Suizidwillige ernst nehmen - HVD fordert Regelung

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Suizidwillige ernst nehmen - HVD fordert Regelung

Beitrag von Presse » 17.07.2012, 13:32

Pressemitteilung 17. Juli 2012
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Suizidwillige ernst nehmen
HVD fordert gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe.
Die momentanen Absichten des Bundesjustizministeriums gehen am Problem vorbei.


„Wir brauchen endlich eine gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe“, sagte Erwin Kress, Vizepräsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, am Dienstag in Menden. „Dass das Bundesjustizministerium gemäß Koalitionsvertrag beabsichtigt, die gewerbsmäßige Suizidbeihilfe zu verbieten, würde nichts an der grundsätzlich skandalösen Situation in Deutschland ändern“, so Kress.

„Es darf nicht hingenommen werden, dass leidende, schwerkranke oder hochbetagte Menschen, die ihr Leben wohlüberlegt und aus freiem Willen beenden wollen, allein gelassen werden oder am Rande der Legalität agieren müssen. Ein Blick in die Nachbarländer wie die Niederlande oder die Schweiz, vor allem aber nach Oregon/USA, könnte hier durchaus lehrreich sein“.

Das Bundesjustizministerium (BJM) arbeitet momentan an einem Gesetz, das gewerbsmäßige Suizidbeihilfe verbietet und sich gegen die Tätigkeiten der Vereine DIGNITAS Deutschland, und SterbehilfeDeutschland richtet. Im Strafgesetzbuch soll ein neuer Straftatbestand (§ 217 StGB-E) geschaffen werden, der die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt und diese Tätigkeit als abstrakt das Leben gefährdende Handlung verbietet.

„Aus unserer humanistischen Perspektive ist dieser Ansatzpunkt aber vollkommen unzureichend“, so Kress. „Mit dem Gesetzentwurf würde der Gesetzgeber das Pferd von hinten aufzäumen. Denn Suizid ist in diesem Land längst Realität.“

Von den jährlich rund zehntausend Menschen in Deutschland, die ihr Lebensende absichtlich herbeiführen, sind 4.000 älter als 65 Jahre. Der Anteil von Menschen aus dieser Altersgruppe, die auf diese Weise aus dem Leben zu scheiden versuchen, steigt.

„Eine staatliche Suizidprophylaxe existiert hingegen kaum“, so Kress weiter. „Menschen im höheren Alter werden zu unwürdigen und riskanten Formen der Selbsttötung getrieben, weil sie ihr Leid und ihre Ausweglosigkeit kaum jemandem offenbaren können.“ So stoßen Betroffene statt auf qualifizierte Beratung und Fürsorge vielfach auf Ablehnung und Empörung.

„Und auch Ärzte dürfen in aussichtslosen Fällen und bei schwerem, nicht behebbarem körperlichen Leid keine Hilfe zur (straffreien) Selbsttötung leisten“, kritisierte Kress. Dies verbietet das ärztliche Standesrecht. „Auf diese Weise werden Hilfesuchende in die Arme von Sterbehilfeorganisationen getrieben, die mitunter das Recht auf Selbstbestimmung verabsolutieren.“

Da nicht davon auszugehen ist, dass die Bundesärztekammer von sich aus ihren Boykott der Suizidbeihilfe aufgibt, müsse daher endlich der Gesetzgeber handeln. Zuvor sei eine breite gesellschaftliche Debatte nötig, in welchen Fällen und unter welchen Bedingungen eine professionelle Hilfe durch Ärztinnen und Ärzte bei der Erfüllung eines Sterbewunsches in Anspruch genommen werden darf.

„Die Niederlande und die Schweiz zum Beispiel haben uns jahrelange Erfahrungen auf diesem Gebiet voraus. Wir sollten jedoch in Deutschland eher eine gesetzliche Regelung anstreben, wie sie z. B. in amerikanischen Bundesstaaten wie Oregon und Washington mit gutem Erfolg eingeführt ist“, so Erwin Kress.

„Erst in diesem gesetzlichen Rahmen ist zu klären, dass Beihilfe bei der Selbsttötung eines anderen aus Gewinnsucht oder sonstigen eigennützigen Interessen zu bestrafen ist. Dies sollte auch für die gewerbsmäßige Werbung für Beihilfe gelten.“, so Kress.

