Ärzte haften kaum für Hygieneverstöße

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Ärzte haften kaum für Hygieneverstöße

Beitrag von Presse » 31.07.2012, 11:23

Ärzte haften kaum für Hygieneverstöße
Vortrag auf dem 13. Deutschen Medizinrechtstag in Berlin

Wenn Patienten Ärzte vor Gericht bringen, weil sie Hygienevorschriften verletzt haben sollen, haften diese nur selten wegen Hygieneverstößen, sondern eher aufgrund anderer Versäumnisse. Das berichtet Wolfgang Frahm, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht in Schleswig. Frahm referiert hierzu auf dem 13. Deutschen Medizinrechtstag am 14. und 15. September 2012 in Berlin.

"Die Ursache, weshalb Hygienefragen so selten zum Haftungsgrund werden, ist, dass Beweiserleichterungen zu Gunsten der Patienten bei Hygienefällen meist nicht greifen", sagt Frahm. "So haften die Ärzte letztendlich zum Beispiel öfter dafür, dass der Eingriff, etwa eine Arthroskopie, gar nicht indiziert war. Oder sie haben die Patienten zuvor nicht ordnungsgemäß über die Behandlung und ihre Risiken aufgeklärt und stehen deshalb für alle nachteiligen Folgen des Eingriffs ein." Auch eine späte oder falsche Reaktion auf eine entstandene Infektion ist laut Frahm in der Rechtsprechung häufig Haftungsschwerpunkt bei Hygienefällen.

Frahm beleuchtet in seinem Vortrag die aktuellen Hygienestandards im ambulanten und stationären Bereich. Er zeigt häufige Verstöße auf, sowie Maßnahmen, die dazu dienen sollen, die Hygienesituation zu verbessern.

Der jährliche Deutsche Medizinrechtstag ist das interdisziplinäre Symposium von Medizinrechtsanwälten und Ärzten. Der 13. Deutsche Medizinrechtstag steht unter dem Motto "Das Abschmelzen der Standards - Qualitätsverluste in Medizin und Pflege?" Das detaillierte Programm und Anmeldeformular finden Sie unter:
http://www.deutscher-medizinrechtstag.de

Quelle: Pressemitteilung vom 31. Juli 2012
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Hygiene: Keimschleuder Ultraschallsonde

Beitrag von WernerSchell » 20.02.2017, 09:12

Ärzte Zeitung vom 13.02.2017:
Hygiene: Keimschleuder Ultraschallsonde
Einmalschutzhüllen bei Ultraschall-Untersuchungen sollten die Regel sein. Aber längst nicht alle Ärzte denken daran.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=929 ... arm&n=5558
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