Palliativversorgung & Hospizarbeit ausweiten

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Hospizarbeit - Verantwortungen von Bund, Ländern und Kommune

Beitrag von WernerSchell » 09.02.2015, 19:03

Pressemitteilung Grünenthal GmbH, Dr. Stephan Frings, 09.02.2015

Das 100. Aachener Hospizgespräch verknüpft Verantwortungen von Bund, Ländern und Kommunen

Aachen/Stolberg. In den letzten Jahren hat die Palliativ- und Hospizversorgung bundespolitisch einen großen Aufschwung erlebt. Daran waren die Aachener Hospizgespräche und ihre Teilnehmer maßgeblich beteiligt, denn mit ihrer kontinuierlichen Arbeit haben sie immer wieder wichtige Impulse gesetzt, die – beispielsweise in der Gesetzgebung zur Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) – auch in der bundespolitischen Diskussion Beachtung gefunden haben. So war es kein Wunder, dass anlässlich des 100. Aachner Hospizgesprächs am 30. und 31. Januar 2015 auch die Bundespolitik hochrangig und in reicher Zahl vertreten war.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe nahm sich ausführlich Zeit für den Austausch mit den mehr als 350 Teilnehmern und gab Einblicke in die aktuelle parlamentarische Diskussion um einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Er wünsche sich, so der Minister, dass die Potentiale der Region Aachen schon bald überall in Deutschland den schwerstkranken und sterbenden Patienten zur Verfügung gestellt werden könnten. Dabei könne und dürfe es nicht um „Lösungen von der Stange“ gehen. „Hierfür ist eine würdige Pflege und die entsprechende Aufwertung des Berufsbildes eine wichtige Voraussetzung“, so Gröhe. Insgesamt stellte der Minister die Arbeit an einer menschenwürdigen Sorgekultur jedoch auch in einen größeren gesellschaftlichen Kontext:
„Unsere Gesellschaft steht angesichts des demographischen Wandels auf dem Prüfstand, ob sie Generationengerechtigkeit auch dann praktiziert, wenn sie nicht mehr durch unmittelbarer verwandtschaftliche Beziehungen gelebt werden kann“, so der Minister, der den Teilnehmern versprach, dass die Koalition im Bund sich mit ihrer Politik dafür einsetzen werde, dafür die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Seine Vorgängerin und jetzige Bundestagsvizepräsidentin Ulla Schmidt, eine langjährige Unterstützerin der Aachener Hospizgespräche, forderte dazu auf, die Möglichkeiten nicht-ärztlicher Heil- und Pflegeberufe zu erweitern, um deren Potentiale für eine umfassende Patientenzuwendung in das Versorgungsgeschehen zu integrieren. Darüber hinaus müssten den versorgenden Teams aber auch Freiräume eingeräumt werden, um sie von Bürokratie zu entlasten: „Es kann nicht sein, dass die professionellen Versorger durch die Bearbeitung von Anträgen und die Sorge um die kontinuierliche Finanzierung von den Patienten ferngehalten werden“, betonte Ulla Schmidt. Hier müssten den Teams Freiräume zur Entscheidung in eigener Verantwortung eingeräumt werden. „Wir werden aber auch nicht darum herumkommen, der Hospiz- und Palliativversorgung mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, als es bislang der Fall ist“, so die Überzeugung der ehemaligen Gesundheitsministerin.

Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein und stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Bundestag, forderte dazu auf, auch der Koordination der verschiedenen Versorgungspartner einen verlässlichen Vergütungsanteil zur Verfügung zu stellen. „Wir müssen aufpassen, dass wir nicht nur das Zähl- und Messbare finanzieren“, so der Aachener Arzt. Kaum standardisierbare Aufgaben der Zuwendung und des Gesprächs ließen sich über Fallpauschalen schlecht abbilden und erforderten einen eigenen Weg der Vorhaltefinanzierung für Krankenhäuser. „Insgesamt“, so die Überzeugung des gelernten Arztes, „können und sollten alle Bereiche des Krankenhauses von einer palliativen, beziehungsorientierten Haltung lernen.“

Prof. Dr. Christoph Ostgathe, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, griff diese Überlegungen auf, indem er auf die aktuelle Unterfinanzierung der SAPV-Teams hinwies: „Wir brauchen hier noch einmal die Hilfe des Gesetzgebers, denn trotz aller Verbesserungen und Erfolge der letzten Jahre zeigt sich, dass die Koordination der Aufgaben und der unterschiedlichen Professionen nicht in ausreichendem Maße finanziert werden.“ Ostgathe mahnte in diesem Zusammenhang einen zweiten Reformschub an, der nicht nur in der ambulanten Palliativversorgung, sondern auch im stationären Bereich die Zuwendung als notwendigen Zeitfaktor für eine umfassende „Sorgekultur“ berücksichtigen müsse.

