Patientenrechtegesetz - Regelungen unzureichend

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Behandlungsfehler - Aufklärung durch Kassen stärken

Beitrag von Presse » 23.10.2012, 06:34

Patientenrechtegesetz - AOK als Vorbild: Krankenkassen sollen aktiv bei Aufklärung von Behandlungsfehlern unterstützen

Berlin (ots) - Zukünftig sollen Patienten bei der Aufklärung von Behandlungsfehlern von ihrer Krankenkasse unterstützt werden. Das zumindest sieht der aktuelle Entwurf des Patientenrechtegesetzes vor.
"Damit können Versicherte im Ernstfall auf wichtige Hilfe in einer für sie schwierigen Auseinandersetzung zählen. Bei der AOK ist dieser Service bereits seit über zehn Jahren im Leistungsangebot verankert.
Es freut uns, dass der Gesetzgeber hier nun für alle Kassen Handlungsbedarf erkannt hat und diese nunmehr unserem Beispiel folgen sollen", sagt Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.

Ganz zufrieden mit den Inhalten des Patientenrechtegesetzes zeigt sich Graalmann aber nicht: "Nach wie vor bleiben Patienten benachteiligt, wenn es um den Beweis eines Behandlungsfehlers und seiner gesundheitlichen Folgen geht. Sie bleiben alleinig in der Bringschuld." Hier fordert die AOK eine Beweislasterleichterung, um mehr Chancengleichheit zu erreichen. "Patienten sind keine Mediziner.
Ärzte müssen deshalb stärker in die Pflicht genommen werden und ihren Teil zur Aufklärung eines Behandlungsfehlers beitragen", betont Graalmann. Darüber hinaus setze sich die AOK zusammen mit Ärzten, Krankenhäusern und Patientenverbänden weiter für eine Intensivierung der Aktivitäten zur Fehlervermeidung ein - etwa im Aktionsbündnis Patientensicherheit.

Graalmann begrüßt, dass Versicherte künftig schriftlich über die Kosten Individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) informiert werden sollen. Er sieht aber Nachbesserungsbedarf: "Wir müssen Patienten stärker vor rein wirtschaftlichen Interessen Dritter schützen. Daher sollte neben den Kosten auch über den in der Regel fehlenden medizinischen Nutzennachweis aufgeklärt werden", fordert Graalmann.

Quelle: Pressemitteilung vom 22.10.2012 AOK-Bundesverband
Pressekontakt: Pressestelle AOK-Bundesverband
Michael Bernatek
Tel.: 030 34646-2655
E-Mail: presse@bv.aok.de

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Patientenrechtegesetz: Für die Kassen nur der Status Quo

Beitrag von Presse » 23.10.2012, 06:55

Patientenrechtegesetz: Für die Kassen nur der Status Quo
Die Kritik am geplanten Patientenrechtegesetz reißt nicht ab: Jetzt mahnen die Kassen weitere Schritte an -
etwa die Beweislastumkehr. Der Patientenbeauftragte der Regierung lehnt das ab - und warnt vor Passivmedizin.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=824 ... etz&n=2291

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Patientenrechte: Eine offene Baustelle

Beitrag von Presse » 24.10.2012, 06:37

Patientenrechte: Eine offene Baustelle
Der Entwurf des Patientenrechtegesetzes bietet viel Stoff für Diskussionen.
Bei einer Anhörung im Bundestag zeigten sich zahlreiche Regulierungslücken.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=824 ... etz&n=2294

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Patientenrechte - Halbgarer Entwurf - TV-Tipp für 29.10.2012

Beitrag von WernerSchell » 29.10.2012, 14:12

29.10.2012, 21.00 - 21.45 Uhr, WDR, Markt

Thema u.a.:
Patientenrechte - Halbgarer Entwurf


Weitere Informationen zum Thema unter:
Patientenrechtegesetz - Entwurf ist unzureichend
viewtopic.php?t=16855
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Patientenrechte - Halbgarer Entwurf

