"Vorsicht! Operation": Zweitmeinung online

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Ärztliche Zweitmeinung ändert oft Entscheidung

Beitrag von WernerSchell » 20.04.2016, 10:17

BARMER GEK Pressemitteilung vom 20. April 2016

Ärztliche Zweitmeinung ändert oft Entscheidung

Berlin/Gütersloh - 72 Prozent der Menschen, die bereits Erfahrungen mit ärztlichen Zweitmeinungen haben, ändern aufgrund des Rates eines zweiten Spezialisten ihre ursprüngliche Behandlungsentscheidung ganz oder teilweise. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Rahmen des Gesundheitsmonitors von BARMER GEK und Bertelsmann Stiftung. Dazu wurden die Antworten von 1.598 Befragten ausgewertet. 89 Prozent der Befragten halten es grundsätzlich für sinnvoll, vor wichtigen Untersuchungen und Behandlungen eine Zweitmeinung einzuholen. „Ein qualifiziertes Zweitmeinungsverfahren kann Patientinnen und Patienten eine wertvolle Hilfe geben, um Chancen und Risiken planbarer Eingriffe besser einzuschätzen und nicht notwendige Operationen zu vermeiden“, erklärt Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Die BARMER GEK biete ihren Versicherten deshalb bereits seit März 2013 qualifizierte Zweitmeinungsverfahren vor Operationen an der Wirbelsäule oder am Hüft- oder Kniegelenk an.

Die Umfrageergebnisse belegen, dass viele Menschen bei der Entscheidung für oder gegen eine Behandlung unsicher sind und deswegen eine Zweitmeinung einholen (53 Prozent). 43 Prozent hatten schlechte Erfahrungen mit früheren Behandlungen und 15 Prozent folgten dem Rat ihrer Freunde oder Bekannten. „Die Befragungsergebnisse des Gesundheitsmonitors bestätigen das große Interesse und die Nachfrage in der Bevölkerung, sich vor wichtigen Entscheidungen über anstehende Eingriffe oder Behandlungen intensiver zu informieren“, so Dr. Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. Eine weitere, wichtige Erkenntnis läge zudem darin, dass die Ergebnisse der Zweitmeinung für die Mehrheit der Befragten entscheidungsrelevant seien.

„Etwa ein Viertel der Bevölkerung hat bereits konkrete Erfahrungen mit Zweitmeinungen gemacht“, so Prof. Dr. Max Geraedts von der Universität Witten/Herdecke, einer der Studienautoren. Für besonders relevant hielten die Bürger eine solche Möglichkeit gerade bei Krebserkrankungen, bei Operationen an Knochen und Gelenken sowie inneren Organen und bei Herzkatheteruntersuchungen.

Mehr zur Befragung:
www.barmer-gek.de/547050, www.gesundheitsmonitor.de

Rückfragen an:
Athanasios Drougias, BARMER GEK
Telefon: 0800 332060 991421
E-Mail: athanasios.drougias@barmer-gek.de

Dr. Jan Böcken, Bertelsmann Stiftung Gütersloh
Telefon: 0 52 41 / 81 81 462
E-Mail: jan.boecken@bertelsmann-stiftung.de
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Verdoppelung der Rückenoperationen

Beitrag von WernerSchell » 24.06.2016, 15:10

Pressemitteilung der BARMER GEK vom 24. Juni 2016

Verdoppelung der Rückenoperationen
Ärztliche Zweitmeinung vermeidet unnötige Eingriffe


Rostock/Berlin – Die BARMER GEK warnt vor einer Zunahme unnötiger Operationen an der Wirbelsäule. So habe sich die Zahl dieser Eingriffe zwischen den Jahren 2006 und 2014 bundesweit auf gut 780.000 verdoppelt. Zudem sei die Zahl der BARMER GEK-versicherten Patientinnen und Patienten, die sich ein bis zwei Jahre nach einer Rückenoperation einem erneuten Eingriff unterziehen mussten und eine Wirbelversteifung erhielten, in der Zeit von 2006 bis 2013 um 137 Prozent gestiegen. Darauf wies der Verwaltungsrat der Kasse bei seiner heutigen Sitzung in Rostock hin. „Nicht jede Operation ist medizinisch sinnvoll, mitunter bringt sie für die Betroffenen viel Leid mit sich. Wir raten den Patientinnen und Patienten dringend, vor Operationen eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen“, so die stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende der BARMER GEK, Ute Engelmann.