In diesem Zusammenhang betonte auch Prof. Dr. Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes, dass eine patientenorientierte Wertschätzung nicht als „Dienstleistung“ finanziert und abgerechnet werden dürfe. „Noch immer“, so Hardinghaus, „sterben 47 Prozent der Menschen im Krankenhaus – die meisten gegen ihren eigentlichen Willen. Hier müssen wir zu wirksamen Haltungen und Modellen kommen, um den Patienten ein Sterben dort zu ermöglichen, wo sie es sich wünschen.“

Prof. Dr. Roman Rolke, Direktor der Klinik für Palliativmedizin am Universitätsklinikum Aachen, forderte Politik und Kassen dazu auf, die Beweglichkeit für Palliativ-Stationen am Krankenhaus zu vergrößern, um in diesem Bereich den Kalkulations- und Kostendruck durch das Fallpauschalensystem zu durchbrechen. In diesem Zusammenhang müsse der Status als „Besondere Einrichtung“ im Krankenhaussystem erweitert und auf möglichst alle Palliativstationen übertragen werden, während von Seiten der Krankenkassen zunehmend versucht werde, diesen Status vielen Abteilungen zu entziehen. Rolke nimmt aber gerade im Bereich der Ausbildung auch deutliche Verbesserungen der Situation wahr: „Allmählich kommen die Absolventen einer im Sinne der Palliativversorgung reformierten Ausbildung in den Krankenhäusern an, und wir merken hier ein deutlich gewachsenes Bewusstsein der neuen Ärztegeneration“, so Rolkes Urteil.

Prof. Dr. Andreas Wittrahm, Bereichsleiter „Facharbeit und Sozialpolitik“ im Caritasverband für das Bistum Aachen e.V., lenkte in seinem Beitrag den Blick auf das in der Hospizbewegung unentbehrliche und wichtige Ehrenamt:
„Ehrenamtliche Tätigkeit braucht professioneller Betreuung, und diese Leistung muss finanziert werden“, so seine Forderung. Zugleich müsse aber darauf geachtet werden, dass nicht professionelle Tätigkeiten durch Ehrenamtliche ersetzt würden. Hier sieht Wittrahm eine Gefahr, der wachsam begegnet werden müsse. „Insgesamt aber werden die Herausforderungen größer, so dass wir auch hier sehr intensiv Nachwuchspflege werden betreiben müssen“, bekräftigte der Caritas-Vertreter.

Veronika Schönhofer-Nellessen, Leiterin der Servicestelle Hospiz für die StädteRegion Aachen und damit hauptverantwortliche Veranstalterin der Aachener Hospizgespräche, wertet das 100. Aachener Hospizgespräch abschließend als wichtigen Erfolg für die Hospiz- und Palliativbewegung:
„Mit unserem Kernthema der ‚Vernetzten Sorgekultur’ haben wir ein zentrales Thema für die aktuellen Entwicklungen in den Mittelpunkt gestellt. Es müssen jetzt Strukturen wie z.B. Koordinationsstellen geschaffen werden, die nach dem Aufbau des rechtlichen Rahmens zur Palliativversorgung Nachhaltigkeit und Kontinuität vernetzter Versorgung in den Fokus rücken. Hier werden zukünftig auch Kommunen mit in die Verantwortung für eine funktionierende und angemessene Hospiz- und Palliativversorgung eingebunden. Aachen kann hier als ein Modell dienen, wie eine solche gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen gestaltet werden kann.“

Der bundesweite Kongress mit bis zu 400 Teilnehmern zu aktuellen Themen der hospiz-lichen wie palliativen Versorgung mit ca. 40 Experten aus Politik, Kassenwesen, Medizin, Pflege, Ehrenamt, Seelsorge und Wissenschaft findet seit 2006 einmal jährlich im Rahmen der Aachener Hospizgespräche statt. Die organisierende Servicestelle Hospiz für die Städte-Region Aachen wurde aus den Aachener Hospizgesprächen heraus ins Leben gerufen, um die Koordination der Hospizgespräche und des Netzwerkes zu übernehmen, Fortbildungen anzubieten, die Öffentlichkeitsarbeit weiterzuentwickeln und am Hospiztelefon zu beraten. Unterstützt wird der bundesweite Kongress von der Caritas-Gemeinschaftsstiftung für das Bistum Aachen und der Grünenthal GmbH.

Voraussichtlich ab Ende März können Sie auf http://www.grunenthal.de einen ausführlichen Berichtsband des Jubiläumskongresses als PDF-Datei abrufen.
Die bisher erschienenen Berichtsbände 2006 bis 2013 finden Sie hier:

http://www.grunenthal.de/grt-web/Grunen ... 800086.jsp

Pressekontakt:
Dr. Stephan Frings
Grünenthal GmbH
Manager Kommunikation
Tel: 0241 / 569 3383
Fax: 0241 / 569 1511
E-Mail: stephan.frings@grunenthal.com
Veronika Schönhofer-Nellessen
Servicestelle Hospizarbeit für Stadt und Kreis Aachen im Bildungswerk Aachen
Tel.: 0241 / 515 3490
Fax: 0241 / 502 819
E-Mail: info@ServicestelleHospizarbeit.de