„Der Gesetzgeber muss endlich klare und angemessene Normen für den Bereich der Beihilfe zur Selbsttötung, den assistierten Suizid, setzen.“

Weiterführende Informationen:

1. Auf Einladung des Bundesjustizministeriums hat der HVD ausführlich zum Referentenentwurf für das Verbot der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe Stellung genommen. Die Stellungnahme und der Referentenentwurf sind hier abrufbar: http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Bibl ... etung.html
2. Selbstbestimmung bei der Beendigung des Lebens – Beschluss des Bundeshauptausschusses des HVD vom 16. Juni 2012: http://www.humanismus.de/aktuelles/selb ... ung-lebens

Über den HVD
Der HVD ist eine Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik und eine Kultur- und Interessenorganisation von Humanistinnen und Humanisten in Deutschland. Der Verband hat sich eine überparteiliche, föderalistische und demokratische Organisation gegeben, die Kultur- und Bildungsangebote sowie soziale Unterstützung und Beratung anbietet.
Zweck des Verbandes ist die Förderung von Humanismus und Humanität auf weltlicher Grundlage. Wir sind der Überzeugung, dass ein moderner praktischer Humanismus im Kern darin besteht, dass Menschen ein selbstbestimmtes und verantwortliches Leben führen und einfordern, ohne sich dabei religiösen Glaubensvorstellungen zu unterwerfen.
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Lutz Barth
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Intraprofessionelle Debatte ist einzufordern!

Beitrag von Lutz Barth » 19.07.2012, 08:43

„Da nicht davon auszugehen ist, dass die Bundesärztekammer von sich aus ihren Boykott der Suizidbeihilfe aufgibt, müsse daher endlich der Gesetzgeber handeln. Zuvor sei eine breite gesellschaftliche Debatte nötig, in welchen Fällen und unter welchen Bedingungen eine professionelle Hilfe durch Ärztinnen und Ärzte bei der Erfüllung eines Sterbewunsches in Anspruch genommen werden darf“, so der HVD in seiner o.a. Pressemitteilung.

Dem wird man/frau ohne Frage beipflichten können, wenngleich es fraglich erscheint, ob eine breite gesellschaftliche Debatte nach Jahrzehnten eines mehr oder minder leidenschaftlich geführten „Glaubenskampfes“ über die Bedingungen des frei verantwortlichen Sterbens erforderlich ist. Eigentlich gibt es nichts substantiell Neues zu verkünden (vgl. dazu Lutz, Barth, Das Verbot der „ärztlichen Suizidassistenz“ – eine verfassungsrechtliche Problemorientierung mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Dieter Birnbacher, Hrsg. DGHS, 1. Aufl. 2012; online abrufbar unter >>> http://www.dghs.de/presse/publikationen.html <<<; dort kann die Publikation auch im Pdf.-Format downgeloadet werden).

Sinnvoller mag es sein, wenn endlich die BÄK zur Einsicht gelangt, dass insbesondere eine intraprofessionelle Debatte zu führen ist, da sich immerhin profunder Sachverstand aus den eigenen Reihen zu Worte gemeldet hat, wonach in ungewohnter Schärfe deutliche Kritik an dem Verbot der ärztlichen Suizidassistenz geübt wurde.

Dass die BÄK hierüber „stillschweigend“ hinweg geht, ist mehr als bedenklich und es fragt sich, warum auch die Zentrale Ethikkommission, eingerichtet bei der BÄK, trotz einer gewichtigen ethischen Grundsatzfrage nach wie vor schweigt.

Die breite Gesellschaft jedenfalls dürfte sich in den wesentlichen Fragen auch der ärztlichen Suizidassistenz positioniert haben; „nur“ die Experten haben erkennbare Schwierigkeiten damit, zu akzeptieren, dass es neben dem „Grundgesetz der ärztlichen Sittlichkeit“ vor allem darauf ankommt, die rechtsethischen Standards unseres Grundgesetzes zu wahren.
Hierauf aufmerksam zu machen, scheint mir persönlich nach wie vor vorrangig zu sein!
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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Sterbehilfe: FDP-Vorschlag erzürnt Ärzte

Beitrag von Presse » 01.08.2012, 05:56

Sterbehilfe: FDP-Vorschlag erzürnt Ärzte
Ein Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe: so will es Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberg.
Jetzt hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt - und prompt den Unmut der Ärzte erregt.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=819 ... ung&n=2093

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Sterbehilfe: Straffreiheit soll ausgedehnt werden

