Ein Patient, der arbeitsunfähig erkrankt, sollte die Verlängerung einer Arbeitsunfähigkeit spätestens am letzten vom Arzt dokumentierten Arbeitsunfähigkeitstag durch den Arzt vornehmen zu lassen.
Alle Krankenkassen in Deutschland haben ein Rundschreiben vom Spitzenverband der GKV erhalten, in dem der Weg aufgezeigt wird, wie berechtigte Krankengeldzahlungen einzustellen sind.
Wird die Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit erst am folgenden Tag nach dem "voraussichtlich" letzten AU-Tag ausgestellt, argumentieren die Krankenkassen, daß der Leistungsempfänger nicht ausreichend mitgewirkt habe und damit ihre Leistungspflicht entfalle. Die Ausstellung der AU-Meldung am Folgetag wird als Unterbrechung dargestellt, weil sie willkürlich die Zeit zwischen Mitternacht und der Praxiszeit als AU-Unterbrechung deklarieren. Damit entziehen sie sich ihrer Leistungspflicht. So in einer kritischen Fernsehsendung am heutigen Abend.
http://swrmediathek.de/content/doku.htm
unter "betrifft" / "Der verlorene Patient"
Krankenkassen drücken sich um ihre Leistungspflicht
Moderator: WernerSchell
Krankenkassen drücken sich um ihre Leistungspflicht
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