Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe ...

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Beihilfe zum Suizid

Beitrag von WernerSchell » 08.06.2015, 12:51

PRESSEMITTEILUNG vom 07.05.2015

Debatte um Beihilfe zum Suizid geht an wirklichen Problemen der Patienten vorbei

DGP: Es fehlt an breiten Kenntnissen zu Palliativversorgung, palliativer Sedierung und Therapieverzicht - Schwerstkranke müssen auch über Sterbewünsche offen sprechen können

Berlin, 8.6.2015. Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung bitten nur wenige Krebspatienten ihren Arzt um Suizidbeihilfe, heißt es in einer heute von der DGHO veröffentlichten Umfrage. Dies kann die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) mit 5.000 in der Palliativversorgung tätigen Mitgliedern nur bestätigen: Die Anfrage nach ärztlicher Beihilfe zum Suizid ist auch aus ihrer Erfahrung ein sehr seltenes Phänomen. „Diese absoluten Einzelfälle rechtfertigen keine Änderung des Strafrechts.“, betont Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der DGP.
Hingegen kann eine schwere Erkrankung den Wunsch, „so nicht mehr leben zu wollen“, mit sich bringen und Patienten sollten offen über ihre Belastungen sprechen können, unterstreicht Radbruch, welcher wie zahlreiche seiner Kolleginnen und Kollegen mehr als 1.000 sterbende Patientinnen und Patienten pro Jahr begleitet. „Die palliativmedizinischen Möglichkeiten in Ruhe erklärt zu bekommen, als Familie mit einem sterbenden Angehörigen ein multiprofessionelles Team zur Seite zu haben und über alle Nöte, Ängste und Beschwerden frei sprechen zu können, trägt oft erheblich zur Entlastung bei und kann die individuelle Not deutlich lindern.“
Neben einer guten palliativmedizinischen Symptombehandlung, die bis zur palliativen Sedierung gehen kann, ist es rechtlich auch möglich, „das Sterben zuzulassen“, d.h. lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen zu unterlassen, zu begrenzen oder zu beenden, sofern dies dem Willen des Patienten entspricht, ergänzt Prof. Dr. Christoph Ostgathe, Vizepräsident der DGP: „Viele ärztliche Kollegen tun sich schwer, auf medizinisch machbare Therapiemaßnahmen, die das Leben verlängern könnten, zu verzichten oder diese zu beenden.“
Die Angst vor vermeintlichen, insbesondere rechtlichen, Konsequenzen führe nicht selten dazu, dass lebenserhaltende Maßnahmen wie die künstliche Flüssigkeitsgabe fortgeführt werden. Hier gilt es jedoch abzuwägen, ob der Sterbende davon profitiert oder ob die Maßnahme vielleicht sogar eine Belastung darstellen könne. Sollte der Patient das Unterlassen oder Abbrechen lebensverlängernder Therapien - bis zum Abschalten der Beatmung - einfordern, so kann ein Zuwiderhandeln als Körperverletzung gewertet werden. Für einige wenige Patienten stellt der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit eine Möglichkeit zur selbstbestimmten Lebensbeendigung dar.
„Das Wissen um die Möglichkeiten der Palliativversorgung, der palliativen Sedierung und des Therapieverzichts im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildung breit zu etablieren, ist ein dringend notwendiger Schritt auf dem Weg zu einer besseren Aufklärung, Beratung und Versorgung von schwersterkrankten Menschen und ihren Angehörigen!“ erklärt Radbruch. Bislang haben etwa 10.000 von insgesamt 365.000 berufstätigen Ärztinnen und Ärzten eine palliativmedizinische Zusatzweiterbildung absolviert, 20.000 Pflegekräfte eine Palliative Care-Weiterbildung.
Nur in wenigen Fällen gelingt es nicht, mit dem leidenden Menschen gemeinsam tragfähige Perspektiven zu entwickeln. Dies sind Dilemma-Situationen für schwerkranke Patienten, die unter diesen Umständen möglicherweise den Suizid als letzten Ausweg in Erwägung ziehen, aber auch für Ärztinnen und Ärzte, die sich dem Patienten, ihrem Gewissen und ihrem Berufsethos verpflichtet fühlen. Die Beihilfe zum Suizid ist grundsätzlich keine ärztliche Aufgabe und berufsrechtlich im Sinne der Bundesärztekammer zu verbieten, d.h. auf Landesebene entsprechend zu vereinheitlichen, so die beiden erfahrenen Palliativmediziner. Ein grundsätzliches Verbot schließe jedoch in einem dieser sehr seltenen Einzelfälle, wenn ein Arzt seinen Patienten gut kennt, länger begleitet hat und sich in einer persönlichen Gewissensentscheidung für eine Suizidbeihilfe entscheidet, nicht aus, dass die Landesärztekammer von einer berufsrechtlichen Sanktionierung absehen kann.
Gründe für eine Bitte um Suizidbeihilfe sind meist nicht unerträgliche Schmerzen oder andere Symptome, viel häufiger haben die beiden Ärzte in den mehr als 20 Jahren ihrer Berufstätigkeit z.B. gehört „Ich kann doch meinen Angehörigen nicht zur Last fallen…“. Hier müsse vor einer Debatte um die Bereitschaft zum ärztlich assistierten Suizid die gesellschaftliche Diskussion um Grundwerte und solidarisches Miteinander geführt werden, unterstreicht auch DGP-Vizepräsidentin Maria Wasner, Professorin für Soziale Arbeit in Palliative Care in München.

