Widerruf der Schweigepflicht & Datennutzung der Kasse

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Presse
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Widerruf der Schweigepflicht & Datennutzung der Kasse

Beitrag von Presse » 09.08.2013, 06:06

Widerruf der Schweigepflicht:
Kasse darf Patientendaten trotzdem nutzen

Behandlungsunterlagen sind rechtmäßig erworbene Beweise. Deshalb darf eine Kasse die Daten in Regressverfahren selbst dann nutzen,
wenn der Patient eine erteilte Schweigepflichtsentbindung widerruft.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=843 ... ent&n=2892

Rauel Kombüchen
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Streit um Schweigepflicht-Entbindung

Beitrag von Rauel Kombüchen » 09.08.2013, 06:47

Siehe auch unter:
Streit um Schweigepflicht-Entbindung
1.8.2013 – Entbindet ein Patient die ihn behandelnden Ärzte gegenüber seinem Krankenversicherer von ihrer Schweigepflicht,
so darf der Versicherer die dadurch gewonnenen Erkenntnisse selbst dann verwenden, wenn die Schweigepflicht-Entbindung wieder zurückgezogen wird.

Das hat das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 16. Mai 2013 entschieden ( Az.: 1 U 4156/12 ).
Quelle: http://www.versicherungsjournal.de/vers ... 116222.php
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

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