Ärztlich assistierte Selbsttötung: Ärzte lehnen berufsrechtliches Verbot mehrheitlich ab
fzm, Stuttgart, Dezember 2014 –
Die meisten Ärzte in Deutschland verschreiben sterbenden Menschen Mittel zur Schmerz- und Symptomlinderung, auch wenn diese den Tod gegebenenfalls beschleunigen. Umfrageergebnissen zufolge, die aktuell in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2014) zu lesen sind, können sich viele Ärzte vorstellen, an einer „ärztlich assistierten Selbsttötung“ mitzuwirken. Erfahrungen mit dieser Form der Sterbehilfe hatten jedoch nur wenige.
Zur ausführlichen Pressemitteilung
https://www.thieme.de/de/presse/assisti ... -66263.htm
(Pressemitteilung ist auch unten angefügt)
J. Schildmann et al.:
Ärztliche Handlungspraxis am Lebensende Ergebnisse einer Querschnittsumfrage unter Ärzten in Deutschland
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2014; Online erschienen am 01.12.2014
DOI: 10.1055/s-0034-1387410
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Pressemitteilung:
Ärztlich assistierte Selbsttötung: Ärzte lehnen berufsrechtliches Verbot mehrheitlich ab
fzm, Stuttgart, Dezember 2014 – Die meisten Ärzte in Deutschland verschreiben sterbenden Menschen Mittel zur Schmerz- und Symptomlinderung, auch wenn diese den Tod gegebenenfalls beschleunigen. Umfrageergebnissen zufolge, die aktuell in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2014) zu lesen sind, können sich viele Ärzte vorstellen, an einer „ärztlich assistierten Selbsttötung“ mitzuwirken. Erfahrungen mit dieser Form der Sterbehilfe hatten jedoch nur wenige.
Bei einer ärztlich assistierten Selbsttötung stellt der Arzt dem Patienten ein tödliches Medikament zur Verfügung. Den letzten Schritt zum Suizid vollzieht der Patient jedoch selbst.
Die Selbsttötung und Beihilfe zur Selbsttötung ist kein Gegenstand des deutschen Strafgesetzbuchs, allerdings schafften verschiedenen Gerichtsurteile in der Vergangenheit bei Ärzten Verunsicherung. Auch berufsrechtlich ist die Situation nicht eindeutig. Der Deutsche Ärztetag hat zwar 2011 ein Verbot der ärztlichen Assistenz zur Selbsttötung in die Musterberufsordnung aufgenommen. Einige Landesärztekammern, wie Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe, haben das strikte Verbot der ärztlichen Hilfe zur Selbsttötung jedoch nicht in Berufsordnungen umgesetzt.
Vor diesem strafrechtlich und berufsrechtlich unklaren Hintergrund, sind Umfragen zur ärztlichen Handlungspraxis am Lebensende wichtig und, wie die Studie zeigt, nicht einfach durchzuführen. Das Forscherteam um Dr. Schildmann von der Ruhr-Universität Bochum hatte das Studienprotokoll und den Fragebogen allen 17 Landesärztekammern mit der Bitte um Kooperation bei der Stichprobenziehung vorgelegt. Jedoch nur die Ärztekammern Westfalen-Lippe, Nordrhein, Saarland, Sachsen und Thüringen, also fünf, stimmten einer Zusammenarbeit zu. Sechs Landesärztekammern lehnten zum Bedauern des Forschungsteams eine Kooperation ab. Als Gründe gaben sie unter anderem Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes sowie Inhalt und Methode der geplanten Studie an. Sechs weitere Landesärztekammern antworteten gar nicht auf die wiederholten schriftlichen Anfragen. Diese methodische Limitation muss bei der Interpretation berücksichtigt werden, gibt der Leiter der NRW-Nachwuchsforschergruppe „Medizinethik am Lebensende: Norm und Empirie“ zu bedenken.
Die Antworten zur Handlungspraxis zeigen, dass Ärzte sehr unterschiedlich auf die Bitten ihrer Patienten reagieren. Fast 87 Prozent der 403 befragten Ärzte, die einen erwachsenen Patienten betreuten, der in den letzten 12 Monaten verstorben war, verordneten Mittel zur Symptomlinderung. Etwa die Hälfte verzichtet auf lebensverlängernde Maßnahmen. Bei der ärztlich assistierten Selbsttötung gingen die Ansichten weit auseinander: Rund 34 Prozent lehnten das berufsrechtliche Verbot der ärztlichen Assistenz zur Selbsttötung ab, ein Viertel der Befragten befürwortete es und gut 41 Prozent waren unentschieden. Jeder Fünfte war bereits um eine assistierte Selbsttötung gebeten worden. Etwa 40 Prozent meinten, dass sie sich dies auch unter bestimmten Bedingungen vorstellen könnten. Die Studie belegt zudem, dass die ärztlich assistierte Selbsttötung in der Praxis sehr selten ist – nur in einem der 403 untersuchten Fälle, also bei 0,3 Prozent, wurde davon berichtet.
J. Schildmann et al.:
Ärztliche Handlungspraxis am Lebensende Ergebnisse einer Querschnittsumfrage unter Ärzten in Deutschland
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2014, Online erschienen am 01.12.2014
DOI: 10.1055/s-0034-1387410