Stellungnahme der DGP: Ärztlich assistierter Suizid: Wenn die Ausnahme zur Regel wird (26.8.2014)
https://www.dgpalliativmedizin.de/image ... Suizid.pdf
Kontakt: Karin Dlubis-Mertens, Öffentlichkeitsarbeit der DGP, redaktion@palliativmedizin.de, Tel: 030 / 30 10 100 13

+++
Das Thema "Patientenautonomie am Lebensende" war am 22.10.2014 Thema des Neusser Pflegetreffs.
Dazu gibt es bei Youtube eine Filmdokumentation > https://www.youtube.com/watch?v=e0jtDziYNeM
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Sterbehilfe: DGHO fordert Freiraum für Gewissensentscheidung

Beitrag von WernerSchell » 09.06.2015, 06:37

Ärzte Zeitung vom 09.06.2015:
Sterbehilfe: DGHO fordert Freiraum für Gewissensentscheidung
Keine Änderung der gesetzlichen Regelungen, aber Klarstellung im Berufsrecht:
Mit diesen Forderungen hat sich der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für
Hämatologie und Onkologie (DGHO) in die schwierige Debatte um assistierten Suizid eingeschaltet.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=887 ... ung&n=4272
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Plan von Parlamentariern: Sterbehilfevereine sollen sterben

Beitrag von WernerSchell » 10.06.2015, 06:13

Ärzte Zeitung vom 10.06.2015:
Plan von Parlamentariern: Sterbehilfevereine sollen sterben
Die Debatte über Sterbehilfe gewinnt an Fahrt: Eine Gruppe von Bundestags-abgeordneten
mehrerer Fraktionen kämpft dafür, dass die geschäftsmäßige Sterbehilfe gesetzlich verboten wird.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=887 ... ung&n=4275
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Gesetzentwurf .... geschäftsmäßige Suizidbeihilfe verbieten

Beitrag von WernerSchell » 10.06.2015, 06:33

Deutsches Ärzteblatt:
Gesetzentwurf:
Abgeordnete aller Fraktionen wollen geschäftsmäßige Suizidbeihilfe verbieten
Zehn Bundestagsabgeordnete aller vier Fraktionen wollen künftig die geschäftsmäßige, auf Wiederholung angelegte Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen.
Vor der ersten Lesung der Gesetzentwürfe zur Regelung der ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... -verbieten

Engagierte Bundestagsdebatte zur Sterbehilfe: Fünf Positionen kristallisieren sich heraus
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... ich-heraus
Suizidbeihilfe: Onkologen gegen Sonderregelungen für Ärzte
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... uer-Aerzte
Menschenrechtsgerichtshof billigt passive Sterbehilfe
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... terbehilfe
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Abgeordnete wollen geschäftsmäßige Sterbehilfe bestrafen

Beitrag von WernerSchell » 10.06.2015, 08:12

Abgeordnete wollen geschäftsmäßige Sterbehilfe bestrafen
Lange war es ruhig geworden um das Thema Sterbehilfe, doch nun wird es konkret: Die Abgeordneten von Union,
SPD, Grünen und Linken streben an, die „geschäftsmäßige“ Förderung der Sterbehilfe unter Strafe zu stellen.
Quelle: Berliner Zeitung
http://www.berliner-zeitung.de/wirtscha ... 07826.html
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Vier Entwürfe zur Regelung der Suizidhilfe

Beitrag von WernerSchell » 11.06.2015, 06:33

Vier Entwürfe zur Regelung der Suizidhilfe – erste Lesung am 3. Juli 2015
10. Juni 2015

I N H A L T :
• Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur Suizidhilfe
• Mitschnitt der Veranstaltung „Organisierte Suizidhilfe in Deutschland“ vom 3. Juni
• Weitere einschlägige Veranstaltungen (jeweils Eintritt frei!) bis Ende Juni


