Mehr Sterbehilfe-Fälle in der Schweiz

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Mehr Sterbehilfe-Fälle in der Schweiz

Beitrag von Presse » 21.02.2012, 07:51

Mehr Sterbehilfe-Fälle in der Schweiz
Montag, 20. Februar 2012

Genf – Die Sterbehilfe-Fälle der Schweizer Organisation Dignitas haben einem Zeitungsbericht zufolge im vergangenen Jahr um 35 Prozent zugenommen. Insgesamt 144 Menschen hätten im Jahr 2011 mit Unterstützung der Organisation ihr Leben vorzeitig beendet, berichtete die SonntagsZeitung unter Berufung auf Zahlen der Polizei. Außer fünf seien alle Kunden der im Kanton Zürich ansässigen Sterbehilfe-Organisation aus dem Ausland gewesen. Wieviele Menschen genau Dignitas im Jahr 2010 in den Tod begleitete, ließ die Zeitung offen.
... (mehr) http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/49179

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Schweiz: Immer mehr Ältere wollen Beihilfe zum Suizid

Beitrag von Presse » 17.04.2012, 08:07

Schweiz: Immer mehr Ältere wollen Beihilfe zum Suizid
Montag, 16. April 2012
Zürich – Die Schweizer Ärzte werden nach einer Studie immer häufiger mit Wünschen nach Beihilfe zum Suizid konfrontiert. Ein Drittel der Fälle bestehe aus Personen, die keine tödliche Krankheit hätten, heißt es in einer Studie des Nationalen Forschungs­fonds FNS http://www.snf.ch/D/Seiten/default.aspx , über den Schweizer Medien gestern berichteten.
.... (mehr) http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/49847

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"Suizid-Tourismus" - Mehr Fälle von Sterbehilfe in der Schwe

Beitrag von Presse » 22.08.2014, 06:19

Ärzte Zeitung, 22.08.2014
"Suizid-Tourismus" - Mehr Fälle von Sterbehilfe in der Schweiz
Neue Studie: Zunehmend reisen auch Menschen mit nicht tödlichen Krankheiten zum Suizid in die Schweiz.
LONDON. Die Zahl schwer kranker Menschen, die wegen der Möglichkeit der Sterbehilfe in die Schweiz reisen, hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen.
Der Großteil dieser Suizidwilligen kommt aus Deutschland und Großbritannien, wie eine Studie im britischen "Journal of Medical Ethic" zeigt.
... mehr ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=867 ... ung&n=3679

Deutsches Ärzteblatt:
Schweiz: Fälle von assistiertem Suizid haben sich in drei Jahren verdoppelt
Die Zahl der Menschen, die in die Schweiz reisen, um dort einen sogenannten assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen, hat sich innerhalb von drei Jahren verdoppelt.
Das berichten Autoren um Saskia Gauthier vom Institut für ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... verdoppelt

Sterbehilfe: Merkel für sehr restriktive Regelung
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... terbehilfe
Montgomery: Tötung auf Verlangen verstößt gegen ärztliche Ethik
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... iche-Ethik
Hüppe: Ärzte nicht zur Tötungsassistenten machen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... ten-machen

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„Selbstmord-Tourismus“ in die Schweiz stark gestiegen

Beitrag von Presse » 26.08.2014, 12:15

„Selbstmord-Tourismus“ in die Schweiz stark gestiegen
Publiziert am 23. August 2014 von Prof. Helmut Schatz, Bochum

„Going to Switzerland“ soll in Großbritannien bereits ein weit verbreiteter Euphemismus sein, der verwendet wird um anzudeuten, dass man über eine assistierte Selbsttötung nachdenke. Das Wort Schweiz, das früher mit perfekten Uhren, wunderschöner Natur und leckerer Schokolade assoziiert wurde, steht nun für eines der schwierigsten medizinethischen Themen: Die Tötung auf Verlangen. Die Veröffentlichung der Gerichtsmedizin der Universität Zürich zum Thema „Suizid-Tourismus“ hat auch in den deutschsprachigen Ländern eine große Debatte angestoßen. Professor Helmut Schatz, Mediensprecher der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie (DGE), beleuchtet den Sachverhalt aus medizinischer, rechtlicher und theologischer Sicht.