Beitrag von Gerhard Schenker » 07.11.2012, 08:09

WernerSchell hat geschrieben: Weitere Informationen zum Thema unter:
Patientenrechtegesetz - Entwurf ist unzureichend
viewtopic.php?t=16855
Was die Koaltion zum Patientenrecht vorgelegt hat, ist, ähnlich, wie andere sog. Reformschritte, unzureichend. Die Fachwelt ist sich darüber nahezu einig. Offensichtlich geht es der Koaltion nur noch darum, das letzte Jahr, wie sie glaubt, heil zu überstehen, um dann bei der Bundestagswahl noch ein wenig punkten zu können. Eine solche Politik brauchen wir aber nicht, sie liegt nicht im Interesse der BürgerInnen.

G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

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Mehr Bürokratie durch Patientenrechte?

Beitrag von Presse » 12.11.2012, 07:39

Ärzte Zeitung, 12.11.2012
Kritik am Gesetz
Mehr Bürokratie durch Patientenrechte?
Die Vertreterversammlung der KV Westfalen-Lippe lässt kein gutes Haar am Patientenrechtegesetz.
Von Ilse Schlingensiepen
DORTMUND. Ärzte und Psychotherapeuten in Westfalen-Lippe warnen vor gravierenden Folgen, falls das Patientenrechtegesetz in der geplanten Form verabschiedet wird.
Eine Umsetzung würde das Arzt-Patientenverhältnis stören und den Verwaltungsaufwand in den Praxen zu Lasten der Patientenversorgung erhöhen, heißt es in einer
einstimmig von der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) in Dortmund verabschiedeten Resolution.
... weiter lesen ...
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... chtegesetz

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Das neue Patientenrechtegesetz ... wenig Inhalt

Beitrag von WernerSchell » 17.11.2012, 09:55

Das Thema bei "Ratgeber: Recht" – am Samstagnachmittag, 17. November 2012, um 17:03 Uhr im Ersten:

Das neue Patientenrechtegesetz – Neue Regeln, neue Rechte?

Im nächsten Jahr tritt das neue Patientenrechtegesetz in Kraft. Viele Patienten verbinden damit große Hoffnungen. Oft ringen sie jahrelang um eine Entschädigung, ohne Erfolg. Das Problem für die Betroffenen: Bisher mussten sie beweisen, dass ihr Arzt einen Fehler gemacht hat und das ist in der Praxis nicht so einfach. Wird es mit dem neuen Patientenrechtegesetz jetzt leichter, Arztfehler nachzuweisen und eine Entschädigung zu erstreiten? Wir schauen genau hin und erklären, welche Rechte Sie als Patient zukünftig haben.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.11.2012
SWR-Fernsehen
Redaktion "Ratgeber: Recht"
76037 Karlsruhe

Tel: (0721) 176-190 und -191
Fax: (0721) 176-196
+++
Ergänzende Info vom 14.11.2012:

Der "Ratgeber: Recht" vom SWR mit Frank Bräutigam am 17. November 2012 um 17.03 Uhr im Ersten mit dem Schwerpunkt "Das neue Patientenrecht - Neue Regeln, neue Rechte?"
Im nächsten Jahr tritt das neue Patientenrechtegesetz in Kraft.
Viele Patienten verbinden damit große Hoffnungen. Oft ringen sie jahrelang um eine Entschädigung, ohne Erfolg. Das Problem für die
Betroffenen: Bisher mussten sie beweisen, dass ihr Arzt einen Fehler gemacht hat und das ist in der Praxis nicht so einfach. Wird es mit dem neuen Patientenrechtegesetz jetzt leichter, Arztfehler nachzuweisen und eine Entschädigung zu erstreiten? Der "Ratgeber:
Recht" schaut genau hin und erklärt.
Wer hilft mir? Viele Anwälte locken im Internet mit schneller Hilfe bei Behandlungsfehlern, sie nennen sich "Behandlungsfehler24"
oder "Arzthaftung.de". Wie seriös sind diese Angebote? Und wie findet man qualifizierte Hilfe?
Fälschung von Patientenakten
Die Beweismittel sichern, das ist ein wichtiger Schritt in jedem Prozess. Das gilt besonders bei der Arzthaftung. Das neue Patientenrechtegesetz verschafft dem Patienten neue Rechte bei der Einsicht ihrer Behandlungsakten. Aber Achtung: Ist dort vielleicht schon ein wichtiger Beweis beseitigt worden?
Gutachterunwesen? Stimmt es wirklich: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus? Welche Chancen hat ein Patient mit einem Privatgutachten? Und wer muss dafür zahlen?
...
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Härtefallfonds für die Opfer von Behandlungsfehlern entfällt