Nun müssen sich die Bundestagsabgeordneten festlegen. Bislang ist die Suizidhilfe bei einer freiwillensfähigen Person, welche die Tat dann selbstständig ausführt, in Deutschland völlig straffrei. Das soll sich jetzt aber nach Willen des Gesetzgebers ändern. Die Frage ist jedoch: Wie soll die Assistenz bei der Selbsttötung – i. d. R. durch Bereitstellung tödlich wirkender Medikamente - in Deutschland geregelt werden? Am 3. Juli steht die erste Lesung von vier (fraktionsübergreifenden) Gesetzentwürfen zum Verbot bzw. zur Regelung der Suizidhilfe auf der Tagesordnung des Bundestages. Drei Gruppen haben ihre Entwürfe schon fertig. Der vierte ist noch nicht vollständig ausgearbeitet.

Zwei Entwürfe für ein Strafrechtsverbot
Bei den Verbotsbefürwortern reicht das Spektrum vom Totalverbot der Suizidhilfe ohne jegliche Ausnahme (Gruppe um Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger, beide CDU) bis zum strafrechtlichen Verbot nur der „geschäftsmäßigen“ Suizidhilfe. Zu letzterem hat sich eine größere Parlamentariergruppe zusammengefunden, die als einzige aus Vertreter/innen aller Fraktionen (von Union bis zu den Linken) besteht.
Neben Michael Brand (CDU) haben sich zu diesem 2. Verbotsentwurf Kerstin Griese und Eva Högl (beide SPD), Elisabeth Scharfenberg und Harald Terpe (beide Grüne) sowie Kathrin Vogler und Halina Wawzyniak (beide Linke) zusammengefunden. Ihnen zufolge soll die Beihilfe zur Selbsttötung in Zukunft mit bis zu 3 Jahren Gefängnis geahndet werden, wenn sie - etwa von einem Verein oder auch einem einzelnen Arzt - geschäftsmäßig betrieben wird. Ein neuer Strafrechtsparagraph soll dieser Gruppe zufolge heißen:
• "Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Die Arbeit von Organisationen wie der des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch (egal ob kommerziell oder nicht) wäre damit nicht mehr möglich. Aber auch z. B. Onkologen (Krebs- oder Palliativmediziner), die im Laufe von Jahren bei mehreren ihrer Patienten Suizidhilfe geleistet hätten – auch völlig unentgeltlich – wären vom Vorwurf der „Geschäftsmäßigkeit“, d.h. über einen Einzelfall hinausgehenden Tätigkeit bedroht. Nach außen hin wird publikumswirksam so getan, als ob es gegen „Geschäftemacherei“ ginge. In Wirklichkeit meint "geschäftsmäßig" im rechtlichen Sinne aber, dass man die Suizidhilfe "zu einem dauernden oder wiederkehrenden Bestandteil seiner Tätigkeit macht", wie es auch richtig in der Begründung dieses Entwurfs heißt. Ob man damit Geld verdient oder nicht, soll keine Rolle spielen.
Wann aber handelt ein Arzt schon "geschäftsmäßig" und muss also bestraft werden? Oder wann geht es bei ihm nur um die straflose Wiederholung einer einzelnen Gewissensentscheidung? "Die Absicht ist entscheidend", sagte hierzu laut Berliner Morgenpost > http://www.morgenpost.de/printarchiv/po ... hilfe.html - der Initiator des Entwurfs, Michael Brand und ergänzte: "Dann müssen Gerichte entscheiden." Vor Gericht zu klären wäre dann – recht absurderweise - ein neuer Tatbestand, nämlich der des „Regelmäßigkeitsbewusstseins“ des ärztlichen Suizidhelfers.
Wie rp online > http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.5152765 - berichtet, sagte Kerstin Griese, die kirchenpolitische Sprecherin der SPD: "Wir rechnen uns aus, dass unser Antrag mehrheitsfähig ist". Schon am Tag der Vorstellung hätten eine Reihe prominenter Vertreter aus Union und SPD ihre Zustimmung signalisiert. Zu den Unterstützern zählen die Fraktionschefs Volker Kauder (CDU) und Thomas Oppermann (SPD) sowie Gesundheitsminister Hermann Gröhe und Rechtsexperte Wolfgang Bosbach (CDU). In der SPD favorisieren auch Arbeitsministerin Andrea Nahles, Umweltministerin Barbara Hendricks, die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und Parlamentsgeschäftsführerin Christine Lambrecht diesen Verbotsentwurf, der somit größte Aussichten auf eine Mehrheit hat. Eine Schwierigkeit mit dem Sterbetourismus in die Schweiz meint man in dieser Gruppe auch gemeistert zu haben: Laut ihrem Entwurf wäre ja die dortige organisierte, "geschäftsmäßige" Suizidhilfe nach deutschem Recht demnächst auch eine Straftat. Und das hieße, dass man in Deutschland bestraft werden könnte, wenn man "Teilnehmer" dieses Sterbetourismus wäre, etwa jemanden in die Schweiz fahren würde. Doch Angehörigen oder auch „Nahestehende“, die etwa einen sterbewilligen Schwerkranken dann dorthin begleiten, sollen ausdrücklich straffrei bleiben (etwa im Unterschied zu England, wo auch sie strafbedroht sind).