Beitrag von Presse » 01.08.2012, 16:48

Sterbehilfe: Straffreiheit soll ausgedehnt werden
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat in einem Gesetzentwurf vorgesehen, die straffreie Sterbehilfe für Angehörige auf Ärzte, Pflegekräfte und Freunde des Betroffenen auszudehnen. mehr...
http://www.kbv.de/kbv-kompakt/10192.html#3

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Gesetzentwurf zur Sterbehilfe

Beitrag von Presse » 02.08.2012, 06:29

Bundesjustiz­ministerium rechtfertigt Gesetzentwurf zur Sterbehilfe
Mittwoch, 1. August 2012
Berlin – Das Bundesjustizministerium hat seinen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe gegen die Kritik von Ärzten, Kirchenvertretern und Koalitionspolitikern verteidigt. „Es wird nicht mehr erlaubt als bislang“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustiz­ministerium, Max Stadler (FDP) heute in Berlin. „Künftig soll der bestraft werden, der Hilfe zum Suizid anbietet, um damit Gewinne zu erzielen.“ Es werde kein Strafrecht abgeschafft, sondern neues Recht eingeführt. „Für die Ärzte ändert sich nichts“, betonte Stadler.

aerzteblatt.de
Sterbehilfe: Kritik an Referentenentwurf
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51098

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überarbeiteter Suizidhilfe-Gesetzentwurf des BMJ

Beitrag von Service » 02.08.2012, 06:57

Verwirrte empörte Eliten - überarbeiteter Suizidhilfe-Gesetzentwurf des BMJ
1. August 2012

Die allseits bekannten Sterbehilfe-Gegner sind über das Bundesjustizministerium „hergefallen“, welches seinen im April vorgelegten Strafrechtsentwurf zur gewerbsmäßigen Suizidhilfe jetzt nachgebessert hat. Sie entrüsten sich über eine Liberalisierung, die es dort gar nicht gibt! Im Gegenteil sollen ja mit einer Neuaufnahme von Paragraphen zur gewerblichen Suizidhilfe überhaupt erst Regelungen ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden - bisher gibt es gar keine. Das heißt: Neues Strafrecht wird eingeführt, nicht: altes Strafrecht wird abgeschafft!
Deshalb ist mitnichten die Suizidhilfe durch Ärzte bisher verboten und soll nun erst für Ärzte und Pflegekräfte erlaubt werden. Dies behaupten fälschlicherweise die Empörten von Dt. Hospizstiftung über Altbischof Wolfgang Huber und Matthias Kopp (Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz) bis zu Bundesärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery, um wieder lautstark dagegen halten zu können: Kein Arzt und kein Pfleger darf und wird jemals dafür zur Verfügung stehen (was ebenfalls nicht der Realität entspricht).
Bei jedem neuen Detail wird der Empörungssturm der „moralischen Wut-Eliten“ neu entfacht, entgegen - wie alle Umfragen zeigen - der Mehrheit der (betroffenen!) Bevölkerung. Bei solcher Hitzköpfigkeit dürfte eine Einigung auf ein Gesetz in weiter Ferne liegen. Die Dt. Hospizstiftung argwöhnt gar, ein Scheitern könne Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gerade recht sein. Das ethisch noch sensible Gesetzvorhaben ist jedenfalls, wie es aus ihrem Haus heißt, „keine Herzensangelegenheit“ der Justizministerin. Sie hat vielmehr einem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag nachzukommen.
Bei all dem bleibt höchst erstaunlich, wie die eigentliche Absicht des jetzt überarbeiteten BMJ-Gesetzentwurfes in der öffentlichen Darstellung ins Gegenteil verkehrt und (absichtlich?) missverstanden werden kann. Alles nur eine "Kommunikationspanne" des BMJ?

Wie ein Stich ins Wespennest
Ein Beitrag von Matthias Kamann (Die WELT vom 1.8.2012) vermag die unsinnige Entrüstung gegen das Justizministerium ins rechte Licht zu rücken und die heillose Desinformation aufzuklären:

