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Gute Palliativmedizin und Hospizplätzen gestalten

Verfasst: 24.01.2015, 13:53
von WernerSchell
Gute Palliativmedizin und Hospizplätzen gestalten! - „Die Defizite des Umsetzungsstandes der Palliativversorgung sind so groß, dass eine Entscheidung des Bundestages für eine flächendeckende Versorgung mit guter Palliativmedizin und Hospizplätzen vorrangig nötig ist“ = Lesen Sie dazu die Einbecker Empfehlungen (von 10/2014) mit Kommentierung > viewtopic.php?f=2&t=20869 - Zu der konkreten Hospizarbeit in Neuss informieren wir am 28.01.2015, 14.30 Uhr, im Bürgerhaus Neuss-Erfttal. Näheres > viewtopic.php?f=7&t=20743

Assistierter Suizid unnötig

Verfasst: 08.03.2015, 18:31
von WernerSchell
Mit effektiver Schmerz- und Palliativmedizin wird assistierter Suizid unnötig / Klares Statement gegen die Sterbehilfe

Frankfurt (ots) - In einer aktuellen Umfrage unter Ärzten in den Niederlanden haben 85 Prozent der Befragten den assistierten Suizid bei Patienten mit Krebserkrankungen befürwortet, rund 30 Prozent stimmten der Beihilfe zum Suizid bei einer Demenzerkrankung zu. Auch die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS), die es als eine ihrer Aufgabe sieht, für Menschen am Lebensende einen menschenwürdigen Umgang zu etablieren, diskutierte dieses brisante Thema im Rahmen des Deutschen Schmerz- und Palliativtages, u. a. mit dem Theologen Dr. Nikolaus Schneider, ehemaliger Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung. Das Ergebnis: Ein klares Statement für eine effektive Schmerz- und Palliativmedizin, die den assistierten Suizid überflüssig werden lässt.

Die Themen assistierter Suizid und Sterbehilfe sind regelmäßig Gegenstand öffentlicher und politischer Diskussionen. Dabei geht es u. a. um die Frage, den ärztlich assistierten Suizid auch in Deutschland gesetzlich zu regeln. Eine aktuelle Umfrage unter Ärzten der Niederlande, in denen aktive Sterbehilfe erlaubt ist, hat ergeben, dass 85 Prozent der Ärzte den assistierten Suizid bei Patienten mit Krebserkrankungen und 82 Prozent bei anderen physischen Erkrankungen befürworten. 34 bzw. 40 Prozent der Ärzte sprachen sich außerdem für den assistierten Suizid bei Demenzpatienten im Früh- bzw. Spätstadium aus. Auch bei Menschen, die des Lebens überdrüssig sind, halten 24 Prozent der Ärzte den assistierten Suizid für richtig.

Nach Ansicht von Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin, macht aber die effektive Umsetzung schmerzmedizinischer und palliativmedizinischer Optionen den assistierten Suizid überflüssig. Eine Ursache für die hohe Anzahl der Befürworter sieht er darin, dass sowohl Ärzte als auch Patienten zu wenig über die Möglichkeiten der modernen Schmerzmedizin wissen.
Müller-Schwefe plädiert daher für mehr Aufklärung und eine bessere Ausbildung von Medizinstudierenden in der Schmerzmedizin.

Auch Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung, sieht in der aktuellen Diskussion die Gefahr, dass künftig "aktiv lebensverkürzende Maßnahmen als normal hingenommen werden, um mögliches Leiden zu lindern". Das Wissen um die hospizlich-palliativen Möglichkeiten sei dagegen kaum verbreitet. Die Deutsche PalliativStiftung wolle dieses Wissen daher jedem zugänglich machen, um die Chance zu haben, Wünsche und Vorstellungen über das eigene Sterben zu formulieren. Wenn es Schwerstkranken möglich sei, durch gute Symptombehandlung noch am Leben teilzunehmen, sei das für ihn "Sterbehilfe" im besten Sinn.

Verantwortung für das Lebensende heißt medizinische und seelsorgerische Betreuung

Dr. Nikolaus Schneider, ehemaliger Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und im Zusammenhang mit der Krebserkrankung seiner Frau aktuell häufig in Diskussionen zum Thema Sterbehilfe involviert, sprach sich beim Deutschen Schmerz- und Palliativtag ebenso klar gegen Sterbehilfe im Sinne von "Tötung auf Verlangen" aus: "Ein Mensch gehört nicht sich selbst und auch nicht einem anderen Menschen, der über ihn verfügen könnte, sondern Gott, der alles Leben geschaffen hat. Das gilt auch für den Tod."
Verantwortung für das Ende des menschlichen Lebens ziele nach theologischem Verständnis vordringlich auf ärztliche, pflegerische und seelsorgliche Betreuung Schwerstkranker und ihrer Angehörigen sowie auf den Ausbau und die Qualifizierung der palliativen Medizin und Versorgung ab. Tötung auf Verlangen sowie ärztlich assistierten Suizid lehne er ab, die Begleitung eines Suizidanten in "Extremsituationen" könne dagegen Ausdruck von Liebe oder Nächstenliebe sein. Ob für solche Grenzbereiche gesetzliche Regelungen sinnvoll seien, scheine ihm zweifelhaft.