Zwei alternative Entwürfe gegen ein Strafrechtsverbot von Sterbehilfeorganisationen
Die beiden übrigen Entwürfe wollen ausdrücklich darauf verzichten, die in Deutschland tätigen (SterbehilfeDeutschland) oder in die Schweiz vermittelnden (Dignitas) Sterbehilfevereine strafrechtlich zu verbieten. Dazu zählt zum einen der liberalste Vorschlag einer Gruppe um Renate Künast von den Grünen und Petra Sitte/ Kai Gehring, beide von der Linken.
Der vierte Entwurf befindet sich noch im Stadium der Planung, er wird vertreten von einer Parlamentariergruppe um Karl Lauterbach (SPD) zusammen mit seiner Parteikollegin Carola Reimann und Peter Hintze (CDU).

Auf der Podiumsveranstaltung des Humanistischen Verbandes Deutschlands u.a. umrissen Petra Sitte und Karl Lauterbach ihre Konzepte.
Die per Video aufgenommene Statements von Petra Sitte und Karl Lauterbach siehe hier: http://www.patientenverfuegung.de/aktuelles

Nach Petra Sitte soll die „organisierte“, auf wiederholte Geschäftigkeit zielende Suizidhilfe ausdrücklich erlaubt bleiben. Verboten werden soll nur die "gewerbsmäßige" Suizidhilfe. Demnach würde mit Gefängnis bestraft, wer Suizidhilfe anbietet und wiederholt leistet, um sich dadurch „eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer“ zu verschaffen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Suizidhilfe zu einem kommerziellen Geschäft wird. Wenn die Ärzte Suizidhilfe leisten wollen, müssen sie zunächst den Patienten über alle medizinischen, vor allem palliativen Möglichkeiten zur Behandlung seines Leidens informieren und Alternativen zur Selbsttötung aufzeigen. Diese ärztlichen Beratungspflichten sollen auch den Suizidhilfevereinen auferlegt werden.
Nach Karl Lauterbach ist es nicht hinnehmbar, dass sich de facto die Möglichkeit von Suizidhilfe auf Mitglieder bestimmter Vereine beschränkt. Er will Ärzten explizit die Assistenz bei der Selbsttötung erlauben, sofern der Patient eine aussichtslose, tödliche Krankheit mit schwerem Leiden hat – was aber nicht auf Palliativpatienten (wie im Modell des US-Staates Oregon) begrenzt sein sollte. Die Vertreter dieses Entwurfes orientieren sich stark an dem von den Medizin(ethik und rechts)-Experten G.D. Borasio, R.J. Jox, J. Taupitz, U. Wiesing. Deren Vorschlag setzt ein Strafrechtsverbot der nicht-ärztlichen Suizidhilfe voraus (sowie auch der ärztliche Suizidhilfe, sofern strikt formulierte Verfahrensweisen und Kriterien nicht eingehalten werden). Soweit will Lauterbach aber angeblich nicht gehen – wobei sich die vonim mitvertretene Parlamentariergruppe bisher ihren Gesetzentwurf noch nicht endgültig ausgearbeitet hat.
Auf derselben Veranstaltung brachte der Podiumsteilnehmer Roger Kusch am Ende seine tiefe Sorge zum Ausdruck, da es offenbar keine nennenswerte Stimme im Parlament gibt, welche sich für die Beibehaltung der bisherigen liberalen Regelung stark mache. Die Beiträge der - im Vergleich mit anderen Parlamentariergruppen ja eher liberal auftretenden - Bundestagsabgeordneten Karl Lauterbach und Petra Sitte ließen erkennen, dass auch diese die bestehende Praxis der Suizidorganisationen jedenfalls nicht unangetastet lassen wollen. Kusch machte am Schluss der Veranstaltung deutlich, sein Verein SterbehilfeDeutschland habe in Zürich bereits eine Dependance eingerichtet und werde alle Aktivitäten sofort dorthin verlagern, sobald ein zu befürchtendes Verbotsgesetz in Kraft ist. Und dies solange - was allerdings Monate oder Jahre dauern könne - bis es verfassungsrechtlich wieder gekippt sei. Dazu habe sein Verein schon einen Klageantrag vorbereite. (Videoausschnitt mit Roger Kuschs Schlusswort in der Abschlussrunde siehe hier > https://www.youtube.com/watch?v=RM0VJZv0JMs )

