Niederlande: Sterbehilfe regt keinen mehr auf

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Pat.Verf. Newsletter

Euthanasiegesetz in den Niederlanden

Beitrag von Pat.Verf. Newsletter » 29.11.2005, 18:59

Zeitpunkte des WDR vom 28.11.05: Auf den Tag genau vor fünf Jahren verabschiedeten die Niederländer ihr „Euthanasiegesetz“

"1969 haben wir zum ersten Mal aktive Sterbehilfe an einem Krebspatienten geleistet", erzählt Pieter Admiraal. ... Der Arzt gilt als Pionier der niederländischen Euthanasie-Bewegung. Admiraal ist der erste Mediziner, der in den 80er Jahren der Justiz meldet, dass er das Leben von Todkranken mit einer Spritze oder Tablette beendete habe. Die Behörden reagieren auf diese Selbstbezichtigung nicht. Admiraals Schlussfolgerung: "Ich dachte, das ist jetzt akzeptiert."

Tatsächlich wird die umstrittene aktive Sterbehilfe seit einer Gesetzesreform im Jahr 1993 in den Niederlanden offiziell toleriert - wenn der handelnde Arzt die Tat dem Staatsanwalt meldet. Schließlich wird die Duldung der Tötung auf Verlangen sogar legalisiert: Am 28. November 2000 genehmigt die zweite Kammer des Haager Parlaments das so genannte Euthanasie-Gesetz mit 46 zu 28 Stimmen. Die regierenden Sozialdemokraten und Liberalen haben das Gesetz entworfen ....

Nach den Buchstaben des Gesetzes ist das Töten eines unheilbar Kranken zwar immer noch strafbar. Aber wenn der Patient aktive Sterbehilfe mündlich oder in einer Patientenverfügung schriftlich verlangt, kann ein Arzt diese angebliche Hilfe leisten. Dabei muss er Auflagen beachten: Das Leiden des Patienten muss "unerträglich" sein, er muss mehrfach "aus freiem Willen" den Wunsch geäußert haben zu sterben. Nach dem Tod des Patienten entscheidet eine regionale Kontrollkommission selbstständig, ob der Arzt alle 28 Sorgfaltskriterien eingehalten hat.
Mehr:
http://www.wdr.de/themen/kultur/stichta ... 1/28.jhtml

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Aktuelle Pressemitteilungen der HOSPIZSTIFTUNG
und des medizinethischen Experten der FDP, Michael KAUCH
zur Patientenverfügung:

In Deutschland verfügen erst 14 Prozent der Erwachsenen über eine Patientenverfügung, in der sie ihre ärztliche Behandlung bei schweren und tödlichen Krankheiten regeln. Dies hat eine repräsentative Befragung im Auftrag der DEUTSCHEN HOSTPIZSTIFTUNG ergeben. Seit 1999 habe sich trotz aller Debatten über die Patientenverfügung die Zahl von schriftlichen Willenserklärungen nur von rund 5 Millionen auf 8,6 Millionen erhöht, sagte der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, am Dienstag bei der Vorstellung der Befragung in Düsseldorf.

Ursachen für die geringe Verbreitung der Patientenverfügungen sei - aufgrund der mangelnden gesetzlichen Regelung - die Befürchtung, dass Ärzte sich nicht an die Willenserklärung halten sowie Probleme beim Verfassen der Willenserklärung, sagte Brysch. Die von Kirchen, Ministerien und anderen Stellen in Millionenauflagen verbreiteten Muster-Patientenverfügungen seien keine Hilfe.
Eine Patientenverfügung sollte regelmäßig spätestens alle zwei Jahre aktualisiert werden, sagte die Ärztin Monika Schweihoff von der Hospizstiftung. Sie gehöre auch nicht in eine Schublade, sondern sollte in einem Zentralregister hinterlegt werden, wo die Patientenverfügung auch geprüft wird.