Quelle: Pressemitteilung vom 08.03.2015 Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V.
Pressekontakt: http://www.schmerz-und-palliativtag.de

"Sterbehilfegesetz" verunsichert Ärzte und Pflegepersonal

Verfasst: 08.04.2017, 06:41
von WernerSchell
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„Sterbehilfegesetz“ verunsichert Ärzte und Pflegepersonal
fzm, Stuttgart, April 2017 – Das im November 2015 verabschiedete Gesetz, das die geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid unter Strafe stellt, wird von Ärzten und Pflegepersonal in der Palliativmedizin als zwiespältig empfunden. In einer jetzt in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2017) veröffentlichten Umfrage kritisieren beide Berufsgruppen die unpräzise Formulierung des Gesetzes und die daraus resultierende unzureichende Rechtssicherheit. Rund 40 Prozent der befragten Ärzte und etwa 43 Prozent der Pflegekräfte halten das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht für sinnvoll.
Pressemitteilung angefügt.
Quelle: Mitteilung vom 07.04.2017
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Unpräzise Formulierung des Gesetzes und daraus resultierende unzureichende Rechtssicherheit!
So urteilen Ärzte und Pflegekräfte über den Paragraf 217 StGB, der die geschäftsmäßige Hilfe zum
Suizid unter Strafe stellt. © virtua73 – Fotolia.com


„Sterbehilfegesetz“ verunsichert Ärzte und Pflegepersonal

fzm, Stuttgart, April 2017 – Das im November 2015 verabschiedete Gesetz, das die geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid unter Strafe stellt, wird von Ärzten und Pflegepersonal in der Palliativmedizin als zwiespältig empfunden. In einer jetzt in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2017) veröffentlichten Umfrage kritisieren beide Berufsgruppen die unpräzise Formulierung des Gesetzes und die daraus resultierende unzureichende Rechtssicherheit. Rund 40 Prozent der befragten Ärzte und etwa 43 Prozent der Pflegekräfte halten das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht für sinnvoll.

Paragraph 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) droht Personen, die „in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewähren, verschaffen oder vermitteln“ eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe an. Schon bevor der Bundestag das Gesetz verabschiedete, äußerten Juristen und Mediziner Bedenken. Rechtsexperten kritisierten es als „moralistisch und paternalistisch“, Ärzte befürchteten, dass sie sich bereits durch einen einmaligen Hinweis auf eine Suizidbeihilfe im Ausland strafbar machen würden.

Die Medizinstudentin Julia Zenz von der Ruhr-Universität Bochum, die ehemalige Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Ruth Rissing-van Saan und der Schmerztherapeut Professor Michael Zenz, Emeritus der Ruhr-Universität Bochum haben die Einstellung betroffener Ärzte und Pflegekräfte hierzu untersucht. Dazu befragten sie im März 2016 auf einer Fachtagung für Palliativmedizin beide Berufsgruppen nach ihrer Einschätzung. Den verteilten Fragebogen beantworteten insgesamt 138 Mediziner sowie 318 Pflegekräfte. Die meisten stießen sich an der unklaren Formulierung des Gesetzes. So gaben rund 54 Prozent an, dass aus dem Gesetz nicht genau hervorgehe, welche Form der Suizidbeihilfe erlaubt sei und welche nicht. Etwa 42 Prozent erklärten, dass das Gesetz die Selbstbestimmung der Patienten einschränke. Nur 32,5 Prozent waren der Meinung, das Gesetz stärke ihre Rechtssicherheit.

Gleichzeitig sahen rund 68 Prozent der Ärzte ihre Gewissensfreiheit durch das Gesetz nicht eingeschränkt. Auch hinsichtlich ihrer Therapiefreiheit fühlte sich die Mehrheit mit 77,5 Prozent nicht beschnitten. Dennoch hielten insgesamt nahezu 43 Prozent der Ärzte und fast 41 Prozent des Pflegepersonals das Gesetz nicht für sinnvoll.