Weitere Veranstaltung zur Auseinandersetzung mit den vier Gesetzentwürfen
Die o. g. Podiumsveranstaltung des Humanistischen Verbandes Deutschlands (zusammen mit der gbs und der HU) wird fortgeführt durch die Humanistische Union (zusammen mit dem arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen an der Humboldt Universität zu Berlin):
„Angehörige, Ärzt/innen oder Sterbehelfer/innen – wer darf beim Suizid assistieren?
30. Juni 2015 um 18.30 Uhr im Senatssaal der Humboldt-Universität Berlin, Hauptgebäude Unter den Linden 6.
“Seit dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871 sind der Suizid (d.h. die frei verantwortliche Selbsttötung) und die Beihilfe dazu in Deutschland straffrei. Das soll jetzt geändert werden: Sterbehilfevereine und Personen, die regelmäßig Suizidhilfe anbieten, sollen strafrechtlich belangt werden. Im Bundestag gibt es derzeit vier fraktionsübergreifende Gesetzesinitiativen zur Neuregelung des assistierten Suizids. … Bei der Veranstaltung erhalten Vertreterinnen und Vertreter der vier Abgeordnetengruppen die Gelegenheit, ihren jeweiligen Gesetzesvorschlag vorzustellen. Wir möchten mit ihnen diskutieren:
• warum ein Verbot bzw. eine Begrenzung der Suizidbeihilfe aus ihrer Sicht notwendig ist,
• warum Ärzte und/oder Angehörige helfen dürfen – professionelle Sterbehelfer/innen jedoch nicht,
• welche Sterbehilfe-Angebote, medizinischen Entwicklungen oder anderen Tatsachen ein strafrechtliches Verbot gegen Vereine und Suizidhelfer/innen rechtfertigen,
• wie die jeweiligen Entwürfe zum verfassungsrechtlichen Anspruch der Selbstbestimmung Sterbewilliger, der Rechtssicherheit für alle Beteiligten sowie dem Ziel der Suizidprävention stehen."
Es diskutieren
• Thomas Dörflinger , MdB (CDU, angefr.) [für den Entwurf Sensburg/Dörflinger], Renate Künast , MdB (Bündnis 90/Die Grünen) [für den Entwurf Künast/Sitte/Gehring u.a.], Kathrin Vogler , MdB (Die Linke) [für den Entwurf Brand/Griese/Vogler u.a.], Dr. Karl Lauterbach , MdB (SPD, angefr.) [für den Entwurf Hintze/Reimann/Lauterbach]
• Moderation: Prof. Dr. Rosemarie Will (Humanistische Union)

Zwei Veranstaltungen mit internationalen Vertreter/innen aus Oregon, den Niederlanden, Belgien und der Schweiz

1. Veranstalter: G.D. Borasio, R.J. Jox, J. Taupitz, U. Wiesing
Tagung „Assistierter Suizid: Der Stand der Wissenschaft“
15. Juni 2015, ab 9 Uhr in der Akademie der Wissenschaften Berlin/Brandenburg, Jägerstr. 22
Alles weitere siehe Programm (mit Anmeldemodus): > http://www.egt.med.uni-muenchen.de/vera ... ramm-2.pdf
Die Veranstalter haben die pv-newsletter-Redaktion darauf hingewiesen: „Wir haben aufgrund der Nachfragen vieler Interessierten, die nicht nach Berlin reisen können, einen Livestream für unsere Tagung organisiert“.
Übertragen wird der Livestream unter: http://www.suizidhilfe-tagung.de

2. Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben
Podiumsdiskussion „Die letzte Hilfe! Ärzte aus dem In- und Ausland diskutieren über Suizidhilfe“
20. Juni, 19.30 Uhr, Urania, „Kleist-Saal“, An der Urania 17, 10787 Berlin-Schöneberg (nahe U-Bhf. Wittenbergplatz).
„Wer sein Leben lang in Selbstbestimmung gelebt hat, will diese im Sterben nicht aufgeben. Daher kommt den Ärzten bei der Sterbebegleitung und -hilfe eine besonders wichtige Auf-gabe zu. Aber wer entscheidet, wie weit sie dabei gehen dürfen? …“
Es nehmen teil: Dr. Erika Preisig, Hausärztin, Sterbehelferin und Vereinspräsidentin von Lifecircle, Schweiz: Thomas Sitte, Palliativmediziner, Vorsitzender der Deutschen PalliativStiftung; Peg Sandeen, Sprecherin von „Death with Dignity“, US-Bundesstaat Oregon; Fione Zonneveld, Sprecherin „Nederlandse Vereniging voor een Vrijwillig Levenseinde“ (NVVE), Niederlande; François Damas, Arzt und Vorsitzender der Ethikkommission des Krankenhauses La Citadelle in Liège sowie Mitglied der belgischen Bundeskommission zur Sterbehilfe; Dr. Carlo Bock, Onkologe, Präsident der Fondation Cancer, praktiziert als Mediziner Sterbehilfe, Luxemburg.
Moderation: DGHS-Vizepräsident Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher.
Während der Diskussion wird simultan übersetzt.

Quelle: Mitteilungen 11.06.2015
Humanistischer Verband Deutschlands - Landesverband Berlin-Brandenburg e. V.
Wallstraße 61–65
10179 Berlin
Telefon: 030 613904-0
Fax: 030 613904-864
E-Mail: geschaeftsstelle@hvd-bb.de
Web: http://www.hvd-bb.de
Vorstandsvorsitzender: Martin Beck
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Registernummer: VR 4672 B
Steuernummer: 27/667/50591
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„Assistierter Suizid: Der Stand der Wissenschaft“

Beitrag von WernerSchell » 11.06.2015, 08:41

Internationale Tagung „Assistierter Suizid: Der Stand der Wissenschaft“ - Pressegespräch

Am Montag, 15. Juni 2015 findet in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (BBAW), Jägerstraße 22/23, 10117 Berlin (Eingang Markgrafenstraße), die internationale Tagung „Assistierter Suizid – Der Stand der Wissenschaft“ statt.

Die Organisatoren:
Prof. Dr. med. Gian Domenico Borasio, Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universität Lausanne
PD Dr. med. Dr. phil. Ralf J. Jox, Institut für Medizinethik der Ludwig-Maximilians-Universität München
Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz, Direktor des Instituts für Medizinrecht der Universitäten Heidelberg und Mannheim und stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ethikrates
Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Direktor des Instituts für Medizinethik der Universität Tübingen und ehemaliger Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer
Mit Unterstützung des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft

Warum diese Tagung?
Der Bundestag wird am 3. Juli die erste Lesung zum sogenannten „Sterbehilfe-Gesetz“ durchführen. Eine der wesentlichen Fragen betrifft den Regulierungsbedarf beim assistierten Suizid. Die Organisatoren möchten mit dieser Tagung den Beratungsauftrag der Wissenschaft gegenüber der Politik wahrnehmen. Einige der international renommiertesten Forscher zum Thema des assistierten Suizids werden in Berlin ihre neuesten Ergebnisse präsentieren.

Struktur der Tagung
Am Vormittag werden Wissenschaftler aus den Niederlanden, der Schweiz, den USA und Deutschland über ihre empirischen Ergebnissen berichten (auf Englisch). Am Nachmittag finden Pro-Contra-Debatten mit prominenten Vertretern aus den Bereichen Recht, Ethik und Medizin statt, ehe eine Podiumsdiskussion zwischen Vertretern der Politik und der Wissenschaft die Tagung beendet (auf Deutsch). Dabei wurden Vertreter aus dem gesamten Meinungsspektrum der Diskussion eingeladen.

Einladung zum Pressegespräch
Um 13 Uhr wird im Workshopraum 1 der BBAW ein Pressegespräch mit den vier Organisatoren stattfinden. Dabei werden die wichtigsten Ergebnisse aus dem wissenschaftlichen Teil zusammengefasst und ihre Bedeutung für die deutsche Diskussion analysiert. Gespräche mit den eingeladenen Wissenschaftlern sind auf Wunsch gerne möglich. Wir bitten um Anmeldung für das Pressegespräch per E-mail an: sigrid.detschey@med.uni-muenchen.de

Organisatorisches
Die Teilnahme an der Tagung ist kostenlos. Es sind noch einige Plätze frei. Um Anmeldung per E-Mail an sigrid.detschey@med.uni-muenchen.de wird gebeten. Die Tagung wird auch im Livestream zu sehen sein, unter der Adresse: http://www.suizidhilfe-tagung.de.