>>> http://idw-online.de/de/news624143

+++
Anmerkung der Moderation:

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist seit Jahren bemüht, die Palliativversorgung und Hospizarbeit zu fördern und in den Blick der Öffentlichkeit und der politisch Verantwortlichen zu rücken. Es gibt daher in diesem Forum zahlreiche Beiträge, die sich mit der Thematik befassen; z.B.:
Palliativversorgung & Hospizarbeit ausweiten
viewtopic.php?f=2&t=17534
Gute Palliativmedizin und Hospizplätze gestalten
viewtopic.php?f=2&t=20869&hilit=Palliativversorgung
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat die Hospizarbeit bzw. die "Patientenautonomie am Lebensende“ auch wiederholt bei Pflegetreffs zum Thema gemacht - zuletzt am 22.10.2014:
viewtopic.php?f=2&t=20704
Am 06.02.2015 gab es in Neuss eine Podiumsdiskussion im "Neusser Augustinusforum", u.a. mit dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, machte als Zuhörer in einem kurzen Statement darauf aufmerksam, dass z.B. den Hospizeinrichtungen eine 100%-Finanzierung durch die Krankenkassen garantiert werden müsse. Im Übrigen wurde angemahnt, dass die Planzahlen für die Krankenhauspalliativbetten und Hospizbetten deutlich erhöht werden müsse - auf etwa 80-100 Betten/1 Mio. Einwohner.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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PalliativStiftung fordert Vollfinanzierung von Hospizen

Beitrag von WernerSchell » 10.02.2015, 14:30

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat die Hospizarbeit bzw. die "Patientenautonomie am Lebensende“ wiederholt bei Pflegetreffs zum Thema gemacht - zuletzt am 22.10.2014: viewtopic.php?f=2&t=20704
Am 06.02.2015 gab es in Neuss eine Podiumsdiskussion im "Neusser Augustinusforum", u.a. mit dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, machte als Zuhörer in einem kurzen Statement darauf aufmerksam, dass z.B. den Hospizeinrichtungen eine 100%-Finanzierung durch die Krankenkassen garantiert werden müsse. Im Übrigen wurde angemahnt, dass die Planzahlen für die Krankenhauspalliativbetten und Hospizbetten deutlich erhöht werden müsse - auf etwa 80-100 Betten/1 Mio. Einwohner.


Dazu passt die nachfolgende Pressemitteilung:

PalliativStiftung fordert Vollfinanzierung von Hospizen

Der Petitionsausschuss beschloss gestern einstimmig, die Petition des
Övelgönner Bürgers Mark Castens zu unterstützen, der sich für eine flächendeckende
Hospizversorgung einsetzt. Die PalliativStiftung forderte dazu
2014 in ihren Eckpunkten, die Voraussetzung für eine Vollfinanzierung der
Hospize zu schaffen.


Altenheime, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen werden vom Gemeinwesen finanziert.
Nur Hospizen wird der Auf- und Ausbau behindert, da diese zwingend nicht in Höhe
der anrechenbaren Kosten finanziert werden. Der Vorstandsvorsitzende Thomas Sitte
beklagt: „Ein fünf- bis sechsstelliger Betrag muss jährlich über Spenden gedeckt werden.
Diese Spenden werden aber dringend für andere Aufgaben der Hospize gebraucht,
die keine Kassenleistung sind, zum Beispiel Sitzwachen, komplementäre Therapien wie
Musiktherapie, einen kleinen Luxus für einen sterbenden Menschen ...!“
Deshalb fordert die Deutsche PalliativStiftung eine Vollfinanzierung von Hospizen. Dazu
muss festgestellt werden, wo noch Hospize fehlen. Dies gilt insbesondere für die Neugründung
von Kinderhospizen, denn nicht überall, wo gut gemeint ein Hospiz auf einem
wunderbaren Villengrundstück neu errichtet wird, ist dieser Aufwand auch wirklich sinnvoll
eingesetzt.

Quelle: Pressemitteilung vom 05.02.2015
Deutsche PalliativStiftung | Am Bahnhof 2 | 36037 Fulda
Telefon: 0661 | 48 049 797
Telefax: 0661 | 48 049 798
E-Mail: info@palliativstiftung.de

Link zu den Eckpunkten auf der Website der Deutschen PalliativStiftung:
http://www.palliativstiftung.de/rechtsf ... loads.html
(dieser Pressemitteilung beigefügt finden Sie einen Auszug, der den Auf- und Ausbau
der Hospizversorgung betrifft)
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Forderung für eine wohnortnahe Hospizversorgung

Beitrag von WernerSchell » 02.03.2015, 08:20

Bundestag folgt der Forderung für eine wohnortnahe Hospizversorgung
Nun ist die Bundesregierung für den ländlichen Raum gefordert


