilfe zu geben. Eine Patientin oder ein Patient kann jedoch das Recht auf Selbstbestimmung nur dann wahr-nehmen, wenn sie oder er von der Ärztin oder dem Arzt vor der Behandlung umfassend über Diagnose, Therapiemöglichkeiten und mögliche Komplikationen aufgeklärt worden ist.
… (weiter lesen unter) … https://www.aerztekammer-berlin.de/10ar ... flicht.pdf

Aufklärungspflicht des Arztes über Nebenwirkungen von Medikamenten
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. März 2005 - VI ZR 289/03 -

… Die Beklagte sei verpflichtet gewesen, die Klägerin über die mit der Einnahme des Medikaments verbundenen Nebenwirkungen und Risiken zu informieren. Unter den hier gegebenen Umständen reiche der Warnhinweis in der Packungsbeilage
des Pharmaherstellers nicht aus. In Anbetracht der möglichen schweren Folgen, die sich für die Lebensführung der Klägerin bei Einnahme des Medikaments ergeben konnten und auch später verwirklicht haben, habe auch die Beklagte als das
Medikament verordnende Ärztin darüber aufklären müssen, daß das Medikament in Verbindung mit dem Rauchen das erhebliche Risiko eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls in sich barg. Nur dann hätte die Klägerin ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben
und sich entweder dafür entscheiden können, das Medikament einzunehmen und das Rauchen einzustellen, oder wenn sie sich als Raucherin nicht in der Lage sah, das Rauchen aufzugeben, auf die Einnahme des Medikaments wegen des bestehenden
Risikos zu verzichten.
… (weiter lesen unter) … http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... &linked=pm

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Über die Rechte der Patienten wird regelmäßig in Vorträgen informiert. Die nächste Vortragsveranstaltung findet am 23.01.2017, 17.30 Uhr, in der Volkshochschule Neuss statt. Der Eintritt ist, wie immer frei.
Sie die weiteren Hinweise in diesem Forum unter folgender Adresse: http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=21734
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WernerSchell
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Arzthaftung - "Ärzte dürfen sich entschuldigen"

Beitrag von WernerSchell » 25.10.2017, 06:22

Ärztezeitung vom 25.10.2017:
Arzthaftung - "Ärzte dürfen sich entschuldigen"
Wie offen sollten Ärzte mit Patienten reden, wenn ihnen ein Behandlungsfehler unterlaufen ist? Hardy Müller,
Geschäftsführer des Aktionsbündnisses Patientensicherheit, rät Ärzten zu mehr Offenheit.
mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=94 ... efpuryykqr
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