Patientenrechtegesetz - Regelungen unzureichend

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Patientenrechte gestärkt

Beitrag von Presse » 01.06.2012, 05:54

Kabinettsbeschluss:
Patientenrechte gestärkt


Am 23. Mai hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten beschlossen. „Das neue Patientenrechtegesetz bringt umfassende und verständliche Informationen für Patientinnen und Patienten", erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. „Es ermöglicht Arzt-Patienten-Gespräche auf Augenhöhe und stärkt die Rechte der Versicherten gegenüber den Leistungserbringern. Mit dem gemeinsam vorgelegten Patientenrechtegesetz schaffen wir endlich eine einheitliche gesetzliche Grundlage und sorgen dadurch für mehr Klarheit und Transparenz im Gesundheitswesen."
Hier finden Sie unsere Pressemitteilung:
http://www.bmg.bund.de/ministerium/pres ... inett.html
Hier finden Sie den Gesetzentwurf:
http://www.bundesgesundheitsministerium ... 707076.pdf

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
GP_aktuell
31.05.2012

Rob Hüser
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Patientenrechte gestärkt - schön wär`s gewesen

Beitrag von Rob Hüser » 01.06.2012, 06:41

Presse hat geschrieben: Patientenrechte gestärkt
Am 23. Mai hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten beschlossen. „Das neue Patientenrechtegesetz bringt umfassende und verständliche Informationen für Patientinnen und Patienten", ....
Die seit Monaten anhaltende Kritik am Patientenrechtegesetz macht deutlich, dass dieses Gesetz völlig unzureichend ist und eine Stärkung der Patientenrechte eher fraglich ist. Der Text enthält im Wesentlichen nur eine Kurzbeschreibung der Grundsätze, die bereits seit Jahren, überwiegend sogar seit Jahrzehnten, gefestigte Rechtsprechung sind. Man darf also allerlei Vorbehalte zum Gesetz haben.
Dabei spielen auch die von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bereits vor Monaten geäußerten Bedenken eine Rolle, dass nunmehr die vielfältigen Rechtsprechungsgrundsätze in wenigen Sätzen komprimiert werden. Das lässt sogar befürchten, dass die gesetzlichen Regelungen möglicherweise sogar einen Rückschritt bedeuten können. Denn jetzt gilt bei Auslegungs- und Anwendungsfragen der Gesetzestext und nicht mehr das, was die Gerichte über Jahre ausformuliert haben.
Wichtige Neuregelung zu Behandlungs- und Pflegefehlern sind überhaupt nicht formuliert worden. Dringend erforderlich gewesen wären Vorschriften für das Begutachtungsverfahren bei mutmaßlichen Fehlern. Z.B. hätte eine Liste von ärztlichen Gutachtern vorgegeben werden können. Es hätten wissenschaftliche Forschungsarbeiten zum Entstehen und Erfassen von Behandlungs- und Pflegefehlern in Gang gebracht werden können.
Gemessen an all diesen Regelungsnotwendigkeiten ist der Gesetzesbeschluss ein "Nichts". Kein Fortschritt! Die Patienten stehen weiterhin im Regen und die Streiterein werden weiter gehen.

Rob Hüser
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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Endspurt für die Patientenrechte

Beitrag von Presse » 15.06.2012, 05:46

Endspurt für die Patientenrechte
Das Patientenrechtegesetz auf der Zielgeraden - noch 2012 soll es in Kraft treten, kündigt die Regierung jetzt an.
Und schon heute weiß sie, wo es im Anschluss nachbessert werden muss. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=815 ... etz&n=1975

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Straftatbestand der Korruption ins Patientenrechtegesetz

Beitrag von Presse » 25.06.2012, 18:14

Übernahme aus Forum:
viewtopic.php?p=67104#67104

Straftatbestand der Korruption ins Patientenrechtegesetz

Berlin - Der Bundesgerichtshof hat am 22. Juni 2012 ein für Patienten, Ärzte und Kassen wichtiges Urteil gefällt. Demnach handeln Pharmaunternehmen und Ärzte wegen Bestechung oder Bestechlichkeit nicht strafbar, wenn sie untereinander besondere Gefälligkeiten oder Geschenke zum gegenseitigen Vorteil „austauschen“. Nach Auffassung des Gerichts sind Kassenärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenversicherung einzustufen.