Patientensouveränität durch Zweitmeinung stärken
Erfahrungen der BARMER GEK zeigten, dass rund die Hälfte der Rückenpatienten sich nach einer zweiten Expertenmeinung gegen eine Operation an der Wirbelsäule entscheidet. Engelmann: „Die ärztliche Zweitmeinung stärkt die Patientensouveränität. Insbesondere bei komplizierten Eingriffen wie Rückenoperationen kommt es nicht nur auf die ärztliche Heilkunst an, sondern auch auf die selbstbestimmte Entscheidung der Betroffenen.“ Die Rolle der Zweitmeinung müsse deshalb deutlich gestärkt werden. Die BARMER GEK bietet ihren Versicherten seit März 2013 ein strukturiertes Zweitmeinungsverfahren an.

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Rücken-Operationen: Barmer warnt vor unnötigen Eingriffen

Beitrag von WernerSchell » 27.06.2016, 06:29

Ärzte Zeitung vom 27.06.2016:
Rücken-Operationen: Barmer warnt vor unnötigen Eingriffen
Die Barmer GEK warnt vor unnötigen Operationen an der Wirbelsäule. Die Zahl dieser Eingriffe habe sich zwischen 2006 und 2014
bundesweit auf gut 780 000 verdoppelt, teilte die Krankenkasse am Freitag in Berlin mit.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=914 ... zen&n=5068
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Expertenrat bei Zahnersatz und Kieferorthopädie

Beitrag von WernerSchell » 16.11.2016, 11:11

Pressemitteilung der BARMER GEK vom 16. November 2016

Expertenrat bei Zahnersatz und Kieferorthopädie

Berlin – Die BARMER GEK weitet ihr Angebot bei Zweitmeinungen aus. Sie bietet nunmehr auch bei Zahnersatz und Kieferorthopädie diese Möglichkeit. „Angesichts vieler Behandlungsalternativen im Zahnbereich sind Patienten oft unsicher. Nicht nur wegen der Therapie, sondern auch wegen der Entscheidung, wie hoch ihr Eigenanteil sein wird. Deshalb helfen wir mit unserem Zweitmeinungsverfahren, indem Behandlungsvorschläge durch Zahnärzte und Kieferorthopäden verständlich erklärt werden“, so Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Das neue Angebot ergänzt das umfangreiche Zweitmeinungsangebot der Kasse für ihre 8,4 Millionen Versicherten. Bereits seit längerem gibt es ähnliche Möglichkeiten vor planbaren Eingriffen an Rücken, Knie und Hüfte.

Alternativen erschweren Entscheidung
Bei Zahnersatz können Versicherte zwischen der Regelversorgung und der sogenannten gleich- oder andersartigen Versorgung wählen. Beide sind zwar nicht unbedingt medizinisch notwendig, um die Zähne fachgerecht zu behandeln. Sie bieten mitunter mehr Komfort und Ästhetik. Ein Beispiel dafür sind die verschiedenartigen Möglichkeiten der Versorgung mit Kronen im Seitenzahnbereich, wo nach einhelligem wissenschaftlichem Urteil in vielen Fällen Metallkronen als Regelversorgung die beste Wahl sind. Ähnlich ist es bei der Kieferorthopädie. Hier gibt es neben der qualitativ hochwertigen vertraglichen Versorgung auf Kassenkosten zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten, um falsch stehende Zähne und Kiefer zu behandeln. Sowohl bei Zahnersatz wie bei der Kieferorthopädie können den Versicherten zum Teil hohe Eigenanteile entstehen. Die konkrete Höhe richtet sich nach der gewählten Variante.

