Euthanasiegesetz in den Niederlanden
Verfasst: 29.11.2005, 18:59
Zeitpunkte des WDR vom 28.11.05: Auf den Tag genau vor fünf Jahren verabschiedeten die Niederländer ihr „Euthanasiegesetz“
"1969 haben wir zum ersten Mal aktive Sterbehilfe an einem Krebspatienten geleistet", erzählt Pieter Admiraal. ... Der Arzt gilt als Pionier der niederländischen Euthanasie-Bewegung. Admiraal ist der erste Mediziner, der in den 80er Jahren der Justiz meldet, dass er das Leben von Todkranken mit einer Spritze oder Tablette beendete habe. Die Behörden reagieren auf diese Selbstbezichtigung nicht. Admiraals Schlussfolgerung: "Ich dachte, das ist jetzt akzeptiert."
Tatsächlich wird die umstrittene aktive Sterbehilfe seit einer Gesetzesreform im Jahr 1993 in den Niederlanden offiziell toleriert - wenn der handelnde Arzt die Tat dem Staatsanwalt meldet. Schließlich wird die Duldung der Tötung auf Verlangen sogar legalisiert: Am 28. November 2000 genehmigt die zweite Kammer des Haager Parlaments das so genannte Euthanasie-Gesetz mit 46 zu 28 Stimmen. Die regierenden Sozialdemokraten und Liberalen haben das Gesetz entworfen ....
Nach den Buchstaben des Gesetzes ist das Töten eines unheilbar Kranken zwar immer noch strafbar. Aber wenn der Patient aktive Sterbehilfe mündlich oder in einer Patientenverfügung schriftlich verlangt, kann ein Arzt diese angebliche Hilfe leisten. Dabei muss er Auflagen beachten: Das Leiden des Patienten muss "unerträglich" sein, er muss mehrfach "aus freiem Willen" den Wunsch geäußert haben zu sterben. Nach dem Tod des Patienten entscheidet eine regionale Kontrollkommission selbstständig, ob der Arzt alle 28 Sorgfaltskriterien eingehalten hat.
Mehr:
http://www.wdr.de/themen/kultur/stichta ... 1/28.jhtml
_____________________________________________________________________
Aktuelle Pressemitteilungen der HOSPIZSTIFTUNG
und des medizinethischen Experten der FDP, Michael KAUCH
zur Patientenverfügung:
In Deutschland verfügen erst 14 Prozent der Erwachsenen über eine Patientenverfügung, in der sie ihre ärztliche Behandlung bei schweren und tödlichen Krankheiten regeln. Dies hat eine repräsentative Befragung im Auftrag der DEUTSCHEN HOSTPIZSTIFTUNG ergeben. Seit 1999 habe sich trotz aller Debatten über die Patientenverfügung die Zahl von schriftlichen Willenserklärungen nur von rund 5 Millionen auf 8,6 Millionen erhöht, sagte der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, am Dienstag bei der Vorstellung der Befragung in Düsseldorf.
Ursachen für die geringe Verbreitung der Patientenverfügungen sei - aufgrund der mangelnden gesetzlichen Regelung - die Befürchtung, dass Ärzte sich nicht an die Willenserklärung halten sowie Probleme beim Verfassen der Willenserklärung, sagte Brysch. Die von Kirchen, Ministerien und anderen Stellen in Millionenauflagen verbreiteten Muster-Patientenverfügungen seien keine Hilfe.
Eine Patientenverfügung sollte regelmäßig spätestens alle zwei Jahre aktualisiert werden, sagte die Ärztin Monika Schweihoff von der Hospizstiftung. Sie gehöre auch nicht in eine Schublade, sondern sollte in einem Zentralregister hinterlegt werden, wo die Patientenverfügung auch geprüft wird.
- - - - - -
Zu den Ankündigungen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries für einen erneuten Vorstoß zur Regelung von Patientenverfügungen erklärt der Medizin-Ethik-Experte der FDP-Bundestagsfraktion, MICHAEL KAUCH:
<< Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Bundesjustizministerin die Neuregelung von Patientenverfügungen zügig in Angriff nehmen will. Wir werden uns an der Formulierung eines von der Ministerin offenbar erneut angestrebten Gruppen-Gesetzentwurfes aktiv beteiligen. Dabei wollen wir an den fraktionsübergreifenden Gesprächen der letzten Wahlperiode anknüpfen. ...