Ovelgönne / Berlin (mc) In seiner 88. Sitzung am 26.2.2015 folgte der Bundestag den Empfehlungen des Petitionsausschusses und hat eine Petition „Für eine wohnortnahe Hospizversorgung“ beschlossen, die somit an die Bundesregierung als Beschlusssache übermittelt wird.
In der Forderung heißt es „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der GKV-Spitzenverband mit den für die Wahrnehmung der Interessen der stationären Hospize maßgeblichen Spitzenorganisationen innerhalb eines Jahres ein Konzept zur Beschlussempfehlung zu erarbeiten und dem Ausschuss für Gesundheit im Deutschen Bundestag
vorzulegen hat und dabei nachweisen müssen, dass ein wirtschaftlicher Betrieb eines stationären Hospizes in allen Flächenlandkreisen ermöglicht werden- und somit wohnortnah geschaffen werden kann.“, so Mark Castens aus Ovelgönne (Niedersachsen) der sich seit Jahren durch eigene Erfahrung für die Versorgung von schwerst- und sterbenskranken Menschen einsetzt.
Bereits am 4. Februar diesen Jahres schloss sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag einstimmig den Forderungen von Mark Castens an, dass nun als Beschlusssache an die Bundesregierung zur Umsetzung zugeführt wird.
„Die Bevölkerung im ländlichen Raum benötigt stationäre wohnortnahe Möglichkeiten bei der Versorgung von Sterbenskranken und sollte somit in Ergänzung der ambulanten Hospiz- und Palliativdiensten allen Menschen am Lebensende zur Verfügung stehen“, so Mark Castens der sich über das Ergebnis sehr freut.
Die Beschlusssache wird nun an die Bundesregierung zur Umsetzung übermittelt die sich intensiv mit dem Material befassen wird.

Quelle: Pressemitteilung vom 26.02.2015
Mark Castens
Nordstraße 77A
26939 Ovelgönne
Mobil: 0173-2132361
Festnetz:04480-948946
Mail: Mark.Castens@gmx.de
http://www.facebook.com/Hospizversorgung
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Palliativversorgung & Hospizarbeit ausweiten

Beitrag von WernerSchell » 03.03.2015, 08:41

Es gibt seit Jahren immer wieder Ankündigungen, dass die Palliativversorgung und Hospizarbeit deutlich verbessert werden soll. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat in diesem Zusammenhang mehrfach eine Ausweitung der Versorgungsstrukturen angemahnt: > viewtopic.php?f=2&t=17534&hilit=Palliativversorgung Einiges hat sich in der Tat in den letzten Jahren bereits verändert, aber der große Wurf steht aus. Die Versorgung der schwer kranken und sterbenden Menschen war daher Thema beim Neusser Pflegetreff am 22.10.2014: > viewtopic.php?f=7&t=20451 - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist der Meinung, dass z.B. die Finanzierung der stationären Hospize zu 100% von den Krankenkassen übernommen werden muss (90 bzw. 95% reichen nicht). Auch wenn es einzelne Interessen gibt, die die jetzige lückenhafte Finanzierung weiterhin für vertretbar erachten, gibt es an der chronischen Unterfinanzierung ernsthaft keinen Zweifel; siehe z.B. > viewtopic.php?f=2&t=20904 - Auch die Datenvorgaben für die Planung von Palliativbetten in Krankenhäusern und Betten in den Hospizen müssen deutlich verbessert werden. Es erscheint dringend geboten, diesbezüglich eine Anhebung der Planzahlen auf 80 - 100 Betten / eine Million Menschen vorzunehmen. Insoweit müssen Bund und Länder eine einheitliche Beurteilung anstreben. Auch die Versorgung der sterbenden Menschen in den Heimen muss verbessert werden. Dazu gehört - wie zuletzt beim Pflegetreff am 13.05.2014 verdeutlicht wurde > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf - mehr Pflegefachpersonal. Die Dt. Hospizstiftung hat dazu wiederholt bemerkt, dass in den Heimen ein Sterben zweiter Klasse stattfinde. - Werner Schell - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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Ausbau palliativmedizinischer Angebote ist richtig und wicht

Beitrag von WernerSchell » 17.03.2015, 10:01

Montgomery:
Ausbau palliativmedizinischer Angebote ist richtig und wichtig
Zur Ankündigung der Bundesregierung, ein Hospiz- und Palliativgesetz auf den Weg zu bringen, erklärt Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer:
„Der Ausbau palliativmedizinischer Angebote ist richtig und wichtig und wäre vor dem Hintergrund der aktuellen Sterbehilfe-Debatte ein wichtiges Signal. Denn die Erfahrung zeigt: Schwerkranke Menschen kommen von ihrem Sterbewunsch ab, wenn sie sich geborgen und gut versorgt fühlen.
Was wir dringend brauchen, sind mehr ambulante und stationäre palliativmedizinische Versorgungsstrukturen. Wir brauchen eine Verbesserung der medizinischen, ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir brauchen mehr Wissenschaft, Lehre und Forschung. Und für all das brauchen wir eine auskömmliche Finanzierung. Leider hat die Politik hier viel Zeit verstreichen lassen. Umso wichtiger ist es, dass ein solches Gesetz jetzt zügig umgesetzt wird.“

Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 17.03.2015
Pressekontakt:
Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse@baek.de
http://www.baek.de

+++
Deutsches Ärzteblatt:
Montgomery fordert Ausbau der Palliativversorgung
Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, hat die Ankündigung der Bundesregierung für ein Hospiz- und Palliativgesetz begrüßt. „Der Ausbau palliativmedizinischer Angebote ist richtig und wichtig und wäre ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... versorgung
Serie: Palliativmedizinische Kasuistiken
http://www.aerzteblatt.de/dae-plus/serie/48
Palliativversorgung in Deutschland: Forschen, um am Ende besser zu behandeln
http://www.aerzteblatt.de/archiv/168215 ... -behandeln
Palliativmedizin: Medikamente, Pflege und Trost
http://www.aerzteblatt.de/archiv/167396 ... -und-Trost
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Re: Palliativversorgung & Hospizarbeit ausweiten

Beitrag von WernerSchell » 17.03.2015, 10:37

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Stellungnahme von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wirbt seit vielen Jahren für den Ausbau der Palliativversorgung und Hospizarbeit. In diesem Zusammenhang wurde wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass die Planzahlen für Palliativ- und Hospizbetten deutlich angehoben werden müssen; z.Zt. liegen diese Planzahlen bei etwa 35 / 1 Mio Einwohner. Um international aufzuschließen und angesichts der demograifschen Entwicklung den zunehmenden Bedarf zu decken, ist eine Aufstockung der Planzahlen in einer Größenordnung von 80 - 100 Betten / 1 Mio Einwohner geboten. Jedes Krankenhaus muss eine von den Krankenkassen finanzierte Palliativstation unterhalten können. Im Übrigen ist es erforderlich, die Förderung der stationären Hospize durch die Krankenkassen auf 100% anzuheben (eine Anhebung der Leistung auf nur 95% ist klar unzureichend). Auch die ambulante Hospizarbeit muss gestärkt werden. Es kann nicht weiter angehen, dass die Hospizarbeit ständig für eine Restfinanzierung der zwingenden Ausgaben um Spenden betteln müssen. Das gelingt gelegentlich erfolgreich, in vielen Regionen gibt es aber unerträgliche Lücken in der Finanzierung - und damit eine Unterversorgung. - Diese Unterversorgung muss beendet werden, und zwar schnellstens! Letztlich muss auch sichergestellt werden, dass die Stationären Pflegeeinrichtungen durch eine deutliche personelle und sachliche Ausstattung in die Lage versetzt werden, ihren BewohnerInnen ein gutes Sterben in der Einrichtung zu ermöglichen, und zwar ohne eine Verlegung in andere Institutionen (siehe insoweit das Projekt "beizeiten begleiten"). - Über den Pflegenotstand in den Einrichtungen wird u.a. auch beim Pflegetreff am 14.04.2014 zu sprechen sein - siehe insoweit > viewtopic.php?f=7&t=20569
Werner Schell
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200 Millionen Euro mehr für Sterbenskranke

Beitrag von WernerSchell » 19.03.2015, 07:25

Ärzte Zeitung, 19.03.2015:
Gesetzentwurf: Gröhe will Hospizarbeit ausbauen
Mit einem Hospizgesetz will Gesundheitsminister Gröhe die Versorgung von Sterbenden verbessern. Im Referentenentwurf ist vorgesehen, dass die Kassen bis zu 500 Millionen Euro mehr pro Jahr dafür ausgeben. Ärztliche Leistungen sollen besser vergütet werden.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=881 ... ung&n=4108

Rheinische Post / NGZ, 19.03.2015:
Bundesregierung will Versorgung verbessern
200 Millionen Euro mehr für Sterbenskranke

Berlin. Die Bundesregierung will die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verbessern. Die Betroffenen sollen zuhause, im Heim oder in der Klinik mehr Hilfe erhalten. Der Gesetzentwurf fällt mitten in die Sterbehilfe-Debatte.
Von Eva Quadbeck
Sterbenskranke Menschen sollen in Deutschland künftig mehr Hilfe erhalten. Die Bundesregierung will die Ausgaben für Palliativ- und Hospizversorgung, die Pflege, Hilfsmittel und Arzneien für unheilbar Kranke umfasst, von heute rund 400 Millionen Euro auf 550 bis 600 Millionen Euro erhöhen. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium von Hermann Gröhe (CDU) wurde am Mittwoch bekannt. .... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.4954834
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Beitrag von WernerSchell » 19.03.2015, 08:59

Gesundheitsminister will Versorgung Sterbenskranker verbessern
Rund 900.000 Menschen sterben pro Jahr in Deutschland - viele nach einem Prozess des Leidens.
Ein Gesetzentwurf soll ihre Versorgung verbessern, vor allem auf dem Land.
Quelle: Der Spiegel
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagno ... 24279.html
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Notwendigkeit des Ausbaus palliativmedizinischer Angebote

Beitrag von WernerSchell » 19.03.2015, 13:40

PRESSEMITTEILUNG vom 19.3.2015

DGP unterstreicht Notwendigkeit des Ausbaus palliativmedizinischer Angebote:
Jeder schwerstkranke Patient muss unabhängig von Alter, Grunderkrankung, Familienstatus oder Wohnort gut versorgt werden


Berlin, 19.3.2015. „Die Zeit ist reif für einen umfassenden Rechtsanspruch auf eine ambulante wie stationäre Palliativversorgung.“ betont Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), anlässlich aktueller Medienberichte zu einem Gesetzentwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz.