Um diese Unsicherheit zu beseitigen, erläutern die BARMER GEK Experten die unterschiedlichen Methoden der Behandlung. Sie beraten bei der Wahl der angemessenen Leistung, geben grundsätzliche Hinweise zu den Kosten und Eigenanteilen besonderer Therapieformen und stellen Alternativen vor. Entsprechende Anfragen können Versicherte direkt in der Geschäftsstelle, telefonisch, per Post oder E-Mail stellen. Die Zweitmeinung ist kostenlos.

Mehr Informationen: http://www.barmer-gek.de/s000502
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Zweitmeinung in der Medizin

Beitrag von WernerSchell » 08.05.2017, 09:35

PRESSEMITTEILUNG vom 08.05.2017

AWMF-Arbeitskreis diskutiert über Zweitmeinung in der Medizin –
Von allen gewollt, bislang wenig genutzt


Berlin – Muss man operieren, kann man operieren, sollte man operieren? – Diese Fragen beschäftigen viele Ärzte und Patienten jedes Jahr. Die richtige Diagnosestellung ist Voraussetzung für die geeignete Therapie. Nach Inkrafttreten des Versorgungsstärkungsgesetzes haben gesetzlich versicherte Patienten seit Mitte 2015 vor ausgewählten geplanten Eingriffen Anspruch auf eine Zweitmeinung. Welche Bedeutung die Zweitmeinung juristisch, medizinisch und für den Patienten hat, diskutierte jüngst der Arbeitskreis „Ärzte und Juristen“ der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e. V. bei seinem Treffen in Würzburg.

90 Prozent der Patienten sind für eine Zweitmeinung. Der Gesetzgeber hat diese bei geplanten Eingriffen für gesetzlich Versicherte zum Rechtsanspruch erhoben. Welche Eingriffe das sind, ist noch unklar. Darüber wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erst in der zweiten Jahreshälfte entscheiden. Grundsätzlich können Patienten dadurch eine Diagnose oder die Notwendigkeit für eine Operation durch einen zweiten Arzt absichern lassen. Auch Krankenkassen haben ein Interesse an Zweitmeinungen. Sie hoffen, dadurch unnötige Eingriffe zu vermeiden.

Aus juristischer Sicht ist die Zweitmeinung ein reiner „Diagnosevertrag“. Ziel sei es dabei laut Juristen, eine „standardgemäß korrekte Diagnose“ abzugeben, was nicht mit der „richtigen“ Diagnose gleichzusetzen ist. Der zuerst diagnostizierende Arzt hat heute je nach Sachlage die Pflicht, auf die Möglichkeit einer zweiten Meinung hinzuweisen. Das gilt in besonderer Weise, wenn es sich um einen objektiv zweifelhaften Befund handelt. Der Jurist Professor Dr. jur. Andreas Spickhoff vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Medizinrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) nannte das die „Pflicht zur therapeutischen Sicherheitsaufklärung“. An einem Beispiel machte er deutlich: Entdeckt der Arzt eine Hautveränderung, hinter der er ein Melanom vermutet, muss er das dem Patienten mitteilen. Auch dann, wenn der pathologische Befund noch nicht die objektiven Kriterien eines Melanoms erfüllt.