„Es ist wie ein Stich ins Wespennest. Kaum wird der neue Entwurf zur Sterbehilfe ( http://www.welt.de/themen/sterbehilfe/ ) aus dem Bundesjustizministerium von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bekannt, erhebt sich ein Brummen und Stechen. Ärztevertreter und CDU-Politiker, Kirchenleute und die Deutsche Hospizstiftung erregen sich über angebliche Pläne zur Liberalisierung. Und wie oft bei diesem Thema geht vieles heillos durcheinander. Was ist geschehen?
Weil die schwarz-gelbe Koalition kommerziell arbeitende Sterbehilfe-Organisationen verbieten will, erarbeitet das Ministerium derzeit ein Gesetz, wonach in der gegenwärtigen Entwurfsfassung "mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft" wird, "wer absichtlich und gewerbsmäßig einem anderen die Gelegenheit zu Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt". … Die FDP hatte durchgesetzt, dass nur kommerziell arbeitende Vereine verboten werden sollen. Konkret geht es um den vom früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch mit initiierten Verein Sterbehilfe Deutschland und um Dignitas Deutschland in Hannover, wo meist Kontakte zum Schweizer Sterbehilfeverein Dignitas vermittelt werden. Weil bei jenen Organisationen Geld für die Ermöglichung eines Suizids fließt und die Politik dort eine kommerzielle Förderung der Selbsttötung sieht …
Weiterhin erlaubt … soll die Suizid-Beihilfe aus altruistischen Motiven etwa durch enge Angehörige von Schwerstkranken sein. Ebenfalls wie bisher straffrei soll es sein, wenn sich Leute ohne kommerzielle Interessen zur Ermöglichung von Selbsttötungen in Einzelfällen zusammentun ("geschäftsmäßig"), oder wenn ein Arzt bei Patienten mit besonderen Leiden mehrfach hintereinander eine Unterstützung des Suizids leistet. …
Dass es nun dennoch zu solchem Getöse um den aktuellen Entwurf gekommen ist, liegt zunächst daran, dass die Juristen in Leutheusser-Schnarrenbergers Ministerium plötzlich vor folgendem Problem standen: Was passiert eigentlich, wenn ein geschäftsmäßiger Verein zur konkreten Tat schreitet – erst dann beginnt ja die strafrechtliche Relevanz – und man feststellt, dass da nicht nur der Verein und der Suizident beteiligt sind, sondern auch Angehörige oder Vertraute des Betroffenen?
Also die Ehefrau, die nichts mit dem Verein zu tun hat, aber ihrem leidenden Mann beim Suizid die Hand hält. Oder der langjährige Hausarzt, auf dessen Beistand der Sterbewillige in seinen letzten Stunden nicht verzichten will. Muss jene Ehefrau, muss jener Hausarzt dann nicht auch bestraft werden, weil sie oder er ja an einer verbotenen Aktion beteiligt waren?
Nein, entschied man im Ministerium, das darf nicht sein. Folglich wurde in den Entwurf zum geplanten Paragrafen 217 ("Gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung") nach dem Verbot noch ein zweiter Absatz eingefügt: "Ein nicht gewerbsmäßig handelnder Teilnehmer" solle "straffrei" sein, wenn der Suizident "sein Angehöriger oder eine andere ihm nahestehende Person ist". … Was im Entwurf hingegen gar nicht angesprochen wird, ist, ob Ärzte oder Pflegekräfte generell irgendwann sonst Suizid-Beihilfe leisten dürfen. Folglich bliebe nach dem Entwurf beim Thema ärztliche Suizid-Beihilfe alles beim Alten … Doch weil der Entwurf anfangs in der Öffentlichkeit ungenau dargestellt wurde, äußerten sich sofort jene, denen die ganze Richtung des Koalitionsbeschlusses und seine Beschränkung auf die gewerbsmäßige Suizid-Beihilfe nicht passen und die lieber ein generelles Verbot zumal für Ärzte in allen Fällen gesehen hätten. … “
Siehe weiter Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... twurf.html

Hinweis:
Matthias Kamann (Die WELT) wird am 13. Oktober in Berlin das Abschlusspodium der (von der Bundeszentrale für politische Bildung geförderten) Tagung der Humanistischen Akademie Berlin moderieren:
Tagungsprogramm 12.-13.10 "Ärztlich begleiteter assistierter Suizid"
http://www.humanismus.de/sites/humanism ... s/Programm HAB 12-13.10.2012 Ärztlich begleiteter Suizid.pdf
Anmeldeformular und Hinweis auf entsprechenden Sammelband V der HAB
http://www.humanismus.de/sites/humanism ... /Anmeldung 12-13 Okt 2012 -Suizidhilfe.pdf

Wortlaut des Neuentwurfs – von Berliner Ärztekammerpräsidenten begrüßt

Wortlaut des neuen Gesetzentwurfes
(überarbeitete Fassung mit einem hinzugefügten zweiten Absatz, wie der pv-newsletter-Redaktion am 1.8. bekannt wurde)
Erster Absatz:
„Wer absichtlich und gewerbsmäßig einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Zweiter Absatz:
„Ein nicht gewerbsmäßig handelnder Teilnehmer ist straffrei, wenn der in Absatz 1 genannte andere sein Angehöriger oder eine andere ihm nahestehende Person ist.“

