Ärzte Zeitung, 18.10.2011
Hintergrund
Patienten-Rechtsschutz ärgert Ärzte
Die DAK bietet ihren Mitgliedern eine Zusatzversicherung an, mit der sie sich gegen die Kosten juristischer Auseinandersetzungen um Behandlungsfehler absichern können. Das stößt Ärzten sauer auf.
Von Ilse Schlingensiepen
Krankenkassen lassen sich immer neue Dinge einfallen, um das Verhältnis zwischen Ärzten und Patienten zu stören, ärgert sich Johannes Dietmar Glaser, Allgemeinmediziner aus dem baden-württembergischen Leimen. Mit dem Angebot einer Patienten-Rechtsschutz-Zusatzversicherung für ihre Versicherten schießt die DAK aber übers Ziel hinaus, glaubt er.
DAK-Patienten-Rechtsschutz für 3,50 Euro im Monat
.... http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=674818
Patienten-Rechtsschutz ärgert Ärzte
Moderator: WernerSchell
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Behandlungsfehler - Rechtsversicherung hilft
Warum denn dieser Ärger? Rechtsschutzversicherungen bieten seit Jahren Versicherungen an, die auch bei Prozessen gegen Ärzte helfen.
Wenn nun ein Extra-Tarif kommt, ist dass doch in Ordnung. Die Aufregung in der Ärzteschaft halte ich für überflüssig.
R.R.
Wenn nun ein Extra-Tarif kommt, ist dass doch in Ordnung. Die Aufregung in der Ärzteschaft halte ich für überflüssig.
R.R.
Menschenwürdegarantie bedarf bei der Umsetzung entsprechender Rahmenbedingungen. Insoweit gibt es aber Optimierungsbedarf!
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Patienten-Rechtsschutz vernünftig
Patienten haben bei einem mutmaßlichen Behandlungs- bzw. Pflegefehler meist allergrößte Schwierigkeiten, den Sachverhalt zu klären bzw. Beweismittel für etwaige Ansprüche zusammen zu tragen bzw. zu bewerten. Ggf. muss über den richtigen Weg zur Durchsetzung von Ansprüchen entschieden werden - Krankenkasse informieren, Gutachter- und Schlichtungsstellen anrufen oder direkt klagen .... ?Presse hat geschrieben: Patienten-Rechtsschutz ärgert Ärzte ....
Insoweit sind die Patienten, als Laien, in aller Regel überfordert und brauchen kompetente Hilfe eines Anwalts. Wenn sich nun Patienten zeitgerecht hinsichtlich möglicher Vertretungskosten versichern, ist das doch nur vernünftig. Da kann man doch ernstlich nicht meckern. Das müssten auch die Ärzte verstehen!
G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!
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Behandlungsfehler - Pflegefehler - Schadensersatz
Warum sich die Ärzteschaft über einen Patienten-Rechtsschutz aufregt, ist nicht ganz verständlich. Solche Rechtsschutzangebote gibt es seit vielen Jahren bei nahezu allen Rechtsschutzversicherern. In den Paketen, die sich mit Vertragsrechtsschutz bzw. Haftpflicht befassen, ist der Rechtsschutz bei mutmaßlichen Behandlungsfehlern usw. einbezogen.
Dass jetzt auch seitens der Krankenversicherung entsprechende Angebote vorgelegt werden, ist nicht ernstlich zu kritisieren. Die Krankenkassen sind schließlich durch das SGB V in die Pflicht genommen, Patienten ggf. bei Behandlungs- und Pflegefehlern zu unterstützen und können auch eigene Rechtsansprüche geltend machen.
Rauel
§ 66 SGB V - Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
Die Krankenkassen können die Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind und nicht nach § 116 des Zehnten Buches auf die Krankenkassen übergehen, unterstützen.
§ 116 SGB X Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige
.... http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__116.html
Dass jetzt auch seitens der Krankenversicherung entsprechende Angebote vorgelegt werden, ist nicht ernstlich zu kritisieren. Die Krankenkassen sind schließlich durch das SGB V in die Pflicht genommen, Patienten ggf. bei Behandlungs- und Pflegefehlern zu unterstützen und können auch eigene Rechtsansprüche geltend machen.
Rauel
§ 66 SGB V - Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
Die Krankenkassen können die Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind und nicht nach § 116 des Zehnten Buches auf die Krankenkassen übergehen, unterstützen.
§ 116 SGB X Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige
.... http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__116.html
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!
DAK bremst Patienten-Rechtsschutz
DAK bremst Patienten-Rechtsschutz
Rechtsschutz für Klagen bei Behandlungsfehlern: Mit ihrer Zusatzpolice hat die DAK den Unmut vieler Ärzte auf sich gezogen. Nun stoppt sie das Angebot. Vom Markt kommt die Versicherung aber nicht. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=684 ... cht&n=1578
Rechtsschutz für Klagen bei Behandlungsfehlern: Mit ihrer Zusatzpolice hat die DAK den Unmut vieler Ärzte auf sich gezogen. Nun stoppt sie das Angebot. Vom Markt kommt die Versicherung aber nicht. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=684 ... cht&n=1578