Humanisten erweisen Sterbehilfedebatte einen Bärendienst!

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Lutz Barth
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Humanisten erweisen Sterbehilfedebatte einen Bärendienst!

Beitrag von Lutz Barth » 15.03.2014, 16:54

Humanisten erweisen Sterbehilfedebatte einen Bärendienst!

Es scheint, als sahen sich einige humanistische Verbände unter „Zugzwang“ gesetzt, nach dem von einigen Politikern in Aussicht gestellt wurde, noch in diesem Jahr ein verschärftes „Sterbehilfegesetz“ verabschieden zu wollen. Der Zehn-Punkte-Katalog scheint mit "heißer Nadel" gestrickt geworden zu sein.

Angesichts des Zeitdrucks sah man/frau sich wohl veranlasst, für eine Beibehaltung der jetzigen Rechtslage zu plädieren anstatt für eine liberale Regelung zu streiten und ggf. Alternativvorschläge vorzuschlagen.

Ob es sinnvoll ist, auf eine gesetzliche „Sterbehilferegelung“ zu verzichten, ist nicht „nur“ eine Frage eines scheinbar liberalen Rechtszustands, sondern in erster Linie eine Frage des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots, dessen Fundierung u.a. auch im Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes zu erblicken ist.

Der parlamentarische Gesetzgeber sollte sich nicht länger den Fragen eines liberalen Sterbehilfegesetzes verschließen und da erscheint es mir höchst kontraproduktiv, wenn einige humanistische Verbände einstweilen mit der These aufwarten, dass wir kein neues Sterbehilfegesetz benötigen, über dessen Inhalt durchaus lebhaft gestritten werden kann und soll.
Gerade in der streitigen Diskussion über eine Sterbehilferegelung liegt die Chance, mit qualifizierten Sachargumenten aufwarten zu können, um so jenseits der „Gewissensentscheidung der Abgeordneten“ diese mit einem Wissen konfrontieren zu können, welches letztlich zur Orientierung bei einer gewichtigen „politischen“ Entscheidung beitragen kann.

Freilich ist es begrüßenswert, wenn das Meinungsbild der Öffentlichkeit auch in einer außerparlamentarischen „Opposition“ gebündelt wird; indes sollten sich die Verbände dem Diskurs über eine neue gesetzliche Regelung stellen, zumal der Ruf nach einer Zementierung der bisher geltenden Rechtslage von wirkmächtigen Gruppen eher ungehört verschallen wird, liegt es doch erkennbar im Interesse dieser gesellschaftlichen Gruppen, an die Tradition eines bestimmten Menschenbildes anzuknüpfen, um so ggf. dem Dogma von der Unverfügbarkeit des Lebens eine neue verfassungsrechtliche Qualität beimessen zu können.

Nehmen wir den Grundrechtsschutz gerade der schwersterkrankten und sterbenden Menschen ernst – und ich denke, ein solches liegt auch im Bestreben der humanistischen Verbände -, dann lohnt es sich allemal, für eine gesetzliche Regelung zu werben, die nicht nur verfassungskonform, sondern vor allem auch verfassungsrechtlich geboten ist!

Wie so häufig droht eine existentielle Debatte durch einen gewünschten Ethikdiskurs überlagert zu werden, in dem leider nicht allzu selten mehr „Glaubensbotschaften“ durch einzelne ethische Überzeugungstäter verkündet werden, statt sich auf dogmatische Fragen in der Sterbehilfedebatte zu fokussieren, deren Beantwortung sich allein aus dem ethischen Grundstandard unseres gemeinsamen Grundgesetzes ergeben.

In einem beabsichtigten Gesetzgebungsverfahren über ein Sterbehilfegesetz liegt die Chance, mit Regelungsvorschlägen aufzuwarten, die bei solider Argumentation auch dazu beitragen können, die irgendwann einmal zur Entscheidung berufenen Parlamentarier von der Notwendigkeit einer liberalen Regelung überzeugen zu können, zumal auch eine neue strafrechtliche Regelung nicht losgelöst von den verfassungsrechtlichen Maßgaben auf den Weg gebracht werden kann.

+++ Siehe auch unter +++
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WernerSchell
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Ethikrat für ärztliche Suizid-Hilfe in Ausnahmefällen

Beitrag von WernerSchell » 30.03.2014, 16:32

„Nicht abwendbares Leid“
Ethikrat für ärztliche Suizid-Hilfe in Ausnahmefällen

München. Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen, ist dafür, ärztlich assistierten Suizid in Ausnahmefällen zuzulassen und straffrei zu stellen.
Sie warb jedoch ausdrücklich für eine „Kultur des Lebens“.
Woopen sagte dem Magazin „Focus“: „Für die wenigen Menschen, deren Todeswunsch trotz aller Bemühungen beständig bleibt und die aufgrund von schwerem,
nicht abwendbarem Leid ihrem Leben ein Ende setzen wollen, sollte der Arzt seinem Gewissen folgen dürfen.“
... (weiter lesen unter) .... http://www.noz.de/deutschland-welt/poli ... mefallen-1
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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