Zugelassene Zusätze zur Berufsbezeichnung "Heilpraktiker"

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Hjs_berlin
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Zugelassene Zusätze zur Berufsbezeichnung "Heilpraktiker"

Beitrag von Hjs_berlin » 15.08.2016, 17:04

Hallo, ich hatte neulich eine Diskussion über rechtlich gestattete Ergänzungen der HP-Bezeichnung. Sind da auch Fachgebiete zu nennen, beispielsweise Innere Medizin, Neurologie oder Orthodpädie? Es wurde darauf hingewiesen, das seien "Facharztbezeichnungen", m. E. sind es aber lediglich Fachgebiete der Medizin. Schließlich sollen ja Patienten kommen, die ein entsprechendes Gesundheitsproblem in diesem Gebiet haben. Eine Facharztbezeichnung ist m. E. "Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie". Vielleicht weiß jemand Bescheid. Danke.

WernerSchell
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Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" mit Zusatz ...

Beitrag von WernerSchell » 15.08.2016, 18:11

Über die Berufsbezeichnung bei Heilpraktikern wird seit Jahren unterschiedlich diskutiert.
Im Heilpraktikergesetz wird lediglich die Bezeichnung "Heilpraktiker" genannt.
Siehe z.B. die Internetbeiträge:
http://www.erfolg-in-heilberufen.de/pra ... rapie.html
http://nlp-trainings-tille.de/blog/beru ... otherapie/
http://www.heilpraktikergesetz.de/bezei ... iker4.html
Es wird empfohlen, die konkret gewünschte Zusatzbezeichnung mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen.
Die Berufsverbände für Heilpraktiker können insoweit auch sicherlich hilfreiche Informationen anbieten.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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