Zwischen 2009 und 2012 hat sich die Zahl der Menschen, die in die Schweiz zum assistierten Selbstmord reisten, verdoppelt. Dies ergab eine Untersuchung des Instituts für Gerichtsmedizin der Universität Zürich (1). In diesem Zeitraum wurden in der Datenbasis des Instituts 611 Menschen, die nicht in der Schweiz ansässig waren, registriert. Die überwiegende Mehrzahl suchte Hilfe bei „Dignitas“, einer von sechs derartigen Gesellschaften (u.a. „Exit“) in der Schweiz.
Im Jahr 2009 waren es 86 Nicht-Schweizer, 2012 bereits 172. Ihr Alter lag zwischen 23 und 97 Jahren (Median 69 Jahre), mehr als die Hälfte waren Frauen. Fast die Hälfte (47%) litt an neurologischen Erkrankungen, insbesondere Parkinson und Multiple Sklerose, etwas mehr als ein Drittel (37%) hatte Krebs, ein Viertel (24%) rheumatologische Krankheitsbilder, 15% Herz-Kreislaufleiden, etwa 3% mentale Erkrankungen einschließlich Demenz und 1% AIDS. Es waren somit überwiegend Menschen mit nicht-tödlichen Erkrankungen oder nicht im Endstadium einer Krankheit, die Sterbehilfe suchten. Davon litten 28% an mehreren Erkrankungen. Fast immer erfolgte der assistierte Selbstmord mit Pentobarbital. Die Menschen kamen aus 31 Ländern, etwa zwei Drittel davon aus Deutschland (286) und Großbritannien (126), aus Frankreich kamen 66, Italien 41, USA 21, Österreich 14, Kanada 12, Spanien 8, Israel 8 und aus vielen weiteren Ländern.

Kommentar
Rechtlich unterscheidet man die passive Sterbehilfe (Unterlassung lebensverlängernder Maßnahmen), die indirekte Sterbehilfe (Morphiumgabe bei Schmerzen), die Beihilfe zum Selbstmord (assistierte Sterbehilfe, etwa Bereitlegen einer Spritze mit aufgezogenem Pentobarbital, nicht aber deren Verabreichung) und die aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen). Die assistierte Sterbehilfe ist in der Schweiz straffrei, wenn keine selbstsüchtigen Gründe beim Beihelfer vorliegen und der Mensch seinen Tod letztlich selbst herbeiführt. Die Regelungen sind in anderen Ländern unterschiedlich.
Theologisch lehnen die katholische Kirche und die Evangelische Kirche in Deutschland ärztlichen Beistand zum Suizid übereinstimmend ab (2). Gleichwohl hat der weithin als Papstkritiker bekannte katholische Priester Hans Küng, der an Morbus Parkinson leidet und wegen einer Maculadegeneration kaum mehr sehen kann, in verschiedenen Medien bekanntgegeben, dass er Mitglied in einem Schweizer Sterbehilfeverein sei. „Ich habe nicht die Absicht, mich gleich zu verabschieden. Aber ich möchte bereit sein, das jederzeit zu tun“ (3).
Sterbehilfe wird manchmal „Euthanasie“ genannt. In Deutschland wird diese Bezeichnung wegen ihres Missbrauchs bei den Nationalsozialisten weitgehend vermieden und man steht dem gesamten Themenkomplex mit allen seinen Differenzierungen viel kritischer bis zumeist ablehnend gegenüber im Vergleich zu anderen Ländern wie etwa der Schweiz.

Literatur:
(1) S. Gautier et al.: Suicide tourism: a pilot study on the Swiss phenomenon.
J. Med. Ethics, published online August 20, 2014
(2) Gemeinsame Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz „Gott ist ein Freund des Lebens“ aus dem Jahre 1989
http://www.ekd.de/EKD-Texte/44678.html
(3) Hans Küng: „Ich möchte bereit sein, das jederzeit zu tun“. Süddeutsche.de, 12. Oktober 2013.
http://www.sueddeutsche.de

Lesen Sie auch die Kommentare auf der DGE-Homepage: weiterlesen > http://blog.endokrinologie.net/selbstmo ... weiz-1355/

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Endokrinologie ist die Lehre von den Hormonen, Stoffwechsel und den Erkrankungen auf diesem Gebiet. Hormone werden von endokrinen Drüsen, zum Beispiel Schilddrüse oder Hirnanhangdrüse, aber auch bestimmten Zellen in Hoden und Eierstöcken, „endokrin“ ausgeschüttet, das heißt nach „innen“ in das Blut abgegeben. Im Unterschied dazu geben „exokrine“ Drüsen, wie Speichel- oder Schweißdrüsen, ihre Sekrete nach „außen“ ab.

