Voraussetzungen einer Zwangsbetreuung nach § 1896 BGB
bei einer Alkoholerkrankung
Beschluss des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 20.01.2015, 1 BvR 665/14
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Das BVerfG hat die Entscheidungen des LG Bayreuth und des BGH aufgehoben und zurückverwiesen und die fehlende Anhörung gerügt
sowie Ausführungen zu den Voraussetzungen einer Zwangsbetreuung nach § 1896 BGB bei einer Alkoholerkrankung gemacht.
Quelle und Beschlusstext unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 66514.html
Voraussetzungen einer Zwangsbetreuung nach § 1896 BGB
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