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Zu den Ankündigungen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries für einen erneuten Vorstoß zur Regelung von Patientenverfügungen erklärt der Medizin-Ethik-Experte der FDP-Bundestagsfraktion, MICHAEL KAUCH:
<< Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Bundesjustizministerin die Neuregelung von Patientenverfügungen zügig in Angriff nehmen will. Wir werden uns an der Formulierung eines von der Ministerin offenbar erneut angestrebten Gruppen-Gesetzentwurfes aktiv beteiligen. Dabei wollen wir an den fraktionsübergreifenden Gesprächen der letzten Wahlperiode anknüpfen. ...
Für die FDP stehen drei Punkte im Mittelpunkt:
- Verfügungen müssen für alle Krankheiten und Krankheitsphasen möglich sein,
- eine Beratungspflicht soll es nicht geben und
- das Vormundschaftsgericht soll nicht eingeschaltet werden müssen, wenn Konsens zwischen Arzt, Betreuer und Angehörigen über die Auslegung einer schriftlichen Patientenverfügung herrscht....>>

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 29.11.2005

Ärzte Zeitung

Holland regelt Tötung unheilbar kranker Babys

Beitrag von Ärzte Zeitung » 02.12.2005, 09:37

Holland regelt Tötung unheilbar kranker Babys

DEN HAAG (fst). Die niederländische Regierung will die Tötung von unheilbar kranken Neugeborenen nun gesetzlich regeln. Damit kommt sie dem ausdrücklichen Wunsch von Kinderärzten im Nachbarland nach.

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Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/1 ... terbehilfe

Niederlande: Neue Regeln für Palliativmedizin

Beitrag von » 09.12.2005, 17:39

Niederlande: Neue Regeln für Palliativmedizin

AMSTERDAM. Die niederländische Ärzteorganisation hat neue Standesregeln für den Umgang mit Schmerz-Präparaten am Lebensende erlassen. Darin wird unter anderem festgelegt, unter welchen Umständen Morphine und andere Schmerzmittel verabreicht werden sollen, wie niederländische Medien am 8. Dezember 2005 berichteten. Die Präparate können unter Umständen eine lebensverkürzende Wirkung haben.
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=22323

ALfA-Newsletter

Niederlande: Tötung unheilbar kranker Babys

Beitrag von ALfA-Newsletter » 11.12.2005, 10:18

Nach Testversuchen gesetzlich legitimiert: Niederlande regelt Toetung unheilbar kranker Babys

Den Haag (ALfA). Die niederlaendische Regierung will auf ausdruecklichen Wunsch von KinderAerzten und einigen „Tests“ in einem Groninger Hospital die Toetung von unheilbar kranken Neugeborenen nun gesetzlich regeln. Vertreter des Justiz- und des Gesundheitsministeriums haben dazu dem Parlament in Den Haag am 29. November Einzelheiten der geplanten Regelung mitgeteilt, wie die „Aerzte Zeitung“ am 1. Dezember 2005 berichtete. Danach bleibe die so genannte „Sterbehilfe" von Aerzten bei Babys strafbar, werde aber nicht verfolgt, wenn Aerzte „Sorgfaltskriterien" beachten und einer Kommission anschliessend Bericht erstatten. Des weiteren muss die medizinische Prognose der in Frage kommenden Neugeborenen „aussichtslos" sein, die Kinder muessen „unertraeglich leiden" und es bedarf zwingend der Zustimmung der Eltern. Zudem muss die Meinung eines weiteren Arztes eingeholt werden. Gleiche Vorgaben gelten laut „Deutscher Aerztezeitung“ auch dann, wenn Aerzte eine vorgeburtliche Kindstoetung nach der 24. Schwangerschaftswoche durchfuehren wollen.

Der jetzt vorgestellte Kodex ist zurueckzufuehren auf das so genannte "Groningen Protokoll", das im Maerz dieses Jahres im "New England Journal of Medicine" veroeffentlicht worden war. Demnach wurden von Aerzten fuer 22 Neugeborene im Zeitraum von 1997 bis 2004 "Sterbehilfe" dokumentiert. (Siehe dazu ALfA-Newsletter vom 29.01.2005 bzw. 23.09.2005)

Hubert Hueppe, Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fuer die Belange der Menschen mit Behinderungen und ehemals Mitglied der aufgeloesten Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ des Bundestages, kritisierte am 2. Dezember 2005 in Berlin die Freigabe der Euthanasie behinderter Neugeborener in den Niederlanden. „Damit gehen unsere westlichen Nachbarn beim aerztlichen Toeten wieder einen Schritt weiter. Dies belegt die abschuessige Bahn von der Toetung auf Verlangen bei schwerer Krankheit ueber die Toetung bei beginnender Demenz zur Toetung ohne jegliches Verlangen.“, so der Parlamentarier. Die Niederlande seien der unuebersehbare Beleg dafuer, dass ein erstes Abweichen vom Toetungsverbot zu einer immer weiter ausufernden und unkontrollierbaren Euthanasiepraxis fuehrt. Dies sei ein warnendes Beispiel fuer die deutsche Diskussion.