Für den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der BARMER GEK, Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, zeigt sich hier eine Lücke im Strafrecht: „Im Krankenversicherungsrecht als auch nach ärztlichem Berufsrecht ist Korruption eindeutig verboten. Im Paragrafen 128 SGB V wird die korruptive Zusammenarbeit von Ärzten und sonstigen Leistungserbringern klar untersagt. Was fehlt, ist allein eine strafrechtliche Sanktion. Diese muss der Gesetzgeber nun schnellstmöglich – am besten schon mit dem Patientenrechtegesetz – einführen.“

Quelle: Pressemitteilung vom 25.06.2012
______________________________________________
BARMERGEK Pressestelle
Tel.: 0800 33 20 60 99 1420
presse@barmer-gek.de
Athanasios Drougias (Ltg.), Tel.: 0800 33 20 60 99 1421
Dr. Kai Behrens, Tel.: 0800 33 20 60 44 3020

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Patientenrechtegesetz – Vom Bittsteller zum Partner?

Beitrag von Presse » 06.07.2012, 08:40

Pressemeldung Aktionsbündnis Patientensicherheit vom 06.07.2012

Patientenrechtegesetz – Vom Bittsteller zum Partner?
APS fordert wirkungsvolle und nachhaltige Umsetzung


Berlin, Juli 2012 – Eine wirkungsvolle und nachhaltige Umsetzung des Patientenrechtegesetztes fordert das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) am Vortag der Lesung des Gesetzes im Bundesrat. Das APS unterstützt nachdrücklich die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen zum Regierungsentwurf. Die Chance zur Weiterentwicklung der Patientenrechte muss genutzt werden, um die Situation von Patientinnen und Patienten tatsächlich verbessern, so APS-Experten.

„Das geplante Gesetzt ist ein wichtiger erster Schritt für unsere Patienten. Der Referentenentwurf bleibt aber weit hinter den Erwartungen zurück. Ändert sich daran nichts, wird das Gesetz ein zahnloser Tiger“, sagt Professor Dr. med. Hartmut Siebert vom Vorstand des Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS).

Fehlervermeidung als wesentlicher Aspekt einer Kultur der Sicherheit
Fehler zu vermeiden ist ein erstrebenswertes Ziel für den Ausbau der Patientensicherheit. Benötigt wird ein Ansatz der darüber hinausgeht. Richtig verstandener Patientenschutz ist im Wesentlichen nicht reaktiv-vermeidend sondern pro-aktiv-fördernd: das heißt es geht um das frühzeitige Erkennen von Faktoren, die eine sichere Versorgung gefährden. Patientensicherheit gedeiht in einem Klima des Vertrauens zwischen Patientinnen und Patienten auf der einen und den Behandelnden auf der anderen Seite – ebenso bedeutsam ist ein vertrauensvolles Miteinander zwischen den Behandelnden. Der Fokus im Gesetz auf eine "Fehlervermeidungskultur" spiegelt diese wünschenswerte und notwendige Entwicklung nicht wieder. Nicht Fehler sind zu kultivieren. Stattdessen sollte das Gesetz die Entwicklung einer Sicherheitskultur in der Gesundheitsversorgung begünstigen und nicht behindern. Diese wünschenswerte Entwicklung ist durch den Begriff der „Sicherheitskultur“ präziser gekennzeichnet.

Daten der Fehlermeldesysteme müssen geschützt werden
Es ist außerordentlich wichtig, den Schutz von CIRS-Daten und der internen Sicherheitskommunikation gesetzlich zu gewährleisten. Dadurch werden die Funktionsfähigkeit von Berichtssystemen, internem Risikomanagement und damit die allgemeine Patientensicherheit unterstützt. „Das Patientenrechtegesetz stellt nicht sicher, dass die Daten aus den Fehlermeldesystemen vor polizeilichem und staatsanwaltlichem Zugriff geschützt sind“, kritisiert Siebert den Referentenentwurf. Der Verband schlägt vor, hierfür Bestimmungen im SGB V vorzusehen. Bis heute liegt keine Regelung zum Schutz dieser Daten vor. Das ist ein erhebliches Defizit des Referenten-Entwurfes. Das APS hat in seinen Stellungnahmen im August 2010 und Mai 2011 auf die Bedeutung dieser Absicherung hingewiesen. Das 2. Nationale CIRS-Forum 2012 hat dieser Forderung ohne Vorbehalt zugestimmt. Entsprechende Regelungen existieren beispielsweise in den USA und in Dänemark.