Besonders relevant ist das Thema Zweitmeinung in der Orthopädie, da man es dort überwiegend mit geplanten Eingriffen zu tun hat. Paradebeispiel dafür ist der künstliche Gelenkersatz, der zu den erfolgreichsten Operationen der letzten Jahrzehnte gehört. „Dem Gesetzgeber ging es bei dem Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung weniger um den Patienten, sondern vorrangig darum, die nicht medizinisch begründete Indikationsausweitung zu begrenzen“, betonte Dr. med. Johannes Flechtenmacher, Präsident des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und einer der Referenten der AWMF-Veranstaltung. Er machte deutlich, wie schwierig es gerade beim Gelenkersatz sei, objektiv zu entscheiden, wer wann zwingend operiert werden muss. „Das können nur Arzt und Patient gemeinsam entscheiden“, so Flechtenmacher, der auch hervorhob, wie wichtig „Shared Decision Making“ sei. Das Zweitmeinungsgesetz hingegen verfolge das Prinzip, dass allein der Experte entscheiden könne, was für einen Patienten die richtige Therapie ist. Flechtenmacher kritisierte daher scharf Zweitmeinungen, die ausschließlich auf Bildbefunden beruhen. „Viele Patienten weisen einen dramatischen Verschleiß am Hüftgelenk auf, haben aber überhaupt keine Beschwerden“, erzählt Flechtenmacher aus Erfahrung. Ginge man nur nach dem Bild, müsste dieser Patient operiert werden. „Doch wir operieren keine Bilder“, betonte der BVOU-Präsident.

Anders sieht das bei der Bewertung pathologischer Befunde aus. So geschieht es bei einem Modellprojekt der AOK Bayern, das Peter Krase, Ressortleiter für das Leistungsmanagement der Kasse, vorstellte. Gemeinsam mit der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) bietet die Krankenkasse ein digitales Zweitmeinungsverfahren an. AOK-Versicherte aus ganz Bayern mit einem Krebsbefund können ihre Werte und Bilder an die Spezialisten in der Uniklinik schicken, damit diese die Aussage des ersten Arztes überprüfen. Obwohl es auch die AOK-Versicherten mit fast 90 Prozent für wichtig erachten, eine zweite Meinung einzuholen, wird das Angebot nur wenig genutzt. Trotz aufwändiger Informations- und Kommunikationsmaßnahmen haben in den letzten drei Jahren nur 300 Versicherte von dem Angebot Gebrauch gemacht. Juristen und Ärzte des gleichnamigen AWMF-Arbeitskreises erstaunt diese Zurückhaltung der Patienten. Für sie ist das ein Indiz dafür, dass die allermeisten Patienten in Deutschland trotz des verbrieften Rechts auf eine Zweitmeinung in der Mehrzahl auf die Aussage des ihnen meist bekannten ersten Arztes vertrauen.


Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V. bündelt die Interessen der medizinischen Wissenschaft und trägt sie verstärkt nach außen. Sie handelt dabei im Auftrag ihrer 175 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Gegründet 1962 mit dem Ziel, gemeinsame Interessen stärker gegenüber dem Staat und der ärztlichen Selbstverwaltung zu positionieren, erarbeitet die AWMF seitdem Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese im wissenschaftlichen und politischen Raum. Die AWMF ist Ansprechpartner für gesundheitspolitische Entscheidungsträger, wie den Gemeinsamen Bundesausschuss, und koordiniert die Entwicklung und Aktualisierung medizinisch wissenschaftlicher Leitlinien in Deutschland. Jede gemeinnützige Fachgesellschaft in Deutschland kann Mitglied werden, sofern sie sich wissenschaftlichen Fragen der Medizin widmet. Die AWMF finanziert sich vorwiegend durch die Beiträge ihrer Mitgliedsgesellschaften und Spenden.

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Ärzte benötigen die Genehmigung ihrer KV

Beitrag von WernerSchell » 16.10.2017, 06:46

Ärzte Zeitung vom 16.10.2017:
Zweitmeinung
Ärzte benötigen die Genehmigung ihrer KV

Indikationen, Aufgaben, Qualifikationen: Was Ärzte tun und beachten müssen, um eine Zweitmeinung zu erstellen hat der GBA nun konkret definiert.
mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=94 ... efpuryykqr
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