Die neue Regelung verstosse nach Ansicht Hueppes zudem offenkundig gegen das niederlaendische Euthanasie-Gesetz, demzufolge niemand ohne sein ausdrueckliches Verlangen getoetet werden darf. In Holland koennen zwar schon Zwoelfjaehrige rechtswirksam Sterbehilfe verlangen, allerdings ist die Zustimmung ihrer Eltern oder des Vormunds erforderlich. Ein Neugeborenes jedoch koenne einen Todeswunsch gar nicht aeussern.

Weitere Informationen:
ALfA-Newsletter 35/05 vom 23.09.2005
Erst die Ausnahme nun die Regel: Niederlaendische Justiz bereitet Gesetz zur Sterbehilfe bei Babys vor
http://www.alfa-ev.com/newsletter/alfa_ ... 09-05.html
ALfA-Newsletter vom 29.01.2005
Aerzte legen Karten auf den Tisch: Studie zur Toetung behinderter Neugeborener in den Niederlande veroeffentlicht
http://www.alfa-ev.com/newsletter/alfa_ ... 01-05.html

Quelle: ALfA-Newsletter 45/05 vom 10.12.2005

Palliative Betäubung am Lebensende nicht strafbar

Beitrag von » 31.12.2005, 08:00

Niederlande: Palliative Betäubung am Lebensende nicht strafbar

DEN HAAG. Niederländische Mediziner sollen nicht mehr zwangsläufig strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie sterbende Patienten in tiefen Schlaf oder Bewusstlosigkeit versetzen. Die Ärzte müssten sich aber an die Richtlinien der niederländischen Ärzteorganisation zur so genannten palliativen Sedierung halten, sagte der niederländische Generalstaatsanwalt Harm Brouwer der Zeitung "NRC Handelsblad" vom 30. Dezember 2005.
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=22538

Niederlande - Regeln für Sterbehilfe bei Kleinkindern

Beitrag von » 17.03.2006, 14:12

Niederlande: Ethikkommission soll Regeln für Sterbehilfe bei Kleinkindern erarbeiten
Donnerstag, 16. März 2006

Den Haag - In den Niederlanden ist eine neue Ethik-Debatte über die aktive ärztliche Sterbehilfe entflammt, nachdem die Regierung die Einberufung einer Ethikkommission bekanntgab. Aufgabe der Kommission ist es, niederländischen Ärzten Richtlinien an die Hand zu geben, wann das Leben eines unheilbar kranken Kleinkindes beendet werden darf. Allerdings gibt es in der Bevölkerung Widerstände.
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=23467

ALfA-Newsletter

Richtlinien fuer Sterbehilfe bei Kleinkindern

Beitrag von ALfA-Newsletter » 18.03.2006, 07:58

Niederlande: Ethikkommission soll Richtlinien fuer Sterbehilfe bei Kleinkindern aufstellen

Den Haag (ALfA). In den Niederlanden ist erneut eine Debatte ueber die aktive aerztliche Sterbehilfe entflammt. Anlass ist die Bekanntgabe einer durch die Regierung einberufenen Ethikkommission, die „klare Richtlinien“ fuer die niederlaendischen Aerzte schaffen soll, wann das Leben eines unheilbar kranken Kleinkindes beendet werden darf. Dies berichtete das „Deutsche Aerzteblatt“ in der Online-Ausgabe vom 16. Maerz 2006.

Bislang fehlende Regeln wuerden hollaendische KinderAerzte immer wieder in schwierige Konfliktsituationen bringen. In der Bevoelkerung gebe es jedoch Widerstaende, so das Blatt. Erst Ende 2004 meldeten die niederlaendischen Medien, dass Aerzte zwischen 1997 und 2004 in mindestens 22 Faellen aktive Sterbehilfe bei schwerstbehinderten Neugeborenen mit Zustimmung der Eltern geleistet haetten. Keiner der Aerzte wurde strafrechtlich verfolgt. Dies sorgte bereits damals bei zahlreichen Patientenorganisationen fuer Protest (siehe dazu die weiteren Informationen). Die neue Kommission soll „bis Mitte 2006“ ihre Arbeit aufnehmen.

