Niederlande: Sterbehilfe regt keinen mehr auf

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Gast

Lizenz zum Töten von behinderten Kindern

Beitrag von Gast » 18.12.2004, 12:09

+ Killer fuer Kleinkinder: Unikliniken fuer Lizenz zum Toeten von behinderten Kindern

Den Haag (ALfA). In den Niederlanden haben Mediziner aller acht Universitaetskliniken verlangt, Saeuglinge mit schweren Missbildungen toeten zu duerfen. Das berichtet der "Spiegel" (Online-Ausgabe vom 14. Dezember 2004). In einem oeffentlichen Schreiben schlagen die Mediziner demnach die Einrichtung eines Expertengremiums vor, das die Sterbehilfe fuer Neugeborene in jedem Einzellfall pruefen solle. Die Regierung in Den Haag werde sich in den naechsten Monaten mit dem Thema befassen. Laut dem "Spiegel" bestehen erhebliche Zweifel, ob Regelungen des Euthanasiegesetzes in Holland von Medizinern befolgt werden. So habe eine Studie gezeigt, dass in 38 Prozent der Faelle Aerzte nicht nur toeteten, weil der Patient unheilbar krank sei und keinen Lebenswillen mehr besitze, sondern auch, weil die Angehoerigen "es nicht mehr ertragen" koennten, so der "Spiegel" weiter.

Erst vergangene Woche war bekannt geworden, dass in einer Groninger Klinik Euthanasie an Babys als "Abtreibung nach der Geburt" bereits praktiziert wird (vgl. ALfA-Newsletter vom 10. Dezember 2004).

Mehr dazu: http://www.spiegel.de

Quelle: ALfA-Newsletter vom 17.12.2004

Gast

Depression - Tötung auf Verlangen ?

Beitrag von Gast » 20.12.2004, 09:02

+ Ab in die Urne: Toetung auf Verlangen auch fuer Depressive gefordert

Amsterdam (ALfA). In den Niederlanden sollen Aerzte nach dem Vorschlag einer Regierungskommission auch bei lebensueberdruessigen Menschen aktive Sterbehilfe anwenden duerfen. Das melden "Die Welt" sowie die "Berliner Morgenpost" (Ausgaben vom 17. Dezember 2004). Die Kommission, die vom niederlaendischen Aerzteverband um eine Stellungnahme gebeten worden sei, habe erklaert, schwere psychische Erkrankungen seien gleichzustellen mit schweren koerperlichen Krankheiten wie etwa Krebs. Deshalb muesse aktive Sterbehilfe in beiden Faellen erlaubt sein. Nach Ansicht der Kommission werde "Leiden zu oft mit koerperlicher Krankheit gleichgesetzt", zitiert "Die Welt" aus der Stellungnahme. Doch auch bei Depressionen koenne von unertraeglicher Aussichtslosigkeit - in den Niederlanden zwingende Voraussetzung fuer Euthanasie - gesprochen werden. "Wenn wir den Leidensdruck in das Zentrum der Ueberlegung stellen, bietet das Gesetz ausreichenden Spielraum, das Leben wegen Depressionen zu beenden", heisst es laut der "Welt" in der Stellungnahme.

Unterdessen hat die Deutsche Hospiz Stiftung "mit Entsetzen" auf die Meldung aus den Niederlanden reagiert. In einer Mitteilung an die Presse (17. Dezember 2004) erklaerte Eugen Brysch, Geschaeftsfuehrender Vorstand der Stiftung: "Die Niederlande haben die Buechse der Pandora laengst geoeffnet: Zuerst werden unheilbare Patienten gezielt getoetet, dann behinderte Baby und nun werden psychisch Kranke schutzlos gestellt." Das gezielte Toeten von Menschen sei in den Niederlanden zur Gewohnheit geworden. "Das ist ein Tabubruch, der sich auf ganz Europa auswirkt", so Brysch weiter. "Fuer uns in Deutschland heisst das: Wer an der Strafbarkeit der Toetung auf Verlangen etwas aendert, loest immer einen Dominoeffekt aus." Es sei nicht moeglich, Missbrauch auszuschliessen. "Deshalb sollte jeder Politiker, der eine Aenderung des Paragraphen 216 StGB erwaegt, die menschenverachtenden Folgen bedenken", erklaerte Brysch. Auch die Niederlande haetten versaeumt, ausreichend qualifizierte Hilfsangebote fuer die verzweifelten Menschen zu schaffen. Die Frage nach der Ursache der Verzweiflung falle unter den Tisch, die Menschen wuerden mit ihren Krankheiten und Schmerzen, Depressionen und ihrer Einsamkeit alleingelassen. Anstatt mit einer umfassenden Versorgung und Begleitung darauf zu reagieren, bekaemen die Patienten als "Alternative" die Toetung angeboten. "Mit immer neuen Euthanasie-Regelungen sollen die Probleme beseitigt werden - an den eigentlichen Ursachen wird nichts geaendert", so Brysch.