Beitrag von Presse » 23.11.2012, 07:03

Deutsches Ärzteblatt vom 22.11.2012:
Härtefallfonds für die Opfer von Behandlungsfehlern entfällt
Berlin – Das neue Patientenrechtegesetz http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/104/1710488.pdf wird in der kommenden Woche ohne das Konzept eines Härtefallfonds für Opfer ärztlicher Behandlungsfehler in den Bundestag kommen. „Ein solches Instrument „würde die Grundprinzipien des deutschen Haftungssystems massiv unterlaufen und damit den Grundgedanken individueller Haftung für individuelles Verschulden ad absurdum führen“, argumentierten Gesundheitsminister Daniel Bahr und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP). Auch die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, bestätigte heute in Berlin die ablehnende Haltung ihrer Partei. Sie wies aber die Darstellung zurück, die FDP habe eine solche Regelung verhindert. „Der Fonds ist nicht an der FDP gescheitert, sondern an sich selbst“, sagte sie.
…. Weiter lesen unter …
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52491

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Patientenrechte .... TV-Tipp für den 26.11.2012

Beitrag von WernerSchell » 26.11.2012, 07:47

26.11.2012, 19.25 - 20.15 Uhr, ZDF, WISO

Thema u.a.:
Patientenrechte - Was das geplante Gesetz ändern soll
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Patientenrecht wird nicht fortentwickelt

Beitrag von Rauel Kombüchen » 27.11.2012, 08:59

Man kann es unterschiedlich bewerten. Einmal erscheint es als Vorteil, wenn die Patientenrechte, die z.T. seit Jahrzehnten durch die Rechtsprechung anerkannt sind, in einem Gesetz näher ausgeführt werden. Andererseits ist die gesetzliche Darstellung mit dem Nachteil behaftet, dass möglicherweise durch die Vorschriften auch eine ungewollte Verkürzung der Rechte eintritt. Da sich die Ärzteschaft bei dem Gesetzesvorhaben relativ zurück hällt, deutet eigentlich an, dass die neuen Vorschriften den Ärzten nicht schaden und den Patienten nicht wirklich helfen.
Zu beklagen ist bei dem gesamten Geschehen, dass es keine wirkliche Fortentwicklung der Patientenrechte geben wird, lediglich eine grobe Festschreibung. Das ist zu wenig und ist wohl nur das Erfüllen einer Koalitionsvereinbarung.
Alles in allem bleibt ein ungutes Gefühl.

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Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

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Patientenrechte .... TV-Tipp für den 26.11.2012

Beitrag von Anja Jansen » 28.11.2012, 07:56

WernerSchell hat geschrieben:26.11.2012, 19.25 - 20.15 Uhr, ZDF, WISO
Thema u.a.:
Patientenrechte - Was das geplante Gesetz ändern soll
Guten Morgen,
die gestrigen WISO-Informationen waren doch ein wenig enttäuschend. Ich hatte ausführliche Hinweise zu den wirklichen Änderungen erwartet. Stattdessen wurde im Wesentlichen nur über das Vorgehen bei Behandlungsfehlern informiert. Leider auch nur unvollständig.
MfG Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

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Patientenrechtegesetz verabschiedet

Beitrag von Presse » 29.11.2012, 18:40

Patientenrechte auf der Zielgeraden – Patientenrechtegesetz vom Bundestag verabschiedet

Das "Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" (Patientenrechtegesetz) wurde heute in 2./3. Lesung vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Patientenrechtegesetz bündelt erstmals die Rechte von Patientinnen und Patienten und entwickelt sie in wesentlichen Punkten weiter.