Weitere Informationen:

ALfA-Newsletter 45/05 vom 10.12.2005
Nach Testversuchen gesetzlich legitimiert: Niederlande regelt Toetung unheilbar kranker Babys
http://www.alfa-ev.com/newsletter/alfa_ ... 12-05.html

ALfA-Newsletter 35/05 vom 23.09.2005
Erst die Ausnahme nun die Regel: Niederlaendische Justiz bereitet Gesetz zur Sterbehilfe bei Babys vor
http://www.alfa-ev.com/newsletter/alfa_ ... 09-05.html

ALfA-Newsletter 03/05 vom 29.01.2005
Aerzte legen Karten auf den Tisch: Studie zur Toetung behinderter Neugeborener in den Niederlande veroeffentlicht
http://www.alfa-ev.com/newsletter/alfa_ ... 01-05.html

Toetung behinderter Neugeborener in Holland / Peter Singer in Heidelberg
Themenspezial der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland vom 15.12.04
Laut Medienberichten wurden in den Niederlanden im Krankenhaus die ersten schwerstbehinderten Neugeborenen getoetet. Und Peter Singer kommt nach Heidelberg...
http://www.sterbehilfe-debatte.de/sterb ... nasie.html

Quelle: ALfA-Newsletter 11/06 vom 17.03.2006

Italienischer Minister wiederholt Euthanasie-Vorwürfe

Beitrag von » 23.03.2006, 19:09

Italienischer Minister wiederholt Euthanasie-Vorwürfe
Mittwoch, 22. März 2006

Den Haag - Der italienische Minister Carlo Giovanardi hat seine Vorwürfe der Tötung behinderter Neugeborener in den Niederlanden wiederholt. „In Nazi-Deutschland wurden Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung getötet“, zitiert die Tageszeitung „Trouw“ am Mittwoch aus einem Interview. „In den Niederlanden geschieht genau dasselbe. Es gibt keinen Unterschied.“

Nach niederländischem Gesetz ist aktive Sterbehilfe zulässig, wenn Patienten unerträglich leiden und keine Aussicht auf Heilung besteht. Das gilt auch für Neugeborene mit schwersten Behinderungen, sofern beide Elternteile zustimmen und der behandelnde Arzt eine weitere ärztliche Beurteilung einholt. Wenn diese Vorschriften eingehalten werden, gibt es keine strafrechtliche Verfolgung.
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=23541

ALfA-Newsletter

Flagge gezeigt gegen Euthanasie

Beitrag von ALfA-Newsletter » 01.04.2006, 06:45

Flagge gezeigt gegen Euthanasie: Italienischer Minister empoert Den Haag mit Nazi-Vergleich

Den Haag / Rom (ALfA). Der italienische Minister Carlo Giovanardi hat im italienischen Rundfunk das Gesetz zur aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden mit der Euthanasie des Nazi-Regimes verglichen. Dies berichteten die „Basler Zeitung“ und das „Deutsche Aerzteblatt“ am 18. bzw. 22. April 2006 in den Online-Ausgaben.

"Die Gesetze der Nazis und die Ideen Hitlers kehren in Europa zurueck, etwa durch die Euthanasie in den Niederlanden", sagte Giovanardi laut „Basler Zeitung“ unter Berufung auf italienische Medienberichte. Daraufhin habe die Regierung in Den Haag energisch protestiert. Das niederlaendische Aussenministerium habe noch am 17. Maerz 2006 den italienischen Botschafter einbestellt. Dieser habe jedoch erklaert, die Aeusserung Giovanardis, Minister fuer die Beziehungen zum Parlament, sei nicht die Meinung der roemischen Regierung.