Einrichtung eines verschuldensunabhängigen Entschädigungsfonds
Rund fünf bis acht Prozent aller Patientenschäden lassen sich gerichtlich nicht abschließend klären. Das betrifft, so die Schätzung der APS-Experten, zwischen 2.000 und 4.000 Fälle pro Jahr. Studien aus Dänemark, Schweden und Österreich zeigen, dass ein solcher Fond Patienten zeitnah helfen kann, die Zahl der Beschwerden und Behandlungsfehlervorwürfe dadurch nicht ansteigen und das Vertrauen der Patienten gestärkt wurde.

Patientensicherheit erfordert Investitionen
Die gesetzlich vorgesehenen Bestimmungen zur Finanzierung einzelner Instrumente der Patientensicherheit, wie die von Fehlermeldesystemen (z. B. CIRS), sind begrüßenswert. Dies ist für die Sicherstellung einerseits und die Verbesserung der Patientensicherheit andererseits in Deutschland nicht hinreichend, kritisiert der Verband die aktuelle Situation. Für die Entwicklung, Erprobung, Einführung und Evaluation von Verfahren zur Erhöhung der Patientensicherheit werden finanzielle Ressourcen benötigt. Ohne Begleitforschung, die tatsächliche von scheinbaren Verbesserungen unterscheiden hilft, für die Praxis wirkungsvolle Maßnahmen definiert und den Kosten-Nutzeneffekt einzelner Maßnahmen transparent aufweist, ist eine nachhaltige Verbesserung der Patientensicherheit nicht möglich. Deshalb muss eine strukturierte und institutionalisierte Grundfinanzierung z. B in Form einer Stiftung, ähnlich der in der Schweiz, jetzt eingerichtet werden, fordert der Verband. „Es muss eine Grundlage zur Beteiligung von Krankenkassen an der Förderung von Maßnahmen zur Implementierung, Förderung und Erforschung von Patientenbeteiligung und Patientensicherheit geschaffen werden. Denn Fehler zu machen ist menschlich, nicht in Patientensicherheit zu investieren ist tödlich“, sagt Hedwig Francois Kettner Vorsitzende des Aktionsbündnisses Patientensicherheit.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V.
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) ist ein Netzwerk, das sich für eine sichere Gesundheitsversorgung in Deutschland aktiv einsetzt. Beteiligte aus allen Gesundheitsberufen und -institutionen, Patientenorganisationen und Interessierte haben sich zusammengeschlossen, um in gemeinsamer Verantwortung konkrete Lösungsvorschläge zur Steigerung der Patientensicherheit im medizinisch-pflegerischen Versorgungsalltag zu entwickeln, die als Handlungsempfehlungen allen Akteuren im Gesundheitswesen zur Verfügung stehen.

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Pressekontakt bei Rückfragen
Silke Jakobi
Pressestelle
Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS)
c/o Institut für Patientensicherheit
Stiftsplatz 12
53111 Bonn
Tel. 0162 100 1092
Fax 0228 738305
Mail: presse@aktionsbuendnis-patiensicherheit.de

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Behandlung von unter Betreuung stehenden Patienten

Beitrag von Presse » 20.07.2012, 09:23

Aus Forum:
viewtopic.php?p=67619#67619

Behandlung von unter Betreuung stehenden Patienten muss dringend raus aus der rechtlichen Grauzone!