Dazu erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Die Neuregelungen sorgen für mehr Transparenz, von der alle Patientinnen und Patienten profitieren. Erstmals werden Informations- und Aufklärungspflichten gesetzlich verankert. Jeder kann jetzt ins Gesetz schauen und weiß sofort, welche Rechte und Pflichten ihn treffen. Das Informationsgefälle zwischen Behandelnden und Patientinnen und Patienten wird endlich ausgeglichen. Patientinnen und Patienten müssen vor der Behandlung umfassend informiert werden, insbesondere welche Untersuchungen anstehen und welche Therapien beabsichtigt sind – und zwar so, dass es verständlich ist. Auch haben Patienten zukünftig das Recht, ihre vollständige Patientenakte einzusehen. Die Neuregelungen stellen sicher, dass die Patientenakte nicht nachträglich manipuliert wird. Diese verbesserten Aufklärungs- und Informationspflichten führen für die Patienten ganz konkret zu einer erheblichen Beweiserleichterung, wenn Behandlungsfehler im Raum stehen. Einwilligungsunfähige Patienten sollen stärker in das Behandlungsgeschehen eingebunden werden. Sie sollen grundsätzlich über wesentliche Umstände der vorgesehenen Maßnahme in verständlicher Weise in Kenntnis gesetzt werden. Die Stärkung der Rechtsposition von Patientinnen und Patienten ist nicht länger ein bloßes Versprechen, sondern wird nun endlich Realität."

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erklärt: „Unser Leitbild ist der mündige Patient. Patientenorientierung und Patientenautonomie sind erklärte Ziele unserer Gesundheitspolitik. Das Patientenrechtegesetz wird die Position der Patienten künftig stärken. So sollen die Bewilligungsverfahren durch die Krankenkassen schneller erfolgen. Wenn der Versicherte in Zukunft einen Antrag auf Leistungen stellt, so hat die Krankenkasse grundsätzlich drei Wochen Zeit zur Entscheidung. Sollte die Krankenkasse in dieser Frist keine Antwort gegeben haben, so gilt die Leistung als bewilligt. Patientinnen und Patienten sollen die bestmögliche Versorgung erhalten. Wir unterstützen die Beteiligung von Krankenhäusern an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen. Es gilt, nicht nur die eigenen Fehler aufzuarbeiten, sondern auch aus Fehlern anderer zu lernen. Ziel ist eine Fehlervermeidungskultur, nicht eine Defensivmedizin."

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller erklärt: „Das Patientenrechtegesetz ist das moderne Fundament für ein immer komplizierteres Gesundheitswesen. Es stellt die dringend benötigte Transparenz über die Rechte und Pflichten aller Beteiligten her. Auf dieser Informationsgrundlage werden die Patienten zu gleichwertigen Partnern und ein vertrauensvolles Miteinander zur Regel. Darüber hinaus werden die neu verankerten Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme eine neue Fehlerkultur befördern. Und nicht zuletzt werden die Rechte der Patienten gegenüber den Krankenkassen erheblich gestärkt: Sie müssen bei einem Behandlungsfehlerverdacht helfen und über Leistungen innerhalb von drei Wochen entscheiden - sonst gelten sie als genehmigt. Damit vermeiden wir unnötige Konflikte und schaffen eine noch bessere, sicherere sowie schnellere Versorgung. Das dient einem Ziel: der Gesundheit aller.“

Das Patientenrechtegesetz muss in den nächsten Wochen noch vom Bundesrat beraten werden. Es handelt sich um ein Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Zum Hintergrund:
Das Gesetz umfasst folgende Regelungsbereiche:

Der Behandlungsvertrag wird ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Hier wird Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch zu anderen Heilberufen wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten zentral geregelt.