Für weitere Informationen:
Nadine Seiwert M.A.
Kommunikationsmanagerin
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
DSZ − Deutsches Stiftungszentrum GmbH
im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
Barkhovenallee 1
45239 Essen

Telefon (02 01) 84 01-1 23
Telefax (02 01) 84 01-2 55
E-Mail: nadine.seiwert@stifterverband.de

Anhang
attachment icon Programm zur internationalen Tagung "Assistierter Suizid - Der Stand der Wissenschaft"
https://idw-online.de/de/attachment44408

Quelle: Pressemitteilung vom 11.06.2015
Anke Meis DSZ - Deutsches Stiftungszentrum
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Beitrag von WernerSchell » 12.06.2015, 06:41

Ärzte Zeitung vom 12.06.2015:
Neuer Gesetzentwurf: Sterbehilfevereine sollen weiterleben
In dem bis dato liberalsten Entwurf für ein Sterbehilfegesetz weisen grüne und linke Bundestagsabgeordnete
Ärzten eine zentrale Rolle bei der Sterbehilfe zu.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=887 ... ung&n=4281
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Flächendeckende palliative Versorgung sicherstellen

Beitrag von WernerSchell » 12.06.2015, 09:59

Flächendeckende palliative Versorgung sicherstellen

Berlin, 12. Juni 2015 Zu den Gesetzentwürfen zur Regelung des assistierten Suizids, die von verschiedenen Gruppen von Bundestagsabgeordneten vorgelegt wurden, erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

"Beihilfe zur Selbsttötung darf in einer humanen Gesellschaft keine Option unter anderen werden, um einem Menschen zu helfen und beizustehen. Daher begrüßt die Diakonie den Gesetzentwurf, mit dem sich überfraktionell Bundestagsabgeordnete gegen Sterbehilfe in Form eines verfügbaren, geschäftsmäßigen `Dienstleistungsangebotes` wenden. Sie ziehen die Konsequenzen aus den in Umfragen geäußerten Ängsten und Sorgen der Menschen vor einem langen und qualvollen Sterben und plädieren für eine Verbesserung der gesundheitlichen, pflegerischen und palliativen Versorgung.
Dabei kommt es aus unserer diakonischen Sicht darauf an, dass hospizliche und palliative Versorgung nicht nur in einer kleinen Zahl von spezialisierten Einrichtungen - Hospizen und Palliativstationen - gewährleistet wird, sondern überall, wo Menschen sterben. Vor allem die Palliativpflege in den Altenpflegeheimen und bei den ambulanten Pflegediensten muss dringend ausgebaut werden. Diese Weichen hin zu einer menschenfreundlichen, hochprofessionellen und an maximaler Lebensqualität orientierten palliativen Begleitung von sehr alten Menschen müssen in einer erfreulicher Weise älter werdenden Gesellschaft schnell gestellt werden."

Wie Pflegekräfte auf die Sterbebegleitung vorbereitet werden, können Sie lesen unter http://www.diakonie.de/sterbebegleitung ... 16183.html

Die Stellungnahme der Diakonie zur Neureglung des assistierten Suizids finden Sie unter http://www.diakonie.de/grenzen-des-helf ... 15702.html ,
eine Stellungnahme zur Verbesserung der palliativen Versorgung unter http://www.diakonie.de/entwurf-eines-ge ... 16175.html

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung vom 12.06.2015
******************************
Ute Burbach-Tasso, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
Telefon +49 30 65211-1780 | Fax +49 30 65211-3780
E-Mail: pressestelle@diakonie.de

Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Caroline-Michaelis-Str. 1 | 10115 Berlin Telefon +49 30 65211-0 | Fax +49 30 65211-3333
E-Mail: diakonie@diakonie.de | http://www.diakonie.de
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Sterbehilfe - Gesetzentwürfe ...

Beitrag von WernerSchell » 15.06.2015, 10:34

Bekanntlich wird sich der Bundestag im Juli mit mehreren Gesetzentwürfen aus den eigenen Reihen befassen, die Tatbestände rund um die Sterbehilfe - unterschiedlich - regeln wollen.

Inzwischen sind die ersten Entwürfe im Volltext zu lesen. Hier Links dazu:
http://kerstin-griese.de/wp-content/upl ... oetung.pdf Gesetzentwurf MdB Brand, Griese u.a. zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung - das ist der sog. „scharfe“ Entwurf
http://www.renate-kuenast.de/w/files/pa ... ehring.pdf Gesetzentwurf MdB Knast u.a. zum assistierter Suizid - das ist der sog. „liberalste“ Entwurf
http://www.carola-reimann.de/images/201 ... eimann.pdf Positionspapier Reimann/Hintze "Sterben in Würde" - das ist der sog. vermittelnde Entwurf, aber nur im Überblick