Jeder Mensch mit einer schweren lebensbegrenzenden Erkrankung muss sich darauf verlassen können, im Krankenhaus, im Hospiz, im Pflegeheim und zuhause Zugang zu einer allgemeinen oder spezialisierten Palliativversorgung zu haben, wann immer er diese im Laufe seiner Erkrankung benötigt. Ein derartiger Rechtsanspruch böte erhebliche Entlastung für sterbende Patienten und ihre Angehörigen, unterstrich der Bonner Palliativmediziner als einer von 5.000 in der Palliativversorgung tätigen Mitgliedern der DGP: „In diesem Sinne wäre die baldige Verabschiedung eines Hospiz- und Palliativgesetzes dringend geboten.“

Maßnahmen zum Ausbau der allgemeinen Palliativversorgung vor allem in Pflegeeinrichtungen und zur Vernetzung der in diesem Aufgabenbereich Tätigen könnten die Versorgung der Schwerstkranken und Sterbenden in Deutschland deutlich verbessern. Darüber hinaus gibt es noch einiges zu tun auf dem Weg zu einer flächendeckenden Umsetzung eines Anspruchs auf Palliativ- und Hospizversorgung:

• In die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) wurden im Jahr 2013 nur 37.564 Patienten neu aufgenommen, dies entspricht weniger als 45 Prozent der jährlich ca. 89.000 Patienten in Deutschland, bei denen ein SAPV-Bedarf anzunehmen ist. Wichtig wäre deshalb, die Lücken in der flächendeckenden SAPV-Versorgung systematisch zu identifizieren und zu schließen. Dies betrifft auch die Sicherstellung der psychosozialen Versorgung. Die Teilnahme sämtlicher SAPV-Teams am Nationalen Hospiz- und Palliativregister der DGP sowie die wissenschaftliche Auswertung der erhobenen Daten könnten wesentliche Schritte auf diesem Weg darstellen.
• Mit rund 300 Palliativstationen und 200 stationären Hospizen, d.h. insgesamt etwa 5.000 stationären Betten, ist Deutschland auf einem guten Weg mit Blick auf die stationäre Versorgung, dennoch liegt dies noch deutlich unter dem geschätzten Bedarf von 7.000 bis 8.000 notwendigen Betten für das gesamte Bundesgebiet. Neben der Entwicklung in der ambulanten Palliativversorgung ist deshalb ein Ausbau der stationären Palliativversorgung notwendig, bei gleichzeitiger Sicherung einer hohen Qualität z.B. durch Festlegung von ausreichender Personalstärke und adäquater Qualifikation. Hierfür bedarf es der Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung.
• Nur ca. 15 Prozent der bundesweit rund 2000 Krankenhäuser verfügen über Palliativstationen. Von den übrigen Krankenhäusern haben nur wenige einen multiprofessionellen Palliativdienst, wie er aus Sicht der DGP für jedes Krankenhaus mit mehr als 250 Betten vorgehalten werden sollte. Wichtig wäre deshalb, mit dem Einsatz eines Palliativbeauftragten in jeder Klinik und jeder stationären Pflegeeinrichtung dafür zu sorgen, dass Strukturen der Palliativversorgung entwickelt werden können, die den Bedürfnissen der Patienten in den jeweiligen Einrichtungen gerecht werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin sieht jedoch nicht allein die Politik, die Finanzierung, die Forschung, die Lehre und die Klinik in der Pflicht. So betont Prof. Dr. Maria Wasner, Vizepräsidentin der DGP: „Es ist eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe, gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Kräften aus verschiedenen Berufsgruppen, aber auch den Angehörigen, Freunden, Nachbarn und Kollegen dafür zu sorgen, dass sich sowohl alleinstehende wie auch familiär eingebundene schwerkranke Menschen aller Altersgruppen in ihrer letzten Lebenszeit gut aufgehoben fühlen.“

Stellungnahme der DGP zum Eckpunktepapier „Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“:
http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... ativ_2.pdf

Kontakt: Karin Dlubis-Mertens, Öffentlichkeitsarbeit der DGP, redaktion@palliativmedizin.de, Tel: 030 / 30 10 100 13

Karin Dlubis-Mertens
Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)
Aachener Str. 5 / 10713 Berlin
Tel.: 030 / 30 10 100 - 13
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Palliativstiftung: "Hospizgesetz darf SAPV-light nicht förde