Mehr dazu: http://www.welt.de; http://morgenpost.berlin1.de; http://www.hospize.de

Quelle: ALfA-Newsletter vom 17.12.2004

Gast

Töten am Anfang und Ende des Lebens

Beitrag von Gast » 25.12.2004, 22:07

Töten am Anfang und Ende des Lebens verliert seinen Schrecken

Britische Medizinethikerin: Warum sollten Alte und Kranke ihren Familien zur Last fallen?

London / Groningen (http://www.kath.net / idea) Das Töten von Schwerstkranken am Anfang und Ende des Lebens scheint seinen Schrecken zu verlieren. In Großbritannien sprach sich jetzt eine führende Medizinethikerin dafür aus, siechen Menschen den Tod auf Verlangen zu erlauben. In den Niederlanden wollen alle Universitätskrankenhäuser die Genehmigung erhalten, Säuglinge mit schwersten Missbildungen umzubringen – was ohnehin schon praktiziert werde.
...
Weiter unter
http://www.kath.net/detail.php?id=9239
http://www.kath.net/detail.php?id=9166
http://www.kath.net/detail.php?id=8900
http://www.kath.net/detail.php?id=8622
http://www.kath.net/detail.php?id=8609
http://www.kath.net/detail.php?id=8598

Gast

Gedenkt der Freiwilligkeit des Patienten!

Beitrag von Gast » 26.12.2004, 12:31

In den Kommentaren hier, kommt der wichtigste Punkt kaum oder gar nicht zur Sprache. Die Freiwilligkeit des jeweiligen Patienten!
Wenn DIE als oberstes Gebot respektiert würde und MassStab wäre, kann man über Sterbehilfe sehr wohl menschenwürdig reden.

Wenn ich die bisherigen Kommentare richtig lese, sind das Haupt-Problem die Ärzte!:
Sie töten angeblich Menschen, die das gar nicht wollen, und handeln damit auch nach niederländischem Gesetz illegal. Und sie wollen nun auch psychisch Kranke und sogar behinderte Babys töten.
Das zeigt doch aber, dass Ärzte sich nicht durch Gesetze von ihrem Tun abhalten lassen.
Die deutschen Ärzte halte ich da nicht für besser - eher im Gegenteil.

Knackpunkt ist und bleibt also in Holland wie auch hier, den Ärzten auf die Finger zu schauen!
Durch mehr Interesse an ihrem Tun, durch mehr Transparenz im Medizinwesen, durch mehr Patienten-Beteiligung bei der Normengebung und so weiter.

Gast

Aktive Sterbehilfe ist nicht zu akzeptieren

Beitrag von Gast » 27.12.2004, 11:10

... In den Kommentaren hier, kommt der wichtigste Punkt  kaum oder gar nicht zur Sprache. Die Freiwilligkeit des jeweiligen Patienten!
Wenn DIE als oberstes Gebot respektiert würde und MassStab wäre, kann man über Sterbehilfe sehr wohl menschenwürdig reden.....
Das niederländische Sterbehilfegesetz kann für die BRD kein Beispiel sein. Im Gegenteil: es ist ein abschreckendes Beispiel!
Im Grundgesetz der BRD ist das Lebensgrundrecht postuliert, das den Staat verpflichtet jedwede aktive Sterbehilfe zu unterbinden. Daher ist folgerichtig, dass aktive Sterbehilfe (auch bei ausdrücklichem Todesverlangen des betroffenen Menschen) nach § 216 StGB mit Strafe bedroht ist.
Das Selbestbestimmungsrecht muss, wenn andere bei der Tötung mitwirken sollen, zurücktreten. Darüber kann man m.E. nicht reden, weil der Lebensschutz bei allen konkurrierenden Rechtsgütern, z.B. Selbstbestimmungsrecht eines Patienten, Vorrang haben muss.