Laut dem „Deutschen Aerzteblatt“ unter Berufung auf ein Interview in der Tageszeitung „Trouw“ hatte Giovanardi seine Vorwuerfe in Bezug auf die Toetung behinderter Neugeborener in den Niederlanden daraufhin wiederholt. „In Nazi-Deutschland wurden Menschen mit koerperlicher oder geistiger Behinderung getoetet“, wird er zitiert „In den Niederlanden geschieht genau dasselbe. Es gibt keinen Unterschied.“ Weitere Diplomatische Konsequenzen aus der Angelegenheit sind nicht bekannt.

Die Niederlande haben im Jahr 2002 als erstes europaeisches Land die aktive Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen legalisiert. Seit geraumer Zeit ist das Parlament dabei, Richtlinien fuer die Toetung schwerstbehinderter Neugeborener zu schaffen. (Siehe ALfA-Newsletter 11/06 vom 17.03.2006)

Weitere Informationen:

ALfA-Newsletter 11/06 vom 17.03.2006
Niederlande: Ethikkommission soll Richtlinien fuer Sterbehilfe bei Kleinkindern aufstellen
http://www.alfa-ev.com/newsletter/alfa_ ... 03-06.html

ALfA-Newsletter 45/05 vom 10.12.2005
Nach Testversuchen gesetzlich legitimiert: Niederlande regelt Toetung unheilbar kranker Babys
http://www.alfa-ev.com/newsletter/alfa_ ... 12-05.html

Quelle: ALfA-Newsletter 12/06 vom 31.03.2006

Niederlande: Mehr Fälle von aktiver Sterbehilfe

Beitrag von » 28.04.2006, 13:44

Niederlande: Mehr Fälle von aktiver Sterbehilfe
Donnerstag, 27. April 2006

Den Haag - Die Zahl der in den Niederlanden gemeldeten Fälle aktiver Sterbehilfe ist im vergangenen Jahr auf 1.933 gestiegen. Im Vorjahr waren 1.886 Fälle gemeldet worden, wie aus dem am Donnerstag in Den Haag veröffentlichten Jahresbericht der zuständigen Überwachungskommissionen hervorgeht. Die regionalen Kommissionen prüfen jeweils, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Die weitaus größte Zahl derjenigen, die um aktive Sterbehilfe nachsuchten (1.713 Patienten), litt an Krebs.
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=24010

ALfA-Newsletter

Aktive Sterbehilfe - Dammbruch in den Niederlanden

Beitrag von ALfA-Newsletter » 29.04.2006, 07:04

Neueste Zahlen belegen Dammbruch in den Niederlanden: Steigende Zahl aktiver Sterbehilfe

Den Haag (ALfA). In den Niederlanden ist die Zahl der gemeldeten Faelle aktiver Sterbehilfe im vergangenen Jahr auf 1.933 gestiegen gegenueber 1.886 gemeldeten Faellen im Vorjahr. Dies berichtete das „Deutsche Aerzteblatt“ in der Online-Ausgabe vom 27. April unter Berufung auf den am selben Tag in Den Haag veroeffentlichten Jahresbericht der zustaendigen UEberwachungskommissionen. Diese ueberpruefen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Dem Bericht zufolge litten 1.713 Patienten, die um aktive Sterbehilfe baten, an Krebs. Bei 1.585 Menschen sei die Sterbehilfe in der Wohnung des Patienten durchgefuehrt worden, waehrend in den restlichen Faellen die Sterbehilfe in Krankenhaeusern, Pflegeheimen oder bei Angehoerigen erfolgt sei.

Dabei haben laut „Deutschem Aerzteblatt“ in nur drei Faellen die Untersuchungsgremien 2005 eine Verletzung der gesetzlichen Vorschriften gesehen. Diese Faelle seien an die Staatsanwaltschaften weitergeleitet worden, jedoch seien keine Strafverfahren eroeffnet worden. Niederlaendischen Medien zufolge sind die Kommissionen nach Angaben eines Sprechers auch verpflichtet, Formfehler zu melden. Wie das „Deutsche Aerzteblatt“ weiter ausfuehrt, geht die niederlaendische Regierung davon aus, dass laengst nicht alle Faelle aktiver Sterbehilfe tatsaechlich registriert werden. Tatsaechlich koennte es nach Schaetzungen doppelt so viele Euthanasie-Faelle geben wie tatsaechlich gemeldet werden.