Jonitz (Berlin) grenzt sich vom Bundesärztekammerpräsidenten ab
Anders Montgomery begrüßt der Präsident der Berliner Ärztekammer, Günther Jonitz, den Gesetzesentwurf aus dem Bundesjustizministerium: "Ich begrüße diesen Vorstoß von Frau Leutheusser-Schnarrenberger ausdrücklich, denn die Rolle des Arztes ist durchaus weitgespannt", sagte Jonitz dem Berliner Tagesspiegel (Ausgabe von Donnerstag, 1.8.2012). Es sei zwar richtig, dass Ärzte keine Sterbehelfer seien, "aber in begründeten Einzelfällen können sie Patienten auf diese Art von ihrem Leid befreien".

Quelle: Mitteilung vom 01.08.2012 -
Informationen zu Patientenverfügung, Patientenrecht und Sterbehilfe
Humanistischer Verband Deutschlands - Landesverband Berlin-Brandenburg e. V.
Wallstraße 61-65
10179 Berlin
Telefon: 030 613904-0
Fax: 030 613904-864
E-Mail: geschaeftsstelle@hvd-bb.de
Web: http://www.hvd-bb.de

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Suizid-Hilfe: Wenig Sensibilität im Justizministerium?

Beitrag von Presse » 02.08.2012, 18:40

Suizid-Hilfe: Wenig Sensibilität im Justizministerium?
Eine Bestrafung bei absichtlicher und gewerbsmäßiger Hilfe zum Suizid - ein solches Gesetz hat das Justizministerium vorbereitet.
Doch bei der Formulierung waren die Referenten hier und da etwas ungenau. Jetzt üben Spitzenjuristen harte Kritik daran.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=819 ... ung&n=2099

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Gesetzentwurf zur Sterbehilfe: Bürde und Gefahr zugleich

Beitrag von Presse » 03.08.2012, 18:38

Sterbehilfe ist keine Hilfe
Die Landesärztekammer Hessen lehnt die Pläne des Bundesjustizministeriums zur Regelung der so genannten Sterbehilfe entschieden ab. "Mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes würden die Schleusen zur straffreien Tötung auf Verlangen geöffnet", warnt Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu ...
siehe weiter unter http://ww4.laekh.de/presse/pressemittei ... hilfe.html

Gesetzentwurf zur Sterbehilfe: Bürde und Gefahr zugleich
Weitere Kritik der hessischen Ärztekammer an den Plänen des Bundesjustizministeriums

"Der neue Gesetzentwurf zur so genannten Sterbehilfe bedeutet Bürde und Gefahr zugleich", unterstreicht Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen: Bürde für Angehörige und dem Kranken nahe stehenden Ärzte und Pfleger, weil eine straffrei bleibende Beihilfe zur Selbsttötung nicht von Verantwortung und möglichen Schuldgefühlen befreie.

"Das Leid eines schwerkranken Partners, Elternteils oder Kindes nicht mehr ansehen und ertragen zu können, kann dazu verleiten, den assistierten Suizid als einzigen Ausweg zu sehen", so der hessische Ärztekammerpräsident: "Doch die Palliativmedizin bietet heute die Möglichkeit eines Sterbens in Würde, so dass die vorschnelle Entscheidung für eine Beihilfe zur Selbsttötung für den Ausführenden, insbesondere für Angehörige, zur lebenslangen Belastung werden kann."

Darüber hinaus beinhalte der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium rechtliche Gefahren für Ärzte und Pfleger: "Bei der Annahme der Straffreiheit wird vorausgesetzt, dass es sich um "nahestehende" Personen handelt. Ein rein berufliches Verhältnis lässt der Gesetzgeber noch nicht gelten. Es muss eine länger andauernde persönliche Beziehung sein, wie es in dem Gesetzentwurf heißt", sagt von Knoblauch zu Hatzbach. "Aber lässt sich eine solche Beziehung in Zweifelsfällen im Nachhinein auch immer belegen?"

"Dieser Referentenentwurf wirft nicht nur Unklarheiten auf. Er setzt sich auch über die strikte Ablehnung der Beihilfe zur Selbsttötung in der ärztlichen Berufsordnung hinweg und ebnet der Legalisierung der Sterbehilfe den Weg", warnt von Knoblauch zu Hatzbach.