Das meint
Dirk

Gast

Sterbehilfe bei Kindern in Holland

Beitrag von Gast » 25.01.2005, 11:18

Erste Untersuchung zu Sterbehilfe bei Kindern in Holland
Ärzte melden Todesfälle aus Angst vor Strafverfolgung nicht

Groningen (pte, 24. Jan 2005 13:45) - Holländische Ärzte haben seit 1997 22 Tötungen von unheilbar kranken Babys gemeldet. Zu diesem Ergebnis ist eine Studie unter der Mitarbeit des Universitair Medisch Centrum Groningen http://www.umcg.nl/azg/nl gekommen. Keiner der beteiligten Ärzte wurde angeklagt, obwohl Sterbehilfe bei Kindern in Holland nicht erlaubt ist. Bei der in der Nederlands Tijdschrift voor Geneeskunde http://www.ntvg.nl veröffentlichten Studie handelt es sich um die erste Untersuchung zu diesem Thema.

Die Autoren der Studie wollen laut BBC auf die mangelnden Informationen aufmerksam machen und Ärzte dazu ermutigen, sich ohne Angst vor einer Strafverfolgung zu melden. Zu den verstorbenen Kindern gehörten schwerste Fälle von Spina bifida. Die Studie zeigte, dass die Staatsanwälte von einer Anklage absahen, wenn folgende vier Kriterien erfüllt wurden: Die ärztlichen Betreuer des Kindes und unabhängige Ärzte müssen einverstanden sein. Es gibt keine Aussicht auf eine Verbesserung des Zustandes und die Schmerzen können nicht gelindert werden. Die Eltern müssen einverstanden sein. Das Leben der Kinder muss auf eine medizinisch korrekte Art und Weise enden.

Eine Erhebung hatte nahe gelegt, dass holländische Ärzte jährlich bei 15 bis 20 schwerstbehinderten Neugeborenen Sterbehilfe leisten aber keine Meldung erstatten. Eduard Verhagen, einer der Autoren der Studie erklärte, gegenüber De Volkskrant, http://www.volkskrant.nl dass man von der Existenz dieser Fälle gewusst habe, aber nie darüber sprechen durfte. "Das muss sich ändern. Wenn wir diese furchtbar schwere Entscheidung treffen, muss das in völliger Offenheit geschehen. Wir wurden dafür ausgebildet, das Leben eines Kindes zu retten. Das Leiden dieser Kinder kann nur mit ihrem Tod beendet werden. Es erfordert Mut, diesen Schritt zu tun." 2001 war Holland das erste Land, in dem Sterbehilfe unter der Einhaltung strenger Regeln erlaubt wurde.

Quelle: Pressetext Deutschland, 24.1.2005

Gast

Tötung behinderter Neugeborener ...

Beitrag von Gast » 30.01.2005, 11:12

+ Ärzte legen Karten auf den Tisch: Studie zur Tötung behinderter Neugeborener in den Niederlanden veröffentlicht

Amsterdam (ALfA) Das Leben von unheilbar kranken Neugeborenen ist in den Niederlanden mehrfach in Form von aktiver Sterbehilfe beendet worden. Dies berichtet der Online-Dienst „Yahoo! Nachrichten“ am 22. und 23. Januar 2005. Am 22.Januar 2005 war in der Fachzeitschrift „Nederlands Tijdschrift voor Geneeskunde“ eine Studie veroeffentlicht worden, die 22 solcher Faelle seit 1997 auflistet.

Es sei die erste detaillierte Untersuchung ueber diese eigentlich illegale Praxis, die aber von vielen Befuerwortern der Sterbehilfe als ethisch begruendet gerechtfertigt wird. Demnach stelle die Staatsanwaltschaft in allen Faellen die Ermittlungen ein.

Laut der Studie litten alle 22 aufgelisteten Kinder bei der Geburt an einer schweren Form von Spina bifida mit offenem Rueckenmark. Den Saeuglingen habe der groesste Teil des Gehirns gefehlt, Nieren, Blase und Verdauungssystem haetten nicht funktioniert und Aussicht auf eine Besserung habe ebenfalls nicht bestanden.
Die Autoren der Studie wollen den „Yahoo! Nachrichten“ vom 23. Januar 2005 unter Berufung auf BBC zufolge auf die mangelnden Informationen aufmerksam machen und Aerzte dazu ermutigen, sich ohne Angst vor einer Strafverfolgung zu melden. Die Studie zeige, dass die Staatsanwaelte von einer Anklage absahen, wenn folgende vier Kriterien erfuellt wurden: Die aerztlichen Betreuer des Kindes und unabhaengige Aerzte muessen einverstanden sein. Es gibt keine Aussicht auf eine Verbesserung des Zustandes und die Schmerzen koennen nicht gelindert werden. Die Eltern muessen einverstanden sein. Das Leben der Kinder muss auf eine medizinisch korrekte Art und Weise enden.

