Fehleinschätzung / Behandlungsweigerung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Starz
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Fehleinschätzung / Behandlungsweigerung

Beitrag von Starz » 15.10.2015, 17:51

Fehleinschätzung / Behandlungsweigerung

Hallo Community, ich habe meinen Vater zur Not Ambulanz für Innere Medizin gebracht. Seine Beschwerden waren Schwerer Atem-Not und schmerzen am Bauch. Er war nicht fähig in der Wohnung sogar zum Wc zu laufen.
Innerhalb 10Std. hat man gerade mal 2x Blut abgenommen, Ekg. Dann wollten Sie ihn entlassen weil ihm nichts fehlen würde. Das die Lunge ok ist, und am Herzen auch alles in Ordnung ist.
Er sollte wieder entlassen werden.
laufen konnte er trotzdem nicht. Auch die Schmerzen am Bauch hat man sich nicht angeschaut. Ich habe gesagt das ich meinen Vater in diesem zustand, nicht nach zuhause mitnehme. Ich habe auch darauf angesprochen , warum man nicht einen Ultraschall vom Bauch macht, das wir dieses wünschen. Da er schmerzen am Bauch hat.
Mit mühe hat er einen Röntgen gemacht von der Lunge. Was aber Garnichts mit dem Bauch zutun hat. Ich wurde auch lauter weil man einfach keinen Ultraschall machen wollte. Der Grund dafür: das schon zu spät ist, das kein Arzt mehr da wäre der einen Ultraschall machen könnte.
Das hat mich sehr genervt da wir an einem Montag um 13.00 Uhr zur Not Ambulanz gegangen sind, und das die genügend zeit dafür hatten (10STD für 2x Blut abnehmen und Ekg). Man hat sich geweigert einen Arzt zu holen das einen Ultraschall macht. Dann wollten Sie am nächsten Tag den Ultraschall machen morgens.
Damit hatte ich keinen Problem, wir wollten warten. Dann wollten Sie ihn verlegen in einen anderen Krankenhaus. Die angegebenen Krankenhaus wollte mein Vater nicht, da er dort mal vor der op fallengelassen wurde vom Bett. Kurz: ist kein gutes Krankenhaus. Auch der Schwerpunkt der Überweisung war Kardiologie, was meinen Vater nicht hilft.
Es ging mehr darum meinen Vater los zu werden. Ich musste ihn dann nach Hause mitnehmen weil, ich der Verlegung in einen anderen Krankenhaus nicht zugestimmt habe, damit sie ihn dort in der innern Medezin behandeln. Nächsten morgen habe ich die Klinik Direktion angerufen und mich beschwert weil man ihn nicht behandelt hat (bauch).
Dann sollte ich diesmal meinen Vater mit dem Not - Wagen (112) dort zur inneren Medezin bringen. Der Not Wagen - Pfleger/arbeiter hat meinen Vater 1Stock runter gezerrt, obwohl er nicht laufen konnte. Man hat es nicht für nötig gefunden ihm in liegen zu transportieren. Obwohl er kaum noch stehen kann. In der Medezin angekommen: 12STD (2x blutabnahme, röntgen lunge, ekg) Und man wollte ihn wieder nach hause schicken. ABER JETZT KOMMTS:
Ich wurde sehr laut das man endlich mal einen CT oder Ultraschall macht. Der meinte dazu : Also gut damit ihr gewissen beruhigt ist, machen wir ein Ct. Dann ging alles schnell CT,Ultaschall(man hat den Artzt nachts um 02.30 aus dem Bett geholt. Der Artzt hat uns zur sofort zur Urologie Klinik überwiesen. Weil was an seiner Niere wäre. Befund : Nieren Krebs. Wäre ich nicht hartnäckig gewesen wäre man Vater innerhalb von 2 Tagen gestorben, weil das Krebs bereits in seine Herz Kammer eingedrungen ist (Carver Zapfen). Er durfte nicht mal 1cm laufen, da es sein letzter wäre.
Ich möchte die Sache nicht daruf ruhen lassen, was sind meine rechte ? Dieser 1 tag hat dazu beigetragen das es ihm noch schlechter ging.
Er dachte er müsse sterben weil niemand drauf schauen wollte. Verklagen ? Strafanzeige ? Schadensersatz schmerzensgeld ?
Grüsse
Starz