Quelle: Pressemitteilung vom 3.8.2012
http://ww4.laekh.de/presse/pressemittei ... hilfe.html

Gerhard Schenker
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Suizidbeihilfe muss in Ausnahmefällen zulässig sein

Beitrag von Gerhard Schenker » 05.08.2012, 16:12

Ich denke, dass es grundsätzlich richtig ist, der erwerbs- bzw. geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe einen Riegel vorzuschieben. Allerdings ist es wohl auch notwendig, darüber nachzudenken und zu befinden, dass in Ausnahmesituationen, wäre näher zu definieren, auch jemand würdevoll begleitet, durch eigene Willensbestimmung, sterben kann. Das soll natürlich keine aktive Sterbehilfe sein.
Auch muss im Kern alles daran gesetzt werden, den Menschen in schweren Krankheitsfällen und beim nahenden Tod durch Palliativversorgung (Medizin Pflege) bzw. Hospizarbeit beizustehen. Das sollte klar Vorrang haben.
Aber es müssen alle Lebensituationen und Krisen bedacht werden. Es wäre zu wünschen, dass unsere Gesellschaft das hinbekommt.

G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

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Dürfen Ärzte künftig Sterbehilfe praktizieren?

Beitrag von Presse » 06.08.2012, 06:39

Sterbehilfe: Leutheussers zweiter Absatz
Dürfen Ärzte künftig Sterbehilfe praktizieren? Ein Gesetzentwurf schlägt Wellen - und sorgt für eine herbe Kakofonie.
Dabei hätte es so einfach sein können. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=819 ... ung&n=2105

Gaby Modig
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Organisierte Sterbehilfe findet breite Zustimmung

Beitrag von Gaby Modig » 06.08.2012, 11:40

Die Medien berichten lebhaft, u.a. wie folgt:

Die Mehrheit der Deutschen will gewerbsmäßig organisierte Sterbehilfe erlauben. 49 Prozent sind dafür, wie eine Emnid-Umfrage für “Bild am Sonntag” (BamS) ergab. 41 Prozent plädieren hingegen dafür, Sterbehilfe gegen Geld unter Strafe zu stellen – so wie es jetzt auch die Bundesregierung plant. Mehrere Abgeordnete forderten zudem, dass bei der Bundestagsabstimmung über das heikle Thema der Fraktionszwang aufgehoben wird.

Ich denke, dass es bei den weiteren Diskussionen an diesem Umfrageergebnis kein Vorbeikommen gibt. Zumindest muss es eine vernünftige Regelungen für gewisse, hier schon angesprochene, Ausnahmesituationen geben. Man darf daher auf die weiteren Erörterungen sehr gespannt sein.

Gaby Modig
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Liberalisierung der Sterbehilfe - Warnung

Beitrag von Presse » 06.08.2012, 16:51

Altbischof Huber warnt vor Liberalisierung der Sterbehilfe
Der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber, warnt davor, das Verbot der Sterbehilfe für Ärzte und Pfleger aufzuweichen. "Es muss klar sein, dass Ärzte und Pfleger sich nicht an aktiver Sterbehilfe beteiligen. Hier dürfen keine Hintertüren geöffnet werden, schon gar nicht mit so vagen Begriffen wie 'nahestehend'", sagte der Altbischof. Huber, der auch dem Deutschen Ethikrat angehört, äußerte sich mit Blick auf einen Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums, wonach gewerbliche Sterbehilfe zwar verboten, Beihilfe dazu durch Angehörige und Verwandte des Todkranken aber nicht bestraft werden solle.
http://www.ekd.de/aktuell_presse/news_2 ... hilfe.html
Quelle: Mitteilung vom 06.08.2012
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Tel.: + 49 - 511 - 2796 - 0
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E-Mail: internet@ekd.de
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Bahr: Wir wollen keine Ärzte zu Sterbehelfern machen
Montag, 6. August 2012
Berlin – Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat den Gesetzentwurf von Bundes­justiz­ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP) zur Sterbehilfe verteidigt. „Vieles wird in der Debatte bewusst missverstanden“, sagte Bahr der Passauer Neuen Presse vom Montag. Es sei ausdrücklich nicht das Ziel, „Ärzte zu Sterbe­helfern zu machen“. Stattdessen solle ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, „damit die Sterbehilfe eben nicht zum Geschäftsmodell wird“. ....
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51161
Zuletzt geändert von Presse am 07.08.2012, 06:55, insgesamt 1-mal geändert.