Die aktuell bekannt gemachten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zur Behandlung von unter Betreuung stehenden Patientinnen und Patienten* werfen nach Überzeugung des Hartmannbundes – wie zuletzt beim sogenannten Kölner Beschneidungsurteil – ein Licht auf die rechtliche Grauzone, in der sich Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Arbeit tagtäglich befinden. „Die Gesetzeslage in Deutschland ist im Zusammenhang mit der Behandlung der hier betroffenen Personengruppe unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht ausreichend bestimmt“, sagte der Vorsitzende des Verbandes, Dr. Klaus Reinhardt. Insbesondere das ärztliche Personal in klinischen Einrichtungen der Psychiatrie sei nun erheblich verunsichert. So müsse künftig die große Gruppe der unter Betreuung stehenden Patientinnen und Patienten offensichtlich noch einmal gesondert in jede ärztliche Behandlungsmaßnahme einwilligen, obwohl schon eine richterliche Entscheidung über die Unterbringung in der Einrichtung vorliege.

Der Hartmannbund erneuerte vor diesem Hintergrund seine bereits im Zusammenhang mit der Diskussion um das Patientenrechtegesetz erhobene Forderung, gesetzlich eindeutig zu regeln, unter welchen Voraussetzungen unter Betreuung stehende Personen aufzuklären und zu behandelt sind. „Es muss für den behandelnden Arzt zweifelsfrei und praktikabel geregelt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen dem vom Patienten selbst formulierten Willen Vorrang gegenüber der Entscheidung des Betreuers zukommt“, sagte Reinhardt. Diese Klarstellung müsse zwingend im noch laufenden Gesetzgebungsverfahren in das Patientenrechtegesetz einfließen.

Reinhardt wies darauf hin, dass den Themen Einwilligung und Aufklärung schon seit Jahrzehnten eine erhebliche Bedeutung im Arzthaftungsrecht zukomme. Die Haftung für Risikobehandlungen müsse in Einklang mit der betreuungsrechtlichen Einwilligung gebracht werden. Angesichts der Urteilsbegründung des BGH sei die Ärzteschaft beunruhigt darüber, dass die im Patientenrechtegesetz entworfenen Paragraphen zu Einwilligung und Aufklärung (§§ 630 d, 630 e BGB-Entwurf) Auslegungsspielräume für unter Betreuung stehende Personen erlaubten.

Reinhardt: „Bei der vermeintlich so einfachen Bestimmung der Einwilligungsfähigkeit des Patienten treten in der täglichen Praxis tausende Grenzfälle auf. Es ist inkonsequent und inakzeptabel, Ärztinnen und Ärzten einerseits die alleinige Verantwortung für die Bestimmung der Einwilligungsfähigkeit der Patientinnen und Patienten aufzubürden, sie dann aber bei den tatbestandlichen Voraussetzungen für diese Entscheidung auf unbestimmte Rechtsbegriffe zu verweisen“. Im Zuge der demografischen Entwicklung werde sich das Problem angesichts einer steigenden Zahl dementer und nur eingeschränkt einwilligungsfähiger Patientinnen und Patienten zusätzlich verschärfen.

„Die rechtspolitischen Entscheidungen müssen endlich eindeutig im Deutschen Bundestag getroffen werden“, so Reinhardt abschließend.

*Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 20.06.2012 (XII ZB 99/12, XII ZB 130/12)

Quelle: Pressemitteilung vom 20.07.2012
Petra Schröter
Sekretariat
Stellv. Hauptgeschäftsführung/
Verbandskommunikation
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
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10785 Berlin
Telefon 030 206208-11
Telefax 030 206208-14
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http://www.hartmannbund.de

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Patientenrechtegesetz - Belobigung völlig unangebracht