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Impressum:
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Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie e.V.
Prof. Dr. med. Dr. h. c. Helmut Schatz
Mediensprecher DGE

Service:
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Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich an uns:

Quelle: Pressemitteilung vom 26.08.2014
DGE Pressestelle
Anna Voormann, Dagmar Arnold
Tel.: 0711 8931-380
Fax: 0711 8931-984
E-Mail: arnold@medizinkommunikation.org

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Viele Deutsche gehen für Sterbehilfe in die Schweiz

Beitrag von WernerSchell » 14.11.2014, 18:20

Reise ohne Rückkehr
Viele Deutsche gehen für Sterbehilfe in die Schweiz


Zwischen Anfang 2008 und Ende 2012 haben 611 Ausländer in der Schweiz Sterbehilfe in Anspruch genommen. Darunter waren 268 Deutsche und 126 Briten.
Das ist das Ergebnis einer Studie, in der Daten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich ausgewertet wurden. Die Studie ist Teil einer laufenden Untersuchung, die die vergangenen 30 Jahre der Sterbehilfe-Praxis unter die Lupe nimmt.
... (weiter lesen unter) ... http://www.3sat.de/page/?source=/nano/m ... index.html
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Verzicht auf lebensverlängernde Massnahmen

Beitrag von WernerSchell » 02.03.2016, 12:01

Pressemitteilung Universität Zürich, Kurt Bodenmüller, 02.03.2016

Arzt und Patient verzichten häufiger auf lebensverlängernde Massnahmen

In der Schweiz wird bei Patienten am Lebensende häufig auf eine Behandlung verzichtet – auch im europäischen Vergleich. Im Jahr 2013 leisteten Deutschschweizer Ärzte in mehr als vier von fünf erwarteten Sterbefällen in irgendeiner Form Sterbehilfe. Die ethisch schwierigen Entscheidungen werden meist gemeinsam mit Patienten und Angehörigen gefällt, wie zwei neue Studien von Wissenschaftlern der Universitäten Zürich und Genf belegen.

Schwindet die Hoffnung auf Heilung, verschieben sich die Schwerpunkte medizinischen Handelns. Anstatt den Tod weiter hinauszuzögern, soll die Lebensqualität von schwerkranken Patientinnen und Patienten möglichst hoch sein und ihr Leiden gelindert werden. Forschende der Universitäten Zürich und Genf haben im Jahr 2013 Ärzte in der Deutschschweiz zu ihrer medizinischen Praxis am Lebensende befragt. Die nun veröffentlichten Daten zeigen, dass in mehr als vier von fünf erwarteten Todesfällen in irgendeiner Form Sterbehilfe geleistet wurde – am häufigsten als Behandlungsverzicht oder -abbruch sowie als intensivierte Verabreichung von Schmerzmitteln wie etwa Morphin. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle wurde der Entscheid gemeinsam mit dem Patienten und seinen Angehörigen gefällt.

Insgesamt waren 71,4 Prozent bzw. 2256 der untersuchten Todesfälle «nicht plötzlich» und «erwartet». Nur bei 18 Prozent dieser Fälle wurden im Vorfeld keine medizinischen Entscheidungen getroffen, die den Todeseintritt möglicherweise oder wahrscheinlich beschleunigt haben. Bei 70 Prozent der erwarteten Sterbefälle wurde auf weitere Behandlungen verzichtet bzw. eine laufende Therapie abgebrochen. Fast gleich häufig war mit 63 Prozent der Fälle die intensivierte Abgabe von Mitteln zur Schmerz- bzw. Symptomlinderung. «Bei etwas mehr als der Hälfte der erwarteten Sterbefälle wurden vor dem Tod mehrere Massnahmen kombiniert», erklärt Matthias Bopp vom Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich. Hingegen selten – in drei Prozent der Fälle – war aktive Sterbehilfe wie Suizidbeihilfe, aktive Sterbehilfe auf Verlangen oder ohne ausdrückliches Verlangen des Patienten.