WernerSchell
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Re: Fehleinschätzung/behandlungsweigerung

Beitrag von WernerSchell » 15.10.2015, 19:06

Sehr geehrter Herr Starz,
es ist leider so, dass bei den Krankenhaus-Aufnahmestationen nicht immer so reagiert werden kann, wie es die Patienten erwarten bzw. die gegebene Beschwerdesituationen erfordern. Nach hiesigen Erfahrungen werden die Notaufnahmen zu sehr mit "Kleinigkeiten" behelligt, so dass oftmals die Zeit für schwierige Krankheitssituationen fehlt.
Allerdings ist der Fallschilderung zu entnehmen, dass möglicherweise nicht mit der erforderlichen Sorgfalt reagiert worden ist. Daher wurde erst mit Verspätung eine Diagnose gestellt.
Was ist zu tun? Man muss die Situation abschätzen. Wird der Patient das Krankenhaus noch weiter in Anspruch nehmen müssen? Dann sollte man zurückhaltend reagieren.
Auf jeden Fall erscheint hier eine angemessene Beschwerde nötig. Dabei sollten die Abläufe kurz und präzise beschrieben und ein Gespräch mit den zuständigen Leitungskräften erbeten werden. Zumindest müsste es eine Entschuldigung geben.
Andere Reaktion sind kaum hilfreich. Natürlich kann man, um Ärger zu machen, Strafanzeige erstatten, z.B. wg. unterlassener Hilfeleistung. Aber das wird nichts bringen, sondern nur die "Fronten" verhärten. Haftungsrechtlich ist auch kein Anspruch erkennbar, da die Diagnose ja "nur" einen Tag später gestellt wurde. Damit wurde letztlich nichts versäumt, was als Schaden gedeutet werden kann. Möglich ist, über die zuständigen Ärzte bei der Ärztekammer Beschwerde zu führen. Wesentliche Ergebnisse sind dabei aber nicht zu erwarten.
Alles in allem rate ich zu einer Beschwerde beim Träger mit Gesprächswunsch. Dann kann man immer noch abschätzen, ob das Gesprächsergebnis befriedigend verlaufen ist oder nicht. Hier wurde mit einem solchen Vorgehen mehrfach erfolgreich agiert. Im Übrigen sollte der Patient jetzt oberste Priorität haben und "Nebenkriegsschauplätze" vermieden werden.
Diese Hinweise sind völlig unverbindlich. Natürlich kann vor Ort immer ein Anwalt für Medizinrecht eingeschaltet werden.
Viele Grüße
Werner Schell

Siehe auch unter
viewtopic.php?f=7&t=20946&hilit=Notaufnahme
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Starz
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Re: Fehleinschätzung / Behandlungsweigerung

Beitrag von Starz » 15.10.2015, 20:35

Vielen dank Herr Schell für ihre Antwort. In erster stelle geht es nicht darum
irgendwie Geld aus der Sache zu holen. Das ganze Geld kann meinen Vater nicht
helfen, es geht darum das es eben (NUR) dieser eine Tag zwischen Leben und Tod
entscheidet. Zudem ist der Nieren Krebs nicht heilbar. einen 10 Cm Tumor kann man
nicht einfach mal übersehen.