Eine Erhebung habe nahe gelegt, dass hollaendische Aerzte jaehrlich bei 15 bis 20 schwerstbehinderten Neugeborenen Sterbehilfe leisten aber keine Meldung erstatten. Eduard Verhagen, einer der Autoren der Studie und Leiter einer Kinderklinik in Groningen, die im vergangenen Jahr im sogenannten Protokoll von Groningen Richtlinien fuer Sterbehilfe bei unheilbar kranken Kindern erstellt hatte, habe gegenueber De Volkskrant erklaert, dass man von der Existenz dieser Faelle gewusst habe, aber nie darueber sprechen durfte. "Das muss sich aendern. Wenn wir diese furchtbar schwere Entscheidung treffen, muss das in voelliger Offenheit geschehen. Wir wurden dafuer ausgebildet, das Leben eines Kindes zu retten. Das Leiden dieser Kinder kann nur mit ihrem Tod beendet werden. Es erfordert Mut, diesen Schritt zu tun." zitiert der „Yahoo!“-Nachrichtendienst den Arzt.

In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe seit 2001 legal, allerdings darf sie nur an Erwachsenen praktiziert werden, die ausdruecklich den Todeswunsch aeussern und unter grossen Schmerzen leiden, die nicht gelindert werden koennen. Laut den beiden Medienberichten moechte der Aerzteverband KNMG die Sterbehilfe aber auf Leidende ausdehnen, die keinen freien Willen aeussern koennen, darunter Kinder, schwer geistig Behinderte und Personen, die nach einem Unfall in ein irreversibles Koma gefallen sind. Dem Verband zufolge solle ein unabhaengiges Expertengremium darueber befinden. Die Regierung habe eine Entscheidung bislang jedoch aufgeschoben. Verhagen hoffe, dass sie jedoch endlich den Vorschlag des Aerzteverbands zur Schaffung einer unabhaengigen Pruefungskommission aufgreife.

Unterdessen brachte laut „Yahoo! Nachrichten“ vom 23. Januar Papst Johannes Paul II. abermals seine grosse Besorgnis ueber die Praxis der Sterbehilfe in Niederlanden zum Ausdruck. Beim Antrittsbesuch der neuen niederlaendischen Botschafterin Monique Frank im Vatikan habe das Oberhaupt der Katholiken am 22. Januar 2005 beklagt, die Debatte ueber dieses heikle Thema sei vom Phaenomen des Saekularismus gepraegt. Er rief die Verantwortlichen in den Niederlanden auf, sich der Schwere solcher Entscheidungen bewusst zu sein, und appellierte insbesondere an die Katholiken, sich der aktiven Sterbehilfe zu verweigern.

Kommentar Christian Frodl, Redakteur ALfA-Newsletter: Mit diesem Vorstoss zur Euthanasie schwerstbehinderter Neugeborener und dem Bestreben des Aerzteverbandes KNMG, Sterbehilfe auf „Leidende“ auszudehnen, die keinen freien Willen aeussern koennen, darunter Kinder, schwer geistig Behinderte und Personen, die nach einem Unfall in ein irreversibles Koma gefallen sind, wird ein weiterer Dammbruch eingeleitet, fuer den es kaum noch ein Halten geben duerfte. Schon heute geht die Praxis in den Niederlanden weit ueber die derzeitige gesetzliche Regelung hinaus. Laut einer Studie Deutschen Hospiz Stiftung zum Missbrauch der Euthanasie in den Niederlanden werden dort jedes Jahr 900 Menschen getoetet, obwohl sie dies nicht verlangt haben. Eine anonymisierte Befragung unter den Aerzten ergab auch, dass in 38 Prozent der Faelle die Angehoerigen die Euthanasie des Betroffenen vorantreiben. Grund: Die Naechsten koennen das Leid des Patienten nicht ertragen. In 30 Prozent der Faelle wird dem Schwerstkranken der Wunsch nach Euthanasie unterstellt, so die Hospizstiftung in einer Pressemitteilung vom 18. November 2003. Stellt sich die Frage, wann die niederlaendische Praxis auch in Deutschland angewandt wird, angesichts des massiven Kostendruckes und Rationalisierungen im Gesundheitswesen und in der Pflege …

Weitere Infos:
Studie zur Euthanasie an Neugeborenen, veroeffentlicht in Nederlands Tijdschrift voor Geneeskunde:
http://www.ntvg.nl
Unter Mitarbeit des Universitair Medisch Centrum Groningen: http://www.umcg.nl/azg/nl

Studie der Deutschen Hospiz Stiftung „Missbrauch der Euthanasie in den Niederlanden 2003“ im PDF-Format
http://www.hospize.de/ftp/holland_2003.pdf

Quelle: ALfA-Newsletter 03/05 vom 29.01.2005

Gast

Sterbehilfe bei Neugeborenen verteidigt

Beitrag von Gast » 14.03.2005, 10:58

Niederländische Mediziner verteidigen Sterbehilfe bei Neugeborenen

GRONINGEN. Niederländische Pädiater haben das Groningen-Protokoll verteidigt, das in den Niederlanden die aktive Sterbehilfe bei Neugeborenen und Säuglingen mit schwersten Behinderungen ermöglicht. Sie reagieren damit auf das enorme Medieninteresse ihrer Publikation in der Nederlands Tijdschrift voor Geneeskunde ( 2005; 149: 183-8 ) Mitte Januar.