Medikamentöser Tiefschlaf am Lebensende

Die Studie untersuchte auch die sogenannte terminale Sedierung, den Einsatz von Beruhigungsmitteln mit dem Ziel, den Patienten kurz vor dem Tod in einen kontinuierlichen Tiefschlaf zu versetzen. Auch wenn diese Massnahme in der Regel nicht zu einer Lebensverkürzung führt, ist die terminale Sedierung eine ethisch schwerwiegende Entscheidung. Verschiedene Länder berichteten über eine Zunahme dieses Trends. In der vorliegenden Studie ergab sich für 2013 gegenüber 2001 beinahe eine Vervierfachung der Häufigkeit und damit ein (noch) höherer Wert als etwa in Belgien oder den Niederlanden.

Gemeinsame Entscheidung mit Patienten und Angehörigen

Ein besonderes Augenmerk legte die Studie auf die Frage, wie häufig Patienten und Angehörige bei Entscheidungen miteinbezogen wurden. Dabei zeigten sich grosse Unterschiede, je nach dem, wie der Arzt die Entscheidungsfähigkeit des Patienten einschätzte. Während nur mit jedem zehnten der nicht urteilsfähigen Patienten die getroffenen Entscheidungen besprochen wurden, geschah dies bei den voll urteilsfähigen Patienten in beinahe drei von vier Fällen. Werden auch Gespräche mit Angehörigen und frühere Willensäusserungen des Patienten berücksichtigt, kommt es bei nicht urteilsfähigen Patienten in vier von fünf Fällen zu einer gemeinsamen Entscheidung und bei voll Urteilsfähigen sogar in rund neun von zehn Fällen. Georg Bosshard, Leitender Arzt an der Klinik für Geriatrie des UniversitätsSpitals Zürich, sieht hier
Verbesserungspotenzial: «Es werden noch einige medizinische Entscheidungen gefällt, ohne dass der Arzt diese mit dem Patienten oder seinem Umfeld vorgängig bespricht. Wenn es gelingt, die Kommunikation zwischen Arzt, Patient und Angehörigen zu verbessern und solch heikle Entscheidungen wann immer möglich gemeinsam zu treffen, führt dies zu einer besseren Situation für alle Betroffenen.»

Vergleiche mit den lateinischen Landesteilen in Aussicht

In der letzten Lebensphase haben Ärztinnen und Ärzte oft ethisch schwierige Entscheidungen zu fällen, die den Todeszeitpunkt der von ihnen betreuten Patientinnen und Patienten beeinflussen können. Dabei treffen unterschiedliche Erfahrungen, Emotionen, Glaubens- und Wertanschauungen von Ärztinnen und Ärzten, von Patientinnen und Patienten und Angehörigen aufeinander. Mit den Resultaten dieser Studie kann das Thema «Sterbehilfe» wissenschaftlich fundiert und aus einer sachlichen Perspektive beleuchtet werden. Im Gegensatz zur Erhebung im Jahr 2001 sind in der neuen Studie alle Landesteile der Schweiz abgedeckt. Dies ermöglicht eine gezielte Untersuchung allfälliger kultureller Unterschiede. Entsprechende Auswertungen sind im Gange und sollen noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.

Zur Studie
Repräsentative Daten zur Häufigkeit medizinischer Praktiken in der letzten Lebensphase wurden bisher in der Schweiz erst einmal, im Jahr 2001, erhoben. Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 67 «Lebensende» führte das Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich in Zusammenarbeit mit der Klinik für Geriatrie am Universitätsspital Zürich, dem Institut für Biomedizinische Ethik der Universität Genf und dem Bundesamt für Statistik 2013 eine zweite Erhebung durch. Von den rund 5000 an Deutschschweizer Ärzte versandten Fragebogen wurden 63,5 Prozent retourniert.

Methodische Anmerkung
Es gibt zwei mögliche Nenner als Bezugsgrösse für medizinische Entscheidungen am Lebensende: (1) das Total aller Sterbefälle, das bei internationalen Vergleichen üblich ist (siehe Publikation in JAMA Internal Medicine); (2) alle Sterbefälle, bei denen eine Entscheidung möglich war (d.h. unter Ausschluss von rund 30 Prozent plötzlichen und unerwarteten Sterbefällen, bei denen vermutlich gar keine Entscheidung möglich war), was bessere Aussagen über die Versorgungsqualität erlaubt (siehe Publikation in Swiss Medical Weekly).

Diese Studie wurde hauptsächlich durch den Schweizerischen Nationalfonds im Rahmen seines Nationalen Forschungsprogramms 67 «Lebensende» finanziert. Ein Zusatzbeitrag wurde von der SwissLife Jubiläumsstiftung gesprochen.