Beitrag von WernerSchell » 19.03.2015, 13:48

Ärzte Zeitung vom 19.03.2015:
Palliativstiftung: "Hospizgesetz darf SAPV-light nicht fördern"
Die Deutsche Palliativstiftung sieht gute Ansätze im Referentenwurf zum Hospizgesetz,
fordert aber weitere Verbesserungen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=881 ... apv&n=4110
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Gesetz zur Palliativversorgung darf keine Symbolpolitik sein

Beitrag von WernerSchell » 19.03.2015, 19:03

Gesetz zur Palliativversorgung darf keine Symbolpolitik sein

Zum aktuellen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe für ein Hospiz- und Palliativgesetz:
Grundsätzlich begrüßen wir die überfälligen Neuregelungen. Sie werden aber dem tatsächlichen Bedarf in den verschiedenen Bereichen der Palliativ- und Hospizversorgung nicht gerecht. Leider sind wir in Deutschland noch weit von einer flächendeckenden Palliativ- und Hospizversorgung entfernt. Zudem ist sie für die Betroffenen oft nicht ausreichend zugänglich oder zu wenig bekannt. Wir setzen uns dafür ein, dass der kranke Mensch und seine Angehörigen im Mittelpunkt stehen. Palliativ- und Hospizversorgung muss für alle Menschen zugänglich sein – egal wo sie die letzte Phase ihres Lebens verbringen. Es darf daher nicht bei rein symbolischen Schritten bleiben. Wir werden deshalb den Gesetzentwurf von Herrn Gröhe konstruktiv, aber kritisch prüfen und auch eigene Vorschläge vorlegen.

Elisabeth Scharfenberg, MdB
Postanschrift in Berlin
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030 - 227 74531
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WernerSchell
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Sterbebegleitung: Koalition setzt verstärkt auf Vertragsärzt

Beitrag von WernerSchell » 20.03.2015, 07:36

Ärzte Zeitung vom 20.03.2015:
Sterbebegleitung: Koalition setzt verstärkt auf Vertragsärzte
Die Koalition will die Hospiz- und Palliativversorgung demografiefest machen. Ärzte warnen vor "Versorgung light".
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=881 ... ung&n=4111

Kommentar zum geplanten Hospizgesetz: Palliative Großbaustelle
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=881 ... ung&n=4111
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Hospiz- und Palliativgesetz – HPG

Beitrag von WernerSchell » 20.03.2015, 08:01

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 18.03.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) vorgestellt. Die weiteren Beiträge zu diesem Thema werden ab 20.03.2015 unter folgender Adresse eingestellt: viewtopic.php?f=2&t=20985 Der vollständige Text des Gesetzentwurfes ist dort als pdf-Datei angefügt.
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Hilfe beim Sterben – nicht: Hilfe zum Sterben

Beitrag von WernerSchell » 17.04.2015, 07:15

Hilfe beim Sterben – nicht: Hilfe zum Sterben
Menschen mit einem Sterbewunsch benötigen Fürsorge und Begleitung, keine Änderung des Strafrechts


Berlin, 16.4.2015. „Einrichtungen der Palliativ- und Hospizversorgung leisten Hilfe beim Sterben, nicht Hilfe zum Sterben.“ Dies stellt Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) anlässlich einer aktuell veröffentlichten Stellungnahme deutscher Strafrechtslehrerinnen und Strafrechtslehrer zur „geplanten Ausweitung der Strafbarkeit der Sterbehilfe“ klar. Die DGP befürchtet Verwirrung durch eine missverständliche Herauslösung einzelner Sätze zur Sterbehilfe aus der beim Informationsdienst Wissenschaft (idw) herausgegebenen Stellungnahme - ohne den Kontext der dort verwendeten juristischen Begrifflichkeiten. Dies könne zu einem Vertrauensverlust in die Institutionen der Hospiz- und Palliativversorgung führen, so Radbruch.

Deshalb weist die wissenschaftliche Fachgesellschaft noch einmal ausdrücklich auf relevante Definitionen der Beihilfe zum Suizid, des ärztlich assistierten Suizids, des Therapieverzichts, der Therapiezieländerung und des Therapieabbruchs hin, nachzulesen in den Reflexionen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zum ärztlich assistierten Suizid: http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... online.pdf

Tötung auf Verlangen liegt laut Strafgesetzbuch vor, wenn jemand durch das „ausdrückliche und ernstliche Verlangen“ des Getöteten zur Tötung bestimmt wurde und den Tod gezielt aktiv herbeiführt (in Deutschland verboten).
Sterben zulassen: Nicht strafbar ist das Unterlassen, Begrenzen oder Abbrechen (Beenden) lebenserhaltender oder lebensverlängernder Maßnahmen, sofern dies dem Willen des Patienten entspricht. Dazu zählt insbesondere der Verzicht auf künstliche Ernährung, Flüssigkeitszufuhr, Medikamentengabe, Beatmung, Intubation, Dialyse, Reanimation bzw. deren Abbruch vor Eintritt des Hirntodes.