Für die Autoren geben die Ergebnisse Anlass zum Nachdenken: Positiv sei zwar, dass der Begriff der „Sterbehilfe“ im Gesetz nicht verwendet werde. Dieser ist nach Ansicht der Experten missverständlich, da sowohl die zulässige Schmerztherapie mit starken Schmerzmitteln als auch eine strafrechtlich verbotene Tötung auf Verlangen darunter verstanden werden kann. Dennoch gäbe es viele Unklarheiten in den Begrifflichkeiten. Die Tatsache, dass über 50 Prozent der Befragten angeben, nicht zu wissen, welche Handlungen zukünftig erlaubt seien, zeige, dass das Gesetz Ärzten und Pflegekräften keinen sicheren Rahmen und den betroffenen Patienten nicht den vom Gesetzgeber gewünschten Schutz biete.

Darüber hinaus kritisieren die Autoren die Formulierung des Gesetzes in Absatz 2, der Angehörigen des Sterbewilligen sowie ihm nahestehende Personen von einer Strafverfolgung ausnimmt. Inwieweit Ärzte und Pflegende dem Patienten nahestehen, formuliert das Gesetz nicht. Sie werden mit keinem Wort erwähnt. Hier wäre mehr Klarheit wünschenswert. Für die Experten ist es deshalb nicht verwunderlich, dass Ärzte und Pflegekräfte in der Palliativmedizin verunsichert sind. Diese Unsicherheit behindere eine gute Behandlung schwer kranker Menschen und eine offene Kommunikation über ihre Ängste und einen damit verbundenen möglichen Sterbewunsch.

J. Zenz, R. Rissing-van Saan, M. Zenz:
Ärztlich assistierter Suizid – Umfrage zu § 217 StGB
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2017; 142 (5); e28–e33


Quelle: https://www.thieme.de/de/presse/sterbeh ... 113389.htm

Hohe Dunkelziffer in Bezug auf illegale Sterbehilfe ?

Verfasst: 02.07.2017, 06:31
von WernerSchell
Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=22196

Umfrage lässt hohe Dunkelziffer in Bezug auf illegale Sterbehilfe vermuten

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fzm, Stuttgart, Juni 2017 – Obwohl die Tötung auf Verlangen und Tötung ohne ausdrücklichen Wunsch in Deutschland strafbar ist, haben Ärzte, aber auch Kranken- und Altenpfleger Erfahrungen mit "aktiver Sterbehilfe". Das legt eine bundesweite Umfrage der Universität Witten/Herdecke nahe, deren Ergebnisse jetzt in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2017) veröffentlicht wurden. Sie lässt vermuten, dass auch Tötungen ohne explizite Willensäußerung der Patienten erfolgten.

Immer wieder kommt es vor, dass Patienten Ärzte und Pflegepersonal um Unterstützung beim Sterben bitten. Die Frage „Ist schon einmal an Sie der Wunsch herangetragen worden, aktive Sterbehilfe zu leisten?“ bejahten 1.575 von 4.629. Das entspricht 34 Prozent der Ärzte, Kranken- und Altenpfleger, die von Professor Karl H. Beine und Mitarbeitern von der Universität Witten/Herdecke deutschlandweit angeschrieben wurden. 77 Personen (1,7 Prozent) machten in dem anonymen Fragebogen ein Häkchen bei der Frage „Haben Sie selbst schon einmal aktiv das Leiden von Patienten beendet?“ Darunter waren neben zwölf Ärzten (3,4 Prozent) auch 44 Kranken- (1,4 Prozent) und 21 Altenpfleger (1,8 Prozent) beiderlei Geschlechts. Allerdings kann der eine oder andere darunter auch legale indirekte Sterbehilfe oder auch gewollte Behandlungsabbrüche verstanden haben.

Dass lebensbeendende Handlungen in Deutschland kein Einzelfall ist, zeigten auch die Antworten auf die Frage „Haben Sie in den vergangenen zwölf Monaten schon einmal von einem oder mehreren Fällen gehört, bei denen an Ihrem Arbeitsplatz das Leiden von Patienten aktiv beendet wurde?“ Insgesamt beantworteten 172 Befragten (3,7 Prozent) die Frage mit ja. Darunter waren es mit vier Prozent häufiger Krankenpfleger als Ärzte (2,3 Prozent) oder Altenpfleger (1,8 Prozent). Allerdings könnten hier auch Patientenverfügungen oder palliative Maßnahmen, die zum Tod des Patienten führen, im Einzelfall eine Rolle gespielt haben. Die weitere Analyse ergab, dass Ärzte häufiger als Pflegende aktive Sterbehilfe leisten, und dass die Fälle auf Intensivstationen doppelt so häufig waren wie auf anderen Stationen. Auch waren Männer doppelt so häufig dafür verantwortlich wie Frauen.