Dort hatten Eduard Verhagen von der Beatrix Kinderkliniek in Postbus bei Groningen und Mitarbeiter berichtet, dass zwischen Januar 1997 und Juni 2004 insgesamt 22 Neugeborene getötet wurden, denen die Ärzte eine “hoffnungsloses Leiden” aufgrund einer schweren Behinderung (Spina bifida oder Hydrocephalus) ersparen wollten und weil sie keine medizinischen Behandlungsmöglichkeiten sahen. In allen Fällen seien mindestens zwei Ärzte außerhalb des behandelnden Teams konsultiert worden. In 17 der 22 Fälle war ein multidisziplinäres Spina-bifida-Team konsultiert worden. In allen Fällen seien die Eltern einverstanden gewesen, in vier Fällen hätten sie die Beendigung des Lebens ihrer Neugeborenen ausdrücklich gewünscht.

Die Ärzte hatten das Leben von 14 Kindern durch eine Kombination von Analgetika, Sedativa und Muskelrelaxanzien (“paralyzing drugs”) herbeigeführt. Den anderen acht Kindern hatten sie Analgetika und Sedativa verabreicht.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=19460

Gast

Niederlande: Alzheimer als Grund für Sterbehilfe

Beitrag von Gast » 17.05.2005, 11:39

Niederlande: Alzheimer als Grund für Sterbehilfe

Amsterdam (ALfA) In den Niederlanden sorgte der erste dokumentierte Fall eines 65-jaehrigen Alzheimer-Patienten, der durch aktive Sterbehilfe aus dem Leben schied fuer Furore. Die Euthanasie-Kontroll-Kommissionen des Landes haben die Rechtmaessigkeit des Falles entschieden, berichtete das katholische Online-Nachrichtenmagazin "kath.net" am 10.Mai 2005 unter Berufung auf das "British Medical Journal". Das niederlaendische Justizministerium habe laut "kath.net" vor einiger Zeit einen Beschluss der Staatsanwaltschaften gebilligt, wonach Alzheimer und Demenz als Grund fuer aktive Sterbehilfe akzeptiert werden.

Dokumentiert sei der aktuelle Fall im Euthanasie-Jahresbericht 2004, den die fuenf zustaendigen regionalen Kontroll-Kommissionen des Landes herausgeben. Seit Inkrafttreten des Euthanasiegesetzes im April 2002 muessen alle Aerzte Faelle von Euthanasie und Beihilfe zum Selbstmord an die Kontroll-Kommissionen melden, wo sie von Aerzten, Juristen und Ethikern ueberprueft werden. Im Fall des Patienten, an dem aktive Sterbehilfe geleistet wurde, habe es sich um einen 65-jaehrigen Mann gehandelt, der seit drei Jahren an Alzheimer erkrankt war. Sein Leiden sei laut dem Pressebericht "aussichtslos und unertraeglich" gewesen, eines jener Kriterien, die erfuellt werden muessen, damit aktive Sterbehilfe geleistet werden darf. Doch genau in diesem Punkt habe bei den Medizinern Uneinigkeit geherrscht, wie die Chronologie zeige. Zwei Gutachten seinen zu unterschiedlichen Ergebnissen ueber die "Unertraeglichkeit" des Leidens gekommen.

Die Vorsitzende der Kontroll-Kommissionen, Reina de Valk, habe die Entscheidung ueber die Rechtmaessigkeit verteidigt: "Wir koennen nicht von einem Dammbruch sprechen", meinte sie laut "kath.net". Die Nachfrage um Beihilfe zum Selbstmord in den fruehen Phasen von Demenz wuerden angesichts der zahlreichen komplexen Faktoren, etwa die Frage der Dauer, immer "die Ausnahme" bleiben, habe sie dem sie dem "British Medical Journal" erklaert. "Wenn eine Anfrage gemacht wird, muss unertraegliches Leiden bereits existieren, und nicht nur die Angst vor zukuenftigem Leiden" habe sie betont.