Behandlung am L ebensende: Die Gabe stark wirksamer Medikamente kann zur Symptomkontrolle notwendig sein. Dabei ist nicht auszuschließen, dass durch unbeabsichtigte Nebenwirkungen der medikamentösen Symptomlinderung der Eintritt des Todes beschleunigt wird. Dies ist in Deutschland auch berufsrechtlich zulässig, wenn sie dem ausgesprochenen oder – bei Einwilligungsunfähigkeit – vorab geäußerten oder mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.

Prinzipiell begrüßt die DGP die durch die Strafrechtslehrer vertretene Position, dass Menschen mit einem Sterbewunsch in besonderer Weise Fürsorge und Begleitung benötigen und dass das Strafrecht „ein gänzlich ungeeignetes Mittel“ sei, um möglichst viele Menschen mit einem Sterbewunsch zu erreichen. Eine Änderung des Strafrechts sei nicht notwendig.

Quelle: PRESSEMITTEILUNG 16.04.2015
Kontakt: Karin Dlubis-Mertens, Öffentlichkeitsarbeit der DGP, redaktion@palliativmedizin.de, Tel: 030 / 30 10 100 13
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Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 04.11.2015, 07:45

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=21351


Gesetzesinitiativen: Palliativversorgung und Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe
Nachfolgend eine Zuschrift an die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Zu den Themen gibt es im hiesigen Forum bereits zahlreiche Beiträge u.a.:
viewtopic.php?f=2&t=20985
viewtopic.php?f=2&t=20596
viewtopic.php?f=2&t=21084
viewtopic.php?f=2&t=21303

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Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


03.11.2015

An die
Mitglieder des Deutschen Bundestages


Sehr geehrte Damen und Herren,

in den nächsten Tagen stehen Beschlussfassungen zu einigen Gesetzesinitiativen an. Dazu wird in Kürze zur Entscheidungsfindung mitgeteilt:

Hospiz- und Palliativgesetz:
Es wird sehr begrüßt, dass hinsichtlich der Palliativversorgung und Hospizarbeit deutliche Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings erscheint es dringend geboten, die Erhöhung der Finanzierung von Hospizeinrichtungen nicht nur von 90% auf 95% vorzusehen. Es muss per Gesetz eine 100%-Finanzierung vorgegeben werden. Es gibt zwar von einigen Verbänden Äußerungen dergestalt, dass eine 95%-Finanzierung ausreiche. Dabei wird aber unterstellt, dass der Rest zur Hospizarbeit unproblematisch durch Spenden eingeworben werden kann. Dies ist auch bei einigen Anbietern gut möglich. Aber die Mehrzahl der Hospize kann damit nicht zurecht kommen, weil es die benötigten Spenden nicht gibt. Vor allem wird damit verhindert, dass in der "Fläche" ein weiterer Ausbau der Hospizversorgung stattfinden kann.
Im Übrigen muss im Gesetzestext deutlicher ausgeführt werden, dass die Stationären Pflegeeinrichtungen für die Palliativversorgung mehr Fachpersonal einfordern können und müssen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen sind insoweit unzureichend und geben den Einrichtungen keine verlässliche Planungsgrundlage. - Das Sterben in den Pflegeeinrichtungen wird vielfach als Sterben zweiter Klasse beschrieben. Wie man das auch immer nennen mag: Verbesserungen sind dringlich. Der vorliegende Gesetzentwurf muss insoweit nachgebessert werden.

Regelung der Sterbehilfe:
Ich habe in den zurückliegenden Jahren zum Thema Bücher und Beiträge in Fachzeitschriften verfasst. Dabei habe ich bis vor einigen Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass allein auf eine gute Sterbebegleitung gesetzt werden muss, Assistenz bei einer Selbsttötung müsse ausgeschlossen werden. Diese Auffassung vertrete ich nach vielfältigen Erfahrungen bei Menschen im Sterbeprozess so nicht mehr und neige dazu, die vorliegenden Vorschlägen von Hintze & Lauterbach für sinnvoll zu erachten. Dr. Borasio u.a. hat in ähnlicher Weise im Rahmen einer Buchveröffentlichung votiert.
Leider ist es so, dass trotz Verbesserungen in der Palliativmedizin nicht alle Leidenszustände so minimiert werden können, dass die Sterbenden dies für angemessen und ausreichend erachten. Wenn dann durch eine näher geregelte ärztliche Hilfe durch Verordnung geeigneter Medikamente geholfen werden kann, wäre das ein vertretbares Angebot. Die bloße Möglichkeit, dass ärztliche Hilfe in Betracht kommen kann, wird sicherlich mit dazu beitragen, den letzten Schritt in Richtung Selbsttötung nicht zu gehen. Korrekt und hilfreich ist natürlich, geschäfts- bzw. erwerbsmäßige Sterbehilfe durch Vereine etc. zu verbieten. Unstreitig ist, dass Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar bleiben muss.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

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Am 03.11.2015 wurde bei Facebook gepostet:
Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt und einige Hinweise zur Entscheidungsfindung gegeben. U.a. wurde die Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung, gefordert. > viewtopic.php?f=2&t=21351
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