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Sterbehilfe: die Union in der eigenen Falle

Beitrag von Presse » 07.08.2012, 06:51

Sterbehilfe: die Union in der eigenen Falle

Unionsführer und andere selbsternannte Lebensschützer sitzen in der eigenen Falle, weil sie Sterbewilligen nicht helfen wollen, sondern Hilfe verweigern.

Sterbehilfe ist für die Menschen in unserem Land längst kein Tabu mehr, wie auch neueste Umfragen zeigen. Erwin Kress, Vizepräsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD), dazu: „Es ist nicht die Herrenrassenideologie des ‚unwerten Lebens’, die sich hier Bahn bricht. Es ist die vielfältige Erfahrung der Menschen mit Pflegeheimen und Intensivstationen, auf denen oftmals ein menschenwürdiges Leben und Sterben nicht gestattet wird, und wo auch dem einsichtigen Arzt die Hilfe bei der gewünschten Selbsttötung verboten wird.“

Einige Unionsführer gedachten, die ihnen ‚aus Prinzip’ verhasste Sterbehilfe dadurch ausmerzen zu können, dass sie den „Geschäftemachern“ das Handwerk legen. Doch zeigt die Debatte um den Versuch des FDP-Justizministeriums, die diesbezügliche Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag nun umzusetzen: So geht es nicht!

Der Staat hat keinen Lebensschutzauftrag mehr, wo ein Bürger aus freien Stücken und trotz Hilfsangeboten sein Leben nicht mehr geschützt haben will. Da die auf erkennbar freiem Willen beruhende Selbsttötung straffrei ist, muss es auch die Hilfe dazu sein. Dies zunächst einmal klarzustellen, wäre die erste gesetzliche Aufgabe in diesem Zusammenhang.

Die im neuen Gesetzentwurf angesprochenen Beteiligten, wie Angehörige, Freunde, nahestehende Personen, auch lange Zeit mit dem Suizidenten betraute Ärzte und Pfleger müssen zunächst einmal aus der Garantenstellung heraus. Diese verpflichtet sie und andere Beteiligte jetzt noch, einen Suizidenten nach eingetretener Bewusstlosigkeit zu retten. Gleichzeitig ist klarzustellen, dass eine Beihilfe in all jenen Fällen strafbar ist, wo es sich nicht um eine freie Willensentscheidung handelt, eventuell noch mögliche Hilfen nicht bekannt sind, oder wo eine Beihilfe aus Eigennutz erfolgt.

Um diese vom Deutschen Juristentag seit Jahren geforderte und auch vom HVD dem Justizministerium vorgeschlagene (siehe unten) gesetzliche Klarstellung drückt sich der Gesetzgeber weiter herum. Stattdessen wird versucht, das Pferd von hinten aufzuzäumen.

Es sollen die Organisationen verboten werden, in deren Arme hilfesuchende Menschen erst durch die Verweigerung ärztlicher Hilfe und gesetzlicher Klarstellung getrieben werden. „Die bald einsamen Rufer im Blätterwald, wie Montgomery, Kauder oder Hüppe helfen nicht, sie verweigern Hilfe“, so Erwin Kress.

Auch ein Blick in die amerikanischen Bundesstaaten Oregon und Washington könnte zeigen, wie in etwa man das Problem angehen kann. Dort würde sich auch zeigen, dass die Unkerei des Behindertenbeauftragten Hüppe Unsinn ist, wonach Behinderte und Schwerstkranke unter Druck geraten könnten, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Ärzte dem Suizidenten helfen dürften.

Alternativer Gesetzesvorschlag des HVD 2012 zur Änderung des StGB

§ 214 Nichthinderung einer Selbsttötung
(1) Wer es unterlässt, die Selbsttötung eines anderen zu hindern oder ihn nach einem Selbsttötungsversuch zu retten, handelt nicht rechtswidrig, wenn die Selbsttötung auf einer freiverantwortlichen und ernstlichen, ausdrücklich erklärten oder aus den Umständen erkennbaren Entscheidung beruht.
(2) Von einer solchen Entscheidung darf insbesondere nicht ausgegangen werden,
1. wenn der andere noch nicht 18 Jahre alt ist oder seine freie Willensbestimmung entsprechend den §§ 20, 21 StGB beeinträchtigt ist oder
2. wenn begründet anzunehmen ist, dass seine Entscheidung anders ausgefallen wäre, wenn der andere von alternativen Optionen zur Hilfe oder Leidminderung Kenntnis erhalten hätte oder eine direkte Beeinflussung durch Dritte nicht stattgefunden hätte.
(3) Absatz 1 gilt auch für Personen in einer Garantenstellung.

