VHS-Vortrag am 08.12.2014 informiert über Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung


Vorweg: Patientenautonomie am Lebensende ist wichtig und wird zur Zeit im politischen Raum diskutiert. Die Zuwendung ist wohl die entscheidende Hilfe beim Sterben. Daher ist die Ausweitung der Palliativversorgung und Hospizarbeit dringend geboten. Auch die zeitgerechte Gestaltung von vorsorglichen Verfügungen ist bedeutsam. Dies ist das Thema eines Vortrages in der VHS Neuss am 08.12.2014, 18.00 Uhr.
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Beim Neusser Pflegetreff am 22.10.2014 ging es mit hochkarätigen Podiumsgästen um das Thema "Patientenautonomie am Lebensende". Es gab in dieser Veranstaltung vielfältige Statements dazu, wie bei schwerer Krankheit bzw. beim Sterben Hilfe durch Palliativmedizin und Hospizarbeit gestaltet bzw. eingefordert werden kann (die NGZ berichtete am 23.10.2014).

Foto vom Pflegetreff am 22.10.2014 (Nr. 50b):
Wolfgang Bosbach, MdB, Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit,
Wolfgang Bosbach, MdB und aufgrund mehrerer Krankheiten selbst Betroffener, berichtete, dass er selbst keine Patientenverfügung habe und auch gar nicht wisse, was er darin aufschreiben solle. Dies war eine Äußerung, die Dr. med. in der Schmitten als Mitinitiator des Projektes "Beizeiten begleiten - Patientenverfügung auf neuen Wegen" im Interesse vieler pflegebedürftigen Menschen relativierte und damit für Verfügungen warb, die für Krisensituationen Handlungsanweisungen für das medizinische und pflegerische Personal beschreiben. Letztlich blieben trotz kompetenter Statemens einige Fragestellungen offen, so dass es sinnvoll erscheint, dass sich interessierte Personen und das Fachpersonal weiter informieren.
Dazu besteht am 08.12.2014, 18.00 - 19.30 Uhr, reichlich Gelegenheit in der Volkshochschule (VHS) Neuss, Romaneum, Brückstr. 1. Dann wird Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, über "Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung" referieren und für entsprechende Fragen im Rahmen einer Diskussion zur Verfügung stehen. Wie angesichts der seit einigen Monaten geführten Erörterungen über die Sterbehilfe in Deutschland (v.a. Assistenz bei einer Selbsttötung) deutlich geworden ist, besteht großes Interesse daran, Klarheit bezüglich der möglichen Unterstützungsleistungen zu bekommen. Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei schwerer Krankheit bestehen, auch in den verschiedenen Parteien und Verbänden, unterschiedliche Auffassungen. Immer wieder wird gefordert, in Deutschland eine ärztliche Assistenz bei der Selbsttötung zu ermöglichen und gar die aktive Sterbehilfe per Gesetz zu erlauben. Die Meinungsvielfalt zu diesem Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert. Wie ist die Rechtslage? Welche konkreten Überlegungen gibt es im Deutschen Bundestag, gesetzliche Veränderungen herbeizuführen? Wichtig zu klären ist aber, welche Möglichkeiten bereits jetzt konkret bestehen, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung vorzusorgen.
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1.9.2009 Regelungen zur Patientenverfügung in das Betreuungsrecht übernommen und damit die bereits durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Patientenautonomie am Lebensende bestätigt. Ungeachtet dieser neuen gesetzlichen Vorschriften mangelt es an der notwendigen Klarheit, weil die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten offensichtlich anhaltend unterschiedlich eingeschätzt werden. - Das alles ist Grund genug, sich zeitgerecht über die gegebenen Möglichkeiten zu informieren.
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Siehe auch die Hinweise in diesem Forum unter folgender Adresse:
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Medienberichte u.a.:
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=31547
http://www.ak-gewerkschafter.de/2014/12 ... er-schell/
Stand: 08.12.2014