Insgesamt seien fuer das Jahr 2004 1886 Euthanasie-Faelle dokumentiert, wobei in vier Faellen laut Urteil der Kommissionen die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten worden seien. 2002 seien 1882 Toetungen gemeldet worden, gegenueber 1815 Faellen im Jahr 2003. Die Vorsitzende der Kontroll-Kommissionen, Reina de Valk, zweifelt laut "kath.net"-Bericht an diesen Zahlen. Bei der Vorlage des Taetigkeitsberichts 2002 habe sie erklaert, die Euthanasie-Dunkelziffer liege vermutlich doppelt so hoch wie die gemeldeten Zahlen.


Weitere Informationen:
Vollstaendiger Artikel auf http://www.kath.net unter http://www.kath.net/detail.php?id=10443

Quelle: ALfA-Newsletter 18/05 vom 14.05.2005

Gast

FDP-Kongress zu aktiver Sterbe- /Freitodhilfe

Beitrag von Gast » 26.05.2005, 03:07

FDP veranstaltet am 13.6. in Berlin Kongress zu (aktiver) Sterbehilfe und assistierter Freitodhilfe (mit Referenten u.a. aus NL, Schweiz, Oregon / USA)
Einladung und Programm unter:

http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=340

Gast

Sterbehilfe bei Kindern in den Niederlanden

Beitrag von Gast » 07.09.2005, 11:10

Häufige Sterbehilfe bei Kindern in den Niederlanden

ROTTERDAM. Die Sterbehilfe ist in den Niederlanden auch bei pädiatrischen Patienten keine Ausnahme mehr. Nach einer Studie in den Archives of Pediatrics & Adolescent Medicine (2005; 159: 802-809) steht sie bei jedem dritten Sterbefall bei Kindern und Jugendlichen zur Diskussion.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=21298

Gast

Sterbehilfe bei Kindern in den Niederlanden

Beitrag von Gast » 11.09.2005, 11:25

Neue Euthanasiestudie: Von der Ausnahme zum Normalfall - Sterbehilfe bei Kindern in den Niederlanden

Rotterdam (ALfA). Die Sterbehilfe ist in den Niederlanden auch bei Kindern und Jugendlichen keine Ausnahme mehr. Wie das „Deutsche Aerzteblatt“ in der Online-Ausgabe vom 6. September berichtete, steht sie nach einer Studie in den Archives of Pediatrics & Adolescent Medicine bei jedem dritten Sterbefall bei Kindern und Jugendlichen zur Diskussion.

Laut Astrid Vrakking von der Erasmus-Universitaet in Rotterdam gingen etwa 36 Prozent aller Todesfaelle im Alter von einem bis 17 Jahren eine „end-of-life“ Entscheidung voran. In 12 Prozent der Faelle seien weitere lebensverlaengernde Behandlungen abgesetzt worden; in 21 Prozent seien bei der Behandlung von Schmerzen oder anderer Symptome eine moegliche lebensverkuerzende Wirkung in Kauf genommen worden und in 2,7 Prozent seien Medikamente mit der expliziten Absicht eingesetzt worden, das Leben zu verkuerzen. Dies sei bei 0,7 Prozent der Faelle auf Wunsch des Kindes geschehen und in zwei Prozent auf Wunsch der Eltern. Dem Bericht zufolge beruhen die Zahlen auf einer Analyse von 129 Faellen, die nach dem niederlaendischen Recht vom behandelnden Arzt an uebergeordnete Behoerden gemeldet werden muessen.

Laut dem Blatt haben die Forscher auch Aerzte interviewt, die an 76 Faellen beteiligt waren. Die “End-of-life”-Entscheidungen seien danach nur in den wenigsten Faellen mit den Kindern besprochen worden. So sei dies bei neun als „kompetent“ und bei drei als „teilweise kompetent“ eingestuften Kindern geschehen. Fast immer seien andere Aerzte (in 75 Faelle) oder Pflegepersonal (in 66 Faellen) in die Entscheidung einbezogen worden.

Weiterfuehrende Infornationen:

Abstract der Studie den Archives of Pediatrics & Adolescent Medicine
http://archpedi.ama-assn.org/cgi/conten ... 9/802?etoc

Pressemitteilung der Archives of Pediatrics & Adolescent Medicine
http://www.eurekalert.org/pub_releases/ ... 090105.php

Quelle: ALfA-Newsletter 33/05 vom 10.09.2005
Aktion Lebensrecht fuer Alle e.V.