Literatur:
Georg Bosshard, Ueli Zellweger, Matthias Bopp, Margareta Schmid, Samia A.
Hurst, Milo A. Puhan, Karin Faisst. Medical end-of-life practices in
Switzerland: A comparison of 2001 and 2013. JAMA Internal Medicine.
Published online February 29, 2016. doi:10.1001/jamainternmed.2015.7676

Margareta Schmid, Ueli Zellweger, Georg Bosshard, Matthias Bopp. Medical end-of-life decisions in Switzerland 2001 and 2013: Who is involved and how does the decision-making capacity of the patient impact? Swiss Medical Weekly, March 2, 2016. doi:10.4414/smw.2016.14307

Kontakt:
Prof. Dr. med. et phil. Milo A. Puhan
Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention Universität Zürich Tel. +41 44 634 46 10
E-Mail: miloalan.puhan@uzh.ch

PD Dr. med. Georg Bosshard
Klinik für Geriatrie
UniversitätsSpital Zürich
Tel. +41 79 870 55 18
E-Mail: georg.bosshard@usz.ch
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Sterben in der Schweiz ...

Beitrag von WernerSchell » 22.11.2017, 07:53

Sterben in der Schweiz: Dem Menschen mit all seinen Bedürfnissen begegnen

In der Schweiz sterben die meisten Menschen in Spitälern und Pflegeheimen. Ihre individuellen Bedürfnisse werden dabei oft zu wenig berücksichtigt. Zudem sind betreuende Fachpersonen noch nicht zureichend miteinander vernetzt. Die Förderung von Palliative Care, die Sterbende umfassend begleitet, könnte diese Situation verbessern. Zu diesem Schluss kommt das Nationale Forschungsprogramm "Lebensende".

Der Tod ist unausweichlich, die letzte Lebensphase aber gestaltbar. Wie ein Mensch stirbt, ob alt oder jung, ob zuhause oder in einer Institution, ob einsam oder begleitet, liegt nicht nur in seiner Verantwortung. Die Gesellschaft kann die Rahmenbedingungen so gestalten, dass Menschen in Würde, selbstbestimmt und möglichst frei von Ängsten und Schmerzen sterben können. Voraussetzung dafür ist, dass das Wissen darüber vorhanden ist, wo und wie Menschen heute sterben und wie sie gerne sterben würden. Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms "Lebensende" (NFP 67) untersuchten 33 Forschungsprojekte in den letzten fünf Jahren das Sterben in der Schweiz.

Palliative Care hat grosses Potenzial

Unabhängig von Alter oder der zum Tode führenden Erkrankung sterben die meisten Menschen in der Schweiz in Spitälern und Pflegeheimen. Ihre Grundbedürfnisse werden dabei nicht immer angemessen berücksichtigt. Das offene Gespräch mit den Sterbenden und ihren Angehörigen ist gewünscht, findet jedoch nicht regelmässig statt. Fachpersonen kooperieren oft ungenügend miteinander, sie sind nicht ausreichend vernetzt, so dass die Sterbenden oft fragmentiert betreut werden.
Palliative Care hat ein grosses Potenzial, diese Situation zu verbessern: In diesem umfassenden Verständnis von Begleitung und Versorgung steht die Linderung von Leiden, die Unterstützung einer höchstmöglichen Lebensqualität sowie die Selbstbestimmung im Zentrum. "Palliative Care sollte in der Schweiz stärker etabliert werden", sagt Markus Zimmermann von der Universität Freiburg, Präsident der Leitungsgruppe des NFP 67: "Die Bevölkerung sollte entsprechend sensibilisiert, Pflegefachkräfte sowie Ärztinnen und Ärzte in diesem Bereich besser ausgebildet werden."

Bevölkerung ist bereit, hohe Kosten zu tragen

In der Öffentlichkeit vieldiskutiert sind die hohen Kosten für Behandlungen in der letzten Lebensphase. Ergebnisse aus dem NFP 67 zeigen, dass ältere Sterbende während ihrer letzten Lebensphase deutlich geringere Kosten verursachen als jüngere Sterbende, sie verbringen die letzte Lebensphase aber auch seltener in einem Spital. Die Behandlung von Krebserkrankungen bei Patienten am Lebensende ist besonders teuer. Die Bereitschaft der Bevölkerung, für die hohen Kosten am Lebensende aufzukommen, ist allerdings hoch – in der Westschweiz noch höher als in der Deutschschweiz.