§ 214a Unterstützung einer Selbsttötung aus Eigennutz
Wer die Selbsttötung eines anderen aus Gewinnsucht oder aus sonstigen eigennützigen Beweggründen unterstützt oder ihn dazu verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

§ 214b Gewerbsmäßige Werbung für Beihilfe zur Selbsttötung
Wer öffentlich seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung einer Selbsttötung oder
2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zur Selbsttötung geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet oder anpreist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Über den HVD
Der HVD ist eine Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik und eine Kultur- und Interessenorganisation von Humanistinnen und Humanisten in Deutschland. Der Verband hat sich eine überparteiliche, föderalistische und demokratische Organisation gegeben, die Kultur- und Bildungsangebote sowie soziale Unterstützung und Beratung anbietet.
Zweck des Verbandes ist die Förderung von Humanismus und Humanität auf weltlicher Grundlage. Wir sind der Überzeugung, dass ein moderner praktischer Humanismus im Kern darin besteht, dass Menschen ein selbstbestimmtes und verantwortliches Leben führen und einfordern, ohne sich dabei religiösen Glaubensvorstellungen zu unterwerfen.

Pressemitteilung 6. August 2012
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Sterbehilfe: Bahrs Rückendeckung für Leutheusser

Beitrag von Presse » 07.08.2012, 16:34

Sterbehilfe: Bahrs Rückendeckung für Leutheusser
Alles richtig gemacht? Lob von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) für seine Kollegin aus dem Justizressort.
Ihre Pläne für ein Gesetz machten Ärzte ausdrücklich nicht zu Sterbehelfern, sagte Bahr - und kontert die heftige Kritik.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=819 ... ung&n=2111

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Signal der Bundesregierung zur "aktiven Sterbehilfe&quo

Beitrag von Presse » 08.08.2012, 12:11

Malteser: Signal der Bundesregierung zur "aktiven Sterbehilfe"
verheerend


Köln (ots) - Die Malteser kritisieren den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "aktiven Sterbehilfe" scharf: "Der unbedingte Schutz des menschlichen Lebens darf nicht zur Disposition gestellt werden. Das haben auch die Verfasser des Grundgesetzes gemeint, wenn sie die Würde des Menschen für unantastbar erklärt haben. Es ist verheerend, wenn die Bundesregierung an diesem Eckpfeiler unserer Werteordnung rüttelt. In den Krankenhäusern, Einrichtungen und Diensten der Malteser hat der Wert des Lebens uneingeschränkt Gültigkeit. Statt über Euthanasie als profitables Geschäftsmodell sollte über Möglichkeiten der Förderung liebevoller, würdevoller und hochprofessioneller Palliativbehandlung nachgedacht werden," so Karl Prinz zu Löwenstein, Vorstand der Malteser in Deutschland.

Die Malteser betonen, dass es niemals ärztliche oder pflegerische Aufgabe sein kann, an Tötungshandlungen mitzuwirken. Dies müsse klar unter Strafe gestellt bleiben, erklärt Löwenstein mit Blick auf die Passagen im Gesetzesentwurf des Justizministeriums, wonach Ärzte in Ausnahmefällen die Sterbehilfe unterstützen können. Hospizarbeit und Palliativmedizin müssten weiter ausgebaut und gefördert werden. "Es ist dringend notwendig, aktive Sterbehilfe in Deutschland weiterhin zu verbieten," so Löwenstein. Es spiele auch keine Rolle, ob dabei kommerzielle oder vermeintlich ideelle Interessen verfolgt werden.
Die Malteser engagieren sich seit über 20 Jahren in der Hospiz- und Palliativbewegung und betreiben an über 70 Standorten ambulante und stationäre Hospiz- und Palliativeinrichtungen, in denen sich rund
2.600 Ehrenamtliche engagieren.

Achtung Redaktionen: Karl Prinz zu Löwenstein steht für Interviews zur Verfügung. Vermittlung unter 0221 / 98 22 125 (Dr. Claudia Kaminski)

Quelle: Pressemitteilung vom 08.08.2012 Malteser Hilfsdienst e.V.
Pressekontakt: Weitere Informationen:
Dr. Claudia Kaminski
Pressesprecherin
Malteser Hilfsdienst
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