Patientinnen und Patienten müssen verständlich und umfassend informiert werden, etwa über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien. Diese Informationspflicht besteht auch für die mit der Behandlung verbundenen Kostenfolgen: Werden Behandlungskosten nicht von der Krankenkasse übernommen und weiß dies der Behandelnde, dann muss er den Patienten vor dem Beginn der Behandlung entsprechend informieren. Auch muss der Behandelnde den Patienten unter bestimmten Voraussetzungen über einen Behandlungsfehler informieren.

Die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung erfordert, dass grundsätzlich alle Patientinnen und Patienten umfassend über eine bevorstehende konkrete Behandlungsmaßnahme und über die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden müssen. Damit sich der Patient seine Entscheidung gut überlegen kann, muss rechtzeitig vorher ein persönliches Gespräch geführt werden. Eine schriftliche Aufklärung reicht alleine nicht aus. Auch Patientinnen und Patienten, die aufgrund ihres Alters oder ihrer geistigen Verfassung nicht in der Lage sind, allein über die Behandlungsmaßnahme zu entscheiden, werden künftig verstärkt mit in den Behandlungsprozess eingebunden, indem das Gesetz festlegt, dass auch ihnen die wesentlichen Umstände der bevorstehenden Behandlung zu erläutern sind.

Ferner werden auch die Dokumentationspflichten bei der Behandlung im Gesetz niedergeschrieben. Patientenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird im Prozess zu Lasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist. Behandelnde sind künftig auch verpflichtet, zum Schutz von elektronischen Dokumenten eine manipulationssichere Software einzusetzen.

Patientinnen und Patienten wird ein gesetzliches Recht zur Einsichtnahme in ihre Patientenakte eingeräumt, das nur unter strengen Voraussetzungen und künftig nur mit einer Begründung abgelehnt werden darf.

Schließlich wird es in Haftungsfällen mehr Transparenz geben. Die wichtigen Beweiserleichterungen berücksichtigen die Rechtsprechung und werden klar geregelt. Damit wird künftig jeder im Gesetz nachlesen können, wer im Prozess was beweisen muss.

Auch die Versichertenrechte in der gesetzlichen Krankenversicherung werden gestärkt:

Ein wichtiges Anliegen im Interesse von Patientinnen und Patienten ist die Förderung einer Fehlervermeidungskultur in der medizinischen Versorgung. Behandlungsfehlern möglichst frühzeitig vorzubeugen, hat höchste Priorität.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten gegenüber den Leistungserbringern. Künftig sind die Kranken- und Pflegekassen verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen. Dies kann etwa durch Unterstützungsleitungen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird, z.B. medizinischen Gutachten, geschehen.

Zudem werden Sanktionen bei Verletzung von Verfahrensvorschriften, wie beispielsweise einer nicht fristgemäßen Entscheidung bei Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, eingeführt. Krankenkassen müssen binnen, drei, bei Einschaltung des medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen über einen Leistungsantrag entscheiden. Bei vertragszahnärztlichen Anträgen hat die Krankenkasse innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden, der Gutachter nimmt innerhalb von vier Wochen Stellung. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes für eine Fristüberschreitung, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.

Die Patientenbeteiligung wird weiter ausgebaut. Patientenorganisationen werden insbesondere bei der Bedarfsplanung stärker einbezogen und ihre Rechte im Gemeinsamen Bundesausschuss werden gestärkt.

Um insgesamt mehr Transparenz über geltende Rechte von Patientinnen und Patienten herzustellen, erstellt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung künftig eine umfassende Übersicht der Patientenrechte und hält sie zur Information der Bevölkerung bereit.

Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.patientenbeauftragter.de

Quelle: Pressemitteilung vom 29.11.2012
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
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Patienten sind Ärzte-Pfusch ohnmächtig ausgeliefert

Beitrag von Presse » 10.03.2014, 10:20

Neues Gesetz: Patienten sind Ärzte-Pfusch ohnmächtig ausgeliefert
Ein neues Gesetz sollte die Rechte geschädigter Patienten stärken. Doch den Betroffenen hat es nicht geholfen.
Sie kämpfen weiterhin gegen Ärzte, Krankenhäuser und Juristen – oft ohne Erfolg.
Quelle: Die Welt
http://www.welt.de/finanzen/verbraucher ... efert.html

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Patientenentschädigungsfonds gefordert

Beitrag von Presse » 14.08.2014, 15:03

Patientenentschädigungsfonds soll Gerechtigkeitslücke schließen Vortrag von Prof. Dr. Dieter Hart auf 15. Deutschem Medizinrechtstag

Patienten, die wahrscheinlich Opfer von Behandlungsfehlern wurden, gerichtlich aber keine Schadenersatzansprüche durchsetzen können, soll ein Patientenentschädigungsfonds Hilfe bringen. Das schlägt Prof. Dr. jur. Dieter Hart, Institut für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Bremen, in einem Gutachten für die Hamburger Gesundheitssenatorin vor. Auf dem 15. Deutschen Medizinrechtstag in Berlin erläutert er seine Position im Detail.

Im geltenden Arzthaftungsrecht gebe es für Patienten eine erhebliche Gerechtigkeitslücke, erklärt Hart: "Vor Gericht gehen Patienten dann leer aus, wenn ein ärztlicher Fehler eine Verletzung nur überwiegend wahrscheinlich verursacht hat; gefordert wird eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit. Patienten müssen sowohl den Behandlungsfehler als auch die weit überwiegende Wahrscheinlichkeit der Verursachung der Gesundheitsverletzung nachweisen. Nur selten gelingt das, wenn keine Beweiserleichterungen eingreifen."

Ein Patientenentschädigungs- und -härtefallfonds soll, so der Vorschlag, hier einen Ausgleich schaffen, indem er Patienten bis zu einer Summe von 100.000 Euro entschädigt, in Ausnahmefällen wie etwa Geburtsschäden bis zu 200.000 Euro. Als bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts soll er durch den Bund finanziert werden. Geplant ist der Fonds vorerst als Modellversuch für eine Laufzeit von zehn Jahren. Er soll zunächst auf im Krankenhaus entstandene Schäden begrenzt sein.

Der 15. Deutsche Medizinrechtstag findet am 12. und 13. September 2014 in Berlin statt. Den Kongress moderiert Karl-Dieter Möller, ehemaliger Leiter der ARD-Rechtsredaktion.

Programm und Anmeldung:
http://www.deutscher-medizinrechtstag.de

Quelle: Pressemitteilung vom 14.08.2014
Medizinrechtsanwälte e.V.
Vorsitzende des Vorstands: Dr. Britta Specht Travemünder Allee 6 a
23568 Lübeck
Tel. 0451 / 389 67 0
Fax 0451 / 389 67 29
info@mrbn.de
http://www.medizinrechts-beratungsnetz.de

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AOK Nordwest: Haftungsfalle Behandlungsfehler

Beitrag von WernerSchell » 06.02.2015, 07:40

Ärzte Zeitung, 06.02.2015
AOK Nordwest: Haftungsfalle Behandlungsfehler
Kein Manko bei der Beweislastumkehr, aber dafür beim Haftpflichtschutz der Ärzte sieht die AOK Nordwest.
Seit 2001 betreibt die Kasse ein spezielles Kompetenzzentrum für Behandlungsfehler. Seither hat sie sich
27,2 Millionen Euro erstritten. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=878 ... ung&n=4024
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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