Entscheide am Lebensende sind vielfältig

Dem Tod gehen meistens medizinische und pflegerische Entscheide voraus: Bei 70 Prozent der nicht-plötzlichen Sterbefälle aus dem Jahr 2013 wurde entweder auf eine weitere Behandlung verzichtet, eine laufende Therapie abgebrochen oder Massnahmen zur Schmerz- bzw. Symptomlinderung mit möglicherweise lebensverkürzender Wirkung ergriffen. Bei lediglich 3 Prozent dieser Sterbefälle wurden Entscheidungen zur Lebensbeendigung getroffen. Darunter fallen Suizidhilfe, aktive Sterbehilfe auf Verlangen oder solche ohne ausdrückliches Verlangen des Patienten. Auffällig viele Patientinnen und Patienten werden während ihrer letzten Lebensphase sediert und erleben daher das Sterben nicht bewusst. 2013 war jeder sechste Sterbende in der Schweiz davon betroffen. Unter einer tiefen Sedierung wird ein medikamentös herbeigeführter Tiefschlaf bis zum Tod verstanden, der dann eingesetzt wird, wenn sich gewisse Symptome während des Sterbeprozesses nicht mehr anders kontrollieren lassen. Werden Menschen jedoch sediert, die sich nicht am Lebensende befinden, handelt es sich um eine absichtliche Lebensbeendigung, die in der Schweiz gesetzlich verboten ist.

Urteilsfähigkeit ist schwierig zu beurteilen

Wenn es gilt, die Rechte von Patienten zu berücksichtigen, ist entscheidend, ob jemand urteilsfähig bzw. urteilsunfähig ist. Dies korrekt festzustellen, ist in vielen Fällen schwierig und Ärztinnen und Ärzte sind bei der Feststellung der Urteilsfähigkeit oft unsicher. Eine gesetzliche Idealvorstellung vom souveränen Patienten, der selbstbestimmt über sein Sterben entscheidet, ist realitätsfremd. Eine allfällige Revision des Erwachsenenschutzrechts sollte daher berücksichtigen, dass bei der Bestimmung der Urteilsfähigkeit auch subjektive Aspekte stärker mit einbezogen werden. Zudem wären auch die Aufgaben der Vertretungspersonen genauer zu klären.

Spirituelle Bedürfnisse am Lebensende

Im Sterben stellen sich häufig existenzielle und Sinnfragen. Betreuende Personen sollten dies angemessen berücksichtigen, denn das spirituelle Wohlbefinden bzw. das Verhindern einer existenziellen Not kann die Lebensqualität im Sterben entscheidend verbessern. Heute sind zu traditionellen Idealen, die beispielsweise von den christlichen Kirchen vertreten werden, unterschiedliche Formen so genannter "alternativer Religiosität" hinzugekommen. Diese Veränderungen sollten in der Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen durch die Institutionen und die Gesundheitsfachleute angemessen berücksichtigt werden.

Publikation

Synthesebericht NFP Lebensende (NFP 67), herausgegeben von der Leitungsgruppe des NFP 67, Bern 2017.
Kostenlos erhältlich, auch auf Französisch und Englisch: http://www.snf.ch/synthesebericht-nfp-67

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Das Nationale Forschungsprogramm "Lebensende" (NFP 67)

Das NFP 67 hat in den letzten fünf Jahren Handlungs- und Orientierungswissen für die letzte Lebensphase erarbeitet – zu Patientenverfügungen, Palliative Care, Suizidhilfe, Betreuung sterbender Angehöriger und Behandlungsentscheidungen in der letzten Lebensphase. Das NFP 67 hat Versorgungslücken identifiziert, stellt Betroffenen wie Behandelnden Grundlagen für Entscheidungen zur Verfügung und reflektiert ethische Implikationen. Das 2012 gestartete NFP 67 verfügte über einen Finanzrahmen von 15 Mio. Franken. http://www.nfp67.ch

Kontakt

Prof. Dr. Markus Zimmermann
Präsident der Leitungsgruppe des NFP 67
Universität Freiburg
Theologische Fakultät
Miséricorde
Avenue de l'Europe 20
1700 Freiburg
Tel.: +41 79 684 85 54
E-Mail: markus.zimmermann@unifr.ch

Weitere Informationen:
http://www.snf.ch/de/fokusForschung/new ... mitteilung...

Quelle: Pressemitteilung vom 21.11.2017
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