Professor Beine und Kollegen sprechen von einem Dunkelfeld rechtswidriger „intentional lebensbeendender Handlungen“. Darunter waren vermutlich auch Tötungen ohne Zustimmung der Betroffenen. Denn mehr als ein Drittel der Personen, die angaben, „selbst schon einmal das Leiden von Patienten aktiv beendet" zu haben, hatten in einer anderen Frage geantwortet, dass sie nie um aktive Sterbehilfe gebeten worden waren. Diese Personen haben damit gegen Gesetze verstoßen, die in Deutschland aktive Sterbehilfe, Tötung auf Verlangen und andere Tötungsdelikte unter Strafe stellen. Lediglich die Bereitstellung eines Mittels zur Selbsttötung auf ausdrücklichen Wunsch bleibt unter bestimmten Umständen straffrei.

Die Ergebnisse überraschen die Wissenschaftler nicht. Auch in Ländern mit ähnlicher Gesetzeslage – wie etwa Dänemark, Schweden und England – sei in Studien der Anteil von Tötung ohne ausdrückliche Willensäußerung der Patienten durchgängig höher als Tötung auf Verlangen. Einschränkend merken die Autoren jedoch an, dass die Studienteilnehmer nicht explizit gefragt wurden, ob sie schon einmal ohne Zustimmung der Patienten Leben beendet haben.

Bisherige Untersuchungen zur Sterbehilfe in Deutschland hatten sich auf Ärzte beschränkt. Die Studie zeigt erstmals, dass auch das Pflegepersonal aktive Sterbehilfe leistet. Laut Professor Beine ergänzt die Untersuchung öffentlich bekannt gewordene Einzelfälle, in denen Pfleger und Schwestern wegen der Tötung von Patienten vor Gericht gestellt und verurteilt wurden.

K. H. Beine, T. Schubert:
Das Dunkelfeld intentional lebensbeendender Handlungen durch Ärzte und Pflegekräfte
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2017; online erschienen am 31.5.2017
DOI: 10.1055/s-0043-109889


Quelle: Pressemitteilung vom 30.06.2017
https://www.thieme.de/de/presse/hohe-du ... 115878.htm
Thieme Kommunikation
in der Thieme Verlagsgruppe
http://www.thieme.de/presse | http://www.facebook.com/georgthiemeverlag | http://www.twitter.com/ThiemeMed

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Siehe auch unter:
Karl H. Beine, Jeanne Turczynski
Tatort Krankenhaus
Wie ein kaputtes System Misshandlungen und Morde an Kranken fördert
Bild
Droemer, April 2017
… (weitere Informationen) … viewtopic.php?f=2&t=22051

Umfrage lässt illegale Sterbehilfe vermuten

Verfasst: 09.07.2017, 06:40
von WernerSchell
Am 09.07.2017 bei Facebook gepostet:
Umfrage lässt hohe Dunkelziffer in Bezug auf illegale Sterbehilfe vermuten
Obwohl die Tötung auf Verlangen und Tötung ohne ausdrücklichen Wunsch in Deutschland strafbar ist, haben Ärzte, aber auch Kranken- und Altenpfleger Erfahrungen mit "aktiver Sterbehilfe". Das legt eine bundesweite Umfrage der Universität Witten/Herdecke nahe, deren Ergebnisse jetzt in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2017) veröffentlicht wurden. Sie lässt vermuten, dass auch Tötungen ohne explizite Willensäußerung der Patienten erfolgten:
viewtopic.php?f=2&t=22196

Hospizarbeit - Planung für die letzte Lebensphase

Verfasst: 14.10.2017, 08:01
von WernerSchell
Am 14.10.2017 bei Facebook gepostet:
Der Welt-Hospiztag (14.10.2017) gibt Veranlassung, erneut auf einige unzureichende Rahmenbedingungen in der hospizlichen Versorgung und Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase aufmerksam zu machen. Das Sterben in den Stationären Pflegeeinrichtungen wird von einigen Experten als "Sterben zweiter Klasse" beschrieben. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat beim Pflegetreff am 10.05.2017 das Thema: "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V) -- Behandlung im Voraus planen - BVP -" behandelt und die gesetzlichen Vorschriften mit Hilfe eines hochkarätigen Podiums vorgestellt. Leider sind die erforderlichen Ausführungsvorschriften des GKV - Spitzenverbandes bis heute nicht abschließend formuliert worden. Daher können die angekündigten Hilfen, u.a. bei der Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase, nicht umgesetzt werden. Eingaben an das Bundesgesundheitsministerium führten bisher nicht weiter. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird daher in den nächsten Tagen das Thema erneut aufgreifen und den Druck erhöhen. >>> viewtopic.php?f=2&t=20985&p=100394#p100394
Das Thema "Patientenautonomie am Lebensende" wird von mir am 06.11.2017, 17,30 - 19.00 Uhr, in der Volkshochschule Neuss behandelt. Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1 (voraussichtlich Raum 127) - Der Eintritt ist frei! - Werner Schell
>>> viewtopic.php?f=7&t=22132