Gast

Niederlande: Euthanasie bei Kindern

Beitrag von Gast » 22.09.2005, 11:33

Niederlande: Deutsche Hospiz Stiftung prangert Euthanasie bei Kindern an - Kinderhospiz in Baden-Württemberg gefördert

Bühl/Baden. Die entsetzlichen Nachrichten über die Praktiken der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden häufen sich: Laut einer Studie der Erasmus-Universität in Rotterdam, die auf 129 Fällen basiert, wurden 2,7 Prozent der schwerstkranken Kinder und Jugendlichen bis 17 Jahren durch die Verabreichung von Medikamenten getötet- und zwar in über 60 Prozent der Fälle, ohne sie in die Entscheidung mit einzubeziehen. Jetzt bereitet das niederländische Justizministerium außerdem ein Gesetz zur Sterbehilfe bei Babys vor.

Eltern allein gelassen!

"Die Begleitung in einem Kinderhospiz oder einer Palliativstation wird von den Ärzten offenbar gar nicht in Betracht gezogen. Ohne Schmerzen und pflegerisch gut versorgt im Kreis der Familie bewusst Abschied nehmen zu können - das wird diesen jungen Patienten und ihren Angehörigen vorenthalten, so Brysch. "Wie hilflos und allein gelassen müssen sich Eltern fühlen, die sich für das Töten ihres Kindes entscheiden! Der von uns prognostizierte Dammbruch ist eingetreten. Nun macht Euthanasie auch nicht mehr vor Babys und Kindern halt."

Deutschland muss einen anderen Weg gehen!

Die Deutsche Hospiz Stiftung setzt am Donnerstag, dem 22.9.2005 wieder ein Zeichen: Sie fördert die Kinderhospizarbeit des Vereins Pallium e.V. in Bühl (Baden-Württemberg) mit 30.000 Euro. Das Geld fließt in den Aufbau eines professionellen Teams für die Begleitung schwerstkranker und sterbender Kinder. Mit der finanziellen Unterstützung verbindet die Deutsche Hospiz Stiftung erneut die Forderung an die Politik, endlich die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, die es erst ermöglichen, dass ein flächendeckendes Angebot für Kinder dauerhaft entstehen kann.

Hinweis für Journalisten:
Die Spendenübergabe findet am 22.9.2005 um 10.30 Uhr in Bühl (Baden-Württemberg) statt.

Bei Fragen:
Silke Lehmeyer Telefon: 089/202081-0
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Süddeutschland Mobil: 0171/6846881

Quelle: Pressemitteilung 33-05 21. September 2005

Gast

Niederlande: Sterbehilfe bei Babys

Beitrag von Gast » 24.09.2005, 11:34

Erst die Ausnahme nun die Regel: Niederlaendische Justiz bereitet Gesetz zur Sterbehilfe bei Babys vor

Den Haag (ALfA). Das niederlaendische Justizministerium bereitet ein Gesetz zur Sterbehilfe bei Babys vor, die an einer unheilbaren oder „unertraeglichen“ Krankheit leiden. Dies berichteten das „Deutsche Aerzteblatt“ in der Onlineausgabe vom 22. September 2005 unter Berufung auf einem Bericht des „NRC Handelsblad“ vom 20. September, sowie „Die Welt“ und „Swissinfo.ch“ vom 22. bzw. 21. September 2005. Damit folge Justizminister Piet Hein Donner den Empfehlungen von Experten, die das so genannte „Groningen-Protokoll“ verabschiedet hatten. Laut diesem Protokoll ist bei unheilbar kranken Kindern Sterbehilfe dann akzeptabel, wenn die Aerzte des Kindes und unabhaengige Aerzte zum Schluss gelangen, dass die Schmerzen nicht gelindert werden koennen, keine Aussicht auf Besserung des Zustands besteht und die Eltern einwilligen (siehe dazu auch ALfA-Newsletter 03/05 vom 29.01.2005). Bei einem entsprechenden Krankheitsbild soll nach Angaben des Aerzteblattes auch eine Abtreibung nach der 24. Woche noch legal sein. Ende 2004 hatten einer Studie zufolge niederlaendische KinderAerzte bereits oeffentlich zugegeben, unheilbar kranke Neugeborenen getoetet zu haben und eine gesetzliche Regelung verlangt, um das Leiden dieser Kinder in legalem Rahmen beenden zu koennen. In allen Faellen stellte die Staatsanwaltschaft laut der Studie die Ermittlungen ein.

