Verzicht auf Reanimation ... früher ins Grab

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Presse
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Verzicht auf Reanimation ... früher ins Grab

Beitrag von Presse » 13.02.2013, 07:27

Verzicht auf Reanimation: Per Patientenverfügung früher ins Grab
Früher tot nach der Not-Op: Ältere Patienten mit einer Patienten¬verfügung haben nach Notoperationen ein
deutlich höheres Sterberisiko. Das Problem: Sie wollen keine Reanimation, obwohl die sie ohne Komplikationen retten könnte.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=831 ... hik&n=2524

Rauel Kombüchen
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Verzicht auf Reanimation ... früher ins Grab

Beitrag von Rauel Kombüchen » 13.02.2013, 12:59

Presse hat geschrieben:Verzicht auf Reanimation: Per Patientenverfügung früher ins Grab
Früher tot nach der Not-Op: Ältere Patienten mit einer Patientenverfügung haben nach Notoperationen ein
deutlich höheres Sterberisiko. Das Problem: Sie wollen keine Reanimation, obwohl die sie ohne Komplikationen retten könnte.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=831 ... hik&n=2524
Wenn der Wille des Patienten klar geäußert worden ist, muss die Patientenverfügung natürlich konsequent Beachtung finden. Wenn dann vielleicht eine quälende Lebensverlängerung ausscheidet, ist dies gewollt und nicht kritisch zu sehen.
Allerdings sollte sich jeder, der eine Patientenverfügung errichtet, auch medizinisch beraten lassen, so dass aussichtsreiche Operationsmaßnahmen nicht voreilig abgelehnt werden. Sich insoweit ausreichend schlau zu machen, ist Sache des Patienten.
Rauel Kombüchen
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