Es ist einfach fahrlässig wie die Not Ambulance hier agiert hat.
Die Zeit wo ich meinen Vater hingebracht hatte war nichts los.
Auch die Erfahrung was ich dort gemacht habe am selben Tag:

2 Jugendliche ...einer hatte eine Lebensmittelvergiftung der andere
ein begleiter (also 2 Freunde). Er wurde einfach abgewiesen,
das er zum Notbereitschaftsdient mit dem Taxi fahren soll.
Leider haben die das einfach hingenommen und haben das auch getan.
Obwohl es dem Jungen nicht so gut ging. Und ausgelastet war die Ambulanz auch nicht.

2. Fall:

Ein älterer Mann hat mich im Eigangsbereich der Klinik um hilfe gebeten.
Habe dieses auch sofort weiter gegeben damit man ihn behandelt.
Keiner ist raus um dem Mann zu helfen. Da habe ich ihn in einen Rollstuhl
gesetzt und ihn zur Notambulance Anmeldung gebracht, damit man ihm endlich hilft.

Wenn jeder das so hinnimmt wird die Sache nicht besser.
Werde versuchen diese bis zum äussersten zu tragen.
Ich möchte nicht das jemand die selbe erfahrung wie wir machen.

WernerSchell
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Fehleinschätzung / Behandlungsweigerung

Beitrag von WernerSchell » 16.10.2015, 06:58

Sehr geehrter Herr Starz,
ich kann Ihren Unmut geht nachvollziehen. Habe in den letzten zwei Jahren mehrfach ungute Situationen in der Aufnahme eines Krankenhauses miterlebt. Ich könnte darüber umfänglich berichten. Letztlich habe ich die Vorgänge im Krankenhaus besprochen - und dann kommt heraus, dass die Führung einer Aufnahmestation für einen Krankenhausträger möglicherweise ein Zuschussgeschäft ist. Die Organisation und Finanzierung ist schwierig. Also müssten die politisch Verantwortlichen eingreifen ....
In Ihrer Angelegenheit wird im Zweifel Aussage gegen Aussage stehen. Daher rate ich, wie schon geschehen, zu einem Beschwerdetext verbunden mit der Bitte, die Angelegenheit mit den Verantwortlichen zu besprechen. Es geht Ihnen ja nicht um eine Entschädigung, sondern um eine Erörterung der beanstandeten Untersuchungssituation und vielleicht einer Entschuldigung.
Mit einer solchen Verfahrensweise sind einige Patienten aufgrund meiner diesbezüglichen Hinweise gut gefahren. Ich konnte zum Teil an den Gesprächen beteiligt werden.
Wie schon gesagt: Im Zweifel müssen Sie vor Ort anwaltliche Hilfe einholen. Ich kann nur unverbindlich empfehlen.
Viele Grüße und alles Gute!
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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WernerSchell
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Patienten beklagen Zeitmangel in Kliniken

Beitrag von WernerSchell » 16.10.2015, 18:56

Am 16.10.2015 bei Facebook gepostet:

Patienten beklagen Zeitmangel in Kliniken … fehlende Wertschätzung, Barrieren in der Praxis (Quelle: Ärzte Zeitung vom 16.10.2015). Dazu Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk: Solche Erkenntnisse sind nicht neu. Sie haben einfach damit zu tun, dass "Zeit", Zuwendung, nicht finanziert wird. Es gibt in den Krankenhäusern im Wesentlichen die "Fallpauschalen", und die allein bringen Geld in die Kasse. Alles andere ist unwirtschaftlich. In den Arztpraxen mangelt es ebenfalls an Zeit. Auch dort wird die Zuwendung nicht angemessen honoriert. Ich fordere daher seit den 1980er Jahren mehr "sprechende Medizin" mit entsprechender Vergütung. Die jetzigen Regeln, Fallpauschalen usw., sind allein der Ökonomie geschuldet und liegen nicht im Patienteninteresse. Dies muss den politisch Verantwortlichen ständig verdeutlicht werden. Die Bürgerinnen kennen ja die Missstände. - Weitere Hinweise unter: viewtopic.php?f=2&t=19612&p=88551&sid=9 ... 5b9#p88551
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