Welt-Hospiz-Tag 14.10.2017
Verfasst: 13.10.2017, 18:22
Ärzte Zeitung vom 13.10.2017:
Welt-Hospiz-Tag
Palliativversorgung Schwerkranker ist zu wenig gesichert
Immer mehr Patienten nehmen eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung in Anspruch. Doch die Umsetzung der Gesetzgebung
hinkt dem offensichtlich wachsenden Bedarf schwerkranker Menschen deutlich hinterher.
...
Gesetzesvorgaben wurden noch nicht umgesetzt
Darüber hinaus ist ein wesentlicher Baustein des Hospiz- und Palliativgesetzes von Dezember 2015 nicht umgesetzt. Bis Ende 2016 hätten der GKV-Spitzenverband und die Betreiber von Alten- und Pflegeheimen einen Paragrafen umsetzen müssen (132g SGB V). Er besagt, dass Heime ihren Bewohnern eine "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" anbieten können. Diese Frist ist längst gerissen. Noch wird lediglich über Qualitätsanforderungen an das dafür eingesetzte Personal gestritten. "Über Geld wird da noch gar nicht gesprochen", heißt es bei Beteiligten. Ein neues zeitliches Ziel für die Verhandlungen gebe es nicht, heißt es beim GKV-Spitzenverband.
...
Quelle und weitere Informationen » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=94 ... efpuryykqr
+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat beim Pflegetreff am 10.05.2017 das Thema:
Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V)
"Behandlung im Voraus planen - BVP -"
>>> viewtopic.php?f=7&t=21887
behandelt und die gesetzlichen Vorschriften mit Hilfe eines hochkarätigen Podiums vorgestellt. Leider sind die Ausführungsvorschriften des GKV-Spitzenverbandes bis heute nicht abschließend formuliert worden. Daher können die angekündigten Hilfen bei der Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nicht umgesetzt werden. Eingaben an das Bundesgesundheitsministerium führten bisher nicht weiter. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird daher in den nächsten Tagen das Thema erneut aufgreifen und den Druck erhöhen.
Welt-Hospiz-Tag
Palliativversorgung Schwerkranker ist zu wenig gesichert
Immer mehr Patienten nehmen eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung in Anspruch. Doch die Umsetzung der Gesetzgebung
hinkt dem offensichtlich wachsenden Bedarf schwerkranker Menschen deutlich hinterher.
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Gesetzesvorgaben wurden noch nicht umgesetzt
Darüber hinaus ist ein wesentlicher Baustein des Hospiz- und Palliativgesetzes von Dezember 2015 nicht umgesetzt. Bis Ende 2016 hätten der GKV-Spitzenverband und die Betreiber von Alten- und Pflegeheimen einen Paragrafen umsetzen müssen (132g SGB V). Er besagt, dass Heime ihren Bewohnern eine "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" anbieten können. Diese Frist ist längst gerissen. Noch wird lediglich über Qualitätsanforderungen an das dafür eingesetzte Personal gestritten. "Über Geld wird da noch gar nicht gesprochen", heißt es bei Beteiligten. Ein neues zeitliches Ziel für die Verhandlungen gebe es nicht, heißt es beim GKV-Spitzenverband.
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Quelle und weitere Informationen » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=94 ... efpuryykqr
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat beim Pflegetreff am 10.05.2017 das Thema:
Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V)
"Behandlung im Voraus planen - BVP -"
>>> viewtopic.php?f=7&t=21887
behandelt und die gesetzlichen Vorschriften mit Hilfe eines hochkarätigen Podiums vorgestellt. Leider sind die Ausführungsvorschriften des GKV-Spitzenverbandes bis heute nicht abschließend formuliert worden. Daher können die angekündigten Hilfen bei der Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nicht umgesetzt werden. Eingaben an das Bundesgesundheitsministerium führten bisher nicht weiter. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird daher in den nächsten Tagen das Thema erneut aufgreifen und den Druck erhöhen.