Beitrag von WernerSchell » 06.09.2012, 06:38

Im Forum wurde unter viewtopic.php?t=17793
der nachfolgende Text eingestellt. Das Patientenrechtgesetz (Entwurf) als "Schritt in die richtige Richtung" zu bezeichnen, ist schon des Lobes zuviel.
Presse hat geschrieben: Patientenrechtegesetz ist Schritt in die richtige Richtung ...
Das vorgelegte Zahlenmaterial ist sehr interessant und bestätigt, dass etwa 30% aller Patientenvorwürfe Bestätigung finden. Dieses Ergebnis bringen auch die in zurückliegender Zeit von den Ärztlichen Gutachter- und Schlichtungsstellen erstellten Geschäftsberichte hervor.
Der MDK - Bericht bewertet aber das von der Bundesregierung vorgelegte Patientenrechtegesetz eindeutig zu positiv. Im Wesentlichen enthält dieser Gesetzentwurf eine Beschreibung des Rechtszustandes, der bereits durch höchstrichterliche Entscheidungen gefestigte Meinung ist. Das gilt z.B. klar für die Umkehr der Beweislast. Dies als Erfolg zu feiern, geht an der realen Lage vorbei. Gut ist natürlich, dass die Mitwirkung der Krankenkassen an der Aufklärung von Behandlungsfehlern jetzt als Soll-Vorschrift ausgestaltet wird.
Im Übrigen enthält der Gesetzentwurf nichts, was ein besonderes Lob verdient. Es scheint so, als habe die Regierung mit dem vorgelegten Entwurf nur ihre Pflicht aus dem Koalitionnsvertrag erfüllen wollen.
Siehe zum Patientenrechtegesetz - Entwurf - auch unter
viewtopic.php?t=16855

Werner Schell
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Patientenrechte auf dem Weg ins BGB

Beitrag von Presse » 28.09.2012, 06:51

Debatte im Bundestag: Patientenrechte auf dem Weg ins BGB
Patienten aufklären und deren Akten sorgfältig führen, das müssen Ärzte schon heute.
Mit dem Patientenrechtegesetz sollen diese Pflichten Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches werden.
Heute berät der Bundestag darüber. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=822 ... etz&n=2234

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Patientenrechtegesetz - Placebo oder noch weniger ?

Beitrag von Gaby Modig » 30.09.2012, 06:29

Die Medien berichten darüber - auch die Rheinische Post - informieren über angebliche Neuerungen beim Patientenrecht. Dabei wird aber weitgehend unterschlagen, dass die Patientenrechte, so, wie sie jetzt per Gesetz umschrieben werden sollen, seit Jahren / Jahrzehnten per höchstrichterlicher Rechtsprechung gelten. Was da kommt, ist in Form von "dünnen Texten" nur die Zusammenfassung geltenden Rechts. Darauf muss sich niemand etwas einbilden. Wirkliche Verbesserungen zum Patientenrecht wird es nicht geben. Deshalb ist es kein Wunder, dass die Ärzteschaft mit diesem Gesetz zufrieden ist, keine Einwände erhebt. Wie beim Pflege-Neuausrichtungsgesetz bringt die Berliner Koalition keine wirkliche Reform zugunsten der Patienten bzw. pflegebedürftigen Menschen zustande. Die Rheinische Post spricht am 29.09.2012 von Placebo!

Gaby Modig
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Recht auf Sterbehilfe ...

Beitrag von WernerSchell » 04.10.2012, 06:34

TV-Tipp

"Recht auf Sterbehilfe"
aus der Sendereihe: Morgenmagazin
Link:
http://mediathek.daserste.de/sendungen_ ... &timeCode=
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Patientenrechtegesetz - Placebo oder noch weniger ?

Beitrag von Herbert Kunst » 05.10.2012, 07:10

Gaby Modig hat geschrieben:Die Medien berichten darüber - auch die Rheinische Post - informieren über angebliche Neuerungen beim Patientenrecht. Dabei wird aber weitgehend unterschlagen, dass die Patientenrechte, so, wie sie jetzt per Gesetz umschrieben werden sollen, seit Jahren / Jahrzehnten per höchstrichterlicher Rechtsprechung gelten. Was da kommt, ist in Form von "dünnen Texten" nur die Zusammenfassung geltenden Rechts. Darauf muss sich niemand etwas einbilden. Wirkliche Verbesserungen zum Patientenrecht wird es nicht geben. Deshalb ist es kein Wunder, dass die Ärzteschaft mit diesem Gesetz zufrieden ist, keine Einwände erhebt. Wie beim Pflege-Neuausrichtungsgesetz bringt die Berliner Koalition keine wirkliche Reform zugunsten der Patienten bzw. pflegebedürftigen Menschen zustande. Die Rheinische Post spricht am 29.09.2012 von Placebo! ....
Guten Morgen Frau Modig,
Ihre Ausführungen treffen genau den Punkt. Die geplanten Neuerungen sind in Wirklichkeit "alte Hüte", die lediglich mit verkürzten Texten ins BGB gestellt werden sollen. Es gibt nichts Neues, was der Rede wert wäre. Leider wird darüber in den Medien zu wenig berichtet. .... Und wir sollen am Ende glauben, die Koalition habe Großartiges geleistet. Mitnichten!
Gruß Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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Patientenrechte: Kommt der Härtefallfonds nun doch?