Den neuen Empfehlungen zufolge muessen Aerzte, die Sterbehilfe bei Babys leisten, sich statt vor der Justiz vor einer Kommission aus Kinderaerzten, Gynaekologen und Richtern verantworten, die die Staatsanwaltschaft beraten soll. Laut den Zeitungen soll eine Regel sein, dass die Eltern der Sterbehilfe immer zustimmen muessen. Das Gesundheitsministerium habe bestaetigt, dass gemeinsam mit dem Justizministerium eine Stellungnahme vorbereitet und im Oktober dem Parlament vorgelegt werde. Frueheren Medienberichten zufolge moechte der Aerzteverband KNMG die Sterbehilfe auch auf Menschen ausdehnen, die keinen freien Willen aeussern koennen, darunter Kleinstkinder, schwer geistig Behinderte und Menschen, die nach einem Unfall in ein irreversibles Koma gefallen sind.

In den Niederlanden ist die aktive Sterbehilfe seit 2001 per Gesetz erlaubt. Aerzte koennen seitdem unter Befolgung strikter Kriterien und unter Ueberwachung einer Kontrollkommission Erwachsenen toedliche Injektionen verabreichen, sofern sie ausdruecklich den Todeswunsch aeussern und unter grossen, nicht linderbaren Schmerzen leiden. Das Toeten von Babys ist derzeit noch verboten, da diese ihren Willen nicht aeussern koennen. Laut den Medienberichten registrierten die regionalen Kontrollkommissionen im vergangenen Jahr 1886 Faelle von Sterbehilfe wobei vier zweifelhafte Faelle an die Justiz weitergeleitet wurden. Dabei beenden nach Angaben der niederlaendischen Vereinigung von KinderAerzten Aerzte jaehrlich das Leben von 15 schwerstbehinderten Neugeborenen, weil diese "unertraeglich und aussichtslos leiden".

Die Deutsche Hospizstiftung kritisierte unterdessen das in Vorbereitung befindliche Gesetz zur Sterbehilfe bei Babys. „Die Begleitung in einem Kinderhospiz oder einer Palliativstation wird von den Aerzten offenbar gar nicht in Betracht gezogen. Ohne Schmerzen und pflegerisch gut versorgt im Kreis der Familie bewusst Abschied nehmen zu koennen - das wird diesen jungen Patienten und ihren Angehoerigen vorenthalten“ monierte Eugen Brysch, Geschaeftsfuehrender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung in einer Pressemitteilung vom 21. September 2005. „Wie hilflos und allein gelassen muessen sich Eltern fuehlen, die sich fuer das Toeten ihres Kindes entscheiden! Der von uns prognostizierte Dammbruch ist eingetreten. Nun macht Euthanasie auch nicht mehr vor Babys und Kindern halt." Um ein Zeichen zu setzen, foerdert die Deutsche Hospiz Stiftung aktuell die Kinderhospizarbeit des Vereins Pallium e.V. in Buehl (Baden-Wuerttemberg) mit 30.000 Euro, die in den Aufbau eines professionellen Teams fuer die Begleitung schwerstkranker und sterbender Kinder fliessen. Mit der finanziellen Unterstuetzung verbindet die Deutsche Hospiz Stiftung erneut die Forderung an die Politik, endlich die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, die es erst ermoeglichen, dass ein flaechendeckendes Angebot fuer Kinder dauerhaft entstehen kann.

Weitere Informationen

ALfA-Newsletter 03/05 vom 29.01.2005: Aerzte legen Karten auf den Tisch - Studie zur Toetung behinderter Neugeborener in den Niederlande veroeffentlicht
http://www.alfa-ev.com/newsletter/alfa_ ... 01-05.html

Quelle: ALfA-Newsletter 35/05 vom 23.09.2005

Niederlande - Keine Sakramente bei Sterbehilfe

Beitrag von » 18.11.2005, 17:04

Niederländische Bischöfe: Keine Sakramente bei Sterbehilfe

UTRECHT. In Fällen aktiver Sterbehilfe soll es nach dem Willen der katholischen Bischöfe der Niederlande keine kirchlichen Beerdigungen geben. Auch Sakramente für jene zu erteilen, die ihrem Leben so ein Ende setzen wollten, sei nicht möglich, heißt es laut niederländischen Medienberichten vom Freitag in einer „Pastoralen Handreichung“ der Bischöfe.

Das „Katholiek Nieuwsblad“ zitiert aus dem Dokument, das Ersuchen um aktive Sterbehilfe sei der Versuch, den letzten Gang des Lebens vollständig in die eigene Hand zu nehmen. Dies sei nicht vereinbar mit der Übergabe seiner selbst in die liebende Hand Gottes, wie sie sich in den kirchlichen Sakramenten ausdrücke. Euthanasie sei keine Lösung für das Leiden, sondern eine Auslöschung des leidenden Menschen.
....
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=22095

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