Seit April 2002 wurde in den Niederlanden als erstem Land aktive Sterbehilfe unter bestimmten Umstaenden erlaubt. Voraussetzungen sind, dass ein Patient unertraeglich leidet, aussichtslos krank ist und mehrfach ausdruecklich um Sterbehilfe gebeten hat. Ausserdem muessen zwei Aerzte zur Entscheidung hinzugezogen werden.

Quelle: ALfA-Newsletter 16/06 vom 28.04.2006

Ärzte Zeitung

Immer mehr Fälle von Sterbehilfe in den Niederlanden

Beitrag von Ärzte Zeitung » 16.05.2006, 07:11

Immer mehr Fälle von Sterbehilfe in den Niederlanden

NEU-ISENBURG (Smi). In den Niederlanden gibt es immer mehr Fälle von aktiver Sterbehilfe. Die Zahl der von Ärzten gemeldeten Fälle von Euthanasie und assistiertem Suizid sind einem Bericht des "British Medical Journal" (332, 2006, 1110) zufolge im vergangenen Jahr um 2,5 Prozent auf 1933 gestiegen.
...
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http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... terbehilfe

Niederlande: Sterbehilfe bei Säuglingen?

Beitrag von » 04.09.2006, 05:23

Niederlande: Neue Kommission zu Sterbehilfe bei Säuglingen
Freitag, 1. September 2006

Den Haag – Das niederländische Gesundheitsministerium hat eine Kommission eingesetzt, die über ärztliche Leben beendende Maßnahmen bei Säuglingen sowie in den letzten Schwangerschaftsmonaten wachen soll. Ab November solle die aus fünf Mitgliedern bestehende Kommission prüfen, ob Ärzte korrekt handeln, berichteten niederländische Medien am 1. September 2006. Das Ergebnis soll der Staatsanwaltschaft mitgeteilt werden.

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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=25506

ALfA-Newsletter

Ordnungsgemäßes Töten in den Niederlande

Beitrag von ALfA-Newsletter » 09.09.2006, 07:25

Ordnungsgemaesses Toeten in den Niederlande: Neue Kommission zu Sterbehilfe bei Saeuglingen eingesetzt

Den Haag (ALfA). Das Gesundheitsministerium in den Niederlanden hat eine Kommission eingesetzt, die ueber aerztliche lebensbeendende Massnahmen bei Saeuglingen sowie in den letzten Schwangerschaftsmonaten wachen soll. Dies berichtete das Deutsche Aerzteblatt in der Onlineausgabe vom 1. September 2006 unter Berufung auf niederlaendische Medien. Dem Bericht zufolge soll ab November die aus drei Aerzten, einem Juristen und einem Ethik-Experten bestehende Kommission pruefen, ob Aerzte „korrekt“ handeln, und die Staatsanwaltschaft ueber das Ergebnis informieren.

In den Niederlanden ist Sterbehilfe an Minderjaehrigen strafbar, jedoch koennen Aerzte bei „unheilbaren Krankheiten mit unertraeglichen Leiden“ die Therapie von Saeuglingen abbrechen. Abtreibungen in den letzten Schwangerschaftsmonaten sind laut Deutschem Aerzteblatt ebenfalls moeglich, wenn das Kind keine oder kaum Ueberlebenschancen hat. Die Faelle muessen der Staatsanwaltschaft gemeldet werden. Diese entscheidet dann ueber die Eroeffnung eines Strafverfahrens. Dabei soll die neue Kommission den Staatsanwaelten Hilfestellung bieten.

Quelle: ALfA-Newsletter 33/06 vom 08.09.2006

Presse
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Registriert: 10.11.2006, 12:44

Niederlande: Weniger Sterbehilfe

Beitrag von Presse » 11.05.2007, 06:44

Niederlande: Weniger Sterbehilfe nach Sterbehilfegesetz
Donnerstag, 10. Mai 2007

Rotterdam – Ein 2002 in den Niederlanden verabschiedetes Sterbehilfe-Gesetz hat nicht, wie von Kritikern befürchtet, zu einer Zunahme der aktiven und passiven Sterbehilfe geführt. Stattdessen gehen die Fälle zurück, wie eine Umfrage im New England Journal of Medicine (NEJM 2007; 356: 19587-1965) zeigt. Viele Ärzte bevorzugen heute die kontinuierliche tiefe Sedierung.

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Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=28417

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