Beitrag von Presse » 08.10.2012, 06:28

Patientenrechte: Kommt der Härtefallfonds nun doch?
Der Weiße Ring als Vorbild: Geht es nach dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung,
sollte ein Härtefallfonds für Betroffene von Behandlungsfehlern eingeführt werden - und zwar
als Stiftungslösung. Bislang ist er im Patientenrechtegesetz nicht vorgesehen.
Schwenkt die Regierung jetzt um? mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=823 ... etz&n=2255

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Patientenrechte: Kommt der Härtefallfonds nun doch?

Beitrag von Gaby Modig » 08.10.2012, 06:43

Presse hat geschrieben:Patientenrechte: Kommt der Härtefallfonds nun doch?
Der Weiße Ring als Vorbild: Geht es nach dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung,
sollte ein Härtefallfonds für Betroffene von Behandlungsfehlern eingeführt werden - und zwar
als Stiftungslösung. Bislang ist er im Patientenrechtegesetz nicht vorgesehen.
Schwenkt die Regierung jetzt um? ...
Die Forderung nach einer Härtefallregelung wird seit Jahren erhoben, ist aber auch nicht die entscheidende Lösung des Problems. Die Patienten haben Probleme mit Haftungsklagen dergestalt, dass sie von den gegnerischen Versicherungen in langjährige Prozesse hinein gezogen werden und kaum Chancen haben, geeignete Gutachter für einen Prozesserfolg zu finden. Ein Härtefond würde nur die Versicherungsseite entlasten bzw. begünstigen und nur in wenigen Fällen greifen. Nein, es muss eine verbesserte Klagemöglichkeit für die Patientenseite geschaffen werden. Im Übrigen wurde bereits gefordert, dass auch das Fehlergeschehen wissenschaftlich aufgearbeitet werden muss. In diesem Zusammenhang wäre auch endlich einmal Klarheit darüber zu schaffen, wieviele Behandlungsfehler gibt es und welche Ursachen sind überwiegend maßgeblich. Die derzeitigen Erhebungen sind insoweit nicht aussagekräftig.

Gaby Modig
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Härtefallfonds für geschädigte Patienten gefordert

Beitrag von Presse » 21.10.2012, 07:26

SPD fordert Härtefallfonds für geschädigte Patienten
Die SPD hat am Donnerstag in einem Antrag zum Patientenrechtegesetz die Einrichtung eines Härtefallfonds gefordert.
Zunächst sollen Patienten, die nach einer Krankenhausbehandlung einen Schaden erlitten haben, dessen Ursache
... » http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52092

Patientenrechtegesetz: Verbraucherschützer fordern strengere Regelungen für IGeL
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52031
Patientenrechtegesetz: Sanktion bei fehlender Berufshaftpflicht
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51959
Patientenrechte: Gesetzentwurf nachbessern
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51631

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Patientenrechte zu IGeL und Behandlungsfehlern stärken

Beitrag von Presse » 23.10.2012, 06:32

Gesetz muss Patientenrechte zu IGeL und Behandlungsfehlern stärken
vzbv fordert Abgeordnete zur wirksamen Nachbesserung auf
Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Patientenrechtegesetz heute im Deutschen Bundestag mahnt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gravierende Nachbesserungen an: „Den Schritt zu mehr Verbindlichkeit durch ein Patientenrechtegesetz begrüßen wir. Der vorliegende Entwurf verbessert die Situation von Patienten jedoch nicht und viele wichtige Themen haben keinen Niederschlag gefunden“, betont der Vorstand des vzbv Gerd Billen.
Weiterlesen
http://www.vzbv.de/10505.htm

Quelle: Mitteilung vom 22.10.2012
Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. (vzbv)
Markgrafenstraße 66
10969 Berlin
Tel.: 030 – 25 800 0
E-Mail: info@vzbv.de
http://www.vzbv.de

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