Zum Vergleich: der Gesetzentwurf der Bundesregierung aus 2012, der nicht zum Zuge kam:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711126.pdf Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe, Herbst 2012

Und die aktuelle Ergänzung der Bundesregierung zum Thema Palliativmedizin:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805170.pdf Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Palliativversorgung

Aus der Rechtswissenschaft und der Medizin kommen eigene Diskussionsvorschläge:
http://sterberecht.homepage.t-online.de ... eitung.pdf Alternativentwurf Sterbebegleitung (Strafrechtswissenschaft)

http://blog.kohlhammer.de/wp-content/up ... Suizid.pdf Gesetzesvorschlag Borasio u.a. zum Assitierten Suizid

Weiteres zur Gesamtthematik: http://www.bundesanzeiger-verlag.de/bet ... terbehilfe

Ergänzung vom 18.06.2015:
Hallo, jetzt ist auch der Gesetzentwurf von Hintze/Lauterbach u.a. im Internet im Volltext verfügbar:
http://www.peter-hintze.de/uploads/medi ... 015_01.pdf
Sowie eine Erläuterung dazu: http://www.peter-hintze.de/uploads/medi ... ntwurf.pdf
Horst Deinert
http://www.horstdeinert.de/index.htm
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WernerSchell
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Sterbehilfe: Weiterer fraktions­übergreifender Gesetzentwurf

Beitrag von WernerSchell » 16.06.2015, 08:05

Deutsches Ärzteblatt:
Debatte zur Sterbehilfe: Weiterer fraktions­übergreifender Gesetzentwurf
In der Debatte um die Sterbehilfe liegen nun auch Details aus dem vierten der angekündigten Gesetzentwürfe auf dem Tisch. Das fraktionsübergreifende
Papier enthält Bedingungen, unter denen Ärzte aussichtslos Schwerstkranken ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... etzentwurf

Ärzte und Kirchenvertreter: Kritik an ärztlicher Beihilfe zum Suizid
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... zum-Suizid
Gesetzentwurf von Abgeordneten aller Fraktionen: Geschäftsmäßige Suizidbeihilfe verbieten
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... -verbieten
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Sterbehilfe: Ärzte sollen beim Suizid helfen dürfen

Beitrag von WernerSchell » 16.06.2015, 08:19

Vorschlag zur Sterbehilfe: Ärzte sollen beim Suizid helfen dürfen
Im Herbst entscheidet der Bundestag, ob Ärzte unheilbar Kranken beim Sterben helfen dürfen. Parlamentarier um Karl Lauterbach haben jetzt einen Entwurf formuliert, der bewusst auf strafrechtliche Regeln für Mediziner verzichtet.
Quelle: Der Spiegel
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagno ... 38763.html
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Ärzten soll Suizidbeihilfe erlaubt sein

Beitrag von WernerSchell » 18.06.2015, 06:51

Ärzte Zeitung vom 18.06.2015:
Gesetzentwurf sieht vor: Ärzten soll Suizidbeihilfe erlaubt sein
Der Bundestag hat das Palliativgesetz in erster Lesung beraten. Fast zeitgleich stellten Parlamentarier einen Antrag vor,
der Ärzten die Suizidbeihilfe erlauben soll.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=888 ... ung&n=4293
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Gesetzentwurf will ärztliche Suizidbeihilfe rechtlich zulass

Beitrag von WernerSchell » 18.06.2015, 09:08

Deutsches Ärzteblatt:
Gesetzentwurf will ärztliche Suizidbeihilfe rechtlich zulassen
Mit einer zivilrechtlichen Regelung wollen Politiker der großen Koalition, darunter der CDU-Politiker Peter Hintze sowie die SPD-Politiker Carola Reimann und Karl Lauterbach, dafür sorgen ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... h-zulassen

Debatte zur Sterbehilfe: Weiterer fraktionsübergreifender Gesetzentwurf
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... etzentwurf
Gesetzentwurf von Abgeordneten aller Fraktionen: Geschäftsmäßige Suizidbeihilfe verbieten
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... -verbieten
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Merkel gegen geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung

Beitrag von WernerSchell » 20.06.2015, 07:14

Deutsches Ärzteblatt:
Merkel gegen geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich gegen jegliche gewerbsmäßige und organisierte Sterbehilfe ausgesprochen.
„Es darf mit dem Tod und dem Sterben kein Geschäft gemacht ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... bsttoetung

Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung nimmt Fahrt auf
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... -Fahrt-auf
Gesetzentwurf will ärztliche Suizidbeihilfe rechtlich zulassen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... h-zulassen
„Töten ist keine ärztliche Aufgabe“
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... he-Aufgabe
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