Für die FDP stehen drei Punkte im Mittelpunkt:
- Verfügungen müssen für alle Krankheiten und Krankheitsphasen möglich sein,
- eine Beratungspflicht soll es nicht geben und
- das Vormundschaftsgericht soll nicht eingeschaltet werden müssen, wenn Konsens zwischen Arzt, Betreuer und Angehörigen über die Auslegung einer schriftlichen Patientenverfügung herrscht....>>
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 29.11.2005
"1969 haben wir zum ersten Mal aktive Sterbehilfe an einem Krebspatienten geleistet", erzählt Pieter Admiraal. ... Der Arzt gilt als Pionier der niederländischen Euthanasie-Bewegung. Admiraal ist der erste Mediziner, der in den 80er Jahren der Justiz meldet, dass er das Leben von Todkranken mit einer Spritze oder Tablette beendete habe. Die Behörden reagieren auf diese Selbstbezichtigung nicht. Admiraals Schlussfolgerung: "Ich dachte, das ist jetzt akzeptiert."
Tatsächlich wird die umstrittene aktive Sterbehilfe seit einer Gesetzesreform im Jahr 1993 in den Niederlanden offiziell toleriert - wenn der handelnde Arzt die Tat dem Staatsanwalt meldet. Schließlich wird die Duldung der Tötung auf Verlangen sogar legalisiert: Am 28. November 2000 genehmigt die zweite Kammer des Haager Parlaments das so genannte Euthanasie-Gesetz mit 46 zu 28 Stimmen. Die regierenden Sozialdemokraten und Liberalen haben das Gesetz entworfen ....
Nach den Buchstaben des Gesetzes ist das Töten eines unheilbar Kranken zwar immer noch strafbar. Aber wenn der Patient aktive Sterbehilfe mündlich oder in einer Patientenverfügung schriftlich verlangt, kann ein Arzt diese angebliche Hilfe leisten. Dabei muss er Auflagen beachten: Das Leiden des Patienten muss "unerträglich" sein, er muss mehrfach "aus freiem Willen" den Wunsch geäußert haben zu sterben. Nach dem Tod des Patienten entscheidet eine regionale Kontrollkommission selbstständig, ob der Arzt alle 28 Sorgfaltskriterien eingehalten hat.
Mehr:
http://www.wdr.de/themen/kultur/stichta ... 1/28.jhtml
_____________________________________________________________________
Aktuelle Pressemitteilungen der HOSPIZSTIFTUNG
und des medizinethischen Experten der FDP, Michael KAUCH
zur Patientenverfügung:
In Deutschland verfügen erst 14 Prozent der Erwachsenen über eine Patientenverfügung, in der sie ihre ärztliche Behandlung bei schweren und tödlichen Krankheiten regeln. Dies hat eine repräsentative Befragung im Auftrag der DEUTSCHEN HOSTPIZSTIFTUNG ergeben. Seit 1999 habe sich trotz aller Debatten über die Patientenverfügung die Zahl von schriftlichen Willenserklärungen nur von rund 5 Millionen auf 8,6 Millionen erhöht, sagte der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, am Dienstag bei der Vorstellung der Befragung in Düsseldorf.
Ursachen für die geringe Verbreitung der Patientenverfügungen sei - aufgrund der mangelnden gesetzlichen Regelung - die Befürchtung, dass Ärzte sich nicht an die Willenserklärung halten sowie Probleme beim Verfassen der Willenserklärung, sagte Brysch. Die von Kirchen, Ministerien und anderen Stellen in Millionenauflagen verbreiteten Muster-Patientenverfügungen seien keine Hilfe.
Eine Patientenverfügung sollte regelmäßig spätestens alle zwei Jahre aktualisiert werden, sagte die Ärztin Monika Schweihoff von der Hospizstiftung. Sie gehöre auch nicht in eine Schublade, sondern sollte in einem Zentralregister hinterlegt werden, wo die Patientenverfügung auch geprüft wird.
- - - - - -
Zu den Ankündigungen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries für einen erneuten Vorstoß zur Regelung von Patientenverfügungen erklärt der Medizin-Ethik-Experte der FDP-Bundestagsfraktion, MICHAEL KAUCH:
<< Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Bundesjustizministerin die Neuregelung von Patientenverfügungen zügig in Angriff nehmen will. Wir werden uns an der Formulierung eines von der Ministerin offenbar erneut angestrebten Gruppen-Gesetzentwurfes aktiv beteiligen. Dabei wollen wir an den fraktionsübergreifenden Gesprächen der letzten Wahlperiode anknüpfen. ...
Für die FDP stehen drei Punkte im Mittelpunkt:
- Verfügungen müssen für alle Krankheiten und Krankheitsphasen möglich sein,
- eine Beratungspflicht soll es nicht geben und
- das Vormundschaftsgericht soll nicht eingeschaltet werden müssen, wenn Konsens zwischen Arzt, Betreuer und Angehörigen über die Auslegung einer schriftlichen Patientenverfügung